„(…) Wer bei dessen Installation das Kleingdruckte in Form der Nutzungbedingungen liest, erfährt bereits recht genau, wo der Hase langläuft. So ist der Hersteller «nicht verpflichtet, besondere Dienste zu liefern» – was er auch nicht tut. Jedenfalls konnten wir keine einzige Bewerbungsvorlage entdecken. Im Gegenzug darf die Werbe-Software dann aber «eine Reihe von Änderungen am System des Kunden» vornehmen, also insbesondere Werbung einblenden, die Startseite des Browsers verändern, Zugriffe auf URLs umleiten und so weiter.
Die Gefahr ist gross, dass der Rechner verseucht wird, was dann den „Angreifern“ mit zu lesen ermöglicht und die Manipulation von Web-Inhalten zulässt, ist gross. Mehr im Artikel: …Werbung statt Bewerbungsangebote…
Es ist immer ratsam, mit Dateien, mit der Endung … -exe vorsichtig umzugehen.