Kategorie-Archiv: 17 Ausländische Stagiaires in der Schweiz

Schweiz-Kanada; Stagiairesabkommen


Die schweizerische Kommission für den Austausch von Stagiaires mit dem Ausland (SKASA) hat am 10, Dezember 2007, signiert von Roland Flükiger, Sekretär, mitgeteilt:

Am 6. Februar 2007 ist das erweiterte Stagiairesabkommen Schweiz-Kanada in Kraft getreten. Bereits nach kurzer Zeit hat sich gezeigt, dass die auch im alten Abkommen vorgesehene Mindestaufenthaltsdauer von vier Monaten gerade für die neue Kategorie der Studenten nicht praxisgerecht ist, dauern doch die Semesterfereien meist weniger lange. Im Einvernehmen mit den kanadischen Behörden haben wir deshalb die Mindestaufenthaltsdauer gegenseitig aufgehoben.

Im Rahmen der schweizerisch-kanadischen Stagiairesvereinbarung können jährlich je 400 schweizerische Stagiaires in Kanada und kanadische Stagiaires in der Schweiz eine auf 18 Monate befristete Arbeitsbewilligung zur beruflichen und sprachlichen Weiterbildung erhalten; das Kontingent wird Jahr für Jahr auf dem Korrespondenzweg festgelegt.

Stagiaires sind Personen zwischen 18 und 35 Jahren, die eine berufliche Ausbildung oder ein Studium machen bzw. abgeschlossen haben und die im Partnerstaat ihre beruflichen und sprachlichen Kenntnisse vertiefen wollen. Sie müssen deshalb im Beruf beschäftigt werden, den sie erlernen bzw. den sie erlernt haben.

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Die Schweiz hat mit 29 Staaten Stagiairesabkommen abgeschlossen.

Infolge der Bilateralen Abkommen Schweiz-EU/EFTA benötigen Staatsangehörige der 15 alten EU-Staaten sowie von Norwegen in der Schweiz keine formelle Arbeitsbewilligung mehr. Die Stagiaires-Abkommen mit diesen Ländern sind darum ausgesetzt worden.

Sie möchten Stagiaires einsetzen? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und beachten Sie unsere Stellenangebote.

English translatet by google:

Switzerland-Canada; Stagiairesabkommen
[Foreign Stagiaires in Switzerland]

The Swiss Commission for the exchange of Stagiaires with foreign countries (SKASA) announced on 10 December 2007, signed by Roland Flükiger, Secretary, stated:

On 6 In February 2007, the extended Stagiairesabkommen (agreement) Switzerland-Canada entered into force. After only a short time has shown that even in the old agreement provided a minimum stay of four months, especially for the new category of students is not practical, take the Semesterfereien mostly but less long. In agreement with the Canadian authorities, we have, therefore, the minimum stay of mutually repealed.

Under the schweizerisch-kanadischen Stagiairesvereinbarung (arrangement) can annually per 400 Swiss Stagiaires in Canada and Canadian Stagiaires in Switzerland for 18 months a temporary work permit for vocational and language training; the quota will Every year on the correspondence.

Stagiaires are persons between 18 and 35 years, providing vocational training or study or have completed and the partner country in their professional and language skills. They must therefore be employed in the profession, which they learn and they have learned.

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The Switzerland has 29 states Stagiairesabkommen completed.

Following the bilateral agreements Schweiz-EU/EFTA require nationals of the 15 old EU countries, Norway and Switzerland in the absence of a formal work permit. The Stagiaires-Abkommen (agreement) with these countries are therefore suspended.

You want Stagiaires? Get in touch with us and observe our vacancies.


Ausländische Stagiaires engagieren


Als Arbeitgeber in der Schweiz möchten Sie in Ihrem Betrieb junge ausländische Berufsleute einsetzen. Sie sind also bereit, diese jungen Berufsleute in der Erweiterung ihrer beruflichen und sprachlichen Kenntnissen zu fördern. Weitere Einzelheiten finden Sie unter dem Link «Ausländische Stagiaires in der Schweiz engagieren».
Beachten Sie dort speziell die «Allgemeine Wegleitung» ( PDF-Datei).

Als Stagiaires zugelassen werden Staatsangehörige verschiedener Länder, die eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren Dauer vorweisen können, und nicht älter als 30 Jahre alt sind (Argentinien, Bulgarien, Kanada, Monaco, Rumänien, Slowakei, Südafrika, Tschechien und USA: 35 Jahre).

Wegen der Bilateralen Abkommen Schweiz-EU/EFTA benötigen Staatsangehörige der 15 alten EU-Staaten sowie von Norwegen in der Schweiz keine formelle Arbeitsbewilligung mehr. Die Stagiaires-Abkommen mit diesen Ländern sind darum ausgesetzt worden.

Was weiter zu beachten ist: Für den Einsatz im Gesundheitswesen müssen, solange die Schweizerische Berufsanerkennung fehlt, die Verantwortlichkeiten, Kompetenzen und Aufgaben für die Stagiaires klar festgelegt sein. Man tut gut daran, die nötige Fachkompetenz so organisiert zu haben, dass sie bei Bedarf jederzeit erreichbar ist (Dienst im Hintergrund). Es geht dabei darum, den rechtlichen Aspekt abzudecken.

Da die sprachliche und berufliche Förderung im Vordergrund steht, wird auch der Arbeitsvertrag entsprechend formuliert. Stagiaires sind also nicht einfach Arbeitskräfte, oder gar «günstige Arbeitskräfte», sondern Berufsleute, die in Verbindung mit der Ausübung ihres Berufes (Leistung gegenüber dem Betrieb), auch etwas mit auf den Weg nehmen (Leistung des Betriebes).

In der zwischenstaatlichen Vereinbarung ist abgemacht, dass orts- und branchenübliche Löhne zu bezahlen sind. Was in der Branche üblich ist, kann den Lohnregelmenten entnommen werden. Diese berücksichtigen meist via Lohnvergleiche die regionele Situation. Ortsüblichkeit bedeutet «üblich am Ort». Dieser Begriff soll jedoch nicht zu wörtlich genommen werden. Daraus folgt, dass es regionale Unterschiede gibt und auch solche zwischen Stadt und Land. Die Lohnlandschaft im Gesundheitswesen Schweiz ist sehr vielfältig. 26 Kantone haben ihre Lohnempfehlungen. Städtische Institutionen und die Gemeinden weichen davon meist etwas ab. Das gilt auch für privat geführte Institutionen. Weil vermehrt auch eine Leistungskomponente berücksichtigt wird, gibt es keine sture Gehaltsmechanik mehr! Anstelle fixer Werte aufgrund von Beruf/Aufgabe/ Dienstalter, sind flexible Lohnbänder definiert. Der «Bund» hat diesbezüglich eine etwas einfachere Optik. Es gibt ein national gültiges Lohnsystem, wobei regionale Gegebenheiten berücksichtigt werden.