Schwarzarbeit Schweiz


39 Milliarden Fr. sollen geschätzt im Jahr schwarz erwirtschaftet werden. Das wären 7-9% des BIP, was eine respektable Leistung darstellt. «Keine Schwarzarbeit – das verdienen alle.» Seit heute informiert das SECO umfassend mittels einer speziellen Website.

Schwarzarbeit wird besonders dann geleistet, wenn es attraktiv ist. Der Staat hat die Möglichkeit, Massnahmen zu ergreifen, die dieser Attraktivität entgegenwirken. Absicht ist, verschärfte Kontrollen, Sanktionen und vereinfachte Abrechnungsmodi einzuführen.


4 thoughts on “Schwarzarbeit Schweiz”

  1. @ jotka 2009-05-01 00:27:39 Es ist nie schön, wenn mündliche Abmachungen nicht eingehalten werden. Fiese Typen gibt es überall! Unser Recht kennt den mündlich abgeschlossenen Vertrag. Er ist verbindlich. Um jedoch nicht plötzlich neben den Schuhen zu stehen, ist es wichtig, dass es mindestens einen Zeugen gibt.

    Unsere Bauern verkaufen ihre Tiere oder wenn es auch Gras oder Heu ist, meist per Handschlag. Es wird zuerst gefeilscht, dann trifft man sich irgendwo in der Mitte, besiegelt den «Deal» per Handschlag und meist wechseln die Noten an Ort und Stelle den Besitzer. Es ist Ehrensache, dass die Abmachung eingehalten wird.

    Beim Handel mit Gebrauchtwagen wäre ich allerdings vorsichtig. Hier würde ich einen schriftlöichen Vertrag mit zugesicherter Garantie empfehlen. Allerdings habe ich meine Autos seit 1960 immer als «gebraucht» gekauft. Ich bin nur einmal auf die Nase gefallen, aber es war verkraftbar. Es kommt darauf an, wer mein Geschäftspartner ist. Den lese ich mir selber aus.

    Schwarzarbeit ist ein heikles Thema. Die Grenze kann nicht eindeutig gezogen werden. Wenn ich meine Fachkenntnisse einsetze und z. Beispiel ein Flugzeug selber repariere oder sogar einer Totalüberholung unterziehe, kann man es als Hobby bezeichnen, weil direkt keinen Lohn beziehe. Findige Beamte könnten aber Wertvermehrung reklamieren…

    Die staatliche Unfallversicherung wollte einmal den Betrieb der vereinseigenen Werkstatt dem Unfallversicherungsgestz unterwerfen. Ein Inspektor hat dies gefordert. Wir haben danach erfolgreich bei der Direktion interveniert und uns auch noch durch den Aeroclub Rückendeckung geben. Die Angelegnehit hat sich danach zu aller Zufriedenheit erledigt.

    Was passiert, wenn vier Kollegen zusammen vier Häuser in eigener Regie bauen. Wo ist die Grenze?

    Wenn ich Ausländer in die Schweiz bringe und alles dem Gestz nach korrekt erledige, erlebe ich in regelmässigen Abständen den Amtsschimmel. Es kann sein, dass man bei einem Lohn von 4800.- Fr pro Monat x 13, sich wegen 13 Franken / Monat streitet und, dass das Verfahren erst dann weiter läuft, wenn der Vertrag geändert ist…!

    Die Behörden arbeiten sehr präzise und sie halten die Vorschriften exakt ein. Dagegen ist nichts einzuwenden. Aber oft wäre etwas mehr vom Faktor «XM», xunder Menschenverstand wünschenswert. Aber dann hat man es wieder mit der Gleichbehandlung zu tun…!

    In der Schweiz leben 80’000 bis 100’000 Sanspapiers. Es wird gar vermutet, dass es 300’000 sein könnten!

    Da sind die Behörden machtlos. Sind sie das wirklich? das Problem ist vermutlich deswegen unbeherrschbar: 1., weil man dies Arbeit nicht nur am Schreibtisch erledigen kann, sondern man muss hinaus gehen. 2. Man würde in den Klinch von einflussreichen Leuten kommen, denn die wenig Verdienenden können sich keine «Maid» leisten.

  2. Hallo odh!

    Entschuldigung, dass ich erst jetzt nochmal antworte. Hatte Probleme mit der Tastatur meines Lap-Top. Ein neues Teil ist erstmal nicht drin.
    Für die Ausführungen zu den rechtlichen Forderungen und Gestaltungen des Zeugnisses bedanke ich mich sehr. In der Sache selbst geht es mir aber hier eher um die Hinterfragung der Verfassungsmäßigkeit oder der Verletzung von Rechtsnormen. Deswegen im Anschluss nochmals ein paar öffentliche Ausführungen zur Verfolgung illegaler Beschäftigung.

    Möglichkeiten und Grenzen der Bekämpfung illegaler Beschäftigung durch Arbeitsmarktkontrolle
    22.11.1996
    Hans von Lüpke – Bundesanstalt für Arbeit, Nürnberg

    Entwicklung und Stand der Bekämpfung illegaler Ausländerbeschäftigung bis zum Jahresende 1995 sind ausführlich im sog. Achten Bericht der Bundesregierung »… über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung « dargestellt; dieser Bericht liegt als Bundestagsdrucksache 13/5498 vom 6.9.1996 vor und wurde den Teilnehmern der Arbeitstagung zur Verfügung gestellt.

    Dieser Beitrag wurde der Publikation «Illegale Beschäftigung in der Europäischen Union – Gewerkschaftliche und staatliche Handlungsmöglichkeiten» entnommen.

    1. Einleitung ( ….. )
    2. Tatbestände ( ….. )
    3. Maßnahmen der BA zur Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Leistungsmißbr. ( ….. )
    4. Die BA als Verfolgungsbehörde ( ….. )
    Ergeben sich aus Außenprüfungen oder aus anderen Erkenntnisquellen konkrete Anhaltspunkte für Rechtsverstöße, ist nach strafprozessualen Grundsätzen zu ermitteln; sie sollen nachfolgend kurz beschrieben werden: Die Verfolgung von Verstößen gegen das AFG und das AÜG obliegt den Dienststellen der BA; sie sind Verfolgungsbehörden i. S. des § 36 Abs. 1 OWiG und haben bei der Wahrnehmung ihrer Ermittlungstätigkeit mit wenigen Ausnahmen dieselben Rechte und Pflichten wie die Staatsanwaltschaft bei der Verfolgung von Straftaten (§ 46 Abs. 2 OWiG). Es gelten insbesondere die Vorschriften der Strafprozeßordnung über
    die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen,
    die Beschlagnahme und Sicherung von Beweisunterlagen,
    die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln.
    ( ….. )
    5. Grenzen ( ….. )

    aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
    Vernehmung
    Vernehmungen dienen der Wahrheitsfindung sowie ggf. auch der Entscheidungsfindung. Sehr häufig ist in diesem Zusammenhang eine Befragung eines Beschuldigten, Betroffenen oder Zeugen durch Beamte der Strafverfolgungsbehörden in einem Strafprozess. Die Praxis der Vernehmung ist ein Teil der Kriminalistik. Vernehmungen sind ferner bei Gericht, im Bußgeldverfahren, im Verwaltungsverfahren, im Privatrecht sowie in Untersuchungsausschüssen üblich.
    Beschlagnahme
    Beschlagnahme ist die Sicherstellung eines Gegenstandes durch einen staatlichen Hoheitsakt gegen den Willen des Besitzers.
    Durchsuchung
    Die Durchsuchung im Rechtssinne ist das Absuchen einer Person oder einer Sache nach Gegenständen oder zum Auffinden von Personen. Sie ist ein wichtiges Instrument der Strafverfolgung, der -vollstreckung sowie der Gefahrenabwehr.

    Sehr geehrte Damen und Herren!

    Ich war durch eine Dienststelle der Bundesanstalt für Arbeit beauftragt mit der Durchführung von Einzel- und Gruppenermittlungen bezüglich der Verfolgung illegaler Beschäftigung.
    Zu erledigen hatte ich (auch als Prüfungsleiter) Außenprüfungen und Betriebsprüfungen zusammen mit anderen Kollegen und auch als Einzelperson.
    Übertragen wurden mir auch die Aufgaben der Einarbeitung bzw. des Anlernens von Stammpersonal zur ordnungsgemäßen Durchführung von Ermittlungen und Außenprüfungen.
    Ein Herr Helmut Kugler versprach mir nach Beendigung der privatrechtlichen Befristungen die Festanstellung (nicht nachweisbar).

    Entsprechend nachstehendem Protokoll, meint unser Parlament dazu sinngemäß und auszugsweise (der Passus «Ermittler der Dienststellen der BA» wurde jeweils von mir eingefügt! – wer hätte diese Aufgaben sonst ausführen sollen) wie folgt:

    Deutscher Bundestag: Drucksache 13/5498
    Achter Bericht der Bundesregierung … zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung

    Die Dienstellen der BA und ihre E r m i t t l e r sind für die Aufdeckung illegaler Ausländerbeschäftigung zuständig.
    Die Dienststellen der BA und ihre E r m i t t l e r stellen immer mehr Fälle mit Straftatverdacht fest und konzentrieren sich auf schwerwiegende Fälle.
    Stellen die E r m i t t l e r der Dienstellen der BA Anhaltspunkte für eine Straftat fest, wird die Sache an die Staatsanwaltschaft abgegeben.
    Die Prüfrechte der E r m i t t l e r der Dienststellen der BA wurden erweitert und führten zur Steigerung der Abgaben von Ermittlungserkenntnissen an die Staatsanwaltschaft.
    Besonders sozial schädlich handelt ein Arbeitgeber, der einen Ausländer ohne erforderliche Arbeitserlaubnis beschäftigt. Diese ausbeuterische Beschäftigung kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht sein (§227a Abs.1 AFG). Solche Verstöße nehmen von Jahr zu Jahr deutlich zu. Schwerwiegend ist dabei der Zusammenhang mit den Straftaten des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a Abs. 1 StGB) und der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) .
    Die E r m i t t l e r der Dienststellen der BA stellten bei der Prüfung von Pässen falsch angebrachte Guillochen (Sicherheitsmerkmale) fest.
    Die E r m i t t l e r der Dienststellen der BA weisen nach, dass Betriebe illegale ausländische Arbeitnehmer beschäftigen und somit erwarten ihre Gewinne zu steigern oder Mitbewerber zu unterbieten. Sie zahlen den ausländischen Arbeitnehmern oft nur geringere Löhne und entrichten keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
    Die Feststellung illegaler Beschäftigung durch die E r m i t t l e r der Dienststellen der BA geht mit der Hinterziehung von Beiträgen zur Sozialversicherung und von Steuern einher. Die E r m i t t l e r Arbeitsämter prüfen nach § 107 SGB IV. Dabei werden die Lohn- und Meldeunterlagen der Arbeitgeber einbezogen.
    Die E r m i t t l e r der Dienststellen der BA stellen fest, dass Arbeitgeber ihre Meldungen zur Sozialversicherung an die Einzugsstellen oder an die Finanzämter nicht oder nur unvollständig abgeben, um Steuern und Sozialversicherungsbeiträge für ihre Arbeitnehmer zu sparen.
    Die Prüfrechte der E r m i t t l e r der Dienststellen der BA zur Feststellung der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer bei den Arbeitgebern wurden durch Einfügen eines § 19a im Arbeitsförderungsgesetz erweitert.
    Die durch die E r m i t t l e r der Dienststellen der BA festgestellten Daten dürfen die Polizeibehörden sowohl für Zwecke der Gefahrenabwehr als auch für Zwecke der Strafverfolgung verarbeiten und nutzen.

  3. @jotka Danke für Ihre kritischen Gedanken. Aus Distanz betrachte ist die Sache komisch. Aber man müsste die rechtliche Situation D kennen, was bei mir nicht zutrifft. Aber das was unten angeführt ist, stammt aus D-Fachliteratur.

    Das scheint ein Ding zu sein. Da waren wohl Pappenheimer, Schildbürger oder ähnliche Schlaumeier am Werk.
    Befristete Anstellungen sind üblich. 2 Jahre befristet, scheint mir etwas lange, ausser es handelt sich um ein Projekt von bestimmter Dauer. Es gibt auch andere Gründe. Ich gehe davon aus, dass man diese dort kennt.
    Ob Sie illegal beschäftigt waren, kann ich nicht beurteilen. Das Arbeitsamt könnte es beantworten, allenfalls das Arbeitsgericht.
    Wenn aus dem Zeugnis eine Dauerarbeitslosigkeit abgeleitet werden kann, dann lohnt es sich,einen Anwalt eizuschalten. Sonst eher nicht denn zum Ärger hat man am Schluss hohe Kosten zu tragen.
    Arbeitgeber freuen sich nur dann nicht über eine Kontrolle, wenn sie etwas zu verbergen haben und wenn der Betrieb aus formalistischen Gründen zu stark gestört wird.
    Arbeitszeugnis:
    Ein Arbeitszeugnis muss wahr, klar, vollständig, in korrekter Form und wohlwollend abgefasst sein. Es darf auf keine Weg so formuliert sein, dass dem Mitarbeiter ein Nachteil daraus entsteht, genau sowenig soll es ja auch keine Gefälligkeit verkörpern. Siehe auch:
    Arbeitszeugnis II: http://personalblog.kaywa.com/arbeitsrecht/arbeitszeugnis-1.html
    Arbeitszeugnis: http://personalblog.kaywa.com/d-personalmanagement/arbeitszeugnis.html

    Wer ein nicht korrektes Zeugnis bekommen hat, kann ein anderes verlangen. In Deutschland müssen Arbeitgeber die Unterlagen während 30 Jahren aufbewahren. Das ist eine lange FRist und ich weiss nicht, wie dem entsprochen werden kann, wenn ein Betrieb vorher die Tore schliesst!
    Die rechtlichen Grundlagen (gültig für D):

    * Paragraph 603 des Bürgerlichen Gestzbuches (BGB); (gilt für Arbeitgeber und -nehmer)
    * Bundesangestelltentarifvertarg (BAT) §61 (öffentlicher Dienst)
    * Gewerbeordnung (GeWO) §113 (Private Ambulante Pflegedienste

    Wird vom Arbeitgeber eine Zeugniskorrektur erbeten, soll man diese sofort einfordern, spätestens aber vor Ablauf von 6 Monaten (§ 70BAT, Ausschlussfrist) um den Anspruch darauf nicht zu verlieren.

    Wenn ein Zeugnis unglücklich abgefasst ist, dann müsste dieses Problem mit gutem XM, (Xunder Menschenverstand) gelöst werden.
    In Ihrem Fall würde ich die Angelegenheit mit dem ehemaligen Arbeitgeber besprechen. Je nach Reaktion darauf pochen, dass ein «gescheites» Zeugnis geschrieben wird. Wenn nötig, würde ich mich von geeigneter Seite beraten lassen!

  4. Attraktiv sein ist erstrebenswert!
    Aber nicht mit der Sanktionierung durch …..

    Arbeitnehmer-Missbrauch in der öffentlichen Verwaltung. Von persönlichen Nachteilen aus meinen Pflichten unseren Staat vor der Hinterziehung von Sozialabgaben und Steuern zu schützen.

    Ich war angemeldet und habe über meinen Arbeitgeber (Verfolgungsbehörde Arbeitsamt) Sozialabgaben und Steuern bezahlt. Für Aufgaben zur Bekämpfung illegaler Ausländerbeschäftigung wurde ich dann aber selbst illegal beschäftigt.

     Das/die Arbeitsamt/-agentur soll Maßnahmen durchführen um einen hohen Beschäftigungsstand zu erzielen, Strukturen verbessern um Arbeitslosigkeit zu senken, legale sozialversicherungspflichtige Arbeit vermitteln und durch Eingliederung in Arbeit Hilfebedürftigkeit beenden, um so mit Sozialleistungen Maß zu halten und das Steueraufkommen zu entlasten.

     Für diese Aufgaben stellt mich das Arbeitsamt 2 Jahre b e f r i s t e t ein, überträgt mir im privaten Rechtsverhältnis ohne meine Zustimmung Befugnisse aus der Eingriffsverwaltung des öffentlichen Rechts (im Kontext OWIG/Straftat) und schickt mich zu Arbeitgebern die illegal Ausländer für sich arbeiten lassen und diese möglichst noch an andere Subunternehmer weiter verleihen, um dem Staat Sozialabgaben und Steuern zu hinterziehen.

     Die vielen betroffenen und von mir zu prüfenden Arbeitgeber freuen sich natürlich nicht über mein unangekündigtes Erscheinen und meine präventiven und repressiven Kontrollaufgaben in ihren Betriebsbereichen.

     Nach Ende meiner Befristungen und den von mir korrekt ausgeführten Aufgaben für das Arbeitsamt, bekomme ich diese Aufgaben (unwiderrufbar) ins Zeugnis geschrieben. Nun muss ich mich bei den von mir geprüften und angezeigten Arbeitgebern neu um Jobs bewerben, um meinen Lebensunterhalt weiter verdienen zu können und mein persönliches Fortkommen zu realisieren. Verständlicherweise stellt mich jetzt kein Arbeitgeber mehr ein und behält mich, mein Gesicht und mein Arbeitsamtszeugnis mit den Aufgabenhinweisen als Ermittler in missfälliger Erinnerung.

     Durch diesen Missbrauch des Arbeitsamtes bin ich jetzt auf Dauer arbeitslos und belaste so nun meinerseits zwanghaft auch wieder die Sozialkassen und Steuerzahler, für deren Entlastung ich doch einst vom Arbeitsamt eingesetzt und mit dieser staatlichen Daueraufgabe beauftragt bzw. ausgestattet wurde.

     Also Aufgaben und Befugnisse wie etwa:
    Für eine mittelbare Staatsdienststelle/Bundesbehörde u.a. Informationen über Wirtschaftsstraftaten zwecks öffentlicher Anklage zur Strafverhängung, aushilfsweise auf privatrechtlicher Grundlage, befristet zu beschaffen.
    Wer hat hier diese Einschränkung verfassungsmäßiger Grundrechte zu verantworten?

    Eine widersinnige schmutzige Abfolge. Für gutgeheißen von meinem hiesigen SPD-MdB und PSt. Rolf Schwanitz.

    Mit ergebenen Grüßen
    jotka

    Mail: demoliekratie@web.de

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