Parkzeitüberschreitung, ein schaler Geschmack

«(…) Luzern:  Parkzeit überschritten: Rechnung von 910 Franken aufgehoben
Eine Luzerner Autolenkerin ist wegen einer Rechnung von 910 Franken für eine Überschreitung der Parkzeit um 28 Minuten bis ans Bundesgericht gelangt. Zu Recht, wie das Urteil der Lausanner Richter nun zeigt. Die geschuldete Busse beträgt nämlich nur 40 Franken.

Im konkreten Fall hatte die Autolenkerin ihr Fahrzeug auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz abgestellt. Die Parkuhr hatte sie bis um 19.51 Uhr gefüttert. Um 20.19 Uhr stand ihr Auto aber immer noch da. Dass sie damit die Parkzeit überschritten hat, anerkennt die Frau. Sie ist auch bereit, die dafür geschuldete Busse von 40 Franken zu bezahlen.

Die Luzerner Staatsanwaltschaft sprach die Frau im Oktober 2018 aber nicht wegen Verstosses gegen das Strassenverkehrsgesetz schuldig. Sie stellte einen Strafbefehl wegen Widerhandlung gegen ein gerichtliches Verbot aus und bestrafte die Betroffene mit einer Busse von 60 Franken. Zudem auferlegte die Staatsanwaltschaft der Autolenkerin Gebühren von 800 Franken und verpflichtete sie, der Privatklägerin 50 Franken Entschädigung zu bezahlen.

Richterliches Verbot

Die Privatklägerin war niemand anders als der Kanton Luzern. Diesem gehört das Gelände, auf dem die Frau ihr Auto abgestellt hatte. Und tatsächlich besteht auch ein auf einer Tafel angeschlagenes richterliches Verbot, das den Gebrauch der Plätze werktags von 06.00 Uhr bis 17.00 Uhr für nicht berechtigte Personen verbietet.

Ausserhalb dieser Zeiten und am Wochenende ist das Parkieren gemäss den Ausführungen auf der Tafel jedoch ausdrücklich gestattet, allerdings gegen die von der Parkuhr verlangte Gebühr. Darauf berief sich die Autolenkerin. Und das Bundesgericht hat ihr Recht gegeben.

In den Randzeiten stehe das Gelände einem unbestimmten Personenkreis zur Benützung offen. Es gelte somit als öffentliche Strasse und unterliege deshalb dem Strassenverkehrsgesetz (SVG). Wer in den Randzeiten sein Fahrzeug ohne Bezahlung der Parkgebühr abstelle, verstosse gegen das SVG und nicht gegen das amtliche Verbot. )» Quelle: Pilatus TODAY

Der schale Nachgeschmack: Eine mutige Frau hat sich erfolgreich beschwert. Was wäre mit einer Person passiert, die sich im Recht  weder auskennt, noch eine Rechtschutzversicherung noch einen Anwalt finanzieren kann?

Eine eigene Erfahrung: Wir fuhren nach Bern und machten einen Kurzhalt an der Tankstelle mit Restaurant in Rubigen. Meine Gattin war wegen einer OP vorübergehend gehbehindert. Deswegen parkierte ich möglichst nahe am Eingang. Inahm ein Zeichen für einen reservierten Parkplatz für Behinderte wahr. Ich parkierte vermeintlich gleich neben an. Wir waren sehr kurz da. Der Gang zur Toilette, der Einkauf von etwas Mineraalwasser und ab die Post. Schon war ein Zettel unter dem Scheibenwischer. Busse von Fr. 160.- wegen Parkierens auf einem für Behinderte reservierten Parkplatz. Nun sah ich es auch. Es waren zwei Parkplätze reserviert. Während unseres «Falschparkierens» war der zweite frei Platz nicht beansprucht worden. In der Folge meldete ich mich an der Adresse des Busseneintreibers. Dieser verwis mich an den Eintreiber persönlich. Nach Erklärung der Situaton erfuhr ich, dass wir eine Markierung als Behindertenfahrzeug hätten enbringen müssen. Eien Invalidität  zu 100% war zwar gesprochen, doch es gab keinen Anlass, dies nach aussen zu markieren, da ja die betroffene Person laufen konnte, jetzt aber vorübergehend behindert war. Nach längerer Diskussion erfuhr ich das weitere Vorgehen: Ich soll jetzt mal ruhig weiterfahren. Wenn ich bis in einer Woche nichts mehr höre, sei der Fall erledigt, was er dann auch war. Die kurze Zeit die der Geldeintreiber brauchte um einen «Fang» zu tätigen liess die Vermutung zu, dass dieser nur auf ein Fehlverhalten in guter Sichtposition gezielt auf der Lauer war! Das wurde von mir auch so weiter gegeben. Er musste auch bemerkt haben, dass wir nur sehr kurze Zeit anwesend waren und dass der zweite Platz nicht beansprucht wurde, wir also keinem Invaliden Probleme schafften. Nun, es gab also keine weitere Rückmeldung und die Sache war erledigt. Die zwei  Telefongespräche von total ein paar Franken weren für die 160 Franken wert!

Eine der Obrigkeit erlegene Person hätte wohl sofort bezahlt! Und die Art und Weise hinterliess einen schalen Geschmack Richtung Willkür!

Der Staat leistet sich eine Justizabteilung mit Rechtsdienst. Da ist nichts dagegen einzuwenden. Doch zu berücksichtigen wäre, dass der Bürger dies letztlich mitfinanziert. Wie wärs mit etwas mehr Augenmass? Förderung des Vertrauens in die Behörden geht anders! Bürgernähe geht auch anders!


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