Lohndumping von Amtes wegen


Im Zusammenhang mit den bilateralen Verhandlungen und mit der Personenfreizügigkeit mit den Staaten der EU wurden flankierende Massnahmen versprochen, um ein Lohn- und sozialdumping zu verhindern und um die Verhandlungen nicht zu gefährden. Das hat die Vollzugsstelle flankierende Massnahmen des Kantons Zürich 2004 auch so gesehen. Jetzt wo alles eingefädelt ist, kommt der Kanton Zürich und bricht die Versprechen mit fadenscheinigen Argumenten. Wollte man zuerst das Stimmvolk für die Bilateralen und die Personenfreizügigkeit gewinnen und hat dieses mit Versprechen geködert?

 

Im Kanton Zürich werden die Mindestlöhne für ungelernte Bauarbeiter unter 30 Jahren gesenkt. Der Minimallohn beträgt neuerdings 3745 Franken. Das sind 10% weeniger als bisher, wie das SF-Nachrichtenmagazin 10vor10berichtete.

Seit zwei Tagen ist die Baubranche ohne Vertrag. Der Landesmantelvertrag ist ausgelaufen. Über die Löhne wachen nun kantonale Kommissionen. Sie müssen dafür sorgen, dass in der Baubranche die Mindestlöhne eingehalten werden.

Als erster hat der Kanton Zürich die Löhne der Baubranche unter die Lupe genommen. Und einen umstrittenen Entscheid gefällt: Im Kanton Zürich sinkt der Mindestlohn.

Kontrolle von Mindestlöhnen

Dies ist aus der Sicht von Hansueli Scheidegger von der Gewerkschaft Unia empörend. «Das ist aus unserer Sicht ein amtlich bewilligtes Lohndumping. Das ist am zweiten Tag des vertragslosen Zustands ein absoluter Skandal.»

Bruno Sauter, der das Amt für Wirtschaft und Arbeit im Kanton Zürich leitet, will mit dem tieferen Mindestlohn die Jugendlichen zu einer Ausbildung bewegen.

«Wir haben grosses Interesse, das junge Menschen primär eine Ausbildung machen und dann als qualifizierte Arbeitskräfte in den Arbeitsmarkt eintreten und nicht als unqualifizierte Arbeitnehmer in eine Branche einströmen, die aufgrund einer Minimallohnfestsetzung attraktiv erscheint.»

Der Stichentscheid in der Kommission sei vom Chef des kantonalen Amtes für Wirtschaft und Arbeit (AWA) gefällt worden. Die Kommission, der Vertreter von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen sowie des Kantons angehören, ist im vertragslosen Zustand für die Kontrolle von Mindestlöhnen zuständig.

Sind die Löhne nach einer anerkannten Funktionsbewertung festgelegt, kann man diese nicht einfach um 10% senken. Wenn die Differenz der Ungelernten zu den Gelernten genügend gross ist, dann gibt es genug Motivation, um eine Ausbildung zu absolvieren. Motivation durch Honorierung! Und jene, die keine Ausbildung machen können, aus welchen Gründen auch immer, sollen die Zeche bezahlen? Offenbar sind die Löhne politisch festgelegt. Und vielleicht will man auf künftig Interessierte agieren, die nach der erteilten Personenfreizügigkeit mit Bulgarien und Rumänien, Übergangsfristen hin oder her, auf unseren Arbeitsmarkt drängen werden.

Transparenz bei Mindestlöhnen

swissstaffing und Baumeisterverband stellen gemeinsam Daten ins Internet. Die Baumeister und die Temporärbranche tragen den Entscheid der kantonalzürcherischen Tripartiten Kommission zur Senkung der Mindestlöhne für ungelernte Bauarbeiter nicht mit. Sie wollen weiterhin die Lohnbedingungen des Landesmantelvertrags für das Bauhauptgewerbe erfüllen. Damit für die Arbeitnehmenden im Baugewerbe bezüglich Mindestlohns volle Transparenz herrscht, stellen swissstaffing und der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) in den nächsten Tagen die Daten zu den Mindestlöhnen auf ihren Internetseiten zur Verfügung. Damit kann sich jeder Arbeitnehmer informieren, welchen Mindestlohn er für seine Berufsklasse und sein Einsatzgebiet erhalten muss.

Unverständlicher Entscheid

Daniel Lehmann, Direktor des SBV, kann den Entscheid der kantonalzürcherischen Tripartiten Kommission nicht nachvollziehen. «Wir werden unser Wort halten und weiterhin die Lohnbedingungen des Landesmantelvertrags erfüllen. Falls die Mindestlohnsenkung wirklich zutrifft, setzen wir alles daran, sie wieder rückgängig zu machen.»

Tripartite Kommissionen

Die tripartite Kommission des Bundes und jene der Kantone, jeweils mit Vertretern von Behörden, Arbeitgebern und Gewerkschaften, beobachten den Arbeitsmarkt, kontrollieren die Einhaltung von zwingenden Normalarbeitsverträgen, melden Verstösse an die kantonalen Vollzugsbehörden und können Massnahmen beantragen (erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen oder Erlass von zwingenden befristeten Normalarbeitsverträgen mit Mindestlöhnen).

Die tripartite Kommission des Bundes ist interdisziplinär zusammengesetzt, die tripartite Kommission von Zürich ebenfalls. Das das Ergebnis durch einen Stichentscheid zustande kam, deutet darauf hin, dass die Angelegenheit umstritten ist. Wurde das Gesetz des Marktes betreffend «Angebot und Nachfrage» beachtet? Man wird die weitere Entwicklung und allenfalls die Signalwirkung auf andere Branchen gespannt verfolgen!


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