Fristlose Entlassung, für Manager eigene Gesetze?


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Die Bestimmungen des zehnten Titels OR über den Einzelarbeitsvertrag gelten für alle Arbeitnehmer, eingeschlossen Kadermitarbeiter und höhere leitende Angestellte. Im Bereich Kader können Arbeitgeber und Arbeitnehmer aber durch Vereinbarung in gewissen Bereichen von den OR-Vorschriften abweichen, also einen auf die Funktion und die Person zugeschnittenen Vertrag erstellen (siehe dazu OR 19, 361 und 362). Bei Kadermitarbeitern sind besonders zu beachten:
Kündigungsfristen, Konkurrenzverbot, Funktionsbeschrieb, Kompetenzbereich, Spesen, Leistungsanteil, Ferien und Überstundenregelung.
Als wichtiger Grund gilt namentlich jeder Umstand, bei dessen Vorhandensein dem Kündigenden nach Treu und Glauben die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden darf.

Über das Vorhandensein solcher Umstände entscheidet der Richter nach seinem Ermessen, darf aber in keinem Fall die unverschuldete Verhinderung des Arbeitnehmers an der Arbeitsleistung als wichtigen Grund anerkennen.

Wichtige Gründe für eine fristlose Entlassung (mehr bei seco: …Fristlose Kündigung: … ) sind in der Literatur zur Genüge genannt. Und es gibt viele Weg weisende Gerichtsurteile, an denen sich die Richter orientieren.

So ist es sehr wahrscheinlich, dass der Buchhalter, der sich an der Kasse selbst bereichert, oder der Finanzchef, der die Kompetenz überschreitet und einen Millionenschaden auslöst, freigestellt wird und die Schlüssel sofort abgeben muss. Das kann am Beispiel des Finanzchefs des Thurgauer Elektrizitätswerkes verfolgt werden.

«(…) Das Elektrizitätswerk des Kantons Thurgau EKT muss nach dem Zusammenbruch der US-Investmentbank Lehman Brothers 28 Millionen Franken abschreiben. Nun hat die EKT Strafanzeige gegen ihren ehemaligen Finanzchef  eingereicht. Mehr in der NZZ: Thurgauer Elektrizitätswerk klagt gegen EX-Finanzchef

Die Bestimmungen des zehnten Titels OR über den Einzelarbeitsvertrag gelten für alle Arbeitnehmer, eingeschlossen Kadermitarbeiter und höhere leitende Angestellte. Im Bereich Kader können Arbeitgeber und Arbeitnehmer aber durch Vereinbarung in gewissen Bereichen von den OR-Vorschriften abweichen, also einen auf die Funktion und die Person zugeschnittenen Vertrag erstellen (siehe dazu OR 19, 361 und 362). Bei Kadermitarbeitern sind besonders zu beachten:
Kündigungsfristen, Konkurrenzverbot, Funktionsbeschrieb, Kompetenzbereich, Spesen, Leistungsanteil, Ferien und Überstundenregelung.
 
Für «exotische» Arbeitsveräge, wenn sie z.B. für eine Firma auf den Kanalinseln zutreffen, gelten wohl andere bedingungen. Aber auch dort können Arbeitsverträge schnell aufgelöst werden.
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Was man mit einem untreuen Buchhalter macht, weiss man. Die Frage sei gestattet: Was macht man mit den Verantwortlichen, die für das Finanzdesaster verantwortlich sind?

Vielleicht ist diese Frage gar nicht zugelassen! Oder es gelten andere Massstäbe. Eine besondere Geschmacklosigkeit:

Manager feiern Luxusparty

Für weiteren Zündstoff sorgt zudem ein Luxusaufenthalt von AIG-Managern in einem exklusiven Resort im sonnigen Kalifornien auf Kosten des Staates. Wie US-Medien unter Berufung auf einen Ermittlungsausschuss des US-Kongresses berichten, beläuft sich die Rechnung für die Top-Manager auf 440’000 Dollar – Wellness-Behandlungen, Golf-Trips und Galamenüs inklusive. Mehr beim Tagi: Bluewin: …AIG belohnt Manager mit Luxusferien…

Während die einen feiern und sich verwöhnen lassen, beansprucht der Versicherungsgigant AIG eine weitere enorme Kapitalspritze der Notenbank in der Höhe von 38Mia Dollar! Siehe Handelszeitung. …Notleidender US-Versicherer AIG bekommt weiteren Milliardenkredit (AF)…

Geschmacklosigkeit ist kein Kündigungsgrund! Nachdem von berufenen Kritikern mehrfach geäussert wurde, dass viele Finanzfachleute ihr Business nicht (mehr) verstehen oder den Durchblick verloren haben, wird wohl das Recruiting-Karussel anlaufen. Wer würde sich einem Flugkapitän anvertrauen, der die Übersicht verloren hat und seinen Job nicht versteht?

Eine andere Geschmacklosigkeit, sie passt zum Thema und könnte die Gier darstellen: gesehen in shortnews: …USA: Neuer Rekord im Hot-Dog-Essen – 59,5 Hot Dogs mit Brötchen in zwölf Minuten… RP ONLINE zeigt gleich auch noch Bilder…für Gwundrige.

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