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Wenn nun nach dem riesigen Finanzdebakel selbst das einfache Volk verstanden hat, dass Zocker und Chefzocker ihr Vorsorgekapital ungeschoren verjubeln und verwetten können, oder ganze Wirtschaftszweige in Bedrängnis bringen können, stellt sich logisch die Frage nach der Verantwortung dieser Leute bzw. der Manager in oberster Stufe.
Und es stellt sich die berechtiget Frage, ob solche Leute wie die CEO’s von grossen Gesellschaften nicht vermehrt in die Pflicht genommen werden sollten.
Foto: Blick
…Manager sollen haften… meint Johann Schneider-Ammannn in der Berner Zeitung
Es kommt dazu, dass viele Leute von Pauschalsteuerabkommen (Micheloud & Cie) profitieren, also bevorzugt behandelt sind. Bevorzugt behandelt für bisweilen ethisch verwerfliches Handeln. Wenn das alles gesetzlich korrekt ist, fragt es sich, ob das Gesetz korrekt ist.
Die Abzockerinitiative findet mehr Sympatien, als dem Bundesrat genehm ist. Immerhin hat sie bewirkt, dass künftig Die Aktionäre an der Generalversammlung von UBS, CS und Nestlé konsultativ über die Managerlöhne abstimmen können. ABB und Novartis sind noch nicht so weit. ETHOS schreibt sich diesen Erfolg auf die Fahhne, aber er gehört Thomas Minder von Trybol.
Mehr Anstössiges:
Der Unmut über die die hohe Zahl pauschal Besteuerter wächst. Die NZZ am Sonntag meldet am 25. 01. 09: «
(…) Die Zahl der pauschal besteuerten Ausländer in der Schweiz ist in einem Jahr um 10% gestiegen. 2006 wurden 4146 Personen pauschal besteuert, während es 2005 noch 3772 gewesen waren. Die Konfferenz der Finanzdirektoren habe diese Zahlen bestätigt und seit 2006 habe sich die Zunahme fortgesetzt. …
…Die pauschal besteuerten besetzen z.Teil teuren Wohnraum. Wenn normal besteuerte Personen in diesen Häusern wohnen würden, hätte die Gemeinde mmehr davon…)»
Die Scheinarbeitslosen erwecken Gegenwind. Viktor Vekselberg , Michael Schumacher, Johnny Hallyday und viele andere mehr verdienen Millionen und versteuern praktisch nichts. Selbst Roger Federer versteuert ein Mehrfaches als ein vergleichbarer Ausländer, der sein Geld in der Schweiz versteuert.
I Personengesellschaften
Personengesellschaften sind durch eine enge persönliche Verbundenheit zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern gekennzeichnet. Die Gesellschafter haften daher mit ihrem Privatvermögen. Entscheidend sind das Motiv der Arbeitsteilung und die Persönlichkeit der Gesellschafter. Die Kapitalbeschaffung tritt in den Hintergrund. Ein Gesellschaftsvertrag dient als Rechtsgrundlage.
I a Einzelunternehmung
Wer ein Handels-, Fabrikations- oder ein anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt oder als Inhaber einer Einzelunternehmung in Erscheinung tritt, bezeichnet man im rechtlichen Sinne als Kaufmann. Die Firma besteht aus dem Namen des Inhabers mit oder ohne geschäftsübliche Zusätze.
Haftung: Bei einer Einzelunternehmung haftet der Inhaber mit seinem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen (Auch Wohneigentum!)
Steuern: Der Inhaber versteuert privates und geschäftliches Einkommen und Vermögen zusammen (Progression!)
I b Die Einfache Gesellschaft
Schliessen sich zwei oder mehrere Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes mit gemeinsamen Mitteln und Kräften zusammen, liegt eine Gesellschaft vor. Ist der Zusammenschluss lose und vorübergehend und entspricht er keiner anderen Gesellschaftsform, so besteht eine einfache Gesellschaft. Sie entsteht durch Abschluss eines Vertrages und wird in der Regel vorübergehend und zur Abwicklung eines bestimmten Geschäftes, nicht zum Betrieb eines ständigen Gewerbes, gebildet. Daneben führen die Beteiligten ihre angestammten Geschäfte selbstständig weiter. Nach Erreichung des Zieles wird abgerechnet und die Verbindung wieder aufgelöst.
Haftung: Bei der einfachen Gesellschaft, die aus 2 oder mehreren natürlichen Personen besteht haftet der Teilhaber solidarisch und unbeschränkt für die Gesellschaft (jeder haftet für das Ganze!).
Steuern: Der Gewinn der Einfachen Gesellschaft wird beim Gesellschafter versteuert
I c Die Kollektivgesellschaft
Die Kollektivgesellschaft ist eine Personengesellschaft. Zwei oder mehr natürliche Personen schliessen sich unter einer gemeinsamen Firma zusammen, um gemeinsam eine Geschäftstätigkeit zu betreiben. Juristische Personen als Gesellschafter sind von der Mitwirkung ausgeschlossen. Nach aussen tritt die Gesellschaft als rechtliche Einheit auf. Sie besitzt ein Gesellschaftsvermögen. Alle Gesellschafter haften gesamthaft und unbeschränkt. In erster Linie wird mit dem Gesellschaftsvermögen und in zweiter Linie mit dem Privatvermögen gehaftet. Der Handelsregister-Eintrag ist zwingend, sofern ein Handel-, Fabrikations- oder ein anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betrieben wird.
Haftung: In erster Linie Gesellschaftsvermögen, in zweiter Linie Gesellschafter, unbeschränkt und solidarisch.
Steuern: Die Gesellschafter versteuern privates und geschäftliches Einkommen und Vermögen zusammen.
I d Die Kommanditgesellschaft
Sie ist eine Personengesellschaft. Zwei oder mehr Personen vereinigen sich unter gemeinsamer Firma. Die Gesellschaft tritt nach aussen als rechtliche Einheit auf und hat ein Gesellschaftsvermögen. Mindestens ein Gesellschafter haftet unbeschränkt (Komplementär) und die anderen im Ausmass ihrer Kapitalbeteiligung (Kommanditär). Kommanditäre können natürliche und juristische Personen sein, Komplementäre nur natürliche. Der Handelsregister-Eintrag ist zwingend, sofern ein Handels-, Fabrikations- oder ein anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betrieben wird.
Haftung: Komplementär unbeschränkt, kommanditär: Haftung nur bis zur Höhe der Kommanditsumme (sofern der Name nicht in der Firmenbezeichnung enthalten ist, sonst haftet dieser jedoch auch unbeschränkt)
Steuern: Die Gesellschafter versteuern privates und geschäftliches Einkommen und Vermögen zusammen.
Die Kapitalbeschaffung ist imVordergrund. Die einzelnen Gesellschaftersind im Hintergrund sie sind ganz oder teilweise anonym.
Haftung: Für die Schulden wird nur das Gesellschaftsvermögen herangezogen. In den Statuten sind Rechte und Pflichten der Gesellschafter und Aufbau sowie die Organisation festgeschrieben.
II a Aktiengesellschaft (AG)
Sie ist die wichtigste Gesellschaftsform in der Schweiz und ist eine juristische Person mit eigener Firma. Das Aktienkapital ist bei der Gründung festgelegt. Die AG dient in der Regel wirtschaftlichen Zwecken, andere sind zulässig. Ihre Haftung beschränkt sich auf das Gesellschaftskapital. Es muss obligatorisch ein Handelsregister-Eintrag am Sitz der Gesellschaft erfolgen. Erst durch Eintrag ins HR erreicht die AG das Recht auf Persönlichkeit
Mindestkapital: Fr 100’000.- davon müssen mindestens Fr. 50’000.- einbezahlt sein Haftung: auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
Steuern: Wirtschaftliche Doppelbelastung durch Besteuerung der Erträge der Firma und Besteuerung der Dividendenerträge bei den Aktionären.
II b Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftunghat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Sie stellt heute eine attraktive Variante zur AG dar. Die juristische Person mit eigener Firma ist eine Mischform zwischen Personen- und Kapitalgesellschaft. Die Haftung der Gesellschaft beschränkt sich auf das Gesellschaftskapital (Stammkapital). Der Handelsregister-Eintrag am Sitz der Gesellschaft ist obligatorisch. Die GmbH erlangt das Recht auf Persönlichkeit erst durch diesen Eintrag.
Mindestkapital: Fr 20’000.-, vollständig einbezahlt Haftung: mit dem Gesellschaftsvermögen
Steuern: Wirtschaftliche Doppelbelastung durch Besteuerung der Erträge der Firma und Besteuerung der Gewinne bei den Aktionären.
Mehr Detailinfos zu Unternehmensformen finden Sie hier
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Wenn grosse Firmen bereit sind, wenigstens Konsultativabstimmungen über die Gehälter des Managements zuzulassen, dann tun sie es wegen des Drucks, der von der Öffentlichkeit her kommt. Und dieser Druck könnte sich noch erhöhen. Man will also quasi die Gemüter beruhigen, damit man sich nicht einschneidendere Massnahmen gefallen lassen muss.
Wer schärfere Gesetze will, wird sich gegen die Wirtschaft stellen und hohe juristische Hürden überwinden müsse. Das ist nicht nur in der Schweiz s:
«(…) Täglich füllen Meldungen von Pleiten und spektakulären Verlusten die Seiten der Gazetten. Manch ein Management versenkte Milliardenwerte. Kaum ein Manager muss aber mit Konsequenzen rechnen. Rücktritt und Abkassieren einer fürstlichen Abfindung sind meist die einzige Folge gravierenden Missmanagements. Das löst Empörung in der Bevölkerung aus – doch verläuft alles rechtens. Wieso haften Manager nicht, obwohl sie ihre Firma in den Ruin getrieben haben? Mehr in wirtschaft.t- online: …Warum haften Manager nicht?…
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Vielleicht haben diverse Topshots schon Milchglasfolien vor dem Kopf…
Der Bericht ist nicht nur interessant, sondern auch sehr informativ. Ich kann nur sagen, dass ich der Meinung bin, dass die Manager haften sollten. Die Manger verdienen sehr viel Geld und können durch ihre Fehlentscheidungen ganze Firmen nieder machen.