Internet, privates Surfen im Betrieb gestattet?


«(…) Ob und in welchem Masse Computer und Infrastruktur privat genützt werden dürfen, ist Sache des Arbeitgebers. Er kann die Benutzung sogar gänzlich untersagen. Es besteht für Arbeitnehmende kein grundsätzliches Recht, die geschäftliche Infrastruktur privat nutzen zur dürfen.

«(…) Als Grundlage für die Regelung über die private Nutzung gilt das Arbeitsrecht: Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, seine Arbeit nach Vertrag und der Sorgfalts- und Treuepflicht zu erledigen.

«(…) Untersuchungen haben ergeben, dass Schweizer Arbeitnehmer etwa einen Viertel ihrer Zeit im Internet in private Zwecke investieren.

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