Francoise Hollande beim Staatsbesuch vom 15./16.04.2015 zum Thema Personenfreizügigkeit/ Masseneinwanderungsinitiative unterstellt: «das ist euer Problem, also löst es auch allein»
Francoise Hollande: «Die Personenfreizügigkeit erlaube es der Schweiz, grösser zu sein als sonst schon….» Chrigu meint dazu: «Das wissen wir schon seit 1798…»
Der Schweiz steht die Anpassung des Vertrages zu. Die EU hört sich Vorschläge an, bleibt aber stur. Es muss die Initiative ergriffen werden! Einem souveränen Staat steht dies zu (Artikel 18 des Freizügigkeitsabkommens: Eine Vertragspartei ist dazu berechtigt, dem Gemischten Ausschuss einen Vorschlag bezüglich Anpassung des Abkommens zu unterbreiten). Wenn die Gegenseite ihrem Mantra frönt, indem sie eine Lösung kategorisch ausschliesst, ist dieser Vertrag einseitig, also nichts wert!
Der Präsident der „Grande Nation“ versteht zwar das Anliegen doch: «Wir können keine Konzessionen machen, was die Personenfreizügigkeit und die Grenzgänger betrifft.» Er spricht wie eine Marionette Brüssels. Eine eigene Meinung darf er nicht haben…
Ein einfacher Lösungsansatz für die Marschrichtung:
Die Schweiz wird die Einwanderung selber regeln, wie es die Initiative vorsieht.
1. So lange die Einwanderung der Schweiz bezogen auf die Bevölkerung höher ist als jene der EU, werden, wenn erforderlich Kontingente oder gleichwertige Massnahmen getroffen. 2. Es darf keine Diskriminierung von potenziellen Bewerbern aus irgend einem Land bestehen. Das heisst: Fachkräfte werden da geholt, wo sie vorhanden sind, auch ausserhalb der EU. 3. Flüchtlinge und Asylbewerber zählen in dieser Statistik nicht. 4. Bestehende Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen bleiben gültig. Grenzgänger sind eingeschlossen.
Der EU erwachsen keine Nachteile. Die Schweiz braucht nach wie vor Fachkräfte aus dem Ausland. Dies war schon so, als es weder die EG noch eine EU gab! Es ist naheliegend, dass Fachkräfte aus den Nachbarstaaten stets gute Chancen haben (Sprache, Religion, Kultur, Distanz und vergleichbarer Ausbildung, etc.).
Während die EU-28 insgesamt etwa 0,26% dauerhafte Zuwanderer ausweist (2011), mutet diese der Schweiz 1,6% (6,15 mal mehr!) und noch mehr zu. Zusätzlich zu beachten: ca. 287’000 (2014) Grenzgänger (davon aus Deutschland: 58’000, Frankreich 150’000, Italien 60’000) was auch nicht nichts ist.
In der Schweiz betrug der Ausländeranteil Ende 2013 23,8%. Der Anteil von ausländischen Personen mit Migrationshintergrund (Alter von 15 und mehr Jahren) betrug 34,8%. Fast zwei Drittel von ihnen stammen aus EU oder EFTA-Staaten. Von 2012 bis 2013 erhöhte sich der Ausländeranteil um weitere 1,25%.
Wird argumentiert, Luxemburg hätte einen noch höheren Ausländeranteil, so ist dies eine luxemburgische Angelegenheit, wenn es die Bürger dort mehrheitlich so wollen!
Vimentis: Die Schweiz hat im Verhältnis zu den Einwohnern und der Grundfläche die grösste Zuwanderung jährlich weltweit. Sie ist somit das fremdenfreundlichste Land der Welt gemäss OECD-Bericht – objektiv und korrekt ausgelegt. => „Die OECD in Zahlen und Fakten 2014“