Es ist zu hoffen, dass man in der Schweiz die diesbezügliche Regelungsdichte nicht erhöht. Es gibt genügend Schutz vor Missbrauch.
Mit standardisierten Absagen versuchen sich die deutschen Arbeitgeber vor Klagen gegen das Gleichbehandlungsgesetz zu schützen. Damit werden auch qualitativ wertvolle Referenzauskünfte erschwert oder gar verunmöglicht. Ob jene Kreise, die das verlangt haben, es wirklich so gewollt haben? Bewerbende sollten Referenzpersonen nennen, diese entsprechend informieren und ihnen Auskünfte über Aufgabe, Leistung und Verhalten an einen potenziellen Arbeitgeber gestatten.
Ein standardisiertes Schreiben könnte mit vielen Worten ohne etwas zu sagen etwa so aussehen:
…vielen Dank für Ihre Bewerbung und das damit unserer Firma entgegengebrachte Interesse. «…
Leider müssen wir Ihnen jedoch mitteilen, dass die Entscheidung nicht zu Ihren Gunsten ausgefallen ist.Wir können gut nachfühlen, dass Sie enttäuscht sind, drücken aber die sichere Erwartung aus, dass Sie anderweitig Erfolg haben werden.
Zu unserer Entlastung schicken wir Ihnen die uns freundlicherweise über-lassenen Bewerbungsunterlagen wieder zurück und wünschen Ihnen für Ihren weiteren Berufsweg viel Erfolg.»
Das ist auch AGG- konform und unbedingt die Bewerbungsunterlagen komplett kopiert aufbewahren!! Zur Not auch eine Notiz dazu (als Post-it o.ä.) aus welchem Grunde nicht genommen, damit man hinterher noch weiß, was eigentlich war. …
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Liebe Grüße von derKümmerliese