Kategorie-Archiv: 10 Personalmanagement

Verhalten im Betrieb anno dazumal


Sich zu Tode au arbeiten ist die einzige gesellschaftlich anerkannte Form des Selbstmordes!

Wenn wir heute über umfassende Gesetze (OR, ArG usw.) verfügen, bedeutet es noch lange nicht, dass alles klar geregelt ist. Zum Thema Arbeitsvertrag (OR Art 319 – Art. 343) gibt es zwingendes Recht (darf weder zuungunsten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgeändert werden und relativ zwingendes Recht, welches nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgeändert werden darf. Ansonsten entscheidet der Richter! Dieser wiederum berücksichtigt Bundesgerichtsentscheide vergleichbarer Fälle. Recht und recht haben sind also immer noch wie zwei Paar Schuhe!

Loyalität zum Unternehmen ist heute noch gefragt! Gestörtes Verhalten kann gar ein wichtiger Entlassungsgrund sein (OR Art. 337).

Verhaltungsreglement

für

sämmtliche Arbeiter des Mechanikers Ferdinand Schenk

in Worblaufen

………………………………………

Art. 1. Jeder Arbeiter hat sich eines sittsamen friedlichen und eingezogenen Lebenswandels zu befleissen.

Art. 2. Jeder Arbeiter, der angestellt wird, macht eine Probezeit von 14 Tagen. Wird er nach Ablauf dieser Probezeit vom Meister definitiv angestellt, so zahlt ihm dieser denjenigen Lohn, den er ihm bei bei der Anstellung versprochen, wird er aber nicht angestellt, so bleibt dem Meister die Bestimmung des Lohnes für die gemachte Probezeit überlassen.

Art. 3. Die Arbeitszeit dauert von fünf Uhr Morgens, bis sieben Uhr Abends. Zum Frühstück und Mittagessen wird jeweils eine halbe Stunde Zeit gestattet.

Art. 4. Festtage im Laufe der Woche werden am Lohn abgezogen.

Art. 5. Für das Ausbleiben bei der Arbeit während der im Artikel 3 angegebenen Arbeitszeit kann der Meister per Stunde 15 bis 45 Rappen am Lohn abziehen.

Art 6. Alle durch die Schuld des Arbeiters verpfuschten, verbrochenen oder verdorbenen Arbeiten und Werkzeuge hat derselbe zu vergüten und ebenso hat jeder Arbeiter Fensterscheiben, die er zerbricht, nach Gutfinden des Meisters zu bezahlen.

Art 7. Bei pressanter Arbeit ist jeder Arbeiter gehalten, auf Ansuchen des Meisters auch nach sieben Uhr Abends und zwar bis 10 Uhr und bei sehr pressanter Arbeit auch noch später zu arbeiten. Die Stunden nach sieben Uhr extra bezahlt und das Wieviel vom Meister selbst bestimmt.

Art. 8. Nach Feierabend darf kein Licht des Meisters benutzt werden, wer aber dennoch solches benutzt, hat jedesmal eine ganze Kerze zu vergüten. Die Lichtstöcke und Kerzen sollen in der Werkstätte verbleiben. Das Wegnehmen wird gleich geahndet wie das unbefugte Lichtbrennen.

Art. 9. Das Wärmen von Wasser vermittelst warmen Eier oder mit Kohlen auf der Esse, sowie das Waschen anderswo als im Waschaus, ist verboten.

Art. 10. Alle Samstage nach 6 Uhr Abends sollen die Werkbänke (d.h. Sowohl auf als unter denselben) von den betreffenden Arbeitern gehörig aufgeräumt, alles Werkzeug sauber geputzt und an seine gehörige Stelle gebracht werden. Kleidungsstücke oder Fussbekleidungen werden keine unter den Werkbänken geduldet.

Art. 11. Der Austritt aus dem Dienst findet jeweils am Samstag Abend statt. Jeder Arbeiter, der den Dienst verlassen will, hat dies wenigstens vierzehn Tage vorher dem Meister schriftlich anzuzeigen. Ebenso soll der Meister, falls er den Arbeiter entlassen will, demselben vierzehn Tage vorher den Dienst schriftlich aufkünden. Sollte ein Arbeiter ohne die die vorgeschriebene Anzeige von seinem Austritt dem Meister gemacht zu haben den Dienst verlassen, so haftet er für allen Schaden, der dem Meister aus seinem Austritt entsteht, sowie auch für den entgangenen Gewinn und es hat der Meister unter allen Umständen das Recht, dem betreffenden Arbeiter den Lohn für vierzehn Tage als Entschädigung innzubehalten.

Art. 12. Jeder Arbeiter, der sich gegen dieses Reglement verstösst oder demselben nicht getreulich nachlebt, kann vom Meister, ohne die im Art. 11 vorgeschriebene Aufküdigung erlassen zu haben, zu jeder Zeit entlassen werden und es haftet der betreffende Arbeiter überdies für allen Schaden, der dem Meister durch die Nichtbefolgung oder Widerhandlung gegen das Reglement und deshalb erfolgten Entlassung zunächst, so wie auch für den entgangenen Gewinn.

Art 13. Jeder Arbeiter ist verpflichtet, bei seinem Eintritt in den Dienst von diesem Reglemente, von dem ein Doppel in der Werkstätte angeschlagen ist, Kenntnis nehmen, und dass dieses geschehen, und er sich demselben unterziehen wolle, durch Beisetzung seiner Unterschrift zu bezeugen.

Gegeben zu Worblaufen den 2. Jenner 1852.

                                                                                                                    Ferdinand Schenk

                                                                                                                            Ulrichs Sohn

 

Die Firma Schenk existierte von 1817 bis 1957. Die Fabrik ging im Juli 1957 in die Firma Contrafeu über.

Kleiner Kommentar: Die Arbeitszeiten lassen uns in einer Zeit, wo man in der Schweiz üblich noch 42 Stunden pro  Woche arbeitet und in umliegenden Ländern gar nur um die 35 Wochenstunden, aufhorchen…! 

Didi Hallervorden  brachte es einmal auf den Punkt. Er zitierte drei Landsleute, die miteinander über die Arbeitszeiten ihrer Frauen diskutierten:

(…) Ein Franzose, ein Schweizer und ein Deutscher diskutieren über die Arbeit ihrer Frauen.

 

Der Franzose erklärt, dass man mit einer romanischen Herkunft arbeite um zu leben. Deswegen würde seine Frau ab halb neun im Büro eintreffen. Ca. um 18 Uhr wäre sie wieder zu Hause. Abzüglich der unbezahlten Mittagspause ergebe dies eine Arbeitszeit von 7,5 Stunden bzw. 37,5 Std/W. Aber das sei nur die Anwesenheits- nicht die effektive Arbeitszeit.
 

Der Schweizer darauf angesprochen erwähnt, dass man in der Schweiz lebe, um zu arbeiten. Seine Frau hätte eigentlich drei Jobs: den offiziellen mit 42 Std/Woche (=100%), einen zusätzlichen mit einem Pensum von 20% und den gesamten Haushalt (=100%), macht total 220 %. (odh => Und spricht man immer noch von der Ungleichbehandlung der Frau, wenn sie schon mal grössere Anteile als der Mann hat… sorry!)

 

Der Deutsche berichtet, dass seine Frau jeweils um sieben Uhr fünfzehn in der Früh, das Haus verlasse, denn sie müsse pünktlich um acht Uhr im Betrieb die Arbeit aufnehmen.  Wo käme man wohl hin! Er gebe ihr zum Abschied jeweils einen Klapps auf den Hintern und wenn sie zurück sei, wackle dieser immer noch wie  Pudding. «Aber nicht, weil sie so einen grossen, weichen Po hätte, sondern weil die so kurze Arbeitszeiten haben!  )“

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 © CHO Consulting Herbert Odermatt, Flüelistrasse 25, CH 6072 Sachseln 

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Cash Guru:

Guru,  Alfred Herbert

  • 26. 04. 2010: Freundlicher Wochenstart

    Syngenta – hat von der US Behörde Bewilligung für neues Anti-Insektenmittel erhalten. «Agrisure Viptera 3111» soll, so Insider, «zu einem Blockbuster werden.»

    Schaffner – erhält 8 Millionen-Auftrag aus China für magnetische Bauteile für Hochgeschwindigkeitszüge. 350 km/h, Peking Schanghai 1300 km in vier Stunden!

     
  • 27. 04. 2010: Griechenland-Krise drückt immer mehr – Deutschland gibt sich (zu recht) bockbeinig!

    Konjunktur – UBS-Konsumindikator: steiler Anstieg im März. Von 1,2 Punkte im März stieg er auf einen Wert von 1,71. Damit wieder auf Vorkrisen-Niveau vom Sommer 2008. Fürs 2010 rechnet die UBS jetzt mit einem Wirtschaftswachstum von 2,5pc!

    Straumann –  Umsatz 1.Q. plus 1,5pc – für 2010 sieht Straumann einen weiter stagnierenden Markt.

    odh=> Griechenland: Goldmann Sachs wüsste bestimmt einen Ausweg aus der Pleite gefahr. GS hat schliesslich die Griechen beraten, wie sie sich auf Kosten der anderen über die Runden bringen können. GS hat dabei gut verdient!

     
  • 28. 04. 2010: Die Griechen lassen uns siechen!

    Griechenland – S&P hat griechische Staatsanleihen auf «Schrott-Papiere» (Junk Bonds) zurückgestuft. Derzeitige Rendite 15pc! Ab 20pc redet man von Staatsbankrott. Wer soll da noch neue Griechen-Anleihen zeichnen?

    Euro  – S&P stuft Portugal empfindlich (gleich um zwei Stufen auf «A-«)  zurück. Hinweis, dass sich hier das nächste Schlachtfeld der (Währungs-)Spekulanten abzeichnet. Euro gegen Dollar auf tiefst 1.3144, danach leichte technische Erholung.

Mehr unter: cash Guru »


Job: Leistung alleine was zählt?


 

  • Q1, Berufserfahrung (erweiterte)
  • Q2, Spezialwissen (vertieftes)
  • Q3, Fleiß u. Beharrlichkeit (man tut immer ein wenig mehr, nicht einfach mehr, sondern mehr Richtiges als die anderen)
  • A, Auftreten
  • U, Umfeld

Erfolg = Q1+ Q2 +Q3 +A +U (Qualifikation und Auftreten und Umfeld)

Auftreten = Präsentation und richtige Tonalität , wenn es darum geht, sich und seine Leistungen und die Berufsziele zu formulieren.

Umfeld = Was im eigenen Land gilt, trifft möglicherweise im Ausland nicht genau so zu. Direktives Verhalten in rezeptivem Umfeld kann sich wie ein Elephant im Porzellanladen.  auswirken. Dabei wäre Vorsicht, die Mutter der Porzellankiste, die bessere Investition.

Dies gilt für den Umgang im Team, mit der Vorgesetzten Person und mit den Kunden.

Die Unternehmung lebt von den Kunden. Von da her muss der Fokus auf den Kunden gerichtet sein. Wer sich darauf einstellt, dem bleibt der Erfolg nicht aus. Wenn der Kunde wieder kommt und nicht das Produkt, hat man bereits ein Erfolgserlebnis.

Dem Chef darf man selbstsicher, aber mit der nötigen Subtilität, seine Ziele bekannt geben, auf seine Leistungen hinweisen. Die eigenen Fähigkeiten, sofern das noch niemand bemerkt haben sollte, soll man nicht verstecken.

Wer weiss, woher er kommt und wohin er will, ist effizienter. Schon Marc Twain saget: «Als wir die Ziele aus den Augen verloren, verdoppelten wir die Anstrengungen»

Zum Fortbildungsprogramm kann daher ein Präsentationstraining nicht schaden.

Erfolg kann aus anderer Brille und auch aus Distanz etwas anderes gesehen werden:

Quelle unbekannt. Die Folie wurde mir zugesandt. Ob der Punkt 4  (mit 20 Sex zu haben) der Realität entspricht, bleibe dahin gestellt.

Auf das Berufsleben übertragen:

1. Mit 6 bedeutet Erfolg, in die Schule aufgenommen zu werden

2. Mit 12 bedeutet Erfolg, die Oberstufe oder das Gymi geschafft zu haben 

3. Mit 15/16 bedeutet Erfolg, zum harten Kern der Klasse zu gehören

4. Mit 18 bedeutet Erfolg, das Stimmrecht und einen Führerschein zu haben

5. Mit 20/24 bedeutet Erfolg , einen Berufs- oder Studiumsabschluss und einen Job zu haben sowie das erste Geld zu verdienen.

6. Mit 35 bedeutet Erfolg, eine stabile Beziehung zu haben und pro Tag «nur noch ein paar Unterschriften» machen zu müssen (Chefposten)

7. Mit 50 bedeutet Erfolg, wenn man immer noch unterschreiben darf

8. Mit 60 bedeutet Erfolg, wenn man noch noch arbeiten darf

9. Mit 65 bedeutet Erfolg, wenn man noch gesund ist, um vom Alter noch was zu haben.

10. Mit 80 bedeutet Erfolg, wenn man diss alles noch nicht vergessen hat

….

Wenn man einmal alt genug ist um alle Fehler gemacht zu haben und erfahren
ist, ist man alt genug um nicht mehr gefragt zu sein…

(nicht Churchill, sondern Vital Troxler)

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Aventskalender: Klicken Sie auf Monsieur Fischer

Monsieurfischer
 
Sehen Sie sich auch mal bei Monsieur Fischer, Ideen- & Textmanufaktur, um!
 
Sonntag, 13. Dezember 2009

Gastbeitrag heute von: Lila Danielle

*(…) 05.32 : Frau Hunziker aus dem dritten Stock spürt das dringende Bedürfnis, aufs Klo zu gehen.
Sie ist schon ziemlich alt und kennt jeden im Haus. Wann immer sie die Möglichkeit hat und auf ein offenes Ohr stösst, erzählt sie gern von ihrem Edgar. Selig. Mit dem sie über vierzig Jahre lang diese Wohnung teilte.
Heute hat sie einen Termin beim Friseur. Waschen/Legen. Schliesslich ist Weihnachten.

Sonntag 13. 12. 06.30: Zu dieser Zeit passieren mehrere Dinge gleichzeitig in dem Haus:…)» Mehr => AdventsBlogKalender: Tag 13

 
Montag, 14. Dezember 2009
Gastbeitrag heute von: Anna Kühn, Einbeck

«(…)Es ist der 14. Dezember. Wir haben die Hälfte erreicht. Lange ist es nicht mehr hin bis Weihnachten. Man bedankt sich höflich bei allen Glückwünschlingen und verabschiedet sich dann jetzt schon mal in den Geschäften und kramt seine Weihnachtsgeschenke zusammen. Immer wieder steht man vor dem großen Rätsel, was hat derjenige noch nicht. Worüber würde er sich freuen?! Und dann kauft man doch wieder das gleiche und es scheint ein nicht zuenden wollender Kreislauf des Weihnachtslebens zu sein….)» Mehr => AdventsBlogKalender: Tag 14

 

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Cash Guru: 

Guru, Alfred Herbert
13.12. 09: Der Guru ist im Wochenende.

14. 12. 09:

Gute Dubai-News gibt Morgenpush!

Oerlikon – jetzt droht CEO Ziegler gar mit der Möglichkeit einer Nachlass-Stundung. Das kann Vekselberg nie zulassen. Oerlikon – Aktien ein Traum für eisenharte Spekulanten, aber ein Albtraum für alle Anleger. Wenn Sie nicht zur ersten Spezies gehören, lassen Sie die Finger davon!

UBS – lässt ihren milliardenschweren globalen Immobilienfonds eingehen. Anteile liegen praktisch in allen UBS-Depots mit Vermögensverwaltungs-Vollmacht. Wird neue Milliardenverluste bringen, Insider reden heute früh gar von möglichen Totalverlusten!  Droht eine neue Welle von Verantwortlichkeitsklagen und Abzügen von Konten?

 

Mehr unter: cash Guru » Mehr unter: cash Guru »

 

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CHO Consulting Herbert Odermatt, Flüelistrasse 25, CH 6072 Sachseln 

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HRM in Zukunft mehr gefordert


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Am Beispiel des neuen Berufes FAGE: «Fachangestellte Gesundheit» (seit 2003), weiss man im Kanton Züriche:

10% würden längerfristig bleiben
55% würden den Beruf wieder wählen
47% bleiben als FAGE (Sekundarstufe)
77% streben eine höhere Ausbildung an

Gründe glaubt man darin zu sehen, dass die Kompetenzen zum Pflegefachpersonal mit Höherer Fachausbildung (Terziärstufe) zu wenig klar abgegrenzt sind.

Der Gesundheitsminister wünscht, eine Erhöhung der Verweildauer im Beruf von 10 auf 20 Jahre. Dadurch würde sich der Bildungsbedarf in ähnlichem Mass verringern. Ausserdem käme dies den steigenden Anforderungen die im Gesundheitswesen bezüglich Leistungsangebot, Qualität, Kontinuität, Erfahrung und Neuerungen sehr entgegen. So weit, so logisch.

Die Zukunftsforschung glaubt, dass die Verdoppelung der Verweildauer im Beruf ein Wunschtraum sein wird. Gründe:

Die Gesellschaft steht in stetigem Wandel. Die Demografie zeigt Richtung Alterung der Gesellschaft. Nicht nur die Arbeit betreffend, ändern die «Werte»

Man beachte die Megatrends!

> Megatrend Individualisierung
> Megatrend Female Shift
> Megatrend Silberne Revolution
> Megatrend Bildung
> Megatrend New Work
> Megatrend Gesundheit
> Megatrend Neo-Ökologie
> Megatrend Connectivity
> Megatrend Globalisierung
> Megatrend Mobilität

Mehr unter Zukunftsinstitut: … 10 Megatrends…

Beginnt man bei der «Basis» puttygen ssh , so wird es die traditionelle Familie immer weniger geben. Dies hat weit reichende Auswirkungen. Lesen Sie unter Büro für kulturelle Innovation: …Die Familie der Zukunft gibt es nicht…

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Internet, privates Surfen im Betrieb gestattet?


«(…) Ob und in welchem Masse Computer und Infrastruktur privat genützt werden dürfen, ist Sache des Arbeitgebers. Er kann die Benutzung sogar gänzlich untersagen. Es besteht für Arbeitnehmende kein grundsätzliches Recht, die geschäftliche Infrastruktur privat nutzen zur dürfen.

«(…) Als Grundlage für die Regelung über die private Nutzung gilt das Arbeitsrecht: Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, seine Arbeit nach Vertrag und der Sorgfalts- und Treuepflicht zu erledigen.

«(…) Untersuchungen haben ergeben, dass Schweizer Arbeitnehmer etwa einen Viertel ihrer Zeit im Internet in private Zwecke investieren.

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CHO Consulting Herbert Odermatt, Stellenvermittlung, CH 6072 Sachseln – Schwerpunkt Gesundheitswesen – Sie suchen die Herausforderung, wir drücken Ihnen die Türklinke dafür! Mehr: …Stellenangebote... siehe auch …Stellenvermittlung… Wir freuen uns, Sie kennen zu lernen.


Kurzabsenzen, auch eine Frage der Führung


Jedem kann es einmal passieren, dass eine Verstimmung, eine Migräne, eine Kolik oder sonst was einen davon abhalten, zur Arbeit zu gehen. Und es gibt jene, die schnell einmal unpässlich sind und daher eine Kurtabsenz öftermal in Kauf nehmen. Es doch so einfach: ein Telefonanruf am Morgen genügt. Und dauert es mal länger, dann schreibt der Arzt ein Zeugnis. Er kann eine oder mehrere Konsultationen verrechnen und er verschreibt auch ein passendes Medikament. Er wird kaum vom Patienten dazu überredet. Er verschreibt lieber ein Medikament, als dass er den Gratistipp für’s Abwarten und Teetrinken gibt. Das wäre ja ein Verstoss gegen die Mengenausweitung! Und die Kosten des Ausfalls tragen die Krankenkasse und der Betrieb. Hier liegt ein Kostentreiber im Schweizer Gesundheitswesen vor. Es ist zu einfach, den Menschen zu attestieren, sie würden zu viel zum Arzt springen. Man verleitet sie auch dazu. Und die Arbeitgeber sind an produktiven Stunden interessiert. Allein von da her gibt es schon Druck.

Die Anzahl der Kurzabsenzen kann durch geeignete Führungsmassnahmen bzw. durch ein überdachtes Absenzenmanagement hilft Kosten sparen. Der direkte Vorgesetzte kennt seine Mitarbeitenden am besten – sollte man wenigstens annehmen. Er kann also «Augenmass» bewahren. Er kann aber auch direkten Einfluss auf die Menge der Abwesenheiten nehmen.

Wenn sich die Absenzen bei der gleichen Person häufen oder sich regelmässig einstellen, müssten die Ursachen erörtert werden. Ein Gespräch mit der betroffenen Person kann Klarheit bringen respektive bereits Wirkung zeigen («man interessiert sich für mich»). Wenn es schwieriger wird, könnte ein Gespräch mit dem Arzt Klärung bringen. Da sich dieser an die Schweigepflicht hält, braucht es die Zustimmung der betroffenen Person. Es gibt Betriebe, die arbeiten mit einem Vertrauensarzt zusammen. Man kann auch diesen einschalten. Das wird besonders dann der Fall sein, wenn am ärztlichen Zeugnis gezweifelt wird. Weigert sich ein Mitarbeiter, sich vom Vertrauensarzt untersuchen zu lassen, ist der Arbeitgeber berechtigt, die Lohnfortzahlung auszusetzen. Es könnte gar eine fristlose Entlassung angezeigt sein (Urteil des Bundesgerichts v. 14. Juli 1997 (JAR 1998 S.217).

Mit gezielter Überwachung der Kurzabsenzen und mit jeweils sofortigem Hinterfragen durch die direkten Vorgesetzten, hat man schon vor über 20 Jahren in einem industriellen Betrieb nachhaltige Wirkung erzielt. Die Kurzabsenzen pro Jahr und Mitarbeiter waren bekannt. Der Istzustand ergab 12,5 Tage pro Jahr und Person! Im ganzen Betrieb hatte man das «Augenmass» verloren. Es wurden Massnahmen ergriffen. Die Vorgesetzten wurden über die Erwartungen an sie informiert. Sie mussten mit den Mitarbeitenden das Gespräch suchen. Die eigentliche Kontrolle wurde durch den Personaldienst geführt. Und die Infos an die Linie kam jeweils von dort. Gleichzeitig wurde auch die Frist für die Beibringung eines ärztlichen Zeugnisses von drei auf fünf Tage erhöht.

Das Ergebnis war ermutigend. Die durchschnittliche Abwesenheit wurde innert eines Jahres halbiert! Und dass ein ärztliches Zeugnis erst nach fünf Tagen verlangt wurde, führte zu keinem Missbrauch! In der Folge sank der Durchschnitswert noch weiter ab.

Die Erkenntnis: nicht jene, die zu schnell und zu oft für zwei bis drei Tage zu Hause blieben, waren allein das Problem. Einen wesentliches Anteil daran hatten die Führungskräfte! Sie führten nicht! Wobei wir wieder beim Thema «Führen an der Front» angelangt wären. Und es fielen einzelne Ärzte auf, welche die ärztlichen Zeugnisse lockerer als andere ausstellten.


Arbeitszeugnis


 

Der Anspruch jederzeit auf ein Arbeitszeugnis ist gesetzlich verankert. Damit ist ein Zwischenzeugnis gemeint.

Es besteht die Wahl, zwischen einem qualifizierten Arbeitszeugnis oder einer Arbeitsbestätigung.

Eine Arbeitsbestätigung enthält lediglich den Namen des Beschäftigten, die Stellung/funktion im Betrieb und Beginn und Ende des Anstellungsverhältnisses.

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis (Vollzeugnis) muss zusätzlich die wichtigen Aufgaben aufzählen, die übertragenen Verantwortungen und Kompetenzen nennen und auf erfolgte Beförderungen hinweisen. Sehr wichtig ist die Beurteilung der Arbeitsleistung und ein Hinweis auf selbstständiges Erledigen der übertragenen Arbeiten. Neben der Beschreibung der Leistung sind Angaben über das Verhalten am Arbeitsplatz und gegenüber Mitarbeitern sowie Kunden zwingend.
Der Grund der Vertragsauflösung kann erwähnt werden, ebenfalls ein Hinweis auf eine mögliche Wiedereinstellung.

Das Arbeitszeugnis soll den Arbeitnehmenden das wirtschaftliche Fortkommen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erleichtern. Daher sollte nicht nur am Ende eines Arbeitsverhältnisses an ein Zeugnis gedacht werden. Wenn Vorgesetzte wechseln und mit ihnen ein gutes Verhältnis bestand, sollte von ihnen ein Zwischenzeugnis verlangt werden. Niemand weiss mit Sicherheit, wie gut die Zusammenarbeit mit dem Nachfolger aussieht. Gute Zwischenzeugnisse können spätere schlechtere Zeugnisse entkräften.

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Obwohl alles klar geregelt zu sein scheint, wissen dies noch längst nicht alle Zeugnisschreiber! Man arbeitet mit Textbausteinen, oder es wird ein früheres Zeugnis eines anderen Mitarbeiters «überschrieben». Wichtig ist, dass die Arbeitmöglichst schnell erledigt ist. Ob da die Objekivität gewahrt ist, bleibt fraglich. Der Zeugnisschreiber muss also wissen, was in einem Arbeitszeugnis drin stehen soll!

Wer sich ins Thema vertiefen möchte: Thomas M. Schwarb, Professor an der Fachhochschule Olten Solothurn, informiert in …(Fast) Alles über das Arbeitszeugnis…  umfassend.

 

Rechtliche Grundlagen

OR Art. 127, OR Art. 128 Ziff. 3, Der Arbeitnehmer hat während und bei der Beendigung des Arbeitsverhälztnisse sowie einige Jahre nach der Beendigung immer Anspruch auf ein umfassndes Arbeitszeugnis. Die Verjährungsfrist von 5 oder 10 Jahren ist umstritten. Eine Einforderung nach längerer Zeit lässt oft keine glaubwürdige Formulierung mehr zu!

OR Art. 330 Abs 2, Vollzeugnis u. Arbeisbestätigung Das Gesetz meint, dass sich das Zeugnis auf besonderes Verlangen des Arbeitnehmers auf Angaben über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses zu beschränken hat. Es handelt sich also um eine Arbeitsbestätigung. Die Wahl dieser Zeugnisform bedeutet jedoch nicht den Verzicht auf ein Vollzeugnis. Als Arbeitnehmer kann man beide Arten verlangen.

OR Art.330a , jederzeitiges Recht auf ein Zeugnis nach OR

 

OR Art. 341 Abs. 1 , OR Art. 362 Die beiden Artikel in Verbindung sagen, dass der Anspruch auf ein Vollzeugnis unabdingbar und unverzichtbar ist.


P0 HRM Human Resources Management


Eine Übersicht

  • P0 Human Resources Management
Die Betroffenen: Die in der Unternehmung tätigen Menschen
Ziele:
  1. Als Wissenschaft das Verhalten der arbeitenden Menschen in der Unternehmung erforschen und erklären
  2. Problemlösungen, Tools für die Praxis
Arbeit und arbeitender Mensch in der Unternehmung
  • Arbeit: Beitrag des Menschen zur Erreichung der Unternehmungsziele sowie seiner persönlichen Bedürfnisse.
  • Mensch:
    • Oekonomisch:
      • Marktfaktor (Arbeitsmarktpolitik)
      • Kostenfaktor

    • Sozial:
      • Soziale Sicherheit, staatliche Sozialpolitik
      • Soziale Beziehungen
      • Unternehmen als soziale Institution
      • Formale, informale Personalbeziehungen

    • Rechtlich:
      • Arbeitsrecht (OR, ArG, EAV, Nav, GAV)
Motivationstheorien:
  • Motivationshypothesen:
    • homöastische-, Anreiz-, kognitive und humanistische Hypothese
Personalführung und-politik
  • Formaler Aspekt
    • Technisch
      • institutionnell
      • funktionell
      • instrumentell (Ziele; Strategien; Mittel) 
    • Die drei Aspekte treffen in der Matrix auf die spezifischen Aufgaben von Planung, Entscheidung, Anordnung und Kontrolle (PEAK), welche gemeinsam den Raster für die multi personale Problemlösung darstellt.
    • Zwischenmenschliche Beziehungen
  • Materieller Aspekt

                 Enger Strategiebegriff (Strategie = Vorgehen zur Zielerreichung)

                 – Grundlagen
                 – Ziele
                 – Strategie
                 – Mittel
 
                 Weiter Strategiebegriff (im Sinne der Unertenhmenspolitik)
                – Grundlagen
                – Ziele
                – Massnahmen/Vorgehen
                – Mittel
 
                Die  vier Items bilden die Strategie im Sinne der Unternehmenspolitik,             
 
                – P-Bedarfsermittlung

                – P-Beschaffung/-gewinnung
                – P-Einsatz
                – P-Motivation und Honorierung
                – P-Entwicklung
                – P-Freistellung

– Kultur
– Politik
    – Strategie
   – Struktur
Information; Kommuikation
Rechnungswesen: FiBu / KoRe / Planungsrechnung / Controlling / Personalvermögensrechnung als Investition!
Information: von Belegschaft und Umwelt
Personalinformationssystem: Datensicherheit, Datenschutz


Pioniere

«(…) Wir brauchen in jedem einzelnen Bereich unserer Gesellschaft konstruktive Management-Eliten, die habituelle Aufgaben in kompetenter Art und Weise wahrnehmen.

Wir brauchen zudem in jedem Bereich unsere Gesellschaft kreative und sophokratische Leadership-Eliten, welche fähig sind, Visionen, Ziele und Strategien zu entwerfen…)»

Pioniere sind Macher. Sie pflegen ein intuitives Denken. Wenn sich Aufmerksamkeit, Aufgeschlossenheit und reflexives Denken verbinden und eine reiche Erfahrung als Vergleichsbasis vorhanden ist, kann eine Intuition entstehen. Ein Pionier ist von einer Idee so stark beseelt, dass sie ihm wie eine Vision (=> Unternehmensleitbild) erscheint. Je mehr er sich damit befasst, desto mehr setzt sie sich in seinem «Inneren» fest. Fortan arbeitet dieses für ihn, ohne dass er sich dessen bewusst wird. Die Realisierung beginnt zu spriessen. Skizzen werden gezeichnet, Modelle gebaut. Über die Finanzierung, den Bürokrieg und weitere Hindernisse wird nachgedacht. Die Realisierung kommt näher.

Erste Ziele werden gesteckt. Bald werden Strategien, die Wege zu den Zielen, entwickelt. Schliesslich wird über die notwendigen Mittel (Menschen, Finanzen, Lokalitäten, Maschinen und Betriebsmittel, Administration, etc.) nachgedacht.
Nun beginnt der Entscheidungsprozess zu gären. Alles wird x-mal durchgerechnet und die Risiken werden abgeschätzt und abgewogen. Das Innere «mischt» beharrlich mit. Langsam wird der Endpunkt des Prozesses bzw. Projektes, ähnlich wie beim Netzplan, nachdem der kritische Weg bestimmt ist, erkennbar. Vielleicht gibt es noch so etwas wie einen Geistesblitz. Die kreative Illumination bringt die lange gesuchte Problemlösung ins Bewusstsein. Je nach Art des Projektes kann es noch an der Finanzierung scheitern, dann, wenn der Businessplan der Bank zu wenig sicher erscheint… Oder wenn eine quasi sichere Rendite von 6-8% als viel zu klein angesehen wird…. Spätestens dann wird eine vielleicht geniale Idee abgewürgt, dem Moloch «Rendite» geopfert.

Wenn man wegen der Chancengleicheit die Schwächeren in der Gesellschaft fördert, sollte man auch Gleichbehandlung betreiben. Das würde bedeuten, dass die überdurchschnittlich Starken nicht nur erkennt, sondern gezielt fördert. Wer sonst würde jene Visionen entwickeln, welche die Geselschaft braucht, um die künftigen Herausforderungen zu meistern? Das gilt selbstverständlich auch für jedes Unternehmen. Oder soll unsere Gesellschaft in der Mittelmässigkeit «mediokrativ» untergehen?