Whistleblower bald vom Gesetz geschützt?


Neben dem Zufall sind es oft mutige Menschen, die sich gegen das Unrecht sträuben. Sie riskieren jedoch Diskriminierung, Mobbing, andere Repressalien oder gar die Entlassung.

Das selbstlose Handeln in ehrlicher Absicht wird oft als illoyal oder als Verrat angesehen und entsprechend abgetan.

Durch eine Änderung des Gestzes sollen Whistleblower in Zukunft in ihren Rechten gestärkt werden.

Der Gesetzesentwurf: Whistleblower sollen besser geschützt werden; Bundesrat schickt Teirevision des Obligationenrechts in die Vernehmlassung.

«(…)Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die auf Missstände am Arbeitsplatz hinweisen (sog. Whistleblower), setzen sich dem Risiko von Vergeltungsmassnahmen aus. Am häufigsten laufen sie Gefahr, ihre Stelle zu verlieren. Der auf einen parlamentarischen Vorstoss zurückgehende Gesetzesentwurf sieht deshalb vor, die Voraussetzungen für eine rechtmässige Meldung von Missständen am Arbeitsplatz in einem neuen Artikel im Obligationenrecht aufzuführen. Mehr=>

Der Gesetzesentwurf scheint ein Papiertiger zu werden! Art. 321a OR verpflichtet den Arbeitnehmer die berechtigten Interessen des Arbeitgebers in guten Treuen zu wahren. Daraus folgt die Verpflichtung der Verschwiegenheit über Angelegenheiten, an denen der Arbeitgeber ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse hat. Selbst Straftaten und unethische Verhalten fallen darunter, ausser es kann ein höheres Interesse geltend gemacht werden. Der Gang an die Öfentlichkeit soll erst dann beschritten werden, wenn alle internen Möglichkeiten erfolglos ausgeschöpft wurden.

(…) Der Gesetzesentwurf des Bundesrates bringt keine wesentlichen Verbesserungen. Transparency International Schweiz und eine Gruppe von Parlamentariern fordern an einer Pressekonferenz in Bern weitergreifende Massnahmen. Mehr=>

Stellungnahmen:

kvschweiz: Vernehmlassung zur Teilrevision des OR «Whistleblowing»

Schweizerischer Arbeitgeberverband: «Whisleblower» Vernehmlassung …

Schweizerischer Arbeitgeberverband: «Gesetz bietet Whistleblowern bereits genügend Schutz»

Was nützt es einen Whistleblower, wenn die Kündigung nachträglich als missbräuchlich erklärt wird? Die Kündigung wird nicht aufgehoben! Denn die missbräuchliche Kündigung bleibt immer gültig. Und wer allenfalls im Gerichtsfall obsiegt, bkommt höchstens eine fianzielle Entschädigung von max. 6 Monatslöhnen.

Ein Whistleblower geht noch andere Risiken ein. Sein Ruf eilt ihm voraus! Das kann sich so auswirken, dass er gar keine Stelle mehr findet!

Es muss abgewartet werden, was der neue Gesetzesartikel wert sein wird. Das Inkrafttreten ist frühestens im Frühjahr 2011 zu erwarten. Am Schluss haben wir einen weiteren Artikel der kaum etwas nützt. Oder hat etwa jemand irgendwo schon einen Bundesgerichtsentscheid betreffend Mobbing gesehen?

Whistleblowing hat nichts mit «Verpeifen» zu tun sondern es ist die Pfeife des Schiedsrichters! Gute Schiedsrichter setzen die rote Karte sehr zurückhaltend aber konsequent ein, davor erfolgt der Piff aus seiner Pfeife.

Bezüglich Pfeife: Es stellt sich oft heraus, dass die «Pfeifen» im Sinne von Nieten im Führungsbereich befinden. Hierarchie: Zuoberst sind oft die dicksten Nieten angebracht – im Gegensatz etwa zum Eiffelturm.

Quellen u.a.: HR Today 7/8_09 Nestbeschmutzer oder Helden… von Esther Geiser; Whistleblowing: das Ende eines ethischen Dilemmas, Monique R. Siegel

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