Schwarzarbeit



Begriff der Schwarzarbeit
Schwarzarbeit ist juristisch nicht einheitlich definiert. Als Schwarzarbeit wird in der Regel eine selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit bezeichnet, die unter Missachtung gesetzlicher Vorschriften ausgeübt wird. Dabei erstreckt sich die Bandbreite von kleinen Handwerkerleistungen nach Feierabend bis hin zu ausschliesslicher, illegaler Erwerbstätigkeit unter Umgehung des Steuer-, Sozialversicherungs-, Wettbewerbs- und insbesondere des Ausländerrechts. Gemeinsam ist den meisten Formen der Schwarzarbeit, dass in teilweise erheblichem Umfange öffentlichrechtliche Abgaben umgangen werden.

Neben administartiven Erleichterungen sollen die Kontrollen verstärkt, der Austausch von Kontrolldaten verbessert, und die Sanktionen verschärft werden. Beim Austausch von Kontrolldaten arbeiten die zuständigen Behörden der Kantone und des Bundes in Sachen Arbeitsinspektion, Arbeitsmarkt und Arbeitslosenversicherung, Beschäftigung, Polizei, Flüchtlingswesen, Ausländerpolizei, Zivilstand und Steueramt mit den kantonalen Kontrollorganen zusammen. Da kommt allerhand an Kontrolle zusammen. Aber ohne geht es wegen des Missbrauches auch nicht. Big brother is watching you! Die Bandbreite geht tief (kleine Handwerksarbeiten nach Feierabend)! Wer will so was kontrollieren? Ob das der Do-it-yourself-Branche schaden wird?

Die Kantone müssen also ein kantonales Kontrollorgan bezeichnen. Die mit den Kontrollen betrauten Personen müssen sich ausweise. Sie dürfen Betriebe und Arbeitsplätze während der Arbeitszeit betreten, dürfen von den Arbeitgebern und Arbeitnehmern alle erforderlichen Auskünfte verlangen, Unterlagen konsultieren und kopieren, die Identität der Arbeitnehmer und deren Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung überprüfen. Die kontrollierten Personen und die Betriebe dürfen den Zutritt nicht verweigern und müssen die verlangten Informationen (z.B. Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen, Arbeitsstunden,etc.) liefern. Die Konrolle wird protokolliert und durch die betroffenen Personen gegengezeichnet. Das alles ist allenfalls Grundlage, um einen Verstoss gegen das MwSt-Gesetz festzustellen oder um einen Verstoss gegen das Gesetz gegen Schwarzarbeit anzuzeigen.


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