Die Betriebswirtschaftslehre (BWL) / Personal (Eidg.Org. FA/BWL/Personal) fasst das Thema kurz zusammen:
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Personalfreistellung/Personalfreisetzung verfolgt welches Ziel? => Beseitigung von personeller Ueberdeckung in quantitativer, zeitlicher und örtlicher Hinsicht.
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Welche Gründe können zu einer Personalüberdeckung führen? => – wirtschaftliche, saisonale, strukturelle Gründe, Reorganisation, Automatisierung usw.
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Welche zwei grundsätzlichen Massnahmen gibt es für die Personalfreistellung? => Aenderung best. Arbeitsverhältnisse (Versetzung, Arbeitszeitverkürzung); Beendigung (Ausnutzung natürl. Abgänge, Förderung freiw. Ausscheidens, Entlassungen)
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«(…) Die Kündigung bzw. Entlassung kann nicht nur arbeits-, sondern auch vorsorge-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Wirkungen zeitigen. – Sie, Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, finden hier interdisziplinäre Problemstellungen und Lösungsvorschläge mit Checklisten und Musterformularen. Lesen Sie mehr und umfassend zum Thema bei LawMedia AG : …»Entlassung»…
Im personalblog erschienen:
10 / 08: Fristlose Entlassung, für Manager eigene Gesetze?
05 / 07: Personalfreistellung
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siehe auch: