Kategorie-Archiv: 16 P-6 Personalfreistellung

Effiziente Lehrerauswahl

Die NZZ am Sonntag vom 14. 2.16 schreibt, dass die Pädagogische Hochschule Nordwestschweiz  ab 2017 testet, wie belastbar und flexibel ihre Studenten sind. Sie will damit die Zahl der Berufsaussteiger senken (René Donzé).

Bereits während der Ausbildung geben rund 15 Prozent der PH-Studenten auf. Nicht wenige scheitern später an der Realität des Alltags. Im ersten Berufsjahr hört jeder sechste Lehrer auf, nach fünf Jahren arbeitet die Hälfte nicht mehr im Beruf.

«Lehrpersonen, die sich im Beruf nicht bewähren oder aus dem Beruf aussteigen, sind letztlich für alle eine Belastung», sagt Alexander Hofmann, Vizedirektor der Pädagogischen Hochschule der Fachhochschule Nordwestschweiz (PH FHNW). Seine Schule ist nach der PH Zürich die zweitgrösste Ausbildungsstätte für Lehrer in der Deutschschweiz: Jedes Jahr melden sich dort rund tausend Frauen und Männer für ein Studium an.

Ab 2017 müssen alle Neuen ein Assessment durchlaufen. Es soll entweder vor Studienbeginn oder aber während des ersten Semesters stattfinden. «Das Bestehen bildet die Voraussetzung für den Eintritt in die Praktika als Bestandteil des Studiums»  und: je genauer die Eignungsabklärung zu Beginn des Studiums, desto tiefer später die Ausfallquote. «Assessments erlauben gute Prognosen zur beruflichen Eignung»

Kritik aus Luzern: Der Rektor der Pädagogischen Hochschule Luzern, Hans-Rudolf Schärer, hält wenig von solchen Tests. «Ein Assessment ist eine Momentaufnahme», sagt er. «Die Studierenden sind noch sehr jung und können sich im Verlaufe der Ausbildung noch entwickeln.» Man dürfe ihnen also nicht die Berufseignung absprechen, noch bevor sie in die Ausbildung eingestiegen seien. Schärer hat auch Vorbehalte gegenüber der Aussagekraft solcher Tests: «Der Lehrberuf ist wesentlich ein Beziehungsberuf. Es ist fraglich, ob sich die dafür zentrale Fähigkeit zur Gestaltung von Beziehungen in einem Assessment prüfen lässt», sagt er. Er glaubt nicht, dass dazu verlässliche Aussagen möglich sind. …

Die Kritik aus Luzern kann ich nur teilweise nachvollziehen. Ein Assessment ist schliesslich nur ein Baustein unter vielen, die es letztlich zum Berufsseinstieg braucht. Dem Punkt «Entwicklung der Studierenden» kann auch in einem Assessment entsprochen werden. Das Gerangel unter den Fachhochschulen sollte nicht auf Kosten der Qualität erfolgen.

Ich finde es gut, dass die Weichen frühzeitig gestellt werden. Nebst unnötiger Ausbildung mit hohen Kosten für die Allgemeinheit, profitieren auch die Studierenden. Sie gewinnen Zeit, wenn sie frühzeitig auf die richtige Spur finden.

Wenn Sudienabbrüche und die frühzeitigen Ausstiege beklagt werden bedeutet es noch lange nicht, dass jene die dem Lehrerstand erhalten bleiben allesamt die idealen Lehrer sind. Dass es nicht einfach ist, genügend Kandidaten zu finden zeigt der relativ grosse Anteil von Quereinsteigern. Diese sind sehr oft wertvolle Lehrer, denn sie bringen Lebens- und Berufserfahrung aus der Wirtschaft mit.

Jene fragwürdigen Typen aber, die es sich zurecht gelegt haben in ihrem dünkelhaften Stolz zu verharren, eine ruhige Kugel zu schieben und auch bedenkliches Benehmen an den Tag legen um letztlich sich als Schmarotzer  vom Staat das Gnadenbrot bezahlen zu lassen, für diese gibt es offenbar kein Assessment – wäre aber dringend nötig!

Wir möchten schliesslich möglichst viele berufene Berufsleute. Solche, die lediglich des Zahltags und den Ferien wegen «jobben» sind speziell in diesen anforderungsreichen Gebiet fehl am Platz! Sie gehören in die Kategorie: «Wer nicht kann, lehrt!

 

 

 

 


Entlassung – und nun? Aus der Praxis gegriffen


Beachten Sie: sollte eine Ähnlichkeit mit gewissen Personen aufkommen und sollte die Ähnlichkeit mit mir bekannten Personen einher gehen, es wäre rein zufällig!
 
Wenn dieser «Chef» von sich gibt: «Bis gestern wusste ich nicht, wie ich Schef schreiben soll, und nun bin ich einen!», dann kann es gut sein, dass er aus einer Ethnie kommt, die sich durch besondere Aufmerksamkeit Respekt verschaffen will. «Gib ihm eine Uniform oder eine Pistole und achte darauf, wie er sich benimmt!» Auf dem Latrinenweg erfährt man etwa folgende Aussagen:
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Der Chef ist wie ein Blinddarm: oft gereizt und völlig nutzlos.

Wenn man dem Hund auf den Schwanz tritt, beginnt er unheimlich laut zu werden, was seine Argumente jedoch auch nicht verbessert..

Irren ist menschlich, die Schuld auf Andere abschieben strategisch.

Die Chefs sind wie Wolken, wenn sie verschwinden, wird der Tag wunderbar.

Wir müssen sparen, wo es geht, koste es, was es wolle.

Vorgesetzte kann man am besten irritieren, indem man ihre Befehle ausführt.

Heutzutage muss man seine Leute motivieren – anbrüllen allein nützt nichts mehr.

Meinungsaustausch ist, wenn man mit seiner Meinung zum Chef geht und mit dessen Meinung zurückkommt.

Bei uns ist jeder sein eigener Chef. Dies wird mehrmals täglich kontrolliert.

Um das angeborene Minderwertigkeitsgefühl, welches vermutlich stark im Herkunftsland begründet ist, brauchen die einen getunte Autos. Sie liefern sich innerorts  oder sonst wo Autorennen bis es grosse Materialschäden, Verletzte und Tote gibt. Andern reicht ein Namensschild mit der aufgedruckten Funktion um «wer» zu sein. Sie holen sich die Autorität im Organigramm, wo es wichtig ist, auf welcher Ebene und in welchem Häuschen der Name auftaucht. Andere brauchen eine Uniform, möglichst mit speziell ausgekragter Mütze.

Dem Blender gelingt es, sich als «perfekt» darzustellen. Seine direkten Vorgesetzten gehen ihm nicht selten auf den Leim. Spätestens dann, wenn sie sein Messer im Rücken verspüren, merken sie, dass sie überholt wurden! Dann ist es zu spät…!

Warum Entlassungen oft als Demütigung empfunden werden

Von Mathias Morgenthaler.

Langjährige Mitarbeiter zu entlassen, gehört zu den schwierigsten Aufgaben von Führungskräften. «Wer das Gespräch nicht sorgfältig vorbereitet, reagiert im entscheidenden Moment falsch», sagt Management-Experte und «Trennungspapst» Laurenz Andrzejewski.

…. erschrecke ich allerdings, wie hilflos gestandene Führungskräfte sind, wenn sie Angestellte entlassen sollten. Gerade gestern erhielt ich wieder einen Anruf von einem Manager. Er müsse in einem Team 7 von 27 Mitarbeitern entlassen und brüte jetzt über der Liste. Seinen Kollegen gehe es ähnlich, die hätten auch keine Ahnung, wie sie kündigen sollen. Oder ein anderer aktueller Fall:?Der IT-Leiter eines grösseren Unternehmens entlässt vergangene Woche aus Spargründen einen Mitarbeiter, dieser reagiert im Gespräch sehr emotional und appelliert danach an den Firmenchef, der ihm prompt in Aussicht stellt, eine andere Stelle für ihn zu finden. Ein solches Vorgehen ist entwürdigend für beide Seiten: den Vorgesetzten und den Betroffenen. Den vollen Artickel lesen Sie im Tagi

Man lese: Lebensgefahr in Altersheimen – Spiel mit dem Tod

«(…) Es ist leider eine Tatsache, die heute immer noch nicht wahrgenommen wird. Man weigert sich, nicht von solchen Erlebnissen zu erzählen, aus vielen Gründen, die mehr oder weniger realistisch sind. Es kommt aber manchmal ein Zeitpunkt, der eine Grenze des Schweigens und der Toleranz markiert. Besonders wenn man sich mit einem reinen Gewissen kennt und fühlt, da wird die Motivation noch stärker, um das Risiko einzugehen. L.M. D.

Es ist leider auch eine Tatsache, dass solches meist da passiert, wo nichtkompetente oder schwache «Führungskräfte» im Einsatz sind. Und es passt dazu, dass mit Einschüchterung oder mit Drohung, den Arbeitsplatz zu verlieren, Druck aufgebaut wird. Da der Druck nicht direkt abgebaut wird, weil die Leute eingesehen haben, dass es sinnlos ist, sich zu wehren, suchen sie die Lösung via indirekten Druckabbau: Sie suchen das Weite. Das Resultat zeigt sich in einer hohen Fluktuation, welche letztlich grosse Summen an Geld und viel Kraft an persönlichen Ressourcen verschleudern. Aber jetzt kommts: Die Ursachen werden nicht aufgedeckt! Die Intriganten und Karriereritter, welche nur ihre persönliche Ziele im Auge haben, spielen ein gefährliches Spiel. Sie operieren mit der Angst, sie binden Leute an sich, indem sie diese fördern oder ködern, dafür aber den Preis der absoluten Treue bzw Loyalität fordern. Wer «A» gesagt hat, muss auch «B» sagen, sonst wird er/sie fallen gelassen. Er oder sie prostituiert sich der vorgesetzten Person! Es muss ein schreckliche Gefühl sein, täglich als Marionette zu funktionieren!
Diese Drahtzieher kosten den Betrieb nicht nur eine Unsumme an Geld, sondern sie verschleudern wertvolles humanes Kapital. Leider kommt es nirgends zum Ausdruck, denn in der Betriebsbuchhaltung gibt es kein Konto «Aufwand um die Position zu halten und zu festigen». Würde man aber diesen Aspekt analysieren, dann würden einige staunen, wenn sie feststellen würden, dass der Anteil bis zu 75% betragen würde.
Den Führungsstil erkennt man schnell. Man stelle einer unteren Funktionsträgerin ein paar Fragen zum Ablauf oder betreffend Einsatz von Mitarbeitenden usw. Wer sich selbständig und im Rahmen der Kompetenzen handelt, von dem bekommt man auch kompetente und stufengerechte Antworten. Im anderen Fall wird man auf den Chef verwiesen, denn nur er weiss (besser: kontrolliert) alles…!
 
Zum Streiten braucht es mindestens zwei Personen. Dass die Chemie zwischen Menschen gelegentlich nicht übereinstimmt, kommt vor. Dass schwache (Ver-)Führer nicht in der Lage sind, starke Persönlichkeiten für ihre Ziele einzusetzen, kann oft beobachtet werden.  Weil sich diese der Prostitution verweigern, werden sie so schnell wie möglich eliminiert.
Man organisiert eine kleine Intrige, lässt die mitarbeitende Person in die Falle tratschen und schon ist es passiert.
Wie könnte eine solche Intrigespielen? Man lässt die «auserlesene» Person ihre Arbeit erledigen. Sie behandelt z.B. einer Bewohnerin eine Wunde. Dann hat sie 2 Tage frei. Inzwischen wird die Bewohnerin ihrem Schicksal überlassen und die Wunde wird vorerst nicht versorgt. Dann aber kurz bevor jene aus dem «Frei» zurückkommt wird das Spiel den richtigen Zweck zugeführt: «ja sagen Sie hat denn Frau X ihre Wunde nicht weiter behandelt?». Die Bewohnerin, die nicht weiss, dass X im Frei war, beklagt sich. Die Intrige ist geritten. Man hat eine Reklamation einer Bewohnerin! Diese wird dann zum Anlass genommen… So einfach lässt sich eine Intrige spielen. Leider interessiert es niemanden, dass dafür eine kranke und hilfsbedürftige Person missbraucht wird! Das ist in den Augen der Akteure sekundär, denn man braucht Argumente!
Nun wird rasch eine «Gespräch» organisiert, möglichst ohne neutrale Zeugen (sehr «professionell»!), dann wird die betroffene Person in die Ecke gedrängt bis man von ihr die selber geschriebene Kündigung herausgepresst hat. Ab jetzt herrscht wieder  «business as usual» –  Tagesordnung. Später wird es heissen, leider war es in letzter Zeit zu vielen Missverständnissen gekommen. Ziel dieser Aussage ist es, den dummschlauen Vorgesetzten zu decken. Es ist einfacher. Und die betroffene mitarbeitende Person sucht ja eh das Weite…
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, OR Art. 328, ist wohl so etwas wie ein Fremdwort. Ebenso der Schutz der Mitarbeitenden vor Willkür und Diskriminierung. Der Gleichbehandlungsaspekt lässt sich aus OR Art. 328 ableiten. Selbst bei einer Kündigung ist der Gleichbehandlung Rechnung zu tragen. Aber das wurde hier ja umgangen.
Wenn dies z.B. in einem öffentlich rechtlichen Betrieb passiert, wurde auf diese Weise  eine fies-elegante Lösung getroffen, die hinterhältiger nicht sein könnte! Der fragwürdige «Chef» hat sich schlau um die schriftliche Kündigung gedrückt. Er brauchte die Gemeindebehörde nicht zu informieren, mit seiner direkt vorgesetzten Person musste er sich nicht absprechen. Die Kündigung musste er nicht begründen und ein rechtliches Gehör musste der betroffenen Person nicht gewährt werden.
Aber er äusserte sich nach aussen, dass er sich alle Mühe geben werde, «es» korrekt vor sich gehen zu lassen. Er sprach ein interne Versetzungsmöglichkeit an, diskutierte über eine neue Bewährungszeit (mit Auflagen, das wäre korrekt) und den direkten Einbezug der leitenden Person des Unternehmens. Am Schluss jedoch war dies alles Fassade! Er hat es geschafft, einem jungen Menschen eine grosse Chance zu zerstören. Ausserdem hat er, der sich damit brüstet, einen roten Pass zu tragen, besondere Reklame für sein Wahlland, dessen Bürger er sich schimpft, gemacht.
 
Es steht Aussage gegen Aussage. Wer die schwächere Position inne hat ist unschwer zu erkennen. Am Schluss bleibt die Bemerkung, dass alles auf vielen Missverständnissen beruhe, für die betroffene Person kaum als Trost.

Führungskräfte, die auf solch primitive Weise mit Untergebenen umgehen, sollten zuerst den Nachweis erbringen müssen, dass sie schon einmal gefeurt wurden und, dass sie deswegen arbeitslos waren.

Die Personalfreistellung ist ein wichtiger Aspekt in der Personalwirtschaft. Es gibt viele Gründe dafür. Es gibt aber nie Gründe, weshalb mit den betroffenen Menschen unkorrekt und schlitzohrig umgeht. Das Personal im Gesundheitswesen bräuchte eine starke Organisation in Form einer Gewerkschaft. Einigen Akteuren würden die Augen geöffnet!

Nun, wer die Karriere noch vor sich hat, sollte daruf achten, dass ihm der Ruf nicht vorauseilt! Wer um die 1 m 80 gross ist, müsste wissen, dass dies noch lange nicht ausreicht. Menschliche Grösse kann man nicht mit dem «Gliedermeter» messen!

Übrigens, ich kenne gute Berufsleute, die haben eine schwarze Liste angefertigt. Darauf werden die jene Betriebe aufgeführt, bei denen man sich nie (mehr) bewerben wird!

Der Ruf eines Betriebes muss über Jahre sorgfältig aufgebaut werden. Es braucht aber eine sehr kurze Zeit, diesen zu zerstören. Einer ist gerade dabei, dies zu tun! – Und man jammert, dass die Kosten im Gesunheitswesen deflagieren…

Jeder Betrieb verdient sich seine Vorgesetzten selber. Wer hart, konsequent und fair führt, braucht keine «Aparatschiks» und Marionetten, sondern selbständige Mitarbeitende mit dem nötigen Freiraum und Respekt.
Man lese wieder einmal die Theorie X und die Theorie Y nach Douglas  Mc Gregor!

Im personalblog erschienen:

14. Febr. 2009 Entlassung aus dem Arbeitsverhältnis

14. Okt. 2008 Fristlose Entlassung, für Manager eigene Gesetze?

10. Mai 2007 P6 Personalfreistellung

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CHO Consulting Herbert Odermatt, Flüelistrasse 25, CH 6072 Sachseln 

Tel: +41 41 660 39 79, FAX :+41 41 661 17 00

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Haben wir Ihre Post (Mails) nicht beantwortet? Lesen Sie:
Sorry, melden Sie sich bitte nochmals.


Entlassung aus dem Arbeitsverhältnis


 

Die Betriebswirtschaftslehre (BWL) / Personal (Eidg.Org. FA/BWL/Personal) fasst das Thema kurz zusammen:

  • Personalfreistellung/Personalfreisetzung verfolgt welches Ziel? => Beseitigung von personeller Ueberdeckung in quantitativer, zeitlicher und örtlicher Hinsicht. 
  • Welche Gründe können zu einer Personalüberdeckung führen? => – wirtschaftliche, saisonale, strukturelle Gründe, Reorganisation, Automatisierung usw.
  • Welche zwei grundsätzlichen Massnahmen gibt es für die Personalfreistellung? => Aenderung best. Arbeitsverhältnisse (Versetzung, Arbeitszeitverkürzung); Beendigung (Ausnutzung natürl. Abgänge, Förderung freiw. Ausscheidens, Entlassungen)
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«(…) Die Kündigung bzw. Entlassung kann nicht nur arbeits-, sondern auch vorsorge-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Wirkungen zeitigen. – Sie, Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, finden hier interdisziplinäre Problemstellungen und Lösungsvorschläge mit Checklisten und Musterformularen. Lesen Sie mehr und umfassend zum Thema bei LawMedia AG…»Entlassung»…

Im personalblog erschienen:

10 / 08: Fristlose Entlassung, für Manager eigene Gesetze?

05 / 07: Personalfreistellung

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Neuer Job gesucht?

 
 
siehe auch: 


Fristlose Entlassung, für Manager eigene Gesetze?


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Die Bestimmungen des zehnten Titels OR über den Einzelarbeitsvertrag gelten für alle Arbeitnehmer, eingeschlossen Kadermitarbeiter und höhere leitende Angestellte. Im Bereich Kader können Arbeitgeber und Arbeitnehmer aber durch Vereinbarung in gewissen Bereichen von den OR-Vorschriften abweichen, also einen auf die Funktion und die Person zugeschnittenen Vertrag erstellen (siehe dazu OR 19, 361 und 362). Bei Kadermitarbeitern sind besonders zu beachten:
Kündigungsfristen, Konkurrenzverbot, Funktionsbeschrieb, Kompetenzbereich, Spesen, Leistungsanteil, Ferien und Überstundenregelung.
Als wichtiger Grund gilt namentlich jeder Umstand, bei dessen Vorhandensein dem Kündigenden nach Treu und Glauben die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden darf.

Über das Vorhandensein solcher Umstände entscheidet der Richter nach seinem Ermessen, darf aber in keinem Fall die unverschuldete Verhinderung des Arbeitnehmers an der Arbeitsleistung als wichtigen Grund anerkennen.

Wichtige Gründe für eine fristlose Entlassung (mehr bei seco: …Fristlose Kündigung: … ) sind in der Literatur zur Genüge genannt. Und es gibt viele Weg weisende Gerichtsurteile, an denen sich die Richter orientieren.

So ist es sehr wahrscheinlich, dass der Buchhalter, der sich an der Kasse selbst bereichert, oder der Finanzchef, der die Kompetenz überschreitet und einen Millionenschaden auslöst, freigestellt wird und die Schlüssel sofort abgeben muss. Das kann am Beispiel des Finanzchefs des Thurgauer Elektrizitätswerkes verfolgt werden.

«(…) Das Elektrizitätswerk des Kantons Thurgau EKT muss nach dem Zusammenbruch der US-Investmentbank Lehman Brothers 28 Millionen Franken abschreiben. Nun hat die EKT Strafanzeige gegen ihren ehemaligen Finanzchef  eingereicht. Mehr in der NZZ: Thurgauer Elektrizitätswerk klagt gegen EX-Finanzchef

Die Bestimmungen des zehnten Titels OR über den Einzelarbeitsvertrag gelten für alle Arbeitnehmer, eingeschlossen Kadermitarbeiter und höhere leitende Angestellte. Im Bereich Kader können Arbeitgeber und Arbeitnehmer aber durch Vereinbarung in gewissen Bereichen von den OR-Vorschriften abweichen, also einen auf die Funktion und die Person zugeschnittenen Vertrag erstellen (siehe dazu OR 19, 361 und 362). Bei Kadermitarbeitern sind besonders zu beachten:
Kündigungsfristen, Konkurrenzverbot, Funktionsbeschrieb, Kompetenzbereich, Spesen, Leistungsanteil, Ferien und Überstundenregelung.
 
Für «exotische» Arbeitsveräge, wenn sie z.B. für eine Firma auf den Kanalinseln zutreffen, gelten wohl andere bedingungen. Aber auch dort können Arbeitsverträge schnell aufgelöst werden.
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Was man mit einem untreuen Buchhalter macht, weiss man. Die Frage sei gestattet: Was macht man mit den Verantwortlichen, die für das Finanzdesaster verantwortlich sind?

Vielleicht ist diese Frage gar nicht zugelassen! Oder es gelten andere Massstäbe. Eine besondere Geschmacklosigkeit:

Manager feiern Luxusparty

Für weiteren Zündstoff sorgt zudem ein Luxusaufenthalt von AIG-Managern in einem exklusiven Resort im sonnigen Kalifornien auf Kosten des Staates. Wie US-Medien unter Berufung auf einen Ermittlungsausschuss des US-Kongresses berichten, beläuft sich die Rechnung für die Top-Manager auf 440’000 Dollar – Wellness-Behandlungen, Golf-Trips und Galamenüs inklusive. Mehr beim Tagi: Bluewin: …AIG belohnt Manager mit Luxusferien…

Während die einen feiern und sich verwöhnen lassen, beansprucht der Versicherungsgigant AIG eine weitere enorme Kapitalspritze der Notenbank in der Höhe von 38Mia Dollar! Siehe Handelszeitung. …Notleidender US-Versicherer AIG bekommt weiteren Milliardenkredit (AF)…

Geschmacklosigkeit ist kein Kündigungsgrund! Nachdem von berufenen Kritikern mehrfach geäussert wurde, dass viele Finanzfachleute ihr Business nicht (mehr) verstehen oder den Durchblick verloren haben, wird wohl das Recruiting-Karussel anlaufen. Wer würde sich einem Flugkapitän anvertrauen, der die Übersicht verloren hat und seinen Job nicht versteht?

Eine andere Geschmacklosigkeit, sie passt zum Thema und könnte die Gier darstellen: gesehen in shortnews: …USA: Neuer Rekord im Hot-Dog-Essen – 59,5 Hot Dogs mit Brötchen in zwölf Minuten… RP ONLINE zeigt gleich auch noch Bilder…für Gwundrige.

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P6 Personalfreistellung

(erstmals veröffentlicht: 10. 05. 2007)

Eine Übersicht

Ziel: Beseitigung personeller Überdeckung

P-Freistellungsmassnahmen

  1. Änderung bestehender Arbeitsverhältnisse
  • Versetzung, vertikal, horizontal
  • Umschulung
  • Arbeitszeitverkürzung durch: Kurzarbeit; Abbau von Überstunden; Teilzeitarbeit; Anpassung der Arbeitszeit
  1. Einstellungsstopp
  2. Befristete Ausleihung von Personal
  3. Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse
  • Ausnutzung persönlicher Abgänge; Förderung des freiwilligen Auscheidens; Outplacement, Frühpensionierung; Aufhebung befristeter Anstellungen; Entlassung*

*Wegen den schwerwiegenden Konsequenzen für Arbeitnehmende, darf diese Massnahme nur im gut begründeten Ausnahmefall erfolgen. Bei Massenentlassungen müssen gesetzliche Auflagen beachtet werden. Entlssung ist eine Führungsaufgabe. Sie wird dann auch wahrgenommen, wenn Leistung und Verhalten nicht genügen.

Personalführung – Einastzzyklus – Bild: BWI / heinz Kappel

Produktionsplanung

Minimieren von Freistellungsmassnahmen durch: Disversifikation; Vorzug geplanter Tätigkeiten; Koordination von Rationalisierungsmassnahmen; Vorbeugender Unterhalt, Vorzug anstehender Arbeiten; Rücknahme von Fremdvergaben

Personalplanung

Qualitativ:

  • Arbeitsgestaltung mittels job enrichment, job enlargement, jobrotation, Mehrstellenbesetzung, autonome Arbeitsgruppen
  • Qualifikation: Umschulung; Ausbildung; Fort- und Weiterbildung

Quantitativ:

  • Arbeitszeitgestaltung mittels Jahresarbeitszeit; Gleitzeit; feste Arbeitszeit; Bandbreitenmodelle; Jobsharing
  • P-Freistellungsmassnahmen

odh, 13.11.17