03 Der Überfall in Nidwalden im Jahre 1798


 

Kapelle St. Magnus auf dem Allweg, erbaut 1672, zerstört durch die Franzosen 1798,
wieder aufgebaut Anfangs des 19. Jahrhundert, Foto H. Odermatt

«(…) Einleitung zur ersten Abtheilung

Wir haben im Vorworte bemerkt, wie das Volk von Nidwalden darüber beschuldiget worden, dass es 1798 den Entwurf der helvetischen Staatsverfassung nicht unbedingt habe annehmen und beschwören wollen, und dass es es sich zuletzt dieser ungedingten Annahme und Beschwörung mit Waffengewalt widersetzte.

Um die Nidwaldner gegen diese Anschuldigungen zu rechtfertigen, ist nothwendig, dass vor allem der Entwurf der neuen helvetischen Verfassung gehörig gewürdiget und beleuchtet werde.

Ohne dieser Würdigung und Beleuchtung, die erst folgen wird, vorzugreifen, muss vorläufig bemerkt werden, dass in dem genannten Entwurfe oder Ochsischen Konstitution, welche 108 Artikel enthielt, 10 Artikel waren, die mehr oder minder wider die apostolische, römisch-katholische und alleinseligmachende heilige Religion und Kirche stritten, und über 30 Artikel, welche wider die weltliche Verfassung und Gesetze liefen. Da liess es sich doch schon Bedenklichkeiten tragen, ob und wie ein solcher Entwurf (Ochsisches Büchlein) anzunehmen sei! Und derlei Bedenklichkeiten trug das Volk von Nidwalden. Der Entscheid der Sache hängt nun von diesen zwei Fragen ab: Waren diese Bedenklichkeiten auch wirklich begründet? Und wie hat sich das Volk hierin in seiner Hadlungsart benommen?

Erster Abschnitt

Denkungsart des Volkes von Nidwalden über den Entwurf der helvetischen Staatsverfassung vom Jahre 1798.

(Der Entwurf ist am Ende sub lit. B abgedruckt.)

Erstes Kapitel

Bürgerliche Bedenklichkeiten

Durch die Annahme des Entwurfes der helvetischen Staatsverfassung vom Jahre 1798 glaubte das Volk von Nidwalden, wenn nicht ganz um seine Rechte und Freiheiten zu kommen, doch in denselben vielfältig verkürzt und benachtheiliget zu werden. So dachte man 1798 auch in Uri, Schwyz und anderswo. Von Obwalden können wir nichts berichten, weil uns die Urkunden mangeln. Wir wollen aber diese Denkungsart auch vom Kerne des Volkes von Obwalden annehmen. Und allerdings schlugen damals alle Umstände zusammen, die Urkanton dieser Staatsverfassung abgeneigt zu machen, und zwar der Ort, wo sie herkam, die Männer, welche sie entwarfen, die Absichten, warum sie gegeben wurde, die Zufriedenheit des Volkes mit seiner alten Landesverfassung, die grossen Opfer, welche die neue Staatseinrichtiung forderte, die empörende Art, die da im Entwurfe selbst zu dessen Einführung vorgesehen war, die schlechten Früchte, welche der neu gezogene Staatsmann bereits in Ländern hervorgebracht hatte, die Treulosigkeit der Leute, mit denen man zu thun haben sollte, und die Heiligkeit der uralten Rechte, auf die man zählte, dass sie nicht könnten, noch würden angetastet werden u.s.w. Ja, alle diese Umstände schlugen zusammen, das Volk von Nidwalden der Annahme des helvetischen Entwurfes von 1798 abgeneigt zu machen, und denselben aller Aufmerksamkeit zu würdigen.

Bedenklichkeit des Ortes, woher die Konstitution kam.

Nein, von Paris, von dieser Königsmörderin, kann nichts Gutes kommen! So Hiess es in Nidwalden, als der Entwurf der hellvetischen Staatsverfassung ruchbar wurde. Was sind das für Regenten, fragten die Landleute, die jetzt dort in Paris regieren, und was ist das für eine Verfassung, nach der sie jetzt dort herrschen? Wie haben sich diese Regenten in Paris ihre Hoheitsrechte zugeeignet? Wie sollten wir wohl diesen je zugethan sein können? Und mit solchen Gefühlen wachten beim Landmanne zugleich die bitteren Rückerinnerungen an den 10. Augustm. 1792 wiederum auf, an welchem Tage in der französischen Hauptstadt die Schweizergarde überfallen und gemordet wurde. Auch der Wegnahme des borromäischen Kollegiums in Mailand durch die Franzosen wurde schmerzlich gedacht als eines gewaltthätigen Raubes an schweizerischem Eigenthum und als Zerstörung einer wohlthätigen Anstalt und Stiftung zur Bildung und Erziehung junger katholischer Priester u.s.w. Bei diesen und anderen Verhältnissen musste es dem Volke von Nidwalden um so ernstlicher vorkommen, fragen zu müssen: „Wie von Paris, von diesem Orte aller Ungerechtigkeiten und Zerstörungen, geht jetzt auch eine staatliche Verfassung für die Schweiz und für uns aus! Wie sollten wir uns wohl je zu einem solchen Dinge verstehen können? Um so weniger noch, wenn wir Männer betrachten, die dieses Machtwerk entwerfen liessen?“

Bednklichkeit gegen die Urheber der neuen Konstitution

Erwäge man daher auch diesen anderen Umstand, der das Volk von Nidwalden der neuen helvetischen Staatsverfassung so abgeneigt machte. Das französiche Direktorium war es, das dem Peter Ochs, einem in Paris anwesenden Bürger aus der Stadt Basel den Auftrag gab, eine Konstitution nach dem Muster jener von Frankreich für die Schweiz zuzubereiten. Ochs leistete, was er übernahm, und das Direktorium, das durch seine Greuelthaten jeden Schatten des guten Namens schon lange eingebüsst hatte, genehmigte seine Arbeit, und traf alle Anstalten, derselben in unserem Vaterlande Eingang und Aufnahme zu verschaffen. Reubel, der französische Direktor, ein Elsässer, war der Beauftragte in dieser Angelegenheit.

Für die Wahrheit dieser beiden besprochenen Bedenklichkeiten führen wir an, dass sich das französische Direktorium von Paris selbst unterm 28. April 1798 durch seinen Kommissär Rappinat sowohl an Peter Ochs, als auch an die Schweiz folgendermassen ausdrückte: „Nie wird das Vollziehungsdirektorium den feurigen Eifer vergessen, den der Bürger Ochs für den Dienst und für die Befreiung seines Vaterlandes bewiesen hat. Er macht sich zur Pflicht, ihm das Zeugnis zu geben, dass ohne seine Bemühungen die Oligarchie und die Feinde der französischen Republik noch in Helvetien herrschen würde.“ Im Mai daraus äusserte sich das helvetische Direktorium hinwieder an Rappinat also: „Unsere Konstitution gab uns das französiche Direktorium.

Bedenklichkeiten rücksichtlich der Absichten Frankreichs.

Doch bedenklicher als beides Obige, fielen damals dem Nidwaldner Volke die Absichten auf, welche Frankreich in diesem Geschäfte leiten möchten. Fast handgreiflich sah man, dass das französische Direktorium die Umwälzungen der Schweiz beschlossen hatte, um durch Plünderung dieses Landes neue Hilfsmittel zu anderen Unternehmungen zu erhalten, um die Regierungen unterzordnen, der Gebirgspässe sich zu bemeistern, und die Armeen in die Schweiz zum Unterhalte verlegen zu können u.s.w. Als einem armen Hirtenvolke mussten ihm diese Besorgnisse schwer vorkommen. Nebst dem hatte Nidwalden 1798 ziemlich beträchtliche ersparte Korn- und Salzgelder, wie auch 800 prachtvolle und erst neu angeschaffte gezogene Feuergewehre, und von diesen befürchtete man, dass sie sämmtlich ein Raub der Franzosen werden möchten, wie es später auch wirklich der Fall war. Schlachtvieh, Futter, Käse und Butter möchten die Franzosen sich herausfordern, und stehende Heere möchten in’s Land hineinkommen, und Alles verderben und aufzehren; Heu und Holz dürften von den Armeen weggenommen werden u.s.w. Wirklich giengen diese Befürchtungen in Erfüllung, ehe nur Nidwalden ein Antrag zur Annahme des helvetischen Staatsentwurfes gemacht wurde, was dann eben das Volk zu einer solchen Abneigung stimmte. Wir wollen hier als Beleg einzig aufführen, was Hr. Schultheiss Steiger von Bern schrieb, als dasselbe am 5. März 1798 an die Franzosen übergegangen war: „Nun wurde die Larve weggeworfen, und dem bis dahin verstellten Raub- und Unterjochungsplan der ungezähmte Lauf gelassen. Unsere Kassen und Kapitalien wurden ausgeraubt,*) unsere Magazine aufgezehrt oder verkauft, unsere Waffen und Zeughäuser weggeführt, unsere Wohnungen und Dörfer geplündert, das ganze Land mit immer mehreren Truppeneinmärschen und Durchzügen überschwemmt. Alles, was reich und wohlhabend war, mit ungeheuren und unerschwinglichen Brandschatzungen zu Grunde gerichtet, Städte und Landschaften entwaffnet, das gemeine Wesen in allen seinen Theilen zertrümmert, vom obersten Magistraten bis zum letzten Gemeindevorgesetzten Niemand an seiner Stelle gelassen, und uns dagegen mit Gewalt der Waffen ein abgeschmacktes Gewebe von leeren Sentenzen und revolutionärer Hierarchie, welches sie eine Konstitution nannten, aufgedrungen, das sich aber den Bedürfnissen, Gewohnheiten, und Hilfsmitteln der Schweiz im ungeheuersten Widerspruch befindet, und zu nichts Anderm zweckdienlich ist, als um die Herrschhaft der Franzosen durch ein substituirtes (unterstelltes), von ihnen selbst gesetztes oder unter ihren Anhängern erzwungenes, mit namenloser Gewalt versehenes Direktorium auf alle künftigen Zeiten festzusetzen, und Land und Leute ihrer beständigen Willkür zu unterwerfen.“ Das waren die betrübten Folgen für Bern und zugleich auch Freiburg und Solothurn. Wenn sich nun Frankreichs Absichten an den grossen Kantonen auf diese Art enthüllten, wie hätten die kleinen Bergorte dadurch guten Willen bekommen sollen?

*) Laut Berichten aus Bern sind am 12. und 13. April 1798 etwelche Wagen mit Gelöd beladen von dort nach Frankreich ausgewandert. Sie führten beinahe 100 stark mit Eisen beschlagene Kisten, worin der Schatz enthalten war.

Fortsetzung folgt


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