Arbeitsunfähigkeit


 

 

«Ich kann heute leider nicht arbeiten, ich habe den Finger verstaucht,
mit dem ich sonst die Briefe tippe!»

 

Bezüglich Missbrauch der Sozialwerke, besonders der Invalidenversicherung (IV), und der Missbrauch des Asylrechts wurde eine härtere Gangart eingeschlagen. Gegen gesunde Sozialwerke ist einzuwenden, solange echt Betroffene dadurch nicht ausgegrenzt werden.

«Wenn du wissen willst, wie man vorgehen muss, um an eine IV-Rente zu kommen, fragst du am besten in Belgrad nach….!» So sagte das kürzlich ein Bekannter, der vom Sozialamt «gesponsort» wird. Schwere Herzoperationen mit mehreren Bypässen, äusserst geringe physische Belsatbarkeit, psychisch auf dem Tiefpunkt und absolut Arbeitsunfähigkeit reichten nicht, um in den Genuss einer IV-Rente zu kommen… Vielleicht ist er mittlerweilen Opfer der IV-Sanierung geworden. «wenn ich gegen einen abgelehnten Entscheid rekurieren will, dann muss ich Geld in die Hand nehmen, das ich nicht habe! Also habe ich gar keine andere Wahl…!»

Ob die SVP auch bei der NBUV die Kosten senken will, weiss ich nicht. Schliesslich werden die Versicherungs-Prämien oft mindestens paritätisch zwischen Arbeitgeber (AG) und Arbeitnehmer (AN) aufgeteilt, obwohl diese voll auf den AN überwälzt werden könnten. Es handelt sich also beim AG um einen Kostenfaktor (beim AN auch, aber er fällt weniger auf, da keine Buchhaltung geführt wird). Die Lohnfortzahlung erfolgt meist über längere Zeit zu 100%. Dadurch entstehen dem AG tatsächlich hohe Kosten. Nimmt man die zusätzlich nötigen organisatorischen Massnahmen (Umdisposition, Stellvertretung, evtl. Einsatz eines Temporär-MA, usw.) in die Betrachtung, so werden die Kosten u.U. beachtlich.

Gesetzliche Grundlage betreffend Lohn bei Verhinderung an der Arbeit durch den AN ist Art. 324 des Obligatonenrechts. Je nach Anstellungsart (privatrechtlich, öffentlich rechtlich, bundesrechtlich) ist die Handhabe unterschiedlich (mehr oder weniger grosszügig). Die massgebenden Anstellungsbedingungen bzw. personalrechtlichen Regelungungen (Gesetz u. Vollzugsverordnung) sind die Einzeilheiten festgelegt. Es lohnt sich, diese vor Vertragsunterzeichnung zu lesen. Dies auch deshalb, weil eventuell der Abschluss einer Zusatzversicherung angezeigt ist (Differenz bis 100% des Ausfalls).

 


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