Erweiterung der Personenfreizügigkeit


 

Der Gemischte Ausschuss Schweiz-EU hat sich zum ersten Mal über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien unterhalten. Dabei legte die Schweizer Delegation Wert auf genügend Schutzmechanismen, um eine unkontrollierte Zuwanderung zu verhindern.

Schutzmassnahmen sind nötig und offenbar auch ein Bedürfnis in der Bevölkerung, weiss man doch, dass z.B. Bulgarien Bürgern aus Ex-Jugoslawien in grosser Zahl zu einem bulgarischen Pass verhelfen. Und die Kriminaltouristen machen auch keine gute Reklame.

Einige Arbeitgeber wird’s freuen. Der Arbeitsmarkt verlangt nach qualifizierten Fachkräften.

Wollte ein Arbeitgeber einer Stagiaire aus RO oder BG einen neuen Aufentahltstitel verschaffen, bekam er sicher ein «Nein» – trotz ausgewiesener Qualifikation und Eignung. Das haben viele Betroffene nie verstanden.

Wenn man die Statistik über den Zustrom aus der EU ansieht gibt es Fragezeichen.

Die Top ten

Anzahl Zuwanderer aus den zehn einwanderungsstärksten Nationen 2006:

  1. Deutschland 24700
  2. Portugal 12497
  3. Frankreich 7634
  4. Italien 5483
  5. Serbien 4752
  6. Grossbrittannien 3398
  7. Türkei 2013
  8. Österreich 2009
  9. Spanien 1573
  10. Russland 1322

Man fragt man sich, ob es sich tatsächlich um die qualifizierten Arbeitskräfte handelt, die man immer wieder in den Vordergrund stellt, wenn es um Öffnung geht. man erzähle jetzt nicht, die 4752 Serben oder 1322 Russen seien alle die von der Wirtschaft erwarteten Fachspezialisten, die man in der übrigen EU nicht gefunden hätte!

Spätestens beim Missbrauch (IV-Dorf in Serbien) von Sozialleistungen und bei Auffälligkeiten in der Kriminalstatistik werden gewisse Fragen beantwortet. Umsonst startet die SVP nicht eine Ausschaffungsiniative.

Kriminalbekämpfung durch Ausschaffung darf man nicht einfach unter «Wahlkampf» abhacken.

Man kann aber die Gelüste von Staates wegen fördern. Die Stadt Zürich hat Vorbildsfunktion. Sie leistet sich eine attraktive Sozialhilfe. Es schafft aber auch falsche Anreize. Sie will aber eine härtere Gangart einschlagen. Anstoss: Subventioniertes Luxusauto. Der Anteil der Ausländer in der Sozialhilfe beträgt 60% schweizweit.


Schwieriger Chef?


 

Sie sind am kürzeren Hebel, schlucken und leiden. Wenn die innere Balance lange und stark gestört ist, können sich psychosomatische Krankheiten einstellen. Gestörte Leistungsbereitschaft, Qualitätsdefizite, sehr viele Absenzen (Absentismus) und längere Krankheitsausfälle sind die Folge. Die Kostenstruktur wird belastet. Das ist einleuchtend, wird aber oft zu wenig bewusst, weil diese Kosten heute noch gar nicht oder zu rudimentär erfasst werden. Auch ist man sich über die Folgen wie Fluktuation, Frust, Innere Kündigung, die allerdings auch eine persönliche Gefahr darstellt, usw. kaum im Klaren.

Absenzen betreffend Unfall und Krankheit müssen erst einmal systematisch erfasst werden (Absenzenmanagement). Regelmässig wiederkehrende Kurzabwesenheiten sind durch die Vorgesetzten zu hinterfragen und, falls nicht plausible Erklärungen vorliegen, mittels direktem Gespräch zu eliminieren. Bei längeren Abwesenheiten kommt der Wiedereingliederung von Verunfallten und Kranken in den Arbeitsprozess eine grosse Bedeutung zu.

Aus den Mitarbeitergesprächen erkannte Defizite bei den Mitarbeitenden, wird meist ein Massnahmenkatalog erstellt und durch gezielte Schulung behoben.

Wenn aber die Vorgestzten Defizite aufweisen, wird oft lange kaum etwas unternommen. Es wundert nicht, dass Überlegungen angestellt werden, wie man als Mitarbeiter einen Vorgesetzten führen kann (und soll). Wir kennen alle die Killerphfrasen der Chefs. Wird mal eine gute Idee vorgetragen, muss sie gleich zerstört, «gebodigt», werden. Nicht immer ist jedoch der Chef als wichtigster Verbündeter der Verursacher von Frust und Unzufriedenheit. Mitarbeitende sollen sich korrekt in die Begebenheiten einordnen.

Ganz fies ist es allerdings, wenn Vorgesetzte mobben! Und in der eindeutigen Mehrheit sind es diese , die Mobbing betreiben! Die Haupttäter die den täglichen Stoss in den Abgrund betreiben sind nach einer Studie des seco von 2002:

Vorgesetzte 51,3%
Kollegen: 16,0%
Mitarbeiter : 13,0%
Andere: 6,7%
Mehrere: 13,0%

Es wäre also relativ klar, wo der Hebel angesetzt werden müsste! Mir ist keine Statistik bekannt, die aufzeigt, wie gering die Fluktuation beim Kader im Verhältnis zum «Fussvolk» ist. Aber man braucht kein Hellseher zu sein, um zu behaupten, dass die Kader wesentlich geringere prozentuale Zahlenwerte aufweisen würden.

Das Gesundheitswesen ist ein guter Nährboden für die Betreibung von Mobbing! Nirgends wird soviel gemobbt wie dort!

Mobbing im Gesundheitswesen, insbesondere im Pflegebereich ist keine Seltenheit. Eine Studie des kaufmännischen Verbandes Zürich und des Schweizerischen Beobachters ergab, dass Mobbing in Heimen und Spitälern der Schweiz öfter vorkommt als in der Privatwirtschaft.
Nachdem immer offensichtlicher wird, dass Pflegende an ihren Arbeitsplätzen derart schikaniert werden, dass sie nicht mehr fähig sind, ihre Arbeit zu erledigen, kündigen und krank werden, gewinnt das Thema an Brisanz.
Doch was ist es eigentlich genau – «Mobbing»? Gibt es nicht überall, wo Menschen zusammenarbeiten, Streit und Ärger?

Daraus folgt, dass es hier auch überdurchschnittlich viele Vorgesetzte geben muss, die mobben! Die geschätzten Kosten sind immens. Offenbar gelingt es nicht, die richtigen Vorgesetzten zu finden, oder sie so zu entwickeln, dass sie fähige Chef’s sind, die ohne Mobbing auskommen. «Die richtige Person am richtigen Platz» hat weiterhin seine Berechtigung. Es betrifft nicht nur die «Führung an der Front» sondern auch die oberen Führungsetagen bis hin zur Spitze der Pyramide. Und will man von seinen Mitarbeitenden eine Leistung, so brauchen diese einen Platz an der Sonne!


Führung an der Front


Es gibt Abteilungen / Stationen, die im Vergleich leistungsfähiger sind, die trotzdem eine gute Stimmung verbreiten und in denen sich Mitarbeitende wohl fühlen. Neue Mitarbeitende werden respektvoll behandelt, sorgsam eingeführt und es herrscht gegenseitiges Vertrauen, Respekt und gegenseitige Unterstützung. Kritik ist sachlich und konstruktiv. Hier kommt die Theorie Y von Douglas McGregor klar zum Ausdruck.

Wir kennen den umgekehrten Fall. Neue haben die innere Kündigung schon nach zwei Wochen verinnerlicht. Im Team herrscht «Zoff», Intrigen werden gespielt, geführt wird via Zuträgerei und Manipulation. Der Wechsel (Fluktuation) ist überdurchschnittlich. Kritik wird auf der Basis von «man hat gehört…» geübt und wenn jemand eine Konfrontation mit den aussagenden Personen verlangt, lässt man ihn ins Leere laufen. Hier wirkt der Teufelskreis von Theorie X von McGregor

Die Vorgesetzten hüten ihr Büro wie der Teufel eine arme Seele. Aber eigentlich tun sie so geschäftig, weil sie sich verstecken. Denn draussen ist Alltag und man sollte seinen Beitrag leisten, z. B. aktiv mitarbeiten (Abläufe überprüfen, den Mitarbeitenden ein Umfeld schaffen, damit sie ungestört im «Kerngeschäft» tätig sein können, Qualitätsstandards und deren Einhaltung überprüfen, die Befindlichkeit der Mitarbeitenden spüren, das Wohl der betreuten Bewohnenden fördern, periodisch Facts festhalten damit bei der Mitarbeiterbeurteilung sachlich fundierte Kritik möglich ist, usw. Im Büro ist’s halt doch schöner. Man ergötzt sich an neu gekreierten Powerpoint-Folien, beschäftigt sich mit dem lesen von Sitzungsprotokollen und bereitet die Mitarbeitergespräche /-beurteilung vor und tut so, als ob mehr subjekive Elemente schliessliche objektivere Aussagen ergäben – als ob eine Sau vom häufigeren Wiegen und Messen fetter würde….

Sie stehen als vorgesetzte Person an der Front. Sie repräsentieren ihre Abteilung und ihr Unternehmen. Die Kunden, die Mitarbeitenden und die Gesprächspartner messen Sie nicht an Ihren objektiven Produkten, an ihrem objektiven Angebot, sondern am Eindruck, den Sie hinterlassen.

Wenn formell zwar Führungskompetenz übertragen wurde, muss es noch lange nicht bedeuten, dass auch die umfassende Führungskompetenz vorhanden ist.

Die idealen Voraussetzungen:

Persönliche Kompetenz:

  • Integrität
  • Autonmie der Persönlichkeit
  • Frustrationstoleranz
  • Konstruktive Einstellung

Fach-Kompetenz:

  • Fundierte Fachkenntnisse
  • Fundierte Erfahrung

Führungskompetenz:

  • Fähigkeit zu planen
  • Fähigkeit zu organisieren
  • Fähigkeit zu entscheiden
  • Fähigkeit zu motivieren
  • Fähigkeit zu motivierend zu kontrollieren

Formale Kompetenzen, Übereinstimmung von:

  • Aufgabenbereich
  • Kompetenzbereich
  • Veranbtwortungsbereich
Daraus folgt: Es sind die einfachen Angelegenheiten, die zu beherrschen sind – so einfach ist das!
  • Wer von seinen Mitarbeitenden einen positiven Output (Beitrag) erwartet, muss vorher einen entsprechenden Input (Investition) leisten (seriöse Einführung). Wer mehr in seine Mitarbeitenden investiert, bekommt das Vielfache seines Einsatzes zurück. Die Einarbeit eines Mitarbeiters ist also nicht einfach ein Kostenpunkt, sondern eine wertvolle Investition. Es ist daher kaum zu rechtfertigen, dass man während der Einarbeitszeit einen tieferen Lohn bezahlt (Honorierung und P-Motivation).
  • Die Gesamtkompetenz von Vorgesetzten sollten periodisch durch eine neutrale Instanz beurteilt werden. Warum? Vorgesetzte sind Mitglied des Führungsteams. Beurteilung in eigener Sache schadet der Transparenz. Also, schaffe man Mehrwert durch klare Verhältnisse!
  • um die Ziele zu erreichen ist die fehlerfreie Erfüllung der Aufgabe primär. Das Fördern des Zusammenhaltes von Arbeitsgruppen ist mindestens ebenso wichtig. Aus dieser Sicht, wäre die massvolle Anwendung des «Blocher-Prinzips« oft angezeigt. Massvoll deshalb, weil die einseitige Priorisierung der Auftragserfüllung zu sehr nach Befehl und Gehorsam oder Zuckerbrot und Peitsche riecht.
  • Die berühmten drei «Z» in der Führung: Zeigen wie; Zusehen, Zusammenstauchen, haben längst ausgedient, genau so wie die drei «K»: Kommandieren, Kontrollieren, Korrigieren.
  • Der oder die beste Vorgesetzte ist jene Führungsperson, der es gelingt, die gesteckten Ziele mit best zufriedenen Mitarbeitenden zu erreichen. sonst gilt: «Als wir die Ziele aus den Augen verloren, verdoppelten wir die Anstrengungen»; Mark Twain

 


Völkerwanderung


Die neuen Regelungen gestatten es, dass viele Arbeitswillige aus dem Osten, z. B.: BG, RO, PL, CZ etc. , nicht mehr schwarz oder halboffiziell ihrer Arbeit nachgehen müssen. Und vor allem können sie nun auf einen ordentlichen Arbeitsvertrag mit Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung pochen. Die schamlose Ausbeutung durch die «herrschende Oberschicht» wird dadurch vielleicht etwas geringer. Und den sogenannten «Vermittlern», die ausser der Bekanntgabe einer Adresse keine weiteren Dienstleistungen erbringen, schwimmen die Felle langsam davon. Sie werden von den mageren Löhnen (700 Euro, inkl. Kost und Logis, 24 Std. Einsatz an 7 Tagen die Woche, mit ein bis zwei Stunden Pause pro Tag) nicht mehr monatlich für sich 150 Euro verlangen können. Als ob es in Deutschland kein Arbeitsgesetz und kein Ruhezeitgesetz geben würde. Und die Profiteure können sich nicht mehr so gut verstecken und so tun, als würde man bestraft, wenn man die Bediensteten wenigstens ordentlich versichern würde (Krankheit, Unfall). Das Motto «Wenn man schon mal die Gelegenheit hat zu profitieren, muss man kräftig zugreifen, wo kämen wir sonst hin!» wird hoffentlich bald der Vergangenheit angehören. Leuten die wissen, was eine 34-Stundenwoche ist steht es schlecht an, Ausländerinnen und Ausländer jeweils während drei Monaten rund um die Uhr auszuquetschen.
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Information
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Deutschland: Auszug aus der Verordnung über die Zulassung von neueinreisenden Ausländern zur Ausübung einer Beschäftigung (Beschäftigungsverordnung – BeschV)
vom 22. November 2004
BGBl. I 2004 Nr. 62, S. 2937, ausgegeben zu Bonn am 2. Dezember 2004;
Zuletzt geändert durch Artikel 366 der Neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I Nr. 50 S. 2407)

Interesierte sind verpflichtet, sich mit den amtlichen Stellen in Verbindung zu setzen. Massgebend ist der jeweils aktuelle Gesetzestext. CHO Consulting übernimmt keine Gewähr, dass diese Information vollständig ist. Haftungsansprüch aus der Verwendung dieser Information werden durch CHO Consulting ausgeschlossen.

§ 21 Haushaltshilfen
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Die Zustimmung zu einem Aufenthaltstitel zur Ausübung einer versicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung bis zu drei Jahren für hauswirtschaftliche Arbeiten in Haushalten mit Pflegebedürftigen im Sinne des Elften Buches Sozialgesetzbuch kann erteilt werden, wenn die betreffenden Personen auf Grund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit mit der Arbeitsverwaltung des Herkunftslandes über das Verfahren und die Auswahl vermittelt worden sind. Innerhalb des Zulassungszeitraums von drei Jahren kann die Zustimmung zum Wechsel des Arbeitgebers erteilt werden. Für eine erneute Beschäftigung nach der Ausreise darf die Zustimmung nach Satz 1 nur erteilt werden, wenn sich die betreffende Person nach der Ausreise mindestens so lange im Ausland aufgehalten hat, wie sie zuvor im Inland beschäftigt war.

Begründung
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Die Vorschrift führt die Ende 2002 außer Kraft getretene Regelung des § 4 Abs. 9 a ASAV wieder ein, die es Haushalten mit Pflegebedürftigen ermöglicht, ausländische Haushaltshilfen für bis zu drei Jahre in Vollzeitbeschäftigung einzustellen. Die Wiedereinführung der Regelung ist zur Unterstützung der Haushalte mit Pflegebedürftigen erneut notwendig.

§ 30 Pflegekräfte
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Die Zustimmung zu einem Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Beschäftigung als Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger sowie Altenpflegerin oder Altenpfleger mit einem bezogen auf einschlägige deutsche beruferechtliche Anforderungen gleichwertigen Ausbildungsstand und ausreichenden deutschen Sprachkenntnissen kann erteilt werden, sofern die betreffenden Personen von der Bundesagentur für Arbeit auf Grund einer Absprache mit der Arbeitsverwaltung des Herkunftslandes über das Verfahren, die Auswahl und die Vermittlung vermittelt worden sind.

Begründung
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Die bisherige Regelung des § 5 Nr. 7 ASAV wird fortgeführt und die Vermittlungsabsprachen können nach Bedarf abgeschlossen werden. Der Kreis der Zulassungen wird sich jedoch durch § 39 Abs. 6 AufenthG eher auf Pflegekräfte aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten konzentrieren, die danach auch ohne Vermittlungsabsprache, aber vorbehaltlich des Vorrangs bevorrechtigter Bewerber zugelassen werden können.

Weitere Informationen: Merkblatt 7 (PDF) unter www.arbeitsagentur.de (HTMl-Version)


Personenfreizügigkeit mit Rumänien und Bulgarien


Es geht darum, angemessene Übergangsfristen für Beschränkungen wie Inländervorrang, vorgängige Lohnkontrollen und Kontingente sowie um die Höhe der Kontingente festzlulegen.

Die Zulassung rumänischer und bulgarischer Staatsbürger in der Schweiz richtet sich nach nach dem Ausländergesetz

Die Migrationspolitik ist gefordert.

Siehe auch: EU-Erweiterung Chronik 

 


 


Vorstellung, Ersatz von Auslagen


Danach wird entschieden. Wenn drei Bewerbende übrig geblieben sind, dann gehen zwei leer aus. Wenn letztlich die Wahl erfolgreich getroffen wurde, haben die zwei abgewiesenen Kandidaten einen wertvollen Beitrag geleistet. Ist es deshalb nicht billig, diesen wenigstens die Auslagen zu vergüten?

Die Kontaktaufnahme im Rahmen der Stellensuche bzw. Auslese der Kandidaten stellt bereits eine Rechtsbeziehung her. Sie ist als Vorwirkung der arbeitsvertraglichen Treuepflicht zu betrachten. Daraus folgen u. U. Schadenersatzansprüche bei treuwidrigem Verhalten, «Culpa in Contrahendo». Doch auch bei einwandfreiem Verhalten ergeben sich daraus Ansprüche:
Ist der / die Stellensuchende zu einem Vorstellungsgespräch vorgeladen worden, trägt der potenzielle Arbeitgeber die Kosten für Reise, Übernachtung und Verpflegung, es sei denn, der Auslagenersatz werde im Voraus ausdrücklich abgelehnt. Es ist unwichtig, ob die bewerbende Person die Stelle annimmt oder nicht.

Keine Spesenentschädigung darf erwartet werden, wenn man von sich aus das persönliche Gespräch gesucht hat.

Grundlage: «Arbeitsvertrag», Leitfaden zum Arbeitsvertragsrecht, Ullin Streif Adrian von Kaenel; OR Art. 320, N15, Auslagenersatz beim Vorstellen; auch Rehbinder N7; Brunner N5; Kuhn 3/2.7.1; JAR 1990 S.228

Lohnausfall kann gegenüber dem potenziellen Arbeitgeber nicht geltend gemacht werden. Doch hat der bisherige Arbeitgeber beim gekündigten Arbeitsverhältnis die nötige Zeit zur Stellensuche zur Verfügung zu stellen. Den Lohnausfall trägt also der bisherige Arbeitgeber.

Der/ die Stellenbewerbendende kann beim Scheitern der Bewerbung alle Unterlagen zurück verlangen. Sind in seinem Einverständnis psychologische Tests oder graphologische Gutachten gemacht, sind Arztberichte eingeholt worden, darf die bewerbende Person verlangen, dass diese Unterlagen vernichtet werden. Es besteht auch ein Einsichtsrecht in diese Unterlagen. Der Datenschutz muss gewahrt sein.

Diskussion:

Während man Kadermitarbeitern die Vorstellungsspesen anstandslos vergütet, glaubt man oft, dies bei den übrigen Bewerbenden nicht tun zu müssen. Das ist ein Verstoss gegen die Gleichbehandlung.

Vorvertragliche R’beziehungen und Einstellungsverweigerung: Erst wenn der an einer Einstellung interessierte AG den Bewerber zur persönlichen Vorstellung aufgefordert hat, entsteht ein Auftragsverhältnis mit Auswirkung auf die Tragung der Vorstellungskosten gem. Art. 402 I. (Fahrtkosten, Verdienstausfall). Ein Aussschluss dieser Kosten ist möglich. Die bei der Bewerbung eingereichten mündlichen oder schriftlichen Informationen unterliegen wegen der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht (culpa in contrahendo) der sorgfältigen Verwahrung. Erweckt der AG den Eindruck, es werde sicher zu einer Anstellung kommen, so wird er Schadenersatzpflichtig (culpa in contrahendo). Wird durch die Ablehnung eine geschlechtsbezogene Diskriminierung begangen, können Entschädigungsansprüche wie Schadenersatz und Genugtuung entstehen (GlG 3/5). Es kann auch eine schriftliche Begründung der Verweigerung verlangt werden (GlG 8). Die Entschädigung darf den Betrag von 3 Monatslöhnen nicht übersteigen(GlG5IV).
Bei ärztlichen Eignungsgutachten darf der Arzt mit Rücksicht auf die ärztliche Schweigepflicht dem AG lediglich Aussagen über die Tauglichkeit des Bewerbers für den in Aussicht genommenen A-Platz machen, nicht aber ihm die genaue Diagnose mitteilen. Quelle: Manfred Rehbinder, Arbeitsrecht 1999, Abschluss Einzelarbeitsvertrag (Die Quellenadresse ist leider nicht mehr abrufbar! odh 29. 09. 2010).

a) Ausschreibung und Bewerbung
198)  Mit der Ausschreibung lädt der Arbeitgeber dazu ein, Vertragsverhandlungen aufzunehmen. Die Ausschreibung ist kein Antrag. Aus culpa in contrahendo (siehe auch =>) kann der Arbeitgeber trotzdem zum Ersatz von Kosten verpflichtet sein. Die Bewerbung ist wie die Ausschreibung ebenfalls nur ein Ersuchen um Vertragsverhandlungen und kein Antrag. Zur vorvertraglichen Auskunfts- und Offenbarungspflicht s. BGE 132 II 161 (Fall, wo BGer das OR subsidiär im Kontext einer öffentlich-rechtlichen Anstellung anwendet).

Läuft die Konjunktur auf Hochtouren, sind die Fachkräfte knapp. Dann ist man bereit, alles daran zu setzen, um die Leute auch zu bekommen. In diesem Fall ist man gerne bereit, Vorstellungsspesen vollständig zu übernehmen. Läuft die Konjunktur nicht, dann ist die Nachfrage nach Stellen gross. Nun glaubt man, man könne die Kosten den Bewerbenden aufbürden. Diese würden sie der Not gehorchend stillschweigend tragen. Einmal so, einmal anders!

Es ist eine Frage des Stils und der Image-Pflege eines Betriebes oder einer Organisation, wie man mit Bewerbenden, die ja auch künftige Mitarbeitende werden können oder mindestens eine gute Meinung von diesem Betrieb nach aussen tragen können, umgehen will. Und es ist eine Frage der Verhältnismässigkeit und Zumutbarkeit, ab welchen Distanzen Vergütungen geleistet werden sollen. Es ist klar, dass man Bewerbenden die aus dem Nah- und Wohnbereich kommen, keine Reisekosten vergütet.


Arbeitszeugnis


 

Der Anspruch jederzeit auf ein Arbeitszeugnis ist gesetzlich verankert. Damit ist ein Zwischenzeugnis gemeint.

Es besteht die Wahl, zwischen einem qualifizierten Arbeitszeugnis oder einer Arbeitsbestätigung.

Eine Arbeitsbestätigung enthält lediglich den Namen des Beschäftigten, die Stellung/funktion im Betrieb und Beginn und Ende des Anstellungsverhältnisses.

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis (Vollzeugnis) muss zusätzlich die wichtigen Aufgaben aufzählen, die übertragenen Verantwortungen und Kompetenzen nennen und auf erfolgte Beförderungen hinweisen. Sehr wichtig ist die Beurteilung der Arbeitsleistung und ein Hinweis auf selbstständiges Erledigen der übertragenen Arbeiten. Neben der Beschreibung der Leistung sind Angaben über das Verhalten am Arbeitsplatz und gegenüber Mitarbeitern sowie Kunden zwingend.
Der Grund der Vertragsauflösung kann erwähnt werden, ebenfalls ein Hinweis auf eine mögliche Wiedereinstellung.

Das Arbeitszeugnis soll den Arbeitnehmenden das wirtschaftliche Fortkommen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erleichtern. Daher sollte nicht nur am Ende eines Arbeitsverhältnisses an ein Zeugnis gedacht werden. Wenn Vorgesetzte wechseln und mit ihnen ein gutes Verhältnis bestand, sollte von ihnen ein Zwischenzeugnis verlangt werden. Niemand weiss mit Sicherheit, wie gut die Zusammenarbeit mit dem Nachfolger aussieht. Gute Zwischenzeugnisse können spätere schlechtere Zeugnisse entkräften.

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Obwohl alles klar geregelt zu sein scheint, wissen dies noch längst nicht alle Zeugnisschreiber! Man arbeitet mit Textbausteinen, oder es wird ein früheres Zeugnis eines anderen Mitarbeiters «überschrieben». Wichtig ist, dass die Arbeitmöglichst schnell erledigt ist. Ob da die Objekivität gewahrt ist, bleibt fraglich. Der Zeugnisschreiber muss also wissen, was in einem Arbeitszeugnis drin stehen soll!

Wer sich ins Thema vertiefen möchte: Thomas M. Schwarb, Professor an der Fachhochschule Olten Solothurn, informiert in …(Fast) Alles über das Arbeitszeugnis…  umfassend.

 

Rechtliche Grundlagen

OR Art. 127, OR Art. 128 Ziff. 3, Der Arbeitnehmer hat während und bei der Beendigung des Arbeitsverhälztnisse sowie einige Jahre nach der Beendigung immer Anspruch auf ein umfassndes Arbeitszeugnis. Die Verjährungsfrist von 5 oder 10 Jahren ist umstritten. Eine Einforderung nach längerer Zeit lässt oft keine glaubwürdige Formulierung mehr zu!

OR Art. 330 Abs 2, Vollzeugnis u. Arbeisbestätigung Das Gesetz meint, dass sich das Zeugnis auf besonderes Verlangen des Arbeitnehmers auf Angaben über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses zu beschränken hat. Es handelt sich also um eine Arbeitsbestätigung. Die Wahl dieser Zeugnisform bedeutet jedoch nicht den Verzicht auf ein Vollzeugnis. Als Arbeitnehmer kann man beide Arten verlangen.

OR Art.330a , jederzeitiges Recht auf ein Zeugnis nach OR

 

OR Art. 341 Abs. 1 , OR Art. 362 Die beiden Artikel in Verbindung sagen, dass der Anspruch auf ein Vollzeugnis unabdingbar und unverzichtbar ist.


Korruption in Rumänien


 

Die Löhne im Gesundheitswesen und im Bereich der Bildung sind kaum existenzsichernd. Vor noch nicht langer Zeit haben die Lehrpersonen deswegen gestreikt. Immerhin ist man ihnen finanziell entgegen gekommen. Auch sonst sind die Löhne tief. Dagegen sind die Lebenskosten verhältnismässig hoch. Das Benzin kostet etwa einen Euro pro Liter und Kleider aus China sind etwa gleich teuer wie in der Schweiz, vielleicht reduziert um die Differenz einer einer kleineren Marge! Junge Familien sind auf zwei Verdienste angewiesen und auch auf die Eltern oder Grosseltern, welche die Kinder betreuen müssen. Viele Familien in den Dörfern und auf dem Land sind noch Selbstversorger. Es muss hart gearbeitet werden, bis man sich ein wenig Luxus leisten kann. Viele Leute gehen zwei Beschäftigungen nach. Das ist teilweise auch Grund dafür, warum überdurchschnittlich viele junge Männer als Patienten in der Kardiologie eingeschrieben sind!

Die kleineren Übel:
  • Wer einen Job will, bekommt diesen nicht nach seiner Qualifikation, sondern nach dem Inhalt der Plastiktasche. Eine Krankenschwester bezahlt mindestens etwa 1000 Euro, damit sie an einem Universitätsspital in der Hauptstadt arbeiten darf. Dabei hat sie noch eine Probezeit von einigen Monaten, unbezahlt nota bene! Bei einem Monatsgehalt von etwa 280 Euro ist das nicht unbedeutend. Wer würde bei uns ein halbes Jahr oder auch mehr gratis arbeiten nur, damit es dem Chef besser geht? Diese Leistung muss jemand auch dann erbringen, wenn der Arbeitgeber Leute sucht! Das Geld wirtschaften sich die Pflegedirektorin und der zuständige Chef in die eigene Tasche! Das Gesetz von Angebot und Nachfrage ist ausser Kraft!
  • Es gibt Leute, die schaffen es, offiziell eine Aufnahmeprüfung für einen Job an einem Spital zu bestehen. «Selektioniert» wird aber jene Person, welche zwar die Prüfung auch bestanden hat, aber die besseren Beziehungen (Plastiktasche) hat.
  • Interne Fortbildung, die eindeutig im Interesse des Arbeitgebers liegt, wird so verstanden, dass Ärzte verschiedene Themen behandeln, dafür aber persönlich kassieren. Und die Mitarbeitenden müssen sich dem stellen, denn sie müssen Fortbildung nachweisen.
  • Wenn eine Krankenschwester, die in der Schweiz oder in Deutschland einen Job für 18 Monate bekommen hat und darauf einer Kollegin ihre Nachfolge ermöglicht, indem sie dem Heimleiter die Adresse gibt (ohne weitere Dienstleistung), verlangt sie von ihrer Kollegin entweder einen Monatslohn, oder monatlich einen bestimmten Betrag von um die 200 -300 Euro! Heimleiter, die darauf hereinfallen, wissen gar nicht, was sie damit anrichten! Etwas mehr Fingerspitzengefühl Richtung ethischem Verhalten in der Personalbeschaffung wäre wohl angebracht.
  • Wenn eine Person einer anderen einen «schwarzen» Job in Deutschland „vermittelt“ (Weitergabe der Adresse, ohne jegliche Dienstleistung!), dann nimmt diese pro Monat 150 Euro von einem Lohn, der etwa 700 Euro beträgt!
  • Wenn ein Kleinunternehmer vom Staat Besuch bekommt (Arbeitssicherheit, Hygienevorschriften, Buchführung, raucherfreie Räume), dann hat er dafür eine Gebühr zu entrichten. Dagegen wäre nichts einzuwenden. Der Beamte nimmt aber mindestens den gleichen Betrag in seine Tasche. Ohne diesen Obulus zu entrichten fiele es den Beamten nicht schwer, Unregelmässigkeiten festzustellen und Bussen zu erwirken, die eine Weiterführung des Geschäftes ernsthaft gefährden würden. Ein Kleinunternehmer meinte, dass man mit 100 %-iger Korrektheit (nach CH-Massstab) keine Überlebenschance hätte.
  • Wer einen Arzt braucht, wer zum Zahnarzt gehen muss, wer irgend eine Leistung braucht, kommt ohne „Schmiermittel“ kaum weiter. Selbst das Auto wird nur dann zuverlässig gewartet, wenn die Plastiktasche die richtige Dimension hat. Wer lebensbedrohend erkrankt ist und sich deshalb einer Operation unterziehen muss, kann davon ausgehen, dass die medizinischen Leistungen und die „Hotellerie“ durch die Krankenkasse bezahlt wird. Aber: Es läuft damit noch gar nichts. Damit der Chirurg bereit ist, die grünen Kleider anzuziehen, den Lederriemen zum Abziehen der Skalpelle in die Hand zu nehmen und die Pflegedirektorin ihr Team zur Verfügung stellt, muss jemand tief in die Tasche greifen. Wird eine Neurochirurgie benötigt, sind umgerechnet 2000 Euro etwa das mindeste, was zu leisten ist. In Relation zu einem Lohn einer erfahrenen Krankenschwester wären das etwa 6 bis 7 Monatslöhne, die unter dem Tisch die Hand wechseln. Und – damit man sicher ist, dass der Patient anständig betreut ist, bleibt jemand bei ihm, bis er entlassen wird, Tag und Nacht! Der Staat wird damit beschissen und die Familie, die hart für dieses Geld gearbeitet hat. Und Nutzniesser dieses Deals gegen den Staat sind u.a. ausgerechnet jene, denen dieser Staat die Ausbildung bezahlt hat….! Das ist schon eher eine gravierende Angelegenheit.
  • Und jenes Hilfswerk, das schon für aber Millionen von Euros lebensnotwendige Ware ins Land gebracht hat, ehrenamtlich arbeitet, Angestellte im Land durch Spenden finanziert und sie offiziell mit Arbeitsbuch und Vertrag entlöhnt, kann wählen. Wählen, ob der Lastwagen am Zoll in Brasov sofort bearbeitet und die Formalitäten sofort erledigt werden, oder ob es den Grosslaster zwei Tage länger mieten und für zwei Tage zusätzlich Parkgebühren entrichten soll, oder ob man lieber schmiert… Die Grundsätze, die Korruption nicht zu unterstützen, weichen einer einfachen Milchmädchenrechnung. Ein anderes Mal wird der eine Grosslaster sofort abgefertigt. Da die Ware den Segen aus Bukarest hat wird die MwSt von 19% nicht verlangt. Beim zweiten Laster ist das anders. Dort wird auf lokaler Basis und willkürlich auf der Bezahlung einer Mehrwertsteuer beharrt, bis jemand, der die Verhältnisse kennt, energisch einschreitet.
  • Die Beamten wussten schon immer, wie sie zu ihrem Geld kamen. Neuerdings werden die „EU-Standards überprüft“. Jede Badewannen-Coiffeuse muss darlegen, dass ihr Arbeitsraum die nötige Grösse, die erforderlichen Anzahl Stühle für Wartende und die erforderlichen Hygienestandards aufweist. Klar ist, dass da viel Schwarzgeld produziert wird. Dann allenfalls umso mehr, je weniger das Lokal den Normen entspricht. Übergangsfristen kennt man offenbar nicht. Während man den kleinen Gewerbler wegen Rauchfreiheit terrorisiert, lässt der Produktionsbetrieb nebenan alles zum Kamin hinaus, was er nur kann…
  • Auch der Zahnarzt mit eigener Praxis braucht Nachweise zu erbringen. Praxisraum und Grösse. Vorraum mit genügend Sitzen, Hygiene und -einrichtung, usw. Und selbsverständlich immer auch den zusätzlichen Obulus an die Staatsdiener.
  • EU-Standards sind für die ehemaligen Funktionäre, die immer noch in den Schaltpunkten des Beziehungsnetzes hocken nun wichtige Grössen geworden. Nur die staatliche Administration braucht nicht EU-Standards zu entsprechen und die Schwarzgeldbeschaffung ohnehin nicht. Da gelten andere Regeln.
  • Wem es gelungen ist, sich etwas Kapital anzueignen um sich eine kleine Wohnung oder gar ein Haus zu leisten, der ist damit konfrontiert, dass es am Schluss zwei Preise gibt: Jenen für die Behörden und jenen mit dam schwarzen Anteil! Beide profitieren. Die Nummer 2 trägt der Staat am Rücken!
  • Ob mit der Plastiktasche der Platz im Jenseits gesichert werden kann, habe ich noch nicht heraus bekommen. Verwundern würde es mich nicht. Aber auch dort wird gelten: „Wenn das Geld im Kasten klingt, die Seele in den Himmel springt!“
Die grösseren Übel:

Neben der „kleinen, alltäglichen Korruption“ gibt es auch schwerere Brocken. Es wäre interessant, die grossen Machenschaften zu kennen. Daran zu kommen ist für „normal Sterbliche“ nicht so einfach. Heute ist vieles zerstört. Bis und mit Ceausescu hatte das Land geringe Auslandschulden. Jetzt sieht es offenbar anders aus. Ist es das Gesetz der Globalisierung, dass Länder verschuldet sein müssen, damit ihre Völker wie Sklaven die grossen Vermögen Einzelner ermöglichen? Das Volk lebt von der Substanz und kann weitgehend nur funktionieren, weil die Familienstrukturen intakt sind. Es ist der Regierung gegenüber kritisch eingestellt.

  • Man bestraft Ilie Nastase, das frühere Tennis-As, weil er mit unlauteren Methoden zu viel Geld gekommen ist. Das ist an sich richtig so, wenn Gesetze verletzt wurden. Aber hat er nicht einfach das gemacht, was alle tun und was er schon von seinen Eltern gelernt hat, einfach gut angewendet und maximiert? Fast scheint es, als ob man ausnahmsweise die Grossen hängt und die Kleinen laufen lässt. Die Kleinen vielleicht deshalb, weil nichts zu holen ist. Andere Grosse lässt man unbehelligt. Jene die Staatseigentum mit Hilfe bulgarischer „Treuhändern“ und einer Schweizer Bank ins Ausland verscherbelt haben. Als Beispiel sei die Petrochemie genannt, die von einer österreichischen Firma dominiert wird, der man nicht einmal die Auflage gemacht hat, der Landesversorgung Priorität einzuräumen. Früher wurde aus dem Erlös die staatliche Altersversicherung geäufnet. Einige ehemalige „Genossen“ haben sich in kurzer Zeit „gesund gestossen“. Deren Nachwuchs bringt jedoch den schnell erworbenen Reichtum schnell wieder unter das Volk. Nirgends sonst wo auf der Welt sieht man so viele junge Menschen in teuersten Autos durch die Stadt ziehen, wie in Bukarest! Das der Reichen, Neureichen, Waisen und Strassenkinder (rückgängig!) könnte die Gegensätze kaum treffender zeigen.
  • Wie kommt es, dass Staatsbeamte die Mehrheit in Kleinunternehmen und gut laufenden Gewerbebetrieben erwerben oder auf sich vereinen?
  • In einer kleinen Stadt im Judetul (Kreis) Sibiu hat ein Bäcker seinen Betrieb mit Fleiss, Risikobereitschaft und Erfolg über lange Jahre auf- und ausgebaut. Er hat Das know how sowie die Betriebsmittel aus Deutschland importiert. Dafür hat er sich dort das nötige Kapital hart erarbeitet. Schliesslich beschäftigte er bis zu 60 Mitarbeitende. Er belieferte Hotels, Restaurants und Verkaufsläden. Er hat resigniert und den Betrieb verkauft. Grund: der Staat hat ihm das Leben derart schwer gemacht, dass er nach Abzug aller Abgaben an den Moloch Staat, weniger für sich hatte, als für seine Angestellten! Wie soll ein Gewerbe, eine kleine Manufaktur oder ein Kleinbetrieb oder eine Industrie funktionieren und Werte schaffen, wenn die staatliche Administration alle möglichen Hindernisse in den Weg stellt und sich am Ertrag wie ein Vampir das Blut seines Opfers aussaugt?

Die „verdammten Heiligen“ haben in Heiligendamm am G-8 Gipfel einer Merkel’schen Seifenblase zugestimmt. Die Seifenblase: „Soziale Arbeitsstandards, die gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen sowie Prinzipien guter Unternehmensführung (Corporate Governance), die laut Merkel der Globalisierung ein „soziales Gesicht“ geben können, sollen grundsätzlich gestärkt werden, ohne allerdings dem Protektionismus Vorschub zu leisten. Dabei werden Initiativen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der OECD und anderer Organisationen unterstützt (wie?, durch wen?). Die generelle Bedeutung des geistigen Eigentums für die wirtschaftliche Entwicklung wird betont. Der Kampf gegen die Produktpiraterie und Fälschungen soll durch eine intensivere Zoll- und Untersuchungsbehörde der G-8-Länder sowie mit den Schwellenländern und internationalen Organisationen verstärkt werden.» (NZZ, pra, 07. 06. 07)

Nachdem Rumänien seit 01. 01. 07 definitiv EU-Mitglied geworden ist, könnte man sich in eigenen Reihen üben und das „Armenhaus von Europa“, wie man diese Land sträflicher Weise schon oft betitelt hat, zu einem Vorzeigemodell entwickeln. Da vier EU-Länder am G8 beteiligt sind (D, I, F, GB) und die EU selber auch vertreten ist, könnte diese nur an Glaubwürdigkeit gewinnen, würde sie sich entsprechend engagieren. Vermutlich kommt es aber nie so weit! Nicht einmal Deutschland ist es gelungen, den Exodus der Fachkräfte von den „neu eingekauften Ländern“ (Ex DDR) zu stoppen.
Das Gebiet des heutige Rumänien, bewohnten im Altertum die Dobdie Daker, thaktischer Abstammung. Schon Herodot berichtete im 5. Jahrhundert v. Chr. aus dem Krieg von Darius I gegen die Skythier. Danach waren die Daker die einzigen die sich Darius widersetzten, als sich sein Heer durch die Dobrudscha drängte. Als die „Mutigsten und Gerechtesten unter den Thrakern“ glaubeten sie, unsterblich zu sein….
Das Land mit seiner langen Geschichte und mit seinen vielfältigen Traditionen wird sich selber helfen müssen, sonst verschwindet es in die Bedeutungslosigkeit und Abhängigkeit! Geschenke wird es keine bekommen! Das müsste man dort am besten wissen: Jemand gibt für etwas was er erwartet, womit sich der Kreis schliesst – Korruption auf einer anderen Ebene.

Korruption ist überall

Der Einfluss der EU wird in Rumänien sukzessive spürbar. So wurde der Kommunikationsminister Zsolt Nagy entlassen, weil er in den Energieskandal verwickelt war. Da kommen auch der CS nahestehende Berater unter Beschuss. Daher: «Credit Suisse in Rumänien unerwünscht».
Entsprechende Dokumente bezüglich Bekämpfung und Strafrecht wurden europaweit ratifiziert (Strafrechtsübereinkommen über Korruption). Die Umsetzung wird seine Zeit brauchen.

Gemogelt wird auch bei uns. Siehe Asphalt Skandal im Tessin. Interessant, niemand hat Straftaten begangen… Oder nehmen wir die Zürcher Kantonalbank und deren Deal mit Sulzer. Der Exchef selber hat unlauter gearbeitet und mit Sulzer-Optionen gehandelt. Wen wundert es, bei diesem Vorbild, dass sich einzelene Mitarbeiter bereichert haben? Der Ex-Chef geht wegen der Pensionierung ohne Sanktionen von Seiten des Arbeitgebers aus der Geschichte. Offenbar ist das bei der ZKB lediglich eine Bagatelle. Bevor wir mit den Fingern auf andere zeigen, müssten wir vor unserer Haustür selber wischen.


Personalselektion

 

Es braucht nicht für jede Stellenbesetzung gleich ein Assessment-Center zu sein. Machen wir Nägel mit Köpfen! Tun wir wenigsten die einfachen Dinge, die aber konsequent und mit der nötigen Sorgfalt! Es ist immer noch üblich, auf Grund der Unterlagen, von der bisherigen Entwicklung Schlüsse für die nahe Zukunft zu ziehen. Ein bisher gradliniger Weg wird wahrscheinlich auch weiter gradlinig verlaufen, ausser jemand hätte seine Unfähigkeit nach dem Peter-Prinzip erreicht. Die üblichen Bewerbungsunterlagen, bestehend aus Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Schul- bzw. Ausbildungszeugnissen, Arbeitszeugnissen, einem guten Passbild sowie Angabe von Referenzpersonen sind neben einem persönlichen Gespräch wichtige Grundlagen.

Das Anforderungsprofil der Stelle (Schlüsselloch) soll mit dem Bewerberprofil (Schlüssel) möglichst ideal übereinstimmen.

Ein Kunde sucht dringend Personal. Auf seinen Wunsch hin senden wir ihm drei vollständige Dossiers. Zwei davon sind sehr starke Profile. Das dritte ist für die Aufgabe genügend. Der Kunde wählt das dritte. Auf die beiläufige Frage nach dem «Warum» dieser Wahl lautete die Antwort: «Das Foto auf dem Deckblatt sieht so natürlich und sympathisch aus.» «Ok, dann werden wir Ihnen nächstes mal drei Fotos schicken, das ist für uns sehr rationell!»

Nächste Etappe ist die Auswertung der gewonnenen Informationen. Es werden formale und inhaltliche Schwerpunkte und eine Auswertung nach Vollständigkeit der Angaben vorgenommen. Der Bewerber will dem potentiellen Kunden, dem Arbeitgeber, ein Bedürfnis schaffen. Daher wird die äussere Aufmachung dieser Unterlagen einen ersten Eindruck vom Arbeitsstil der bewerbenden Person vermitteln. Sind die Unterlagen nachlässig und schnell zusammengestellt worden oder hat sich jemand (über-) grosser Sorgfalt beflissen? Oder sieht es nach pedantischerm Genauigkeitsfimmel aus? Eindrücke, die Fragezeichen setzen, müssten spätestens beim Vorstellungsgespräch geklärt werden. Schliesslich kann es plausible Gründe für die Eile geben. Der Lebenslauf sollte in der Zeitangabe lückenlos dargestellt sein. Allfällige Lücken müssen erklärt werden (wollte der Bewerber bewusst gewisse Angaben auslassen oder verheimlichen?). Arbeitszeugnisse müssen vollständig vorhanden sein. Es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf mindestens einer Arbeitsbestätigung. Auf Wunsch muss ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausgehändigt werden. Arbeitszeugnisse müssen sorgfältig gelesen werden. Aiuch hier gilt es, allfällige Fragezeichen aufzulösen. Sind verklausulierte Formulierungen vorhanden (Code, Zeugnissprache)? Gibt es Ungereimtheiten? Was weiss der Autor über Arbeitszeugnisse!? Viele Linienvorgesetzte sind sich über die Wichtigkeit von Arbeitszeugnissen gar nicht bewusst. Das ist aber ein «muss»! Zeugnisse müssen vollständig, klar formuliert und wahr sein. Sie sollen jedoch wohlwollend formuliert sein. In berufsrelevanten Fragen kommt aber Wahrheit vor Wohlwollen. Schulzeugnisse sind meist bei der ersten Stelle von Interesse. Später kaum mehr. Ergänzend kann eine Referenzauskunft wertvolle Dienste leisten. Es können Fragezeichen aufgelöst werden und man hört eher wie es wirklich war. Und nach einer bestimmten Zeit der Distanz kommen meist sehr sachliche Kommentare, die das Bild vervollständigen. Wer mehr will, kann sich zusätzliche Sicherheit mittels eines anerkannten Tests, z. Beispiel: Personaldiagnostik nach Lüscher, holen.


Wasser


Das Wasser vom Hahn sei kein Trinkwasser, aber zum Zähneputzen sei es geeignet. So steht’s in den Ferieninformationen unseres Hotels in Tenerife. Ähnliches haben wir andern Orts auch schon gelesen. Wasser ist also nicht gleich Wasser!

Wir decken uns also mit Mineralwasser ein. Pro Liter der Marke Evian bezahlt man dafür ca. 83 Cents (ca. 1.3 Fr.). Im 5-Literbidon ist es günstiger. Trotzdem, im Vergleich zu Benzin, wenn man an die Gewinnung, Raffinerie, Ergänzung mit Additiven, Sicherheitsvorkehrungen, Verteilung und Transport denkt, sehr teuer. Die Wasser verarbeitende Industrie sahnt effizient ab! Mineralwasser wird aus Italien, Frankreich und Deutschland herantransportiert, als ob die Spanier selber kein gutes Mineralwasser anzubieten hätten. Unterversicherte (falsch subventionierte) Transporte machen es möglich und der König Kunde will es.

Die Stadt Zürich unterhält auf ihrem Gebiet etwa 1000 Brunnen an öffentlich zugänglichen Stellen. Höchstens 3 %0 (3 Promille ) davon geben kein Trinkwasser von sich! Und diese Brunnen sind speziell gekennzeichnet.

Seltsam: wir waschen unsere Autos mit Trinkwasser, nur weil dieses von selbst aus den Quellen sprudelt. Die Feuerwehr braucht ebenfalls Trinkwasser, so gut wie der Strassenreinigungsdienst. Da, wo noch keine Tarife für Industriewasser festegelegt sind, wird vermutlich statt aufbereitetes Wasser, weiterhin Trinkwasser verbraucht. Das Meteorwasser wird ungenutzt der ARA zugeführt.

Wichtige Träger eines langfristigen wirtschaftlichen Aufschwungs nach der zweiten industriellen Revolution (1880-Jahre) wurden die Elektrizität und die Chemie. Dieser Aufschwung dauerte bis zum ersten Weltkrieg. Die Energiegewinnung aus Wasser, und die Elektrolyse dienten der Aluminiumherstellung die inzwischen ausgelaufen ist.

Im Oberengadin soll schon heute 13% der gesamten Trinkwasserförderung für Pistenbeschneiung vergeudet werden ( NZZ, 05. Juni 07, „Oberengadin als Klimalabor“). Und fehlt in Zukunft das Schmelzwasser, wird die Schweiz ein ernsthaftes Problem bekommen. Da es nach Aussagen der Forscher allerdings noch etwa 50 Jahre dauert, bis dieser Zustand erreicht ist, kann man sich ja ruhig noch ein wenig zurücklehnen und anderen Problemen zuwenden und das Unangenehme verdrängen. Politiker, die oft den Weg der einfachen Antworten wählen sind zu wenig lange gewählt, als dass ein Zeithorizont von gegen fünfzig Jahren in ein Partei- oder Regierungsprogramm oder für die Schmückung der eigenen Lorbeeren passen würde. Und Wissenschaftler, welche meist den Weg der komplexen Antwort wählen und daher langfristig zu denken pflegen, werden von den kurzfristig Denkenden kaum ernst genommen. Die deutlichen Hinweise der Bedrohung des Friedens und des Wohlbefindens auf unserem Planeten sind nicht erst durch die «verdammten Heiligen» von Heiligendamm öffentlich gemacht worden. Umweltwissenschaftler blieben lange wie stumme Rufer in der Wüste. Jetzt sind offenbar genügend Argumente vorhanden, um die natürlichen Ressourcen zu schonen.

Mein Vater hat einen grossen Teil seines Lebensunterhaltes auf dem See verdient. Weitere Verwandte waren ebenfalls auf den See angewiesen. Kaum vorstellbar, was geworden wäre, hätte man den Vierwaldstättersee, ähnlich dem Aralsee in Kasachstan, auslaufen bzw. austrocknen lassen!

Die stolze Raddampferflotte der Schiffahrtsgesellschaft des Vierwaldstätterses SGV würden keine Touristen befördern, dafür irgendwo dahinrosten. Die Stadt Luzern wäre um eine Attraktion ärmer. Und die Kapellbrücke wäre längst überflüssig und verfault. Auch der Wasserturm wäre vermutlich am zerbröseln… Die Kurorte würden ihrer Bezeichnung nicht mehr gerecht und verarmen. Alte Entsorgungssünden würden aufgedeckt. Vielleicht würde sich eine langweilige Talschaft oder eine fruchtbare Landschaft entwickeln, was wissen wir!?

Haben wir ein Recht auf Wasser? Oder soll das Wasser «kapitalisiert» werden? Das Wasser ist ein wichtiger Lebensraum. Die Menschen haben sich seit Urzeiten daraus ernährt. Was ist, wenn der wichtige Lebensraum, die Meere und Seen sowie das Grundwasser, überfischt, verseucht und verschmutzt werden?

Zu Hause gut angekommen, habe ich es geschätzt, als erstes ein Glas frisches Wasser vom Hahn, Marke «Hahnenburger», ganz ohne Chlorgeschmack, geniessen zu können.


Genau hingeschaut