Die Beleuchtung ist unbestritten eine der wichtigsten Sicherheitsinrichtung am Fahrzeug. Es ist daher unverständlich, dass die modernen Beleuchtungen ihre anhin schon sehr starke Leuchtintensität stark verändern, wenn sich ihr Winkel nur leicht ändert. So werden Abblendlichter zu Scheinwerfern, was bestimmt nicht im Sinne des Erfinders sein kann. Die grosse Lichtstärke und die Automatisierung der neuen Systeme erhöhen aber die Gefahr der Blendung des Gegenverkehrsteilweise erheblich.
Abblendlichter werden vorübergehend zu Scheinwerfern, was Blendung zur Folge hat. Kommt dazu, dass die LED-Leuchten zu grell sind! Ausserdem sind die Leuchten unterschiedlich hoch angeordnet. SUV’s z.B haben ihre Scheinwerfer höher als Kleinwagen, was das Blenden noch erhöht! Umso wichtiger ist die richtige Reichweiteneinstellung!
Es ist zu vermuten, dass viele Leuchten auch falsch bzw. zu hoch eingestellt sind. Unbeladen ist der Strahlwinkel anders als beladen! Vermutlich sind auch unerlabte Lampen im Einsatz.
.Die Xenion-Lichter der modernen Autos ändern die Leuchtstärke, sobald der Lichtstrahl ca.2-3 Grad angehoben wird aber auch in Kurven. Zudem ist das grellweisse bis leicht bläuliche «kalte» Licht unangenehmer als leicht gelbliches Licht der bisherigen Halogenscheinwerfer..
Der TCS weiss: «(Blendung durch Falsche Leuchtmittel Auf dem Ersatzteilmarkt kursieren LED- und Xenon Nachrüstsysteme für Halgenscheinwerfer. Leider ist aber nicht alles was man kaufen kann auch legal. So auch bei den Xenon- oder LED Leuchtmitteln, welche mit den Sockeln von H4 oder H7 Lampen ausgerüstet sind. Diese führen oft zu einer Blendung des Gegenverkehrs, da der Brennpunkt des Leuchtmittels nicht zum Scheinwerfer passt und so keine klare Hell-Dunkelgrenze beim Abblendlicht vorhanden ist. Zudem kann durch den Einsatz auch der Scheinwerfer beschädigt werden. Diese Leuchtmittel ohne Zulas-
sung sind meist in Online-Shops im Internet zu finden. Davon sollte man in jedem Fall die Hände lassen!
Bist du etwas zu schnell, weiss das die «Fiskaltankstelle» (Radar) sofort in Geld zu verwandeln. Beim Licht kann frei gefrevelt werden wie es gefällt. Da greift kaum jemand ein, obwohl es sicherheitstechnisch sehr relevant ist.
Es wäre an der Zeitdie Autoindustrie auf gleiche Lichtsxsteme und gleich Leuchtstärken einzustimmen und Festbeleuchtungen mit Nebelscheinwerfern bei normalen Sichtverhältnissen haben auf der Strasse nichts zu suchen.
Bürgernahe Kontollen wären letztlich effizienter als Fallen zu stellen!
Das Rechtsfahrgebot. Sind Verkehrsregeln da, um umgangen zu werden?
Ort des Geschehens:Einfahrt zu einer richtungsgetrennten Autostrasse (ist in der Schweiz eine Nationalstrasse 2. Klasse)
Zeit: später Abend. Es herrschte Nacht
Wetter: Es regnete mittelstark.
Verkehr: Auf der Autostrasse herrschte ruhiger, lockerer Verkehr. Auch Gegenverkehr mit entsprechendem Lichteinfluss. Es waren um die 30 Fahrzeuge unmittelbar unterwegs.
Unfallgefahr: Durch das Rechtsüberholmanöver, die Nacht und der Regen sehr erhöht, gar lebensbedrohlich! Während des Einordnens in den Verkehr liegt die Konzentration hauptsächlich auf der linken Seite, auch nach hinten. Mit einem Überholmanöver rechts muss man nicht rechnen. Offenbar kommt es aber vor!
Identifikation des überholenden Autos: Diese war eindeutig. Autonummer, Autotyp, Fabrikat, Farbe – was braucht es mehr?
Damit das Überholmanöver gelingen konnte musste die rechte Randlinie der Fahrbahn überfahren werden.
Eine derartige Dummheit ist mir bisher noch nicht begegnet! Wie sagte einst ein Freund? «Jeden Morgen stehen viele Dummköpfe auf!». Wie recht er hatte!
Menschlicher Verhaltensaspekt: Passiert es an einem Ort mit Kameraüberwachung und der oder die Täter oder Täterin wird überführt, ist wohl alles klar. Dann läuft es ab wie bei einer Geschwindigkeitsbusse. Es flattert ein Bussbescheid ins Haus, den man ohne weiteres, jedoch ohne Begeisterung bezahlt.
Ist an Stelle einer Kamera ein menschliches Auge, welches das Geschehen wahrnimmt und einen Untersuch auslöst, dann wird diese Person samt Angehörigen mit einem Bann belegt. Dabei müsste die verursachende Person doch einzig und allein auf sich selbst aufgebracht sein! Menschliches Verhalten ist oft nicht durchschaubar! Gelegentlich wird es zur Idiotie! Man ärgert sich über den Tubel, der das verwilderte Fahren nicht tolerieren will! Von Einsicht keine Spur!
Generell gilt in der Schweiz das sogenannte Rechtsfahrgebot. Diese strassenverkehrsrechtliche Vorschrift soll dafür sorgen, dass auf Strassen möglichst weit rechts gefahren werden muss. Dies beinhaltet jedoch nicht das Rechtsüberholen oder das rechts vorbeifahren, deren Bedeutung zudem sehr unterschiedlich ist.
Das Rechtsüberholen, also das Ausschwenken und Wiedereinbiegen, ist immer untersagt und wird innerorts mit einer Ordnungsbusse von CHF 120.– bestraft. Der Zubringer liegt nicht mehr innerorts. Die zulässige Geschwindigkeit wurde vermutlich nicht oder nicht gravierend übertreten. Neue Regelung ist:
«(…) Rechtsüberholen bedeutet nicht mehr automatisch den Ausweisentzug. Wer auf der Autobahn oder einer Autostrasse rechts überholt, muss nicht mehr in jedem Fall seinen Fahrausweis abgeben. Das Bundesgericht hat seine Praxis der neuen Rechtslage angepasst (Jan. 21).
Rechtsüberholen auf der Autobahn ist bisher vom Bundesgericht ausnahmslos als schwere Widerhandlung gegen die Verkehrsvorschriften gewertet worden. Das bedeutete für den betroffenen Autofahrer stets einen Ausweisentzug für mindestens drei Monate. Wie das Bundesgericht am Freitag mitteilte, hat es nun seine Praxis gelockert.
Die Lausanner Richter begründeten den Schritt mit der vom Bundesrat im Januar 2021 geänderten Bussenliste in der Ordnungsbussenverordnung. Laut dem Bundesamt für Strassen (Astra) soll mit der Neufassung signalisiert werden, dass nicht alle Fälle von Rechtsüberholen als schwere Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften qualifizieren werden müssen. Somit sei auch ein Ausweisentzug nicht immer zwingend. So wird beispielsweise Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen auf Autobahnen und Autostrassen mit mehreren Fahrstreifen «nur» mit einer Ordnungsbusse von 250 Franken geahndet….)» Quelle
Auf Schweizer Autostrassen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h (Autobahn 120 km/h). In den meisten Fällen wird die Höchstgeschwindigkeit mit Rücksicht auf ausländische Verkehrsteilnehmer angezeigt, es gibt aber auch Ausnahmen. Da die Autostrasse und die Zufahrt dazu einspurig sind, ist ein Überholmanöver undiskutabel.
Es war nicht schwer, heraus zu finden wem das Auto gehörte. Den Besitzer darauf angesprochen tat als wüsste er von nichts. Weder er noch seine Frau waren es, Sie wären zu Hause gewesen. Und ob sein Vereinsemblem erkannt wurde, war seine Frage. Er hätte auch nach der Motornummer fragen können. Für etwas sind wohl Kennzeichen am Auto! Nun, das Auto kann auch von einer dritten Person gefahren worden sein. Anstatt in einen Dialog, vielleicht mit einer Entschuldigung einzulenken, wurde gemauert.
Wie es letztlich ausgegangen ist, interessiert mich nicht. Sollte der oder die Fahrerin etwas gelernt haben, wäre es ok. Ob jemand mit solch einer Afferei lernfähig und selbstkritisch genug ist, lässt sich kaum überprüfen.
Neutralität darf nicht das Völkerrecht aushebeln
Gastkommentar NZZ. 14. 12. 22
von Daniel Urech und Martin Oberholzer
Seit dem Einmarsch der Armee Russlands in die Ukraine wird von einer «Zeitenwende» gesprochen. Diese Zeitenwende besteht aus zwei Dingen: aus der Einsicht, dass wir gezwungen sind, den Blick aus der Vergangenheit heraus in die Gegenwart zu richten und aus der unangenehmen Einsicht, dass es keine Politik gibt, ohne zwischen Freund und Feind zu unterscheiden (Konrad Paul Liessmann).
Der Ukraine-Krieg zwingt die Schweiz, einerseits ihre Verpflichtung als Uno-Mitglied wahrzunehmen, andererseits die Vorgaben ihrer dauernden Neutralität zu prüfen. Die Uno-Charta hat den Zweck, den Frieden unter den Völkern zu wahren und dem dafür festgelegten Völkerrecht Beachtung zu verschaffen. Ein Bruch des Völkerrechts kann nicht hingenommen werden, auch von der Schweiz nicht. Denn wirtschaftliche Sanktionen allein reichen nicht aus, um Recht wiederherzustellen.
Nach einer sorgfältigen Analyse der Situation kommen wir zum Schluss, dass der Bundesrat falsch gehandelt hat, als er sich weigerte, auf den Antrag Deutschlands einzutreten und auf die Nichtwiederausfuhr-Erklärung Deutschlands für bezogenes Kriegsmaterial zu verzichten. Hierzu vier Begründungen.
Erstens hat der Bundesrat selber festgehalten, dass die Schweizer Kriegsmaterialgesetzgebung deutlich strenger ist als das Neutralitätsrecht. Der Verweigerung einer Wiederausfuhr von Schweizer Munition durch Deutschland steht somit nicht primär das Neutralitätsrecht im Wege, sondern das Bundesgesetz über das Kriegsmaterialgesetz (KMG).
Zweitens erlaubt das KMG dem Bundesrat an zwei Stellen, die Nichtwiederausfuhr-Erklärung Deutschlands zu widerrufen. In Artikel 18, Absatz 1 steht: «In der Regel kann eine Ausfuhrbewilligung nur erteilt werden, wenn es sich um die Lieferung an eine ausländische Regierung oder an eine für diese tätige Unternehmung handelt, und wenn eine Erklärung dieser Regierung vorliegt, dass das Material nicht wieder ausgeführt wird (Nichtwiederausfuhr-Erklärung).» In Artikel 19, Absatz 2 steht: «Wenn ausserordentliche Umstände es erfordern, können sie (die Bewilligungen, Autoren) suspendiert oder widerrufen werden.» Die Formulierung «In der Regel» bedeutet konkret, dass Ausnahmen möglich sind. Es wäre unter den erwähnten Tatsachen ein Leichtes, diese ausserordentlichen Umstände zu definieren. Das kann mit Artikel 51 der Uno-Charta geschehen und mit der vom Bundesrat abgegebenen Erklärung zur Uno-Politik von 2014.
Drittens: Das Neutralitätsrecht (gemäss Haager Konvention von 1907) verbietet einem Land, welches das Kriegsmaterial von der Schweiz erworben hat, nicht, das Kriegsmaterial weiterzuexportieren. Die Nichtwiederausfuhr-Erklärung im KMG ist Ausdruck einer nicht umfassend reflektierten und extensiven Neutralitätspolitik. Die Schweizer Neutralitätspolitik ist nicht in Stein gemeisselt. Sie ist immer verpflichtet, auch die Rechtsgüter der Uno-Charta zu gewichten. Die Neutralitätspolitik darf nicht auf einem Auge erblinden.
Viertens: Die Schweiz hat als Mitglied der Uno das Recht und die Pflicht, sich an Massnahmen zur Wiederherstellung der kollektiven Sicherheit, wie sie in der Uno-Charta festgelegt sind, zu beteiligen. Dies besonders dann, wenn ein Staat einen Angriffskrieg erleidet und zur Selbstverteidigung greift. Die Vereinten Nationen sprechen dem angegriffenen Staat das Recht zur Selbstverteidigung uneingeschränkt zu. Das KMG muss vom Bundesrat somit völkerrechtskonform ausgelegt werden, wenn der Bundesrat richtig handeln und Verantwortung übernehmen will.
Die Guten Dienste der Schweiz alleine schaffen kein Recht, sondern nur Anerkennung. Wenn Verantwortung für das Völkerrecht nur als eine Offerte für Gute Dienste interpretiert würde, würde das Völkerrecht für die Schweiz zur Makulatur.
Daniel Urech ist Leiter, Martin Oberholzer Mitglied der Strategiegruppe der Vereinigung Pro Militia.
odh: Reine Verschleierungstaktik!
Um was es vordergründig geht: » Deutschland» basht die Schweiz, weil Deutschland keine in der Schweiz gefertigte Munition nach der Ukraine exportieren darf. «Deutschland» kritisiert die Schweizer Exportbestimmungen für Kriegsmaterial und prangert die Neutralität an.
Es geht um 12400 Schuss 35mm Flabkanonenmunition, die vom Gepardpanzerverschossen wird. Deutschland hat der Ukraine «grosszügig» 30 Gepardpanzer «geschenkt» um «Mitleid und Barmherzigkeit» zu demonstrieren. Dabei hat Deutschland diese Panzer längst ausgemustert. In der Folge wären sie bei Gelegenheit wohl verschrottet worden. Die Deutschen Schlaumeier haben jedoch das Geschäft gerochen: Wenn die Gepards nach der Ukraine verschoben werden, ist die Verschrottung des Krieges wegen vorprogrammiert und es entstehen keine Verschrottungs- und Entsorgungskosten. Also hat man die alten Panzer für teures Geld bei Rheinmetall abgestaubt, entrostet und frisch geölt und geschmiert. Der deutsche Rüstungskonzern Rheinmetall hat die Arbeit wohl kaum kostenlos ausgeführt. Und jetzt kommts: Christine Lambrecht, die Verteidigungsministerin hat es versäumt, rechtzeitig Munition dafür zu bestellen! Ausserdem wusste sie kaum, um was es ging und bewies damit Inkompetenz.
Die Feinheit: 30 Gepardpanzer bedeutet 60 Kanonen. Die Kanone schiesst mit einer Kadenz von 550 Schuss/Minute. 12400/550/ Min = 22,54 min. gerundet 23 Minuten! Theoretisch wären die 12400 Schuss in 23 Minuten verschossen!
Anders herum: 12400/60 = 207 Schuss pro Kanone! 207 /550 = 0,38 = 0,38 rund 0,4 Minuten Schiessen pro Kanone, dann ist es aus! Wo kann man da einen militärischen Nutzen erkennen?
Sogar der NATO Generalsekretär Stoltenberg bläst ins gleiche Horn. Es heisst dann etwa, die Schweiz verhindere die Rettung von Menschenleben in der Ukraine…. Aus humanitärer Sicht werden damit auch keine russsichen Menschenleben «verheizt»! Ich muss nicht sagen, dass die Flabkanonen keine Einzelschüsse sondern mehr oder weniger lange andauernde Garben abgeben. Wir könnten noch die Trefferwahrscheinlichkeit pro Schuss diskutieren! Militärisch gesehen handelt es sichalso um eine Banalität. An höchsten Stellen sowohl in Deutschland, wie in der NATO scheint es um Banalitäten zu gehen! «Alle kontrollieren das, was sie verstehen.» In dieser Angelegenheit scheints, verstehen sie nichts.
Berliner Zeitung 23.06.2022 «(…) „Der Gepard-Panzer ist kein Panzer“, sagte Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht
am Mittwoch im Bundestag. Sie betonte stattdessen, dass es bislang keine Lieferungen von Panzern westlicher Bauart an die Ukraine gebe. Es auch keinen deutschen „Alleingang“ geben, die Fahrzeuge vom Typ Gepard für die Ukraine seien keine Panzer. Auf Widerspruch der Union zog sie einen Vergleich zum Marder und sagte: „Natürlich ist es beides schwer, hat beides große Rohre. Aber es ist eben kein Panzer.“ – Ihre Defintion: „Der Gepard ist ja dafür da, Infrastruktur zu schützen dadurch, dass er dann mit diesem Rohr in die Luft schießt.“ Jetzt wird Lambrecht sowohl von Teilen der Politik als auch von vielen Usern im Netz Unfähigkeit und Unwissen vorgeworfen, die Ministerin wird harsch verspottet. Ist der Gepard ein Panzer oder nicht? – Was sagt der Hersteller des Gepard, das Rüstungsunternehmen Krauss-Maffei Wegmann? In einer Mitteilung heißt es: „Der gepanzerte, allwetterfähige Flugabwehrkanonenpanzer (FlakPz) Gepard setzt seit seiner Einführung Maßstäbe und wurde in den Bereichen Kampfreichweite, Treffwahrscheinlichkeit, Reaktionszeit, Schutz, Zuverlässigkeit und Ergonomie fortlaufend modernisiert.“ Man habe bis dato 570 Systeme dieses Typs als Generalunternehmer in Serie gefertigt und sei seit Beginn der Nutzung auch Hauptauftragnehmer für die technisch-logistische Betreuung des Systems. – Auch die Presseabteilung von Christine Lambrechtsprach zuletzt von Panzern. In einer Mitteilung Ende April hieß es wörtlich: „Ukraine-Treffen Ramstein: Lambrecht sagt Lieferung von Gepard-Panzern zu.“ Und weiter:„ Am Rande des Treffens von 43 Staaten der sogenannten „Ukraine Defense Consultative Group“, wurde bekannt, dass die Bundesregierung die Lieferung von Flugabwehr-Panzern an die Ukraine ermöglichen wird. Bundesministerin der Verteidigung Christine Lambrecht bestätigte dies in Ramstein. Die Panzer des Typs Gepard stammen aus Industriebeständen.“
Technisch gesehen ist der Gepard ein "Autonomes Flugabwehrgeschütz auf Selbstfahrlafette."
Um was geht es denn, wenn man genauer hinsieht?
Der deutsche Rüstungskonzern produziert u.a. in der Schweiz u.a. die erwähnte 35mm Flabmunition in Altdorf in den Gebäuden und mit den Maschinen der früheren Eidg. Munitionsfabrik und in Studen bei Bern. Der Rüstungskonzern maximiert seine Geschäftsinteressen. Er würde wohl gerne in der Schweiz hindernisfrei und zeitlich unbegrenzt produzieren! Gibt die Schweiz jetzt nach, bevor sie allenfalls auf den Entscheid zurück kommt, vergibt sie die Seele dem Teufel. Der Neutralitätsaspekt wäre für immer verheizt!
Deutschland muss seine Missstände verdecken! Schuld sind 35mm Geschosse, die in 23 Minuten verbraucht sind! Schuld sind eine totgesparte Verteidigungsstrategie. Schuld sind die erfundenen europäischen Werte. Schuld ist eine unfähige Verteidigungsministerin. Schuld sind die Pazifisten. Schuld sind jene, die ewigen Frieden in Europa predigten. Schuld sind jene kurzfristig Denkenden in der EU-Welt und insbesondere in Deutschland, die der etwas längeren strategischen Weitsicht von Vladimir Putin auf den Leim gegangen sind!
Der NATO Generalsekretär muss verstecken, dass es ihm nicht gelunegen ist, Die Mitgliedslänter geschlossen hinter sich zu bringen.
….
«(…) Die Schweizer Rüstungsindustrie ist zwar keine tragende Säule der Schweizer Exportwirtschaft, sie bleibt aber sicherheitspolitisch zentral: einerseits für den Know-how-Transfer mit Partnern, andererseits für die Ausrüstung der Schweizer Armee. Fehlt die einheimische Konkurrenz, könnten die Preise bei Neubeschaffungen aus dem Ausland in die Höhe schnellen. Es geht also nicht nur um die aussenpolitische Positionierung der Schweiz, sondern auch um elementare Sicherheitsfragen….)»
Die Gruppe Rüstung (GRD) war einst ein Konzern mit einem Personalbestand von ca. 6000 Personen. Heute ist die RUAG auf ein Minimum geschrumpft! Zwischendurch machte sich RUAG im Ausland wichtig, als in Pfaffenhofen Flugzeugbau betrieben wurde. Eine deutsche Entwicklung, DO 228, wollten Schweizer Beamte auf Vordermann bringen. Ich glaube, dass ausser Spesen nicht viel gewesen ist Heute ist man schon so weit, dass die Fertigung der Gewehrmunition in die Hände der italienischen Firma Beretta gelegt wurde. Es erstaunt nicht, wenn an Stammtischen gemunkelt wird, die italienische Mafia sei nun zuständig für die Gewehrmunition für die Schweizer Armee! Die Schweiz tut so, als habe sie (noch) eine eigene Rüstungsindustrie. Dabei hat sie diese längst selbst versenkt! Dass dabei viel technisches Wissen verscherbelt wurde, kommt nirgends zum Ausdruck! Solche Vorgänge nimmt man im Ausland auch wahr. Dass dabei nicht nur die Selbständigkeit geopfert wurde sondern, dass auch die Glaubwürdigkeit grossen Schaden erlitt, liegt auf der Hand.
Es wären genügend «G› Schdudierte» an den Schalthebeln der Politik und der Regierung, doch fehlt es an genügend Gescheiten! «Jedes Land hat eine Armee, die eigene oder eine Fremde!» Das scheint kaum jemandem present zu sein!
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Inzwischen versandet die Polemik aus Deutschland und von der NATO! Das ist das Resultat eines unternehmerischen Entscheides von Rheinmetall, nicht etwa der deutschen Bundesregierung oder der Verteidigungsministerin, jetzt bestimmt schon weiss, was ein Panzer ist! 😉
15.12.2022: Blick berichtet: «(…) Der deutsche Rüstungskonzern Rheinmetallbaut in Deutschland eine neue Munitionsfertigung auf. Damit soll die unabhängige Versorgung der Bundeswehr garantiert werden. Auslöser ist das Schweizer Veto gegen Munitionslieferungen aus Deutschland an die Ukraine. … Man habe sich dazu entschlossen, in Deutschland eine neue Fertigungsanlage für die Kaliber 20-35 Millimeter zu bauen. Die Produktion soll im Juni 2023 aufgenommen werden…)»
Also, viel Geschrei um nichts! Nebenbei: Rheinmetall baut auch auf Schweizer know how, den die Firma übernahm Produkte und Produktionen von Örlikon Bührle.
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Lesermeinung von A. B., Oberst a.D. : «Danke für Deinen ausführlichen Kommentar zur GRD, Rüstungsindustrie in der Schweiz, Verkauf unserer Munitionsfabrikation (mutwillige Verschleuderung unserer Wehrkraft). Deinen engagierten Feststellungen und Kommentaren zur Preisgabe des Verteidigungs-know-how pflichte ich voll und ganz bei. Wir haben unsere Armee mit den Verteidigungseinrichtungen und -bauten zu Tode gespart, was sich möglicherweise noch rächen wird. «
Schon eine scheussliche Überschrift, nicht wahr!? Irgendwie passt sie zum Thema.»
(…) Die Falle ist von anderer Beschaffenheit als die Beute.)»
Die Polizei als Freund und Helfer ist bestimmt bürgernah. Sollte man annehmen dürfen! Denkste! Art und Weise lassen tief blicken!
So haben die Schlaumeier ihre Fiskaltankstelle an einer einträglichen Position aufgestellt. Ausgangs Sachseln, Richtung Sarnen, ca. 85 m vor der Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung 50 km/h innerorts.
Es gibt nur auf der südlichen Seite ein Trottoir und es herrscht praktisch stets, ruhiger Verkehr mit abenso ruhigem Gegenverkehr. Personen auf dem Trottoir sieht man sehr selten. Fussgängerstreifen hat es hier keinen.
Was aber das Fiese ist an der Sache: Die Strasse hat hier einen Neigung von ca. 3,8°. Wer nicht mit dem Tempomat fährt den erwischts, ohne dass er oder sie sich dessen bewusst ist.
Der Blitzer steht so, dass er nicht ohne Weiteres sichtbar ist. Also auf eine Art getarnt. Ob dieser auf öffentlichem oder privatem Grund stand, sei dahin gestellt.
Es hat häufig geblitzt! Die Bürger wurden ordentlich gemolken. Die Maschine stand auch mehrer Tage da! Es muss rentiert haben!
Ein Bekannter beruhigte, denn er habe von einem der Beamten erfahren, der Blitzer sei auf 60 km/h eingestellt. Man wolle schliesslich nicht jene die ihrer Arbeit nachgehen und die Gewerbtreibenden bestrafen. Kann ja sein, dass die Erfassung nachträglich geändert wurde. Dann würde die Aussage stimmen. Doch es gäbe dann die Frage der Ungleichbehandlung!
Dass dem nicht so war liegt auf der Hand!
Gib dem Menschen eine Uniform und / oder eine Pistole und beobachte wie er sich benimmt!
Wenn in dieser Sache rein theoretisch alles seine Ordnung hatte, bleibt ein schaler Geschmack zurück. Nicht die Verkehrssicherheit stand im Vordergrund, sondern das Eintreiben von Geld in die Staatskasse!
Etwas vor dieser Position hätte es einen Fussgängerstreifen mit Insel. Hier eine Kontrolle zu machen wäre sinnvoller gewesen, wenn schon! Aber da hat es kein Gefälle! Und die Erwartung auf hohe Einnahmen wäre wohl futsch gewesen!
Ort des Geschehens: siehe Übersicht
Der einzige Aspekt von Volksnähe sehe ich darin, dass der Blitzer sehr volksnah, nahe beim Volk aufgestellt war!
Ein Freischein für Raser (odh: ab wieviel Geschwindigkeitsübertretung ist jemand ein Raser?) oder sinnvoll für die Verkehrssicherheit? Seit dem Sommer 2022 veröffentlicht der Kanton Solothurn wöchentlich die Standorte der mobilen und fixen Radaranlagen. Nun will der Aargauer SVP-Nationalrat Thomas Burgherr diese Veröffentlichung für alle Schweizer Kantone.
Hier blitzt es! Auch die Nidwaldner Polizei soll die Standorte ihrer Radarkontrollen bekanntgeben müssen. Mit einer Motion will die SVP erreichen, dass die Geschwindigkeitskontrollen der Polizei vorher angekündigt werden.
Ich würde noch einen Schritt weiter gehen: Radarwarngeräte im Auto sollen erlaubt sein, wie es in vielen Ländern der Fall ist. Und Navis sollen die Strecken, wo Geschwinigkeitskontrollen stattfinden anzeigen, wie es auch in anderen Staaten der Fall ist.
Aufgeblähte Verwaltungen sollten dereguliert und rationalisiert werden! Denn: «(…) Die Personenfreizügigkeit hat die Zahl der Staatsstellen deutlich erhöht. Seit sie vor zwanzig Jahren in Kraft trat, sind netto 1.053.000 neue Arbeitskräfte in den Schweizer Markt eingetreten. Die meisten sind beim Staat untergekommen: 550.000. Die Privatwirtschaft absorbierte deutlich weniger, nämlich bloss 503.000. Das ist eine dramatische Verschiebung an der Gesamtbeschäftigtenzahl. Der Anteil derjenigen, die beim Staat und bei staatsnahen Betrieben arbeiten, nahm von 24,4 auf 29,9 Prozent zu.)» Quelle: Hans Kaufmann, Weltwoche, 25.07.2022
Wenn auf zig Millionen Türöfnungen am Einheitswagen IV der SBB über Jahre hinweg eine Panne mit tödlichem Ausgang ereignet, mag man dies als relativ wenig einstufen.
86 gemeldete eingeklemmte Personen zeigen jedoch in eine andere Richtung!
Wöchentlich ein Problem mit dem Einklemmschutz ist nicht einfach eine Bagatelle!
Wenn aber direkte und indirekte Fehler in grösserer Anzahl bei weniger als 500 Wagen auftreten, ist dies relativ viel!
Wenn nun nachträglich bekannt wird, dass das Problem intern schon länger bekannt ist, dann hat das Unternehmen ein Problem!
«(…) Die SBB habe bereits im Januar 2018 gewusst, dass bei Türen in den EW-IV-Wagen Probleme bestehen – also lange vor dem tödlichen Unfall von Baden, meldet der «SonntagsBlick». Das geht aus einem internen Dokument hervor, das auch 20 Minuten vorliegt.
Ein Ingenieur hielt fest, dass nicht überwacht werden könne, ob die Türen bei der Abfahrt geschlossen seien. Dies könne zu schwerwiegenden Unfällen führen. Abhilfe sollte ein Türblattkontrollschalter schaffen, so der Ingenieur. Diesen Juli hat die SBB begonnen, die Vorrichtung in ersten Wagen einzubauen.
Trotz dieser Sachlage sagte SBB-Chef Andreas Meyer noch vor zwei Wochen und damit nach dem Unfall von Baden, dass er von defekten Zugtüren nichts gewusst habe. Er hält an dieser Aussage fest…)» Für ein Gehalt von um eine Million Franken im Jahr lohnt es sich vielleicht zu lügen. Der oberste Boss trägt die Verantwortung. Diese kann nicht delegiert werden. Der Boss muss Antwort geben können! Kann er es nicht, muss die Organisation überprüft und entsprechend angepasst werden, auch wenn es bedeutet, dass der Boss ersetzt werden muss!
«Fehlerfrei zu arbeiten ist (trotz der Erkenntnis, dass Irren menschlich ist) keine Hexerei, sondern Frage primitiven Anstandes.» Joseph M. Wallner
…. «(…) Übertragen auf heute heisst das: Wir müssen unseren eigenen erfolgreichen Weg gehen. Unseren freiheitlichen Weg.
Denn ich glaube, dass der Satz vom „geostrategischen Unding» auf alle Systeme zutreffen mag, ausser auf eines: Das freiheitliche Modell der Schweiz. Vorausgesetzt, wir haben die Kraft und den Mut, uns die Freiheit weiterhin zu bewahren. …)» Quelle/Mehr
Die erste Hälfte des Monats August2005 war bereits reich an Niederschlag. Vom 18. bis zum 23. August,führte ein Tiefdrucksystem grossflächig zu starken Regenfällen am Alpennordhang. Betroffen waren die Berner Alpen, die Zentralschweiz, Teile Graubündens und Teile Bayerns und Österreich. Aare, Reuss und Limmat hatten ausserordentliche Wasserstände und sehr hohe Abflussmengen.
Diese Wettersituation war die Ursache für das letzte grosse Hochwasser des Sarnersees. Die Niederschläge führten zu vielen weiteren Schäden. Diese betrugen allein für Obwalden 347 Mio Franken (Gesamtschaden über 17 Kantone: Drei Milliarden Franken). Mit mehr als 700’000 Franken pro Quadratkilometer bzw. 10’000 Franken pro Kopf der Bevölkerung, wurden für Obwalden die höchsten Werte festgestellt. 300 Personen (Sarnen, Alpnach, Lungern und Engelberg) mussten evakuiert werden. Telephonverkehr, Wasser- und Stromversorgung waren gestört. Es wurden über 1000 Rüfen gezählt. Der Pegel des Sarnersees stieg innert von 36 Stunden um 2,2 Meter. Damit lag dieser 1,15 Meter über dem bisherigen Höchststand. Die Übersaarung umfasste 450 Hektaren Land.
Die Unwetterschäden im privaten Bereich waren weitgehend durch Leistungen der privaten und öffentlichen Versicherungen, durch den Fonds für nicht versicherbare Elementarschäden sowie durch den Fonds für Unwetterschäden und Spendengelder der Glückskette abgedeckt. Für die Wiederinstandstellungsarbeiten im öffentlichen Bereich Obwaldens (Strassen, Wasserbau, Wald, Landwirtschaft, Transportunternehmungen (Bahnen)) waren 64,5 Millionen Franken aufzuwenden. Der Bund übernahm 29,4 Millionen Franken sowie einen ausserordentlichen Beitrag von 14, 4 Millionen Franken für den Bereich «übrige Strassen». Dies war möglich, weil der Kanton damals der finanzschwächste Kantonen war. Dem Kanton blieben 20,7 Millionen Franken für den öffentlichen Bereich zu tragen.
Die Entscheidungsfindung hat länger gedauert. Und der Bau wird gesamthaft etwa sechs Jahre, der Stollen für sich vier Jahre in Anspruch nehmen. Es ist zu hoffen, dass bis zur Inbetriebnahme des Werks, Petrus gnädig ist und nicht zu viel Wasser niederlässt! Mit Bundesgeldern wäre dann nicht mehr zu rechnen. Obwalden ist nicht mehr der finanzschwächste Kanton!
Kosten: 115 Mio Franken! Bund (35-65%), Kanton sowie die Gemeinden Sarnen, Sachseln und Giswil sollen dafür aufkommen. Die Kantonsregierung sieht für die Finanzierung des Vorhabens eine zusätzliche Zwecksteuer während 15 bis 20 Jahren vor. Der Aufschlag für die Zwecksteuer bedeute eine Erhöhung des Staatssteuerfusses von 2,95 auf 3,05 Einheiten. Die Gewinnsteuer für Unternehmen werde entsprechend von 6,0 auf 6,1 Einheiten angehoben. Der Aufschlag betrage rund 1,1 bis 1,3 Prozent auf der Steuerrechnung.
Eine zeitlich befristete Zwecksteuern wandte der Kanton Obwalden schon mehrmals an, zuletzt beim Ausbau des Kantonsspitals 1992. Eine Erfahrung: Ist einmal eine Zusatzsteuer etabliert, fällt sie kaum mehr weg. Es werden immer Gründe gefunden, um die Gewohnheit fortzusetzen. Die Bestätigung ist in der Vernehmlassung vom 12. August 2013 zu finden: „Selbstverständlich wäre es möglich, zukünftige grössere Projekte (z. B. in Alpnach) ebenfalls auf diese Art zu finanzieren.“ (für Interessierte: Vernehmlassung Finanzierungsvorschlag «Hochwassersicherheit Sarneraatal«).
Den betroffenen Gemeinden bleibt, die Finanzierung ihres Anteils selber zu regeln. Je nach Ausgang der Vernehmlassung werden die Bewohner in den betroffenen Gemeinden auf längere Sicht tiefer in die Geldbörse greifen müssen.
Solidarität: Schon beim Hochwasser 2005 ging der Bund vom ganzen Kanton aus (keine Differenzierung auf die mehr oder weniger betroffenen Gemeinden). Der Bundesanteil für das aktuelle Projekt betrifft das Gesamtbudget. Somit gilt für diesen Anteil nationale Solidarität. Innerhalb des Kantons ist dem nicht so!
An den tiefsten Unternehmenssteuern (OW: 12.66%) wird kaum stark gerüttelt werden, genau so wenig wie an den tiefsten Gewinnsteuern für juristische Personen…
Der Druck der EU auf die Schweiz wegen den Steuerprivilegien für ausländische Unternehmen wird auch OW zu spüren bekommen, falls die inländischen ordentlichen Steuersätze auf das Niveau der steuerprivilegierten Firmen gesenkt werden. Die Reduktion der Gewinnsteuersätze müsste kompensiert werden, was zu Steuererhöhung führen wird. Ist die Steuerhölle wieder in Sichtweite? Da war der Kanton doch schon! z.B. 2006, abgeschlagen auf Platz 26 im kantonalen Vergleich.
Was passiert, wenn es zu einer Nivellierung der Unternehmenssteuern in der ganzen Schweiz kommt? Welche Unternehmung hätte dann noch speziellen Grund, sich in Obwalden nieder zu lassen? Darüber ist die öffentliche Debatte noch nicht aufgenommen worden. Das vorteilhafte Steuerklima könnte sich schnell ändern – und die Steuern auch!
Übrigens: Erfahrung mit Abflussstollen: Um Langenthal vor Überschwemmungen zu schützen, wurde zwischen Madiswil bis Bannwil ein 7,5 km langer Abflusstollen gebaut. Im Juni 2007 floss die Langete http://de.wikipedia.org/wiki/Langete (trotz Bypass!).
Wenn die allgemeine Erwärmung vermehrt zu starken Gewittern führt, können wir uns noch auf Überraschungen gefasst machen (Auflösung Permafrost, Steinschläge, Murgänge usw.)!
Wie die jüngste Erfahrung aus Japan zeigt, so diese zutrifft, ist die USV (unterbruchsfreie Stromversorgung) eines AKW’s so lange gewährleistet, als die Batteriespeicher Strom abgeben. Danach ist „Strom aus“- Ende der Kühlung, Entstehung von Wasserstoff (Knallgas) mit Explosionsgefahr und möglicher Beginn einer Kernschmelze! Ein totaler Stromausfall für längere Zeit hatten die Risikospezialisten und Sicherheitsverantwortlichen möglicherweise nicht einkalkuliert, dabei gäbe es genügend Lösungen (z.B. Anlagen mit Batteriespeicher, dynamischem Speicher oder dynamischem Speicher mit Dieselaggregat, sowohl redundant oder parallel. «(… Die Generatoren bei der Anlage Fukushima Daiichi mit drei laufenden Reaktoren sind nach einer Stunde ausgefallen. Man hat daraufhin mobile Generatoren beschafft. Für zwei Reaktoren ging das gut, beim dritten gab es Probleme. Dieselmotoren, gut gewartet, sind zuverlässige Aggregate. man stelle sich vor, dass jedes dritte Passagierschiff , jede dritte Diesellok oder jeder dritte Bus nach einer Stunde stehen bliebe!…)» Jedes Verkehrsflugzeug hat drei Navigatonsplattformen, die sich gegenseitig überwachen. Drei deswegen, weil die verwendeten Mikrochips nie zu 100% auf alle möglichen Funktionen überprüft werden können. In Relation zum Gefahrenpotenzialund den Folgekosten, wäre eine doppelte, von einander unabhängige Notstromgruppe, die über längere Zeit autonom leistungsfähig ist für ein AKW nicht Luxus, sondern absolute Notwendigkeit. Dafür reichte es aber offenbar nicht. Die Investition wäre vielleicht der Gewinnabschöpfung zuwider gelaufen. Wenn es zutrifft, dass die Betreiberin des fraglichen AKW’s nicht besonders vertrauenserweckend dasteht, könnte auch mangelhafter Unterhalt eine Rolle gespielt haben (Kostenminimierung). Aber vielleicht ist alles ganz anders. Wenn Redundante Kühlsysteme für 4 Blöcke vorhanden waren, warum nicht pro Block? Ob man in einem Gebiet mit so viel an tektonischer Spannung das Schiksal mit so vielen AKW’s nicht geradezu herausgefordert hat? Es ist möglich, dass Murphy’s Gesetz wirksam wurde! „Alles, was schiefgehen kann, wird auch schiefgehen.“ („Whatever can go wrong, will go wrong.“ ). Zeit: News-Blog Angst vor Kernschmelze in Japan.
Eine Art der Gewöhnung – seriöse Wartung? (Foto: netdoktor)
Es ist müssig, darüber nachzudenken, ob die Folgekosten eines GAUs nicht besser in erneuerbare Energie investiert werden sollten! Was man jedoch feststellen kann: Es wurde 40 Jahre lang wenig getan, um erneuerbare Energiequellen zu erschliessen. Für den Bau der ersten AKW’s wurden den Menschen die Vorzüge schmackhaft gemacht. Danach liess man die Bevölkerung an der Entsorgung der Abfälle teilhaben, derweil die Atomkraftwerkbetreiber von sauberer, sicherer und billiger Energie redeten, was einer Verdrehung der Tatsachen gleich kommt. Ganz sicher bekommt die Diskussion um neue AKW’s in der Schweiz eine neue Dimension! Einfach durchgewunken wird voraussichtlich gar nichts mehr!
Der Bund: …AKW-Betreiber haften mit ihrem ganzen Vermögen… . Ein schlechter Deal oder geschicktes Juristenfutter? Sollte der schlimmste Fall eintreten, würde das Vermögen kaum weit reichen. Mit einem Konkurs wäre alles schnell geregelt. Oder man würde zum Notrecht greifen – das Volk bezahlen lassen – um einen Konkurs abzuwenden. So würden wenigstens die grossen Kapitalgeber geschont.
«(…) Der GAU, der grösste anzunehmende Unfall, ist dank umfassender Sicherheitsmassnahmen bei einem modernen Atomkraftwerk unwahrscheinlich, aber ein Restrisiko bleibt. Falls er doch eintritt, sind die Folgen für Mensch und Umwelt immens….
… Die Atomkraftwerke verfügen somit faktisch über eine Staatsgarantie. Die Beschränkung der Deckungssumme auf 1,8 Milliarden Franken bedeutet eine indirekte Subventionierung des Atomstroms, welche den Wettbewerb verfälscht: Die Atomkraftwerke sparen Versicherungsprämien, was die Produktionskosten verbilligt. …)»
Wenn die AKW’s so sicher wären, wie von den Betreibern und den Lobbyisten behauptet wird, warum weigern sich Versicherer die Schäden von Atomkraftwerken in unbegrenzter Höhe zu decken? Da musses handfeste Gründe dafür geben. Fehlende Schadenserfahrung kann nicht mehr ins Feld geführt werden!
Beim Lotto, 6 aus 45, beträgt die Totalvariation 1 : 8´145´060.
Um einen Sechser zu haben genügt im besten Fall ein Tipp, im schlechtesten Fall sind über 8 Mio Tipps nötig! Wenn es eine Möglichkeit gibt, dass ein Ereignis eintrifft, dann trifft es ein, egal, ob schon morgen oder in 500 oder in 10’000 Jahren! Wie die AKW-Unfälle zeigen, ist die Eintreffenswahrscheinlichkeit für AKW’s inkl. GAU wesentlich höher, als suggeriert wird!
Wir werden es noch erleben, dass die Nachkalkulation für das weltweite Experiment «AKW» mehr Kosten zu Tage bringt, als es den Befürwortern und den Lobbies lieb ist!
«(…) … FDP-Ständerat und Atomlobbyist Rolf Schweiger…… weil die Eintretenswahrscheinlichkeit eines Nuklear-GAU bei einer Zeitdauer von zehn Millionen Jahren liege! …)»
Diese Aussage ist so falsch, dass nicht einmal das Gegenteil stimmt! Man bedenke die maximale Lebensaduer eines AKW’s von gegen 50 Jahren!
Wie falsch der Atomlobbyist liegt, kann in schöner Regelmässigkeit beobachtet werden!
Die Frage lautet nicht, ob die Eintreffenswahrscheinlichkeit eines SUPER-GAUS, ausgesagt von einem Juristen, 1: 10’000’000 beträgt. Die Frage ist, wie viele Tschernobyls, wie viele Three Mile Islands, wie viele Fukushimaund Lucens, Schweiz die Erde erträgt!
Wie haben sich die Atomlobbyistendie Beschaffung von mehreren Tausend «Liquidatoren» in der Schweiz vorgestellt? Selbstverständlich würde Notrecht beansprucht und die viel geschmähte Armee eingesetzt. Die Lobbyisten würden bestimmt nicht vorne an der Front anzutreffen sein!
«(…) Der japanische AKW-Betreiber Tepco (=> n-tv: …Affären prägen Tepco...) hat einen Aufruf nach freiwilligen Helfern gemacht. Erfolgreich. Es haben sich gut 20 Personen gemeldet. …)» odh: aus eigenen Reihen kommen die wohl kaum!
Das Herz der Medaille der Liquidatoren, eine Würdigung ihrer Arbeit (Foto: Wikipedia). Anstatt Würdigung der geleisteten Arbeit bedeutet die Medaille auch Brandmarkung vom «System» Ausgebeuteter!
Nach Angaben der WHO gab es 600.000 bis 800.000 Liquidatoren. Die als Liquidatoren bezeichneten Katastrophenhelfer wurden von der damaligen Regierung der Sowjetunion aus Weißrussland, der Ukraine und Russland zusammengezogen. Bis 1996 waren in diesen Staaten 200.000 registriert. Nach einem Bericht der WHO waren es zuletzt rund 400.000 Liquidatoren. Rund die Hälfte der Liquidatoren – überwiegend junge Soldaten – waren im Einsatz, ohne dass sie dafür einen Beleg erhielten.[1 Nach Einschätzung der Weltgesundheitsorganisation hatte die Reaktorkatastrophe vermutlich zwischen 14.000 und 17.000 Tote zur Folge.[2] Über die gesamte Zeit aufsummiert geht die WHO nach ihrem Bericht von 2006 von über 120.000 zusätzlichen Krebstoten aus. (=> Liquidatoren, Wikip.)
Ob die «Ehren-Abzeichen» schon vorbereitet, strahlensicher in einem Bunker lagern? 45 Milliarden Franken würde der Ausstieg aus der Atomernergie die Schweiz kosten, titelt der Blick am 18. 3. 11. Für die UBS waren mittels Notrecht sofort 60 Milliarden an Kapital zu Verfügung. Wo ist das Problem? Man mache sich doch Gedanken über den Nutzen! Rezept: man gebe einer Grossbank 12 Milliarden. Diese macht daraus im Faktor 5 Papiergeld… Via Notrecht könnte die Nationalbank dafür «gewonnen» werden. – alles ist lösbar, vor allem, wenn es sich lohnt!
Suite101.de
Wenn etwas nicht sein darf, dann kann es nicht sein! Versorgungssicherheit und vor allem gut rentierende Produktion kommen vor der Sicherheit der Bevölkerung. Es werden gefährliche Spiele gefahren wie am Kraftwerk Mühleberg nachvollzogen werden kann. Die Betreiber tragen ein geringes Risiko, das Volk ein grosses! Wenn der Zustand derart desolat ist, dass die Ergebnisse einer externen Untersuchung Geheimsache sind, dann ist etwas faul im Staate! => Tagesanzeiger, 19. 3. 2011: …Der Betrieb ist nicht mehr sicher…
Heise online schreibt, dass im Internet falsche Angebote im Umlauf sind. Ziel ist es, Werbe-Software unter das Volk und dessen Computern zu bringen. Die Links führen jedoch nur zu einem Download eines Zugangsprogramms wie z.B.: „Bewerbungstips-Setup .exe“
„(…)Wer bei dessen Installation das Kleingdruckte in Form der Nutzungbedingungen liest, erfährt bereits recht genau, wo der Hase langläuft. So ist der Hersteller «nicht verpflichtet, besondere Dienste zu liefern» – was er auch nicht tut. Jedenfalls konnten wir keine einzige Bewerbungsvorlage entdecken. Im Gegenzug darf die Werbe-Software dann aber «eine Reihe von Änderungen am System des Kunden» vornehmen, also insbesondere Werbung einblenden, die Startseite des Browsers verändern, Zugriffe auf URLs umleiten und so weiter.
Die Gefahr ist gross, dass der Rechner verseucht wird, was dann den „Angreifern“ mit zu lesen ermöglicht und die Manipulation von Web-Inhalten zulässt, ist gross. Mehr im Artikel: …Werbung statt Bewerbungsangebote…
Es ist immer ratsam, mit Dateien, mit der Endung … -exe vorsichtig umzugehen.
(…) Als 1983 das Volk gezählt werden sollte, fürchtete man den gläsernen Menschen. Heute ist der gläserne Mensch nach Meinung von Datenschützern schon Wirklichkeit geworden, und die überkommenen Grundrechte reichen aus Karlsruher Sicht nicht mehr aus, um die Bürger vor den Gefahren zu schützen, die sich aus dem technischen Fortschritt ergeben. Deshalb wird nun die Vertraulichkeit in informationstechnische Systeme hochgehalten; damit können sogar Haushaltsgeräte gemeint sein, wenn sie miteinander vernetzt sind. …
(…) Leichtfertig handelt derRechtsstaat sowieso nicht
Richtig ist: Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und das alte Fernmeldegeheimnis helfen nicht wirklich weiter….
Ob die Hürden für Online-Durchsuchungen genügend hoch sind, wird sich in der Zukunft weisen. Im Zusammenhang mit den liechtensteinschen Banken hat sich der deutsche Staat via den BND auf den Standpunkt gestellt, der Zweck heilige die Mittel. Die Steuerfahnder geniessen weitgehende Handlungsfreiheit. Die Rechtslage ist unklar, aber Recht und recht haben sind eben zwei verschiedene Paar Schuhe. Man lese, wie dies die Rechtsanwälte Weiss und Partner GbR sehen: …Steuerstrafsachen und Rechtstaatlichkeit…
Mit etwas Fantasie kann sich jeder ausmalen, wie es um das «neue Grundrecht» bestellt sein könnte, wenn nur irgend wer an (vermeintlich) hoher Stelle etwas wissen will… der einzeln Betroffene wird wohl kaum merken, ob die moderne «GESTAPO» bereits geschnüffelt hat. Ist es verwunderlich, dass ein allgemeines Misstrauen gegen den Staat in Deutschland weit verbreitet ist?