Es gibt nicht viele berühmte, alte Piloten

Es gibt alte Piloten und es gibt kühne Piloten, aber es gibt keine alten, kühnen Piloten.“ zugeschrieben wird dies Andre Kostolany

Ob es wirklich Kostolany, der Spekulant, als erster in die Welt setzte mag fraglich sein! Viel eher trifft dies für den Flieger Lee

Lee E. Hamilton, 1949 in his contract airmail pilot’s uniform.

E. Hamilton zu: Er soll gesagt haben: «Sei kein Show-Man. Sei niemals zu stolz, um zurückzukehren. Es gibt alte Piloten und kühne Piloten, aber keine alten, kühnen Piloten!»

Es mag sein, dass, wer viel arbeitet, viele Fehler begeht. Und es mag sein, dass derjenige, der weniger arbeitet, weniger Fehler macht. Und es trifft durchaus zu, dass befördert wird, wer keine Fehler macht. Aber da wären die Fehler im System der Organisation zu suchen! Grosse Organisationen lassen solche Dummheiten durchaus zu. In der Fliegerei gilt: Fehler können vorkommen. Fehler wiederholen ist verpönt!

HB-YMN, «Experimental» Erstflug: 12. 6. 2007 erstmals geflogen (Foto Wettstein, Ausschnitt)

«Es waren nicht meine Grenzen» hat der Pilot einmal ausgesagt, nachdem er mit seiner Long-Ez Südamerika umrundet hatte oder nach dem er von seinem Trip nach Südafrika zurück kehrte.

In der fliegerischen Ausbildung galt zu unserer Zeit der Grundsatz, dass man Fehler begehen darf, dass man diese nicht wiederholen dürfe. Solange unter Aufsicht geflogen wird, soll Fehler machen gestattet sein, um sich nicht selbst zu blockieren. Irgend wann muss man die Feinheiten des Flugzeuges spüren. Man muss fühlen, wie die Tragflächen in die Luft greifen. Und mittels der systematisch geübten Selbstkritik wird der Jungpilot daran gewöhnt, sich eigene Aufgaben zu stellen. Dann endlich, wenn er die «Wings» bekommen hat, also brevetiert ist, hat er sein Handwerk erlernt. Ab diesem Zeitpunkt spätestens gilt «Nullfehler»-Toleranz – oder das Ziel: fehlerfreie Arbeit

Am Montag den 23. Juli 2007 gegen 11.30 Uhr hat es nur kurz nach dem Start ca 3 km südlich des Flughafens  Basel Mülhausen gekracht.

Das Kleinfugzeug vom Typ Express 2000 ER Kitplane hat ein max. Abfluggewicht von 1700 kg. Vom Bazl wurde für eine eine «over wight condition» eine Gewichtserhöhung auf 2450 kg bewilligt. Doch am Start waren es schliesslich 2006 kg, weit mehr als nachträglich zugelassen! Das offenbar nicht flugfähige Flugzeug   stürzte schliesslich in ein Wohnhaus in der Roggenburgstrasse, drei Kilometer südlich des Flugplatzes. An Bord sass «HG» Hans Georg Schmid, mehrfacher Weltumflieger, Ex Swissair Kapitän und zweifellos ein  erfahrener Long-Range-Piloten.

Um ein Kleinflugzeug mit höchster Abflugmasse (geschätzte Überlast von etwa einer Tonne; (1700 Liter Benzin sind eine Menge!) bei relativ hoher Temperatur erfolgreich zu starten, braucht beste Bedingungen. Am Tag des Geschens war es schwül-warm. «Faule» und daher relativ wenig tragfähige Luft. Die Motorleistung ist wegen der Flugplatzhöhe und der relativ hohen Temperatur ebenfalls reduziert. Und die Startrichtung 16 führt in Basel gegen ansteigendes Gelände (Jura). Bei der leichten Föhnlage sind am nördlichen Jura deswegen nicht gerade Aufwinde zu erwarten!
Für das Flugzeug lag einn Sonderbewilligung vom vom BAZL vor.

HB-YMN ist für eine Abflugmasse von 1700 Kg zugelassen. Das warr aus dem Luftfahrtsregister des BAZL ersichtlich. Der Motor Lycoming IO-580 B1A soll eine Startleistung von gegen 315 PS entwickeln (Normalathmosphäre in Meereshöhe).

Wenn man sich vergegenwärtigt, dass der Erstflug am 12. Juni dieses Jahres war und wenn man beachtet, dass die Sonderbewilligung erst vor kurzem erteilt wurde, deutet alles auf Zeitknappheit hin. Dass ein Experimentalflugzeug wie ein Prototyp zu behandeln ist, steht ausser Frage. Somit kann angenommen werden, dass die Systeme und das Flugverhalten mit verschiedenen Lasten etc. kaum ausgetestet war. Der Grundsatz : «Wenn es pressiert, ist es schon zu spät!» gilt wohl nicht mehr. Und wenn der Entscheid gefällt wurde, als die Presse anwesend war und es wegen dem was später folgt, jetzt sein muss, wird der Druck auf den Piloten unermesslich gross. Waren es diesmal die eigenen Grenzen, die überschritten wurden?

Ein erfahrener Fluglehrer sagte mir mal nach einer «jugendlichen Eselei»: «Es gibt viele berühmte, und viele alte Piloten, aber es gibt wenig berühmte alte Piloten!» Ich begriff. In der Tat ist es mir gelungen, der «Naturselektion» zu entkommen. In der Fliegerei versteht man darunter jene Umstände, die einen Piloten «ins Gras beissen» lassen.

HG Schmid oder einfach «HG» englische Aussprache, wie wir ihn nannten, war schon seit seiner Jugend von einem enormen Fernweh begleitet. Und er wusste immer, was er tun wollte, oft auch gegen die allgemeine Meinung. Dass er unternehmungslustig und risikobereit war zeigte auch ein Vorkommnis aus früher Zeit. HG wurde, als er im Segelflugzeug HB-309, Moswey IIa im Föhn über dem Muotatal war, von den Winden überrascht und zwar derart, dass er auf der Ibergeregg «gelandet» wurde. Glück im Unglück war im Spiel, selbst die nach der Demontage weggeblasene Tragfläche landete sanft im weichen Schnee…

Moswey II a HB 309, Baujahre: 1037-1939 bei Scherler in Biel. Foto: Attila (Moritz) Ziermann +
Moswey II a HB 309, Baujahre: 1937-1939 bei Scherler in Biel. Foto: Attila (Moritz) Ziermann +

Das Flugzeug gehörte lange Jahre der SG Solothurn. Es hatte ein speziell hohes Capot, damit der Steinbruchbesitzer, «Röbu» Ankersmitt seinen Hut, den Südwester, auch im Flugzeug tragen konnte. Das Flugzeug kam anfangs der 60-iger Jahre nach Nidwalden. Albert Camenzind und ich waren die Eigentümer. Später wechselten die Besitzer mehrmals. Heute fliegt der «Mösu» in den USA.

Den fliegerischen Weg von HG könnte man kurz so beschreiben: vom Segelflug via Swissair zur Rekordfliegerei.

Als Flieger hat man gewisse Vorstellungen über mögliche Ursachen. Es wird jedoch Aufgabe der Flugunfalluntersuchung sein, die Ursachen zu ermitteln.

Die Welt ist um einen berühmten Piloten weniger, er hätte gut und gerne älter werden können. Wie es sich unter Fliegern gebührt, werden wir, die «alte Garde», zum Gedenken einen Gognac trinken und das Glas an der Wand zerschmettern… Sein Abgang hat damit zu tun, dass er dem Wahn unterlag, zur «Crew» der berümtesten Piloten zu gehören

Adieu Hansjörg, flieg weiter!

Herbie

Man lese:

 


DS Schwyz eine Rarität


DS Schwyz
Foto: H. Odermatt  ®

DS Rigi, war zu meiner Vorschulzeit das kleinste Dampfschiff, welches noch regelmässig im Dienst war. Das Schiff fiel durch sein Zelt über dem Vorschiff auf, wo man jeweils Tiere platzierte und den feinen, hohen Ton der Dampfpfeife. DS Winkelried und DS Gotthard waren fleisige «Arbeitstiere». Auch DS Pilatus fuhr regelmässig vorbei. DS Schwyz und DS Italia kamen in unserem Gebiet weniger zum Einsatz. DS Italia war mit offenem Steuerhaus eher ein Schönwetterschiff. Die Schwyz sah man oft im Sommer, wenn grosse Nachfrage nach Schiffen herrschte. An die Victoria erinnere ich mich nicht, aber an die Helvetia, das Schiff mit schrägen Bug (Vorsteven). Es war aber bereits selten zu sehen. DS Uri, DS Unterwalden, Willhelm Tell, DS Schiller, DS Gallia, DS Stadt Luzern sind alle bekannt. Weitere Informationen, siehe Geschichte der Schifffahrt in der Schweiz.

Noch mehr Lust auf Schiffe auf dem Vierwaldstättersee? Dass ein Dampfschiff wie die Wilhelm Tell als Restaurantschiff sein Dasein fristen muss, ist für einen Schiffsfan unbegreiflich. Offenbar wirkt Ökonomie mehr als «fun». Eine Rundfahrt , ob nur im Mittagsschiff oder eine grössere, z.B. von Luzern nach Flüelen und zurück, inklusive Bedienung im Restaurant ist immer ein Erlebnis. Und da gäbe es noch jede Menge an Rundreisen, verbunden mit Schiff, Bahn, Seilbahn, Zahradbahn… Wer’s nicht glaubt, überzeuge sich selber.


Panta Rhei


Die Menschen sind schon seit je Seefahrer oder fahren auf den Seen und Meeren. Die aus Eichenholz gefertigeten Fischerboote rund um das Mittelmeeer, sind alle nach ähnlichem Muster gebaut. Sie sind stabil, trotzen den Wellen und Stürmen, kurz sie haben sich bewährt. Der Widerstand des Meeres hat diese Schiffe geformt.

Heute, wo das gesammelte Wissen immens ist und wo sich die Ingenieurskunst auf hohem Niveau befindet, ist man offenbar nicht mehr in der Lage, ein brauchbares Schiff auf Anhieb zu bauen. Das 1872 gebaute DS Italia, beachte das offenem Steuerhaus, welches 92 jährig 1963 aus dem Verkehr gezogen wurde, war bekannt dafür, dass es sehr kleine Wellen verursachte. Der elegant gebaute Schiffsrumpf war einer der Gründe dafür. Ein anderer vielleicht, die etwas geringere Geschwindigkeit und die geringere Wasserverdrängung.
DS Italia
DS Italia um 1958, auf der Fahrt von Beckenried nach Gersau

Auch das Trajekt wies eine widerstandsarme Konstruktion auf.

Trajekt

1896 wird das vom Thunersee erworbene BB II als DGV 2 in Betrieb genommen, obschon der Trajektverkehr auf dem Vierwaldstättersee nie die Ausmasse des Verkehrs im Berner Oberland annimmt. Ende Oktober 1920 wird der Betrieb eingestellt. DGV 1 wird 1923 an die Weser in Deutschland verkauft. DGV 2 dagegen verbleibt vorerst bei der Schifffahrtsgesellschaft. Es wird auch weiterhin sporadisch für alle möglichen Transporte oder Kabelverlegungen verwendet, ab 1932 unter dem neuen Eigner Seekag. Erst 1963/64 wird das Schiff komplett in ein Diesel-Kiestransportschiff umgebaut. 1970 sinkt die Einheit, wird aber gehoben und abermals umgebaut. Unter dem Namen Luzern verkehrt das in den Grundzügen aus dem Jahr 1886 stammende Schiff noch heute, gut erkennbar an der Bugpartie. Siehe auch: www.schiffe-schweiz.ch
Früher schenkte man dem ganzen Schiffsrumpf besondere Beachtung. Heute hat man den Eindruck, dass man den Widerstand lediglich mittels einem Verdrängungskörper am Bug möglichst tief zu halten versucht. Das Achternschiff (Heck, Achtern) sieht oft aus wie ein unvollendeter, oder abgesägter Schiffskörper.
Das Schiffahrtserlebnis auf einem richtigen Dampfschiff mit offenem Oberdeck ist meiner Ansich nach immer noch angenehmer, als in einem schwimmenden Glaspalast. Die Dampferflotte auf dem Vierwaldstättersee, die Dank den Dampferfreunden noch besteht,
möchte ich deshalb nicht missen.


Kurzabsenzen, auch eine Frage der Führung


Jedem kann es einmal passieren, dass eine Verstimmung, eine Migräne, eine Kolik oder sonst was einen davon abhalten, zur Arbeit zu gehen. Und es gibt jene, die schnell einmal unpässlich sind und daher eine Kurtabsenz öftermal in Kauf nehmen. Es doch so einfach: ein Telefonanruf am Morgen genügt. Und dauert es mal länger, dann schreibt der Arzt ein Zeugnis. Er kann eine oder mehrere Konsultationen verrechnen und er verschreibt auch ein passendes Medikament. Er wird kaum vom Patienten dazu überredet. Er verschreibt lieber ein Medikament, als dass er den Gratistipp für’s Abwarten und Teetrinken gibt. Das wäre ja ein Verstoss gegen die Mengenausweitung! Und die Kosten des Ausfalls tragen die Krankenkasse und der Betrieb. Hier liegt ein Kostentreiber im Schweizer Gesundheitswesen vor. Es ist zu einfach, den Menschen zu attestieren, sie würden zu viel zum Arzt springen. Man verleitet sie auch dazu. Und die Arbeitgeber sind an produktiven Stunden interessiert. Allein von da her gibt es schon Druck.

Die Anzahl der Kurzabsenzen kann durch geeignete Führungsmassnahmen bzw. durch ein überdachtes Absenzenmanagement hilft Kosten sparen. Der direkte Vorgesetzte kennt seine Mitarbeitenden am besten – sollte man wenigstens annehmen. Er kann also «Augenmass» bewahren. Er kann aber auch direkten Einfluss auf die Menge der Abwesenheiten nehmen.

Wenn sich die Absenzen bei der gleichen Person häufen oder sich regelmässig einstellen, müssten die Ursachen erörtert werden. Ein Gespräch mit der betroffenen Person kann Klarheit bringen respektive bereits Wirkung zeigen («man interessiert sich für mich»). Wenn es schwieriger wird, könnte ein Gespräch mit dem Arzt Klärung bringen. Da sich dieser an die Schweigepflicht hält, braucht es die Zustimmung der betroffenen Person. Es gibt Betriebe, die arbeiten mit einem Vertrauensarzt zusammen. Man kann auch diesen einschalten. Das wird besonders dann der Fall sein, wenn am ärztlichen Zeugnis gezweifelt wird. Weigert sich ein Mitarbeiter, sich vom Vertrauensarzt untersuchen zu lassen, ist der Arbeitgeber berechtigt, die Lohnfortzahlung auszusetzen. Es könnte gar eine fristlose Entlassung angezeigt sein (Urteil des Bundesgerichts v. 14. Juli 1997 (JAR 1998 S.217).

Mit gezielter Überwachung der Kurzabsenzen und mit jeweils sofortigem Hinterfragen durch die direkten Vorgesetzten, hat man schon vor über 20 Jahren in einem industriellen Betrieb nachhaltige Wirkung erzielt. Die Kurzabsenzen pro Jahr und Mitarbeiter waren bekannt. Der Istzustand ergab 12,5 Tage pro Jahr und Person! Im ganzen Betrieb hatte man das «Augenmass» verloren. Es wurden Massnahmen ergriffen. Die Vorgesetzten wurden über die Erwartungen an sie informiert. Sie mussten mit den Mitarbeitenden das Gespräch suchen. Die eigentliche Kontrolle wurde durch den Personaldienst geführt. Und die Infos an die Linie kam jeweils von dort. Gleichzeitig wurde auch die Frist für die Beibringung eines ärztlichen Zeugnisses von drei auf fünf Tage erhöht.

Das Ergebnis war ermutigend. Die durchschnittliche Abwesenheit wurde innert eines Jahres halbiert! Und dass ein ärztliches Zeugnis erst nach fünf Tagen verlangt wurde, führte zu keinem Missbrauch! In der Folge sank der Durchschnitswert noch weiter ab.

Die Erkenntnis: nicht jene, die zu schnell und zu oft für zwei bis drei Tage zu Hause blieben, waren allein das Problem. Einen wesentliches Anteil daran hatten die Führungskräfte! Sie führten nicht! Wobei wir wieder beim Thema «Führen an der Front» angelangt wären. Und es fielen einzelne Ärzte auf, welche die ärztlichen Zeugnisse lockerer als andere ausstellten.


P – 1. 1 Personalbedarfsermittlung, Schema


Bei der Personalbedarfsermittlung sollen u.a. der Stellenplan und der Stellenbesetzungsplan beachtet werden. Es gilt dann immer wieder die gleichen Fragen zu stellen:

  • Ist die Stelle notwendig?
    • Nein, dann Arbeit auf andere Stellen verteilen
      • Ja


  • Ist die Stelle genehmigt?
    • Nein, dann Genehmigung einholen
      • Ja


  • Liegt eine aktuelle Stellenbeschreibung vor?
    • Nein, dann Stellenbeschreibung erstellen oder aktualisieren
      • Ja
  • Ist ein aktuelles Anforderungsprofil vorhanden?
    • Nein, dann Anforderungsprofil erstellen oder aktualisieren
      • Ja
  • Sind Anstellungsbedingungen definiert?
    • Nein, dann Anstellungsbedingungen definieren
      • Ja
  • Kann die Stelle voraussichtlich intern besetzt werden?
    • Nein, dann externe Personalsuche einschalten
      • Ja, dann, interne Stellenanzeige erstellen und verbreiten


Rechtsstaat in Gefahr


Die EU-Gelder fliessen jetzt und nun kann man zur Tagesordnung übergehen.

Die EU-Kommission kritisiert die Zustände in den EU-Staaten Bulgarien und Rumänien. Sanktionen will Justizkommissar Frattini aber erst verhängen, wenn bis 2008 keine Besserung eintritt.

Die Korruption in Rumänien floriert wie eh und je. Es existiert gar eine Schmiergeldfibel! => Manual de Spaga. Man müsse helfen und mahnen! Vermutlich müsste man knallhart fordern und bei Nichterfüllung Leistungen aussetzen. Diese Sprache würde vermutlich am besten verstanden. Die EU-Subventionen für 2007 bis 2009 betragen nämlich für Rumänien 11,7 Milliarden Euro. Das haben die Bürger der übrigen EU-Länder aufzubringen! Ein grosser Betrag, den man der Korruptionsspekulation entgegen wirft! Und von der Schweiz wird erwartet, dass diese Entwicklung auch noch finanziell unterstützt wird. Sie müsse zahlen, schon wegen des Marktzuganges zu RO und BG. Aber man wird höchstens den Teufelskreis der Korruption unterstützen. Über die Wirkung des Herausputzens ist man sich in Rumänien wohl bewusst. Mehr Schein, als sein! Auf gleiche Weise wurde Sibiu (Hermannstadt) hergerichtet, als die EU-Vertreter auf Besuch waren, um die EU-Tauglichkeit von RO zu überprüfen. Die Stadt wurde fein säuberlich hergerichtet. Die Strassenkinder wurden eingesammelt und eingesperrt. Das gleiche gaschah mit den Bettlern. Polizisten aus dem ganzen Bezirk wurden zusammen gezogen, um die Stadt vor unerwünschten Eindringlingen abzuschirmen.

Die Wirkung ist die gleiche, wie wenn den Soldaten vor dem Defilee noch rasch die Schuhe schwarz eingeschmiert werden um Einheitlichkeit zu markieren. Dass die Messingstiften durch die ausgelaufenen und durchgeschwitzten Brandsohlen direkt auf die Haut drücken, sieht der General schliesslich nicht. Aber, wenn zwei vergleichbare Systeme zueinander finden, herrschen gleiche Spielregeln. Ist die EU auch ein potemkinsches Dorf?


Erweiterung der Personenfreizügigkeit


 

Der Gemischte Ausschuss Schweiz-EU hat sich zum ersten Mal über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien unterhalten. Dabei legte die Schweizer Delegation Wert auf genügend Schutzmechanismen, um eine unkontrollierte Zuwanderung zu verhindern.

Schutzmassnahmen sind nötig und offenbar auch ein Bedürfnis in der Bevölkerung, weiss man doch, dass z.B. Bulgarien Bürgern aus Ex-Jugoslawien in grosser Zahl zu einem bulgarischen Pass verhelfen. Und die Kriminaltouristen machen auch keine gute Reklame.

Einige Arbeitgeber wird’s freuen. Der Arbeitsmarkt verlangt nach qualifizierten Fachkräften.

Wollte ein Arbeitgeber einer Stagiaire aus RO oder BG einen neuen Aufentahltstitel verschaffen, bekam er sicher ein «Nein» – trotz ausgewiesener Qualifikation und Eignung. Das haben viele Betroffene nie verstanden.

Wenn man die Statistik über den Zustrom aus der EU ansieht gibt es Fragezeichen.

Die Top ten

Anzahl Zuwanderer aus den zehn einwanderungsstärksten Nationen 2006:

  1. Deutschland 24700
  2. Portugal 12497
  3. Frankreich 7634
  4. Italien 5483
  5. Serbien 4752
  6. Grossbrittannien 3398
  7. Türkei 2013
  8. Österreich 2009
  9. Spanien 1573
  10. Russland 1322

Man fragt man sich, ob es sich tatsächlich um die qualifizierten Arbeitskräfte handelt, die man immer wieder in den Vordergrund stellt, wenn es um Öffnung geht. man erzähle jetzt nicht, die 4752 Serben oder 1322 Russen seien alle die von der Wirtschaft erwarteten Fachspezialisten, die man in der übrigen EU nicht gefunden hätte!

Spätestens beim Missbrauch (IV-Dorf in Serbien) von Sozialleistungen und bei Auffälligkeiten in der Kriminalstatistik werden gewisse Fragen beantwortet. Umsonst startet die SVP nicht eine Ausschaffungsiniative.

Kriminalbekämpfung durch Ausschaffung darf man nicht einfach unter «Wahlkampf» abhacken.

Man kann aber die Gelüste von Staates wegen fördern. Die Stadt Zürich hat Vorbildsfunktion. Sie leistet sich eine attraktive Sozialhilfe. Es schafft aber auch falsche Anreize. Sie will aber eine härtere Gangart einschlagen. Anstoss: Subventioniertes Luxusauto. Der Anteil der Ausländer in der Sozialhilfe beträgt 60% schweizweit.


Schwieriger Chef?


 

Sie sind am kürzeren Hebel, schlucken und leiden. Wenn die innere Balance lange und stark gestört ist, können sich psychosomatische Krankheiten einstellen. Gestörte Leistungsbereitschaft, Qualitätsdefizite, sehr viele Absenzen (Absentismus) und längere Krankheitsausfälle sind die Folge. Die Kostenstruktur wird belastet. Das ist einleuchtend, wird aber oft zu wenig bewusst, weil diese Kosten heute noch gar nicht oder zu rudimentär erfasst werden. Auch ist man sich über die Folgen wie Fluktuation, Frust, Innere Kündigung, die allerdings auch eine persönliche Gefahr darstellt, usw. kaum im Klaren.

Absenzen betreffend Unfall und Krankheit müssen erst einmal systematisch erfasst werden (Absenzenmanagement). Regelmässig wiederkehrende Kurzabwesenheiten sind durch die Vorgesetzten zu hinterfragen und, falls nicht plausible Erklärungen vorliegen, mittels direktem Gespräch zu eliminieren. Bei längeren Abwesenheiten kommt der Wiedereingliederung von Verunfallten und Kranken in den Arbeitsprozess eine grosse Bedeutung zu.

Aus den Mitarbeitergesprächen erkannte Defizite bei den Mitarbeitenden, wird meist ein Massnahmenkatalog erstellt und durch gezielte Schulung behoben.

Wenn aber die Vorgestzten Defizite aufweisen, wird oft lange kaum etwas unternommen. Es wundert nicht, dass Überlegungen angestellt werden, wie man als Mitarbeiter einen Vorgesetzten führen kann (und soll). Wir kennen alle die Killerphfrasen der Chefs. Wird mal eine gute Idee vorgetragen, muss sie gleich zerstört, «gebodigt», werden. Nicht immer ist jedoch der Chef als wichtigster Verbündeter der Verursacher von Frust und Unzufriedenheit. Mitarbeitende sollen sich korrekt in die Begebenheiten einordnen.

Ganz fies ist es allerdings, wenn Vorgesetzte mobben! Und in der eindeutigen Mehrheit sind es diese , die Mobbing betreiben! Die Haupttäter die den täglichen Stoss in den Abgrund betreiben sind nach einer Studie des seco von 2002:

Vorgesetzte 51,3%
Kollegen: 16,0%
Mitarbeiter : 13,0%
Andere: 6,7%
Mehrere: 13,0%

Es wäre also relativ klar, wo der Hebel angesetzt werden müsste! Mir ist keine Statistik bekannt, die aufzeigt, wie gering die Fluktuation beim Kader im Verhältnis zum «Fussvolk» ist. Aber man braucht kein Hellseher zu sein, um zu behaupten, dass die Kader wesentlich geringere prozentuale Zahlenwerte aufweisen würden.

Das Gesundheitswesen ist ein guter Nährboden für die Betreibung von Mobbing! Nirgends wird soviel gemobbt wie dort!

Mobbing im Gesundheitswesen, insbesondere im Pflegebereich ist keine Seltenheit. Eine Studie des kaufmännischen Verbandes Zürich und des Schweizerischen Beobachters ergab, dass Mobbing in Heimen und Spitälern der Schweiz öfter vorkommt als in der Privatwirtschaft.
Nachdem immer offensichtlicher wird, dass Pflegende an ihren Arbeitsplätzen derart schikaniert werden, dass sie nicht mehr fähig sind, ihre Arbeit zu erledigen, kündigen und krank werden, gewinnt das Thema an Brisanz.
Doch was ist es eigentlich genau – «Mobbing»? Gibt es nicht überall, wo Menschen zusammenarbeiten, Streit und Ärger?

Daraus folgt, dass es hier auch überdurchschnittlich viele Vorgesetzte geben muss, die mobben! Die geschätzten Kosten sind immens. Offenbar gelingt es nicht, die richtigen Vorgesetzten zu finden, oder sie so zu entwickeln, dass sie fähige Chef’s sind, die ohne Mobbing auskommen. «Die richtige Person am richtigen Platz» hat weiterhin seine Berechtigung. Es betrifft nicht nur die «Führung an der Front» sondern auch die oberen Führungsetagen bis hin zur Spitze der Pyramide. Und will man von seinen Mitarbeitenden eine Leistung, so brauchen diese einen Platz an der Sonne!


Führung an der Front


Es gibt Abteilungen / Stationen, die im Vergleich leistungsfähiger sind, die trotzdem eine gute Stimmung verbreiten und in denen sich Mitarbeitende wohl fühlen. Neue Mitarbeitende werden respektvoll behandelt, sorgsam eingeführt und es herrscht gegenseitiges Vertrauen, Respekt und gegenseitige Unterstützung. Kritik ist sachlich und konstruktiv. Hier kommt die Theorie Y von Douglas McGregor klar zum Ausdruck.

Wir kennen den umgekehrten Fall. Neue haben die innere Kündigung schon nach zwei Wochen verinnerlicht. Im Team herrscht «Zoff», Intrigen werden gespielt, geführt wird via Zuträgerei und Manipulation. Der Wechsel (Fluktuation) ist überdurchschnittlich. Kritik wird auf der Basis von «man hat gehört…» geübt und wenn jemand eine Konfrontation mit den aussagenden Personen verlangt, lässt man ihn ins Leere laufen. Hier wirkt der Teufelskreis von Theorie X von McGregor

Die Vorgesetzten hüten ihr Büro wie der Teufel eine arme Seele. Aber eigentlich tun sie so geschäftig, weil sie sich verstecken. Denn draussen ist Alltag und man sollte seinen Beitrag leisten, z. B. aktiv mitarbeiten (Abläufe überprüfen, den Mitarbeitenden ein Umfeld schaffen, damit sie ungestört im «Kerngeschäft» tätig sein können, Qualitätsstandards und deren Einhaltung überprüfen, die Befindlichkeit der Mitarbeitenden spüren, das Wohl der betreuten Bewohnenden fördern, periodisch Facts festhalten damit bei der Mitarbeiterbeurteilung sachlich fundierte Kritik möglich ist, usw. Im Büro ist’s halt doch schöner. Man ergötzt sich an neu gekreierten Powerpoint-Folien, beschäftigt sich mit dem lesen von Sitzungsprotokollen und bereitet die Mitarbeitergespräche /-beurteilung vor und tut so, als ob mehr subjekive Elemente schliessliche objektivere Aussagen ergäben – als ob eine Sau vom häufigeren Wiegen und Messen fetter würde….

Sie stehen als vorgesetzte Person an der Front. Sie repräsentieren ihre Abteilung und ihr Unternehmen. Die Kunden, die Mitarbeitenden und die Gesprächspartner messen Sie nicht an Ihren objektiven Produkten, an ihrem objektiven Angebot, sondern am Eindruck, den Sie hinterlassen.

Wenn formell zwar Führungskompetenz übertragen wurde, muss es noch lange nicht bedeuten, dass auch die umfassende Führungskompetenz vorhanden ist.

Die idealen Voraussetzungen:

Persönliche Kompetenz:

  • Integrität
  • Autonmie der Persönlichkeit
  • Frustrationstoleranz
  • Konstruktive Einstellung

Fach-Kompetenz:

  • Fundierte Fachkenntnisse
  • Fundierte Erfahrung

Führungskompetenz:

  • Fähigkeit zu planen
  • Fähigkeit zu organisieren
  • Fähigkeit zu entscheiden
  • Fähigkeit zu motivieren
  • Fähigkeit zu motivierend zu kontrollieren

Formale Kompetenzen, Übereinstimmung von:

  • Aufgabenbereich
  • Kompetenzbereich
  • Veranbtwortungsbereich
Daraus folgt: Es sind die einfachen Angelegenheiten, die zu beherrschen sind – so einfach ist das!
  • Wer von seinen Mitarbeitenden einen positiven Output (Beitrag) erwartet, muss vorher einen entsprechenden Input (Investition) leisten (seriöse Einführung). Wer mehr in seine Mitarbeitenden investiert, bekommt das Vielfache seines Einsatzes zurück. Die Einarbeit eines Mitarbeiters ist also nicht einfach ein Kostenpunkt, sondern eine wertvolle Investition. Es ist daher kaum zu rechtfertigen, dass man während der Einarbeitszeit einen tieferen Lohn bezahlt (Honorierung und P-Motivation).
  • Die Gesamtkompetenz von Vorgesetzten sollten periodisch durch eine neutrale Instanz beurteilt werden. Warum? Vorgesetzte sind Mitglied des Führungsteams. Beurteilung in eigener Sache schadet der Transparenz. Also, schaffe man Mehrwert durch klare Verhältnisse!
  • um die Ziele zu erreichen ist die fehlerfreie Erfüllung der Aufgabe primär. Das Fördern des Zusammenhaltes von Arbeitsgruppen ist mindestens ebenso wichtig. Aus dieser Sicht, wäre die massvolle Anwendung des «Blocher-Prinzips« oft angezeigt. Massvoll deshalb, weil die einseitige Priorisierung der Auftragserfüllung zu sehr nach Befehl und Gehorsam oder Zuckerbrot und Peitsche riecht.
  • Die berühmten drei «Z» in der Führung: Zeigen wie; Zusehen, Zusammenstauchen, haben längst ausgedient, genau so wie die drei «K»: Kommandieren, Kontrollieren, Korrigieren.
  • Der oder die beste Vorgesetzte ist jene Führungsperson, der es gelingt, die gesteckten Ziele mit best zufriedenen Mitarbeitenden zu erreichen. sonst gilt: «Als wir die Ziele aus den Augen verloren, verdoppelten wir die Anstrengungen»; Mark Twain

 


Völkerwanderung


Die neuen Regelungen gestatten es, dass viele Arbeitswillige aus dem Osten, z. B.: BG, RO, PL, CZ etc. , nicht mehr schwarz oder halboffiziell ihrer Arbeit nachgehen müssen. Und vor allem können sie nun auf einen ordentlichen Arbeitsvertrag mit Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung pochen. Die schamlose Ausbeutung durch die «herrschende Oberschicht» wird dadurch vielleicht etwas geringer. Und den sogenannten «Vermittlern», die ausser der Bekanntgabe einer Adresse keine weiteren Dienstleistungen erbringen, schwimmen die Felle langsam davon. Sie werden von den mageren Löhnen (700 Euro, inkl. Kost und Logis, 24 Std. Einsatz an 7 Tagen die Woche, mit ein bis zwei Stunden Pause pro Tag) nicht mehr monatlich für sich 150 Euro verlangen können. Als ob es in Deutschland kein Arbeitsgesetz und kein Ruhezeitgesetz geben würde. Und die Profiteure können sich nicht mehr so gut verstecken und so tun, als würde man bestraft, wenn man die Bediensteten wenigstens ordentlich versichern würde (Krankheit, Unfall). Das Motto «Wenn man schon mal die Gelegenheit hat zu profitieren, muss man kräftig zugreifen, wo kämen wir sonst hin!» wird hoffentlich bald der Vergangenheit angehören. Leuten die wissen, was eine 34-Stundenwoche ist steht es schlecht an, Ausländerinnen und Ausländer jeweils während drei Monaten rund um die Uhr auszuquetschen.
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Information
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Deutschland: Auszug aus der Verordnung über die Zulassung von neueinreisenden Ausländern zur Ausübung einer Beschäftigung (Beschäftigungsverordnung – BeschV)
vom 22. November 2004
BGBl. I 2004 Nr. 62, S. 2937, ausgegeben zu Bonn am 2. Dezember 2004;
Zuletzt geändert durch Artikel 366 der Neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I Nr. 50 S. 2407)

Interesierte sind verpflichtet, sich mit den amtlichen Stellen in Verbindung zu setzen. Massgebend ist der jeweils aktuelle Gesetzestext. CHO Consulting übernimmt keine Gewähr, dass diese Information vollständig ist. Haftungsansprüch aus der Verwendung dieser Information werden durch CHO Consulting ausgeschlossen.

§ 21 Haushaltshilfen
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Die Zustimmung zu einem Aufenthaltstitel zur Ausübung einer versicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung bis zu drei Jahren für hauswirtschaftliche Arbeiten in Haushalten mit Pflegebedürftigen im Sinne des Elften Buches Sozialgesetzbuch kann erteilt werden, wenn die betreffenden Personen auf Grund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit mit der Arbeitsverwaltung des Herkunftslandes über das Verfahren und die Auswahl vermittelt worden sind. Innerhalb des Zulassungszeitraums von drei Jahren kann die Zustimmung zum Wechsel des Arbeitgebers erteilt werden. Für eine erneute Beschäftigung nach der Ausreise darf die Zustimmung nach Satz 1 nur erteilt werden, wenn sich die betreffende Person nach der Ausreise mindestens so lange im Ausland aufgehalten hat, wie sie zuvor im Inland beschäftigt war.

Begründung
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Die Vorschrift führt die Ende 2002 außer Kraft getretene Regelung des § 4 Abs. 9 a ASAV wieder ein, die es Haushalten mit Pflegebedürftigen ermöglicht, ausländische Haushaltshilfen für bis zu drei Jahre in Vollzeitbeschäftigung einzustellen. Die Wiedereinführung der Regelung ist zur Unterstützung der Haushalte mit Pflegebedürftigen erneut notwendig.

§ 30 Pflegekräfte
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Die Zustimmung zu einem Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Beschäftigung als Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger sowie Altenpflegerin oder Altenpfleger mit einem bezogen auf einschlägige deutsche beruferechtliche Anforderungen gleichwertigen Ausbildungsstand und ausreichenden deutschen Sprachkenntnissen kann erteilt werden, sofern die betreffenden Personen von der Bundesagentur für Arbeit auf Grund einer Absprache mit der Arbeitsverwaltung des Herkunftslandes über das Verfahren, die Auswahl und die Vermittlung vermittelt worden sind.

Begründung
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Die bisherige Regelung des § 5 Nr. 7 ASAV wird fortgeführt und die Vermittlungsabsprachen können nach Bedarf abgeschlossen werden. Der Kreis der Zulassungen wird sich jedoch durch § 39 Abs. 6 AufenthG eher auf Pflegekräfte aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten konzentrieren, die danach auch ohne Vermittlungsabsprache, aber vorbehaltlich des Vorrangs bevorrechtigter Bewerber zugelassen werden können.

Weitere Informationen: Merkblatt 7 (PDF) unter www.arbeitsagentur.de (HTMl-Version)


Genau hingeschaut