Zuwanderung aus der EU


Was bedeutet «Personenfreizügigkeit» eigentlich konkret?

Ein EU-Bürger kann in der Schweiz wohnen und arbeiten, wenn er

  • einen gültigen Arbeitsvertrag hat,
  • selbständigerwerbend ist (wird von den Schweizer Behörden kontrolliert) oder
  • als Nichterwerbstätiger über genügend finanzielle Mittel verfügt, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten (Kontrolle durch Schweizer Behörden).

Für Rumänien und Bulgarien ist die Personenfreizügigkeit jedoch – wie für jedes neue EU-Mitglied – für die nächsten sieben Jahre mit weiteren Beschränkungen verbunden.

 

odh 25. Mai 2009: Die Frist für Entscheid zur Weiterführung steht nun definitiv fest. Sie lautet: 01. 06. 09

Die Beschränkungen:

  • Der Inländervorrang verpflichtet Schweizer Firmen, bei Stellenbesetzungen zuerst im Inland zu suchen, bevor sie jemanden aus Rumänien oder Bulgarien anstellen dürfen.
  • Um Lohndumping zu verhindern, kontrollieren die Behörden, dass EU-Bürger zu mark- und Branchenüblichen Arbeits- und Lohnbedingungen angestellt werden.
  • Kontingente beschränken die Zuwanderung von Arbeitskräften auf festgelegte Höchstzahlen, die pro Jahr und Land verbindlich sind. So könnten im ersten Jahr maximal 684 Aufenthaltsbewilligungen (B-Ausweis, fünf Jahre) für Rumänen und Bulgaren ausgestellt werden, sowie insgesamt 6355 Kurzaufenthaltsbewilligungen (L-Bewilligung, vier bis zwölf Monate). Die Zahl der Bewilligungen steigt dann jedes Jahr stufenweise auf maximal 1207 B-Bewilligungen und 11’664 Kurzaufenthaltsbewilligungen für beide Länder zusammen im siebten Jahr. Bei Bedarf können die Kontingente bis 2019 angewendet werden.

Was bedeutet EU-8 / EU-15 … ?

  • Bürgerinnen und Bürger der EU 8 haben die Nationalität einer der folgenden Staaten: Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Ungarn, Estland, Lettland, Litauen, Slowenien.
  • Zu den EU-15 gehören alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union vor der sogenannten Ost-Erweiterung im Jahr 2004. Das sind also Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Italien, Irland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien.
  • Zu den EU-25 gehören alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union vor der Erweiterung im Jahr 2007.
    Dazu gehören die EU-15 Staaten sowie die 10 Staaten Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern, die am 1. Mai 2004 in die Europäische Union aufgenommen wurden.
  • Als EU-27 werden die heutigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union bezeichnet.
    Am 1. Januar 2007 wurden Bulgarien und Rumänien in die Union aufgenommen,  was zusammen mit den EU-25, zu 27 Mitgliedstaaten führt. Diese sind Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Italien, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

Was bedeutet Schutzklausel?

Nach Ablauf der Kontingentsregelung besteht aufgrund einer Schutzklausel (Ventilklausel) die Möglichkeit, die Zuwanderung durch die Wiedereinführung von Kontingenten erneut zu beschränken. Voraussetzung ist, dass die Zwanderung von EU-Arbeitskräften um mehr als 10% des Durchschnittes der drei vorangegangenen Jahre zunimmt. Die Zahl der Aufenthaltserlaubnisse kann in diesem Fall einseitig und für eine Dauer von maximal zwei Jahren auf den Durchschhniitt der drei vorangegangenen Jahre +5% festgesetzt werden. Diese Ventilklausel kann mehr mals aktiviert werden

Was muss ein Arbeitgeber beachten?

Will er ein Kontingent beantragen, so hat er folgende Bedingungen zu erfüllen:

  • Nachweis der erfolglosen Suche in der Schweiz (Inserate, Personalvermittlung, Internet)
  • Nachweis, dass beim zuständigen RAV keine geeignete Arbeitslose gemeldet sind. Der Ausgleich von Defiziten bei Arbeitslosen wäre zu erfüllen!
  • Markt- und branchenüblicher Lohn
Für die Einreichung des Gesuches beachte man «Gesuchsunterlagen» vom  BFM. Trotz besten Argumenten, kann eine Arbeitsmarktbehörde ein Gesuch ablehnen!
 
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