Damit können Sie nun den Kanton Bern auf den Kopf stellen! 🙂
Dass Altenpfleger in die DNI-Ausbildung geschickt werden, bedeutet «Wasser in die Aare schütten» und es grenzt beinahe an einen Schildbürgerstreich. =-O
Man würde die Energie und das Geld bestimmt besser anlegen können! 😛
Was kann die Linke dafür, wenn sie von der Rechten nichts weiss?
«(…) Das Schweizerische Rote Kreuz ist zuständig für die Anerkennung und Qualitätssicherung von Bildungsgängen, die Anerkennung von in- und ausländischen Ausbildungsabschlüssen, die Registrierung von Diplomen/Ausweisen sowie das Führen eines passiven Registers und einer Statistik über die Berufe im Gesundheitswesen. BBT und GDK haben mit dem SRK Leistungsverträge für die unten aufgeführten Aufgaben abgeschlossen. …)»
Jedermann weiss, dass das SRK eine grosse Organisation ist. Wüsste jemand dies nicht, er könnte sich an der Homepage orientieren… Zum Thema Altenpfleger lese man im Journal aktuell 5 / 2005 Oktober S. 6; in der Homepage surft man vergebens danach…!
Ausländische Ausbildungsabschlüsse
Vormeinung
Wer seinen Beruf in der Schweiz ausüben möchte, bevor seine Berufsausbildung durch das SRK anerkannt ist, kann beim SRK, Departement Berufsbildung, Abteilung Anerkennung Ausbildungsabschlüsse eine sogenannte «Vormeinung» beantragen. Eine solche «Vormeinung» sagt aus, ob ein Ausbildungsabschluss im Prinzip anerkannt werden kann oder nicht.
Sie kann Bewerbungen beigelegt werden und wird oft vom zukünftigen Arbeitgeber, den kantonalen Behörden oder den Krankenversicherern verlangt.
Um eine «Vormeinung» abgeben zu können, benötigt das SRK in der Regel folgende Unterlagen:
die Kopie Ihres Abschlussdiplomes / Berufsausweises in der Originalsprache und, wenn diese Dokumente nicht in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache abgefasst sind, eine Übersetzung in einer dieser Sprachen.je nach Land zusätzlich den vom Staat anerkannten Registrierungsnachweis. Mehr =>
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Ich möchte auch weiterhin nur in den Fachbereichen Geriatrie und Gerontopsychiatrie arbeiten.
In dem Fall brauche ich keine Weiterbildungsmassnahmen besuchen.
Vielen Dank für die Auskunft.
… wenn man von Anerkennung redet, muss man zuerst festlegen, um welche Anerkennung es sich handelt.
Es ist ein Unterschied, ob die Kompetenzen eingeschränkt auf die Fachbereiche Geriatrie und Gerontopsychiatrie sind oder ob das DI uneingeschränkt gelten soll.
DI ist im sekundären Ausbildungsniveau angesiedelt.
Wenn schon eine Anstrengung, dann Richtung DII bzw. HF. Das ist im terziären Ausbildungsniveau angesiedelt und öffnet weitere Möglichkeiten Richtung Fachhochschule.
Wenn ein Arbeitgeber interessiert ist, könnte mit ihm ein Weiterbildungspro- gramm vereinbart werden. Dies würde eine Kostenbeteiligung mit einer Rückzahlungsverpflichtung nach sich ziehen.
Wir sind in Obwalden. Das ist aus dem Blog, Portrait-Kontakt, ersehen
Vielen Dank für die schnelle und fachliche Antwort.
h+ Bildung in Aarau hat gesagt ich müsste das passarelle Programm mit 3 Vorkursen besuchen um die Anerkennung zu erhalten.
Dieser Kurs wäre sehr teuer, mit Vorkursen ca. 10500 Franken.
Leider wissen glaube ich die Institutionen nicht richtig Bescheid über die Altenpflegeausbildung bzw. Einstufung.
In welchem Kanton arbeiten Sie?
Die Sachlage scheint klar zu sein! Mit der Bescheinigung des SRK gelten Sie als DI in den Bereichen Geriatrie und Gerontopsychologie.
Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektionen (GDK) hat das SRK beuftragt, eine Einstufung der deutschen Altenpfleger /-innen durchzuführen. Nach einer Analyse der Ausbildungsprogramme in Altenpflege stellte das SRK fest, dass die Absolventen und Absolventinnen der dreijährigen Ausbildungen über pflegerische Kompetenzen verfügen, die vergleichbar sind mit jenen die eine DN I erworben haben. Diesen Gesuchstellenden wird eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt – DN I, eingeschränkt auf die Bereiche Geriatrie und Gerontopsychiatrie. Quelle: SRK-Journal aktuell, 5/2005.
Es ist nicht bekannt, dass an dieser Gültigkeit je gezweifelt wurde.
Hallo zusammen. Mich interessiert die ganze Thematik auch.
Also heißt das, dass ich auch weiterhin mit einer 3 jährigen Altenpflegeausbildung als Pflegefachmann DN 1 in einem Pflegezentrum ( Geriatrie) arbeiten darf?
Habe 2006 bei SRK ebenfalls eine Bescheinigung über pflegerische Kompetenzen erhalten.
Ein bißchen beunruhigt mich doch die ganze Sache.
Würde mich über eine Antwort freuen.
Markus
Den Filz im eigentlichen Sinn braucht es, damit neimand hört, wie das Geld zum Fenster hinaus geworfen wird.
Da wiehert ein Amtsschimmel ganz gewaltig. Man kann hier die Parallelen zum Krankenkassenobligatorium (zuvor waren bereits 98.7 Prozent versichert und die Prämien noch zahlbar) und dem RAV (5 Mrd. Verlust und die grösste Bremse, überhaupt je wieder einen Job zu finden) erkennen.
Leider ist der politische Schweizer Filz bereits zu ausgeprägt.
Carolus Magnus