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Arbeiten in Österreich


Ae.: 30.10.14

Ausländische Arbeitskräfte drängen auf den Arbeitsmarkt von Austria. Woher die Menschen kommen ist aus der Statistik Austria ersichtlich.

«(…) Als Beschäftigung gilt neben einem Arbeitsverhältnis auch ein Ausbildungsverhältnis, also etwa eine Lehre, und auch die Verwendung in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis, etwa einem freien Dienstvertrag. …)»  mehr unter Arbeiten in Österreich

Das Ausländerbeschäftigungsgesetz sieht vor, dass bestimmte Personen und Tätigkeiten davon ausgenommen sind. Im Unternehmensservice Portal gibt es zusätzliche Infos.

«(…) Die gesetzliche Grundlage für die Zulassung ausländischer Arbeitskräfte zum österreichischen Arbeitsmarkt stellt das Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dar, das vom Arbeitsmarktservice vollzogen wird. …)» mehr unter AMS Arbeitsmarktservice Österreich

Die Personenfreizügigkeit stösst auch in Austria auf!

«(…) 22.10.2014; Harald Vilimsky, EU-Delegationsleiter und Generalsekretär der FPÖ, begrüßt den britischen Vorstoß für eine Einschränkung der Personenfreizügigkeit in der EU und fordert vergleichbare Maßnahmen in Österreich.

“Wenn die Regierung von David Cameron daran denkt, nur begrenzte Kontingente an Sozialversicherungsnummern für Zuwanderer aus anderen EU-Staaten zur Verfügung zu stellen, dann ist das angesichts der auch in den wirtschaftlich stärkeren Staaten immer weiter nach oben schießenden Arbeitslosigkeit genau der richtige Schritt. Folgen wir also diesem Beispiel”, empfiehlt Vilimsky.

Es sei längst an der Zeit, auch Österreichs Arbeitsmarkt zu schützen. “In vielen Branchen – beispielsweise im Baugewerbe – wächst die Arbeitslosigkeit rasant und gerade Ausländer sind hier überproportional betroffen. Es kann nicht sein, dass Österreich für immer mehr arbeitslose Ausländer aufkommen muss”, stellt Vilimsky fest.

Daher müsse auch bei EU-Bürgern ein strenger Maßstab angelegt werden. “Wer ganz offensichtlich nicht über ausreichende Qualifikationen verfügt, um selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen, der soll sich nicht unter dem Deckmantel der EU-Freiheiten hier ansiedeln können”, so der EU-Delegationsleiter.)»

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Zurück in den Dezember 2007:

Wien hielt die Grenzen für gering Qualifizierte bis 2001 dicht. Für Facharbeiter / Fachpersonal aus den EU-Beitrittsländern wurde Freizügigkeit ab Mai 2009 beachtet. Für diese Menschen fielen alle Schranken.

Wien zögerte damit die Zulassung niedrig Qualifizierter bis zum letzten möglichen Zeitpunkt hinaus und praktizierte so lediglich eine Teilöffnung für «Ostarbeitskräfte».

In diesem Zusammenhang wäre interessant zu wissen, wie die Anerkennung ausländischer Ausbildungen vor sich geht. Wenn die bisherige Nostrifikation beibehalten wird, dann werden weiterhin Hürden aufrecht erhalten.

«…Nach Schätzungen von Wirtschaftsforschern werde die heimische Wirtschaft bis 2020 etwa 350.000 Personen nachfragen. Zugleich werde das Arbeitskräftepotenzial um 200.000 Personen ansteigen. Damit werde auch Zuwanderung erforderlich sein, sagte Bartenstein.

«Durch die Zuwanderung von qualifizierten ausländischen Arbeitskräften werden auch verstärkt Arbeitsplätze für niedrig qualifizierte Inländer geschaffen», so Wirtschaftskammer-Generalsekretär Mitterlehner…» (diepresse.com/)
Die grosse «Völkerwanderung» wird in Gang gehalten. Rumänien und Bulgarien suchen Ersatz für Ausgewanderte in China… Vielleicht müssen Arbeiten bald nicht mehr in Niedriglohnländer ausgeführt werden, die entsprechenden Arbeitnehmer drängen von selber auf die attraktiven Arbeitsmärkte in der «alten EU». Die Beteuerung, mit flankierenden Massnahmen werde Schutz geboten, wird den Gesetzen des Marktes geopfert werden. Das ist alles nur eine Frage der Zeit!