VBS in Spenderlaune – Kosten werden dem Verursacher nicht belastet?


Quersubventionen sind nicht beliebt, Kosten werden jener Kostenstelle belastet, die sie verursacht. Jene Leistungen die nicht differenziert erfasst werden können, werden nach einem festgelegten Schlüssel verteilt. Das ist praktisch in jedem durchorganisierten Betrieb so.

 Tornado pulverisiert (Foto Keystone)

2007 ist eine deutsche Tonado an der Bergflanke zwischen der Aebenifluh und dem Mittaghorn im Lauterbrunnental auf über 3000 M. ü. M. regelrecht in den Berg «eingesteckt». Das Flugzeug wurde dabei praktisch pulverisiert. 27-jährige Pilot kam ums Leben, der 34-jährige Waffensystemoffizier überlebte wurde aber verletzt. Er konnte sich  mit dem Spicksitz retten.

In der Folge habe die die schweizerische Luftwaffe das «Betreuungskonzept für ausländische Besatzungen optimiert». Was dies wohl heissen soll? Sie hat die Kosten von 60’000 Franken für die «Bewältigung der Folgen des Absturzes» übernommen. Es betraf Kosten der Alpinen Rettung Schweiz und Flugleistungen ziviler Helikopterunternehmen. Der Bundesrat verzichtete auf Zurückforderungen.

Nun liegt doch schon einige Zeit ein deutsches Helikopterwrack vom Typ Sikorsky CH-53 G im Titlisgebiet. Der Unfall ereignete sich 2008 im November. Auch hier wird sich das VBS vorenthalten, die Kosten für das Aufräumen grosszügig selber zu tragen oder diese dem deutschen Staatssäckel zu belasten. «Man müsse einander helfen… , so was sei für uns kein grosses Problem» – so der Sprecher des VBS, Jürg Nussbaum.

Hat Herr Steinbrück wohl eine Ahnung davon? Wer knallhart mit der Peitsche auf «Indianern» herumtrampelt, wird wohl mit dem guten Beispiel vorangehen und die Kostenaufstellung zur Begleichung längst eingefordert haben …

In den Mund gelegt: «Da gucken wir aber besser zweimal hin, Indianern kann man nicht trauen!»

Viele kleine Beträge machen die grosse Summe aus!

Lesen Sie auch:

14. Febr. 2008 Bern (RPO). Die Katastrophe um den abgestürzten Bundeswehr-Tornado im Berner Oberland April 2007 ist auf menschliches Versagen
www.rp-online.de/

3. Apr. 2009 der im Titlisgebiet abgestürzt ist, erhält immer wieder Besuch. ignorieren und zum Heli stapfen; nicht selten verschwindet dabei ein
www.20min.ch/news/luzern/story

mehr Infos:

Ein Toter beim Absturz eines Tornados. Ein deutscher Kampfjet ist nach einem Information der Sendung «Schweiz Aktuell» vom Schweizer Fernsehen sagte.
www.jungfrauzeitung.ch/

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Komisch: Jedes Segelflugzeug und jedes Privatflugzeug braucht, bevor es eine Zulassung bekommt, den Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten.

Die Bestimmungen verlangen von den manntragenden Luftfahrzeugen folgende Deckungssummen:

Luftfahrzeug bis 1000 kg Höchstabfluggewicht (MTOM) Sfr.   3 Mio

Luftfahrzeug bis 2700 kg Höchstabfluggewicht (MTOM) Sfr.   6 Mio 

Luftfahrzeug bis 5700 kg Höchstabfluggewicht (MTOM) Sfr. 14 Mio

Und falls ein Fliegerverein einen Rundflugtag organisiert, ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung eine der ersten Forderungen, die es zu erfüllen gilt.

Eine Tornado ist erstens in einer noch höheren Gewichtskategorie und ausserdem ist das Gefahrenpotenziel viel höher. Das hoch komplexe System ist kein Spielzeug. Es verzeiht keine fliegerischen Fehler! Man stelle sich einen Absturz in eine Stadt vor!

Nachgedacht: Es ist doch für eine Nation wie z.B. Deutschland ein Pappenstiel, eine Haftpflichtversicherung für Flüge mit Militärflugzeugen im Ausland abzuschliessen, oder für die Kosten in jedem Fall aufzukommen. Entweder gibt es eine Haftpflichtversicherung oder der Staat stellt sich anstelle einer Versicherung.

Das «Helfersyndrom» im VBS ist absolut unverständlich. Angenommen, die Patrouille Suisse wäre in Hamburg nicht nur ein wenig tief geflogen, sondern wäre in der Stadt verunfallt. Was wäre gewesen? Die deutsche Luftwaffe hätte kulant aufgeräumt mit allen Konsequenzen? Wohl kaum! Ramstein ist wohl vergessen!

«(…) Angemessene Entschädigung fehlt bis heute

2003 hat das Landgericht Koblenz eine Entschädigung für posttraumatische Leiden wegen Verjährung zurückgewiesen. Im Kern ging es um die Frage, ob auch posttraumatische Beschwerden mit Schmerzensgeld abgegolten werden können. Die Bundesregierung lehnte dies mit Verweis auf die Verjährungsfristen ab. Folgt man dieser Argumentation, hätten die Betroffenen schon im Voraus wissen müssen, dass sie auch 15 Jahre später noch unter der Katastrophe leiden würden.

Für körperliche Schäden wurden rund 32 Millionen Euro Schmerzensgeld an die Opfer ausgezahlt. «Da wurden eben die Klinik- und Rehaaufenthalte bezahlt. Eine wirkliche Entschädigung in dem Sinne nicht“, beklagt Jatzko.

Und hier ist es das erste Mal, dass Marc Jung emotional reagiert: Denn irgendwo, tief drin, sitzt auch der Groll. Die Enttäuschung darüber, dass man geglaubt hat, mit dem Bezahlen der Unkosten wär’s getan. Zu den Unkosten zählten sie die Beerdigung seines Vaters. Zynisch klingt das in den Ohren des Sohns..  …)»  => mehr in der Süddeutschen: … Die Narben werden 20…

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