Aversion gegen Migranten?

Als Kinder gewöhnten wir uns sehr schnell an die «Tschinggen». So wurden die Italiener von den meisten Erwachsenen genannt, besonders, wenn sie spät am Abend singend und grölend und parlierend den Heimweg suchten. Die meisten kamen aus Norditalien. Ihr südländisches Temperament löste oft den verknorzten «eischiren» Einheimischen die Zunge. Durch diese Abwanderung entstand in Norditalien ein Vakuum an Arbeistkräften. Sie wurden ersetzt, durch Zuzüger aus südlicheren Regieonen. Doch jene aus dem untersten Bereich des «Stiefels» wollte man auch in Norditalien nicht. Man konnte sie als Facharbeiter nicht brauchen. Ergo wurden sie eingesammelt und mit Bussen wieder dahin gebracht, wo sie her kamen! Man sprach davon, dass diese Transporte täglich stattfanden.

Die Italiener, damals alle samt Saisonier,  waren gerne gesehene Arbeitskräfte. Sie traf man auf dem Bau, in den Steinbrüchen, beim Strassenbau. Sie wren hervorragende Pflästerer, Mineure, Maschinenführer und noch einiges mehr. Die Integration war eher schwierig, weil sie sich quasi nur unter Seinesgleichen aufhielten. Ihr Baustellendeutsch blieb auf niederer Stufe. Dies auch, weil die Arbeitskollegen, Poliere und weitere Chefs mit ihnen das Baustellendeutsch perfektionierten, anstt, dass sie sich mit ihnen in korrektem Deutsch unterhielten. «Muartori, gasch du Flaster amgge!»

Heute haben wir es nicht mehr mit Fachkräften aus Italien zu  tun, sondern mit vielen beruflichen «Analphabeten» aus aller Welt. Natürlich gibt es auch hoch Gebildete aus dem Ausland. Die sind nicht das Problem.

Sie kommen schwarz über die Grenzen, geführt von kriminellen Schleppern. Eigentlich kommt kaum jemand in die Schweiz, der nicht ein EU-Land passiert hat. Also müsste man diese Leute einfach in Brüssel vor die Tür der grossen Tintenburg absetzen.

Aus der Weltwoche:

«(…)Neuerdings kommen «Fake-Ukrainer» in die Schweiz. Roma mit gekauften Pässen verlangen den Schutzstatus. Chrostoph Mörgeli berichtet in deWeltwoche von einer Berner Gemeinde, die sich vom Staatssekrtariat fü Migration im Stich gelassen fühlt.

Mörgeli:

Die Gemeinde Aarwinkel* im Kanton Bern zählt gut 5000 Einwohner und weiss bei der Unterbringung der ihr zugewiesenen Asylbewerber nicht mehr ein und aus. So muss sie sich um die Familie Stedov* kümmern, die sich seit April 2023 in der Schweiz aufhält und den Asylstatus S für ukrainische Flüchtlinge erhalten hat. Die Eltern sind beide 25-jährig und Analphabeten, die Kinder sechs- beziehungsweise zweijährig. Das Erstgespräch in Aarwinkel ergab, dass die Originalpapiere allesamt aus Ungarn stammten.

Gemäss Aussage von Herrn Stedov ist die ungarische Familie in die Ukraine eingereist, um sich dort einen «blauen Pass» der Ukraine zu beschaffen. Dieser wurde erst nach Kriegsausbruch Ende Februar 2022 kreiert und wird für 2500 Euro an interessierte Abnehmer verscherbelt. Ausgestattet mit diesen ukrainischen Pässen, reiste Familie Stedov in die Schweiz ein. Der Vater macht geltend, dass man als Bewerber aus dem EU-Land Ungarn kein Asyl erhalten hätte. Die Belege liegen der Weltwoche ebenso vor wie bei den nachfolgend geschilderten Fällen.

Rechtmässiger Erwerb nicht überprüft

Die fünfköpfige Roma-Familie Vasykenko* mit 32-jährigem Vater und 30-jähriger Mutter, beide Analphabeten, hat bereits im Herbst 2022 in Süddeutschland um Asyl nachgesucht und besitzt dort auch eine amtliche Wohnadresse. Das Bürgerbüro dieser deutschen Gemeinde bestätigt gegenüber der Weltwoche: «Die Familie ist auch bei uns gemeldet.» Das zuständige Landratsamt will «aus datenschutzrechtlichen Gründen keine personenbezogenen Auskünfte geben».

Im Mai reisten die Vasykenkos mit gefälschtem Führerschein in die Schweiz ein, um auch hier gleichentags den Schutzstatus S zu beantragen. Einen Monat später wurde der Führerschein am Schweizer Zoll beschlagnahmt. Bei einer Durchsuchung stellte die Kantonspolizei aufgrund von polnischen Papieren fest, dass die Familie Vasykenko auch in Polen den Asylstatus besitzt. Gemäss seiner Aussage hat der Vater den fahruntüchtigen Wagen inklusive Fahrzeugpapiere und Führerausweis in Deutschland von Ukrainern abgekauft. Trotz ungültigem Führer- und Fahrzeugausweis sowie fahruntüchtigem Auto lassen die Schweizer Behörden die Vasykenkos weiterfahren.

Trotz gefälschtem Ausweis sowie fahruntüchtigem Auto darf die Roma-Familie weiterfahren.

Die 45-jährige Romni Zlata Stoika* reiste mit vier eigenen Kindern und deren Cousine aus den rumänischen Karpaten in die Ukraine. Die Mutter wie sämtliche Kinder sind Analphabeten. Die ihnen dort ausgestellten Pässe datieren auffallenderweise von August 2022 bis April 2023. Diese Familie fiel in Aarwinkel ab dem ersten Tag mit Betteleien und massiver Lärmbelästigung auf.

Offensichtlich ist das Staatssekretariat für Migration (SEM) nicht in der Lage, die Legitimität der ausgestellten Pässe aus der Ukraine zu überprüfen. Das SEM reagiert auch nicht, wenn es von den Gemeinden auf eklatante Missbräuche hingewiesen wird. Dabei stellen kantonale Asylkoordinationen seit November und Dezember 2022 einen massiven Anstieg der Asylgesuche von Roma fest und äussern zunehmend Zweifel über die vorgelegten Papiere. Um die vielzitierten Fachkräfte handelt es sich in den geschilderten Fällen der Gemeinde Aarwinkel jedenfalls nicht.

Wie reagiert das SEM auf die Tatsache, dass ein reger Handel mit ukrainischen Pässen betrieben wird? Das SEM antwortet gegenüber der Weltwoche so: «Die Echtheit sämtlicher ukrainischer Reisepässe wird überprüft. Ob der Pass rechtmässig erworben wurde, kann das SEM nicht überprüfen.» Und was meint das Migrationsamt des Bundes zum Problem der Roma-Familien, die Schutzstatus S verlangen? Hierzu könne das SEM keine Aussagen machen, weil Ethnien nicht erfasst würden: «Ukrainische Staatsangehörige müssen aber einen am 24. Februar 2022 in der Ukraine bestehenden Wohnsitz nachweisen respektive zumindest glaubhaft machen können.» Das gelte selbstverständlich auch für Schutzsuchende der Ethnie «Roma».

Der Schutzstatus S werde verweigert, wenn die Zugehörigkeit zur Gruppe der schutzberechtigten Personen nicht glaubhaft gemacht werden könne. Etwa, weil die schutzsuchende Person bei Kriegsausbruch ihren Lebensmittelpunkt ausserhalb der Ukraine hatte oder über eine andere als die ukrainische Staatsangehörigkeit verfügt und in ihren Heimatstaat zurückkehren kann. «Bestehen in einem konkreten Einzelfall Hinweise dafür, dass entweder die ukrainische Staatsangehörigkeit oder das Wohnsitzerfordernis nicht erfüllt sind oder andere Gründe gegen die Schutzgewährung sprechen, nimmt das SEM zusätzliche Abklärungen vor.»

Dublin-System versagt

Warum können sich Schutzsuchende aus der Ukraine in verschiedenen Ländern anmelden? Der Grund liegt laut SEM darin, dass sie nicht im Eurodac-System registriert werden, «weil die betroffenen Personen keine Asylsuchenden sind». Aus diesem Grund greife auch das Dublin-System nicht. «Wenn das SEM Hinweise auf einen bestehenden Schutzstatus in einem anderen Land hat, wird in der Schweiz kein Schutzstatus gewährt, oder der Status wird in der Schweiz aufgehoben.»

Die Zahl der schutzsuchenden Roma sei vergleichsweise gering *). «Weil diese Personen gegenüber anderen Schutzsuchenden aber häufig einen höheren Betreuungsaufwand generieren (etwa aufgrund der Grösse der einzelnen Kernfamilien und der damit verbundenen Unterbringungsthematik), ziehen sie eine gewisse Aufmerksamkeit auf sich und werden von den betroffenen Institutionen gesondert wahrgenommen.»

*Namen von der Redaktion geändert .)»

*) Wenn also selten vorkommende Morde vergleichsweise in geringer Zahl vorkämen, würde man sie einfach schlitteln lassen und wegen des Aufwandes nicht behandeln. Das hat mit Rechtsstaat nichts mehr zu tun!

Wer glaubt, Romas sollte man mit Samthandschuhen anfassen, gehe in Länder wo sie leben, z.B. nach Rumänien.. Dort sind sie überhaupt nicht willkommen, weil sie nicht arbeiten, krumme Geschäfte auf Kosten der Bevölkerung tätigen und nichts zum Gedeien des Staates beitragen. Man sehe sich ihre Besitztümer an, etwa jene des «Romakönigs in Sibiu!


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