Mobbingvermeidung ist Fürsorgepflicht


01.12.2007 | PSP Index 2008 | Heinz Heller  Anzeigen

Arbeitgeber, die Mobbing nicht verhindern, können sich mit Schadenersatz- und Genugtuungsforderungen konfrontiert sehen. Allerdings beschreiten Mobbingopfer, die sich wehren, beweisrechtlich einen steinigen Weg. Die Gerichte wiederum sehen sich vor die moralische Herausforderung gestellt, der Ellbogengesellschaft Grenzen zu setzen.

Mobbingvermeidung ist Fürsorgepflickt

Den gesamten Artikel samt Grafiken finden Sie im oben angefügten PDF.

Heinz Heller, auf Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt, betreut KMU im Grossraum Zürich. Weiter tritt er als Referent in Wirtschaftsseminaren auf und zeichnet als Mitglied der Fachgruppe Arbeitsrecht des Zürcher Anwaltsverbands.

heller@rechtsanwalt-winterthur.ch

www.rechtsanwalt-zuerich.ch

*****

Lesen Sie auch heute: cash Guru »  

*****

CHO Consulting Herbert Odermatt, Flüelistrasse 25, CH 6072 Sachseln 

Tel: +41 41 660 39 79, FAX :+41 41 661 17 00

Mail: cho-consulting(at)bluewin.ch


Schreiben Sie einen Kommentar