Wenn heute in der Weltwoche festgestellt wird, …Nidwalden – Eigensinnig und frei…, so mag dies auf die Urbevölkerung zutreffen. Mit der Erschliessung der Zugangswege via Strasse, Bahn und See (Bau der Achereggbrücke in Stansstad, aufkommen der Schiffahrt auf dem Vierwaldstättersee, und später der Erweiterung der Stansstad-Engelbergbahn bis nach Luzern, des Ausbaues der Lopperstrasse und schliesslich der Bau der A2 durch den Kanton Nidwalden), kamen nicht nur Kurgäste nach Nidwalden, sondern auch Industrie, Gewerbe und Dienstleistungsbetrieb entwickelten sich. Durch geschickte Steuerpolitik ist es gelungen, viel Steuersubstrat in den Kanton Nidwalden zu bringen. Dies wiederum machte Nidwalden zum «Schlafkanton» von Luzern. Man sehe sich die Entwicklung sämtlicher Gemeinden vorab Ennetbürgen und auch das etwas abgelegene Emmetten an. Die Vermischung der Bevölkerung hat den «Eigensinn» wahrscheinlich etwas ausgeglichen. Wer aber die Urbevölkerung verstehen will, der befasse sich mit einem Zeitzeugen aus der «Franzosenzeit». Wer könnte dies nicht besser sein als der damalige Stanser Pfarrhelfer Franz Joseph Gut. Ich habe eine Originalausgabe seiner «Nidwaldner-Bibel» von einer Tante nach ihrem Tode zugesprochen erhalten. Ich werde daraus wie Gutenachtgeschichten, brockenweise daraus zitieren. Lesen Sie:
Der Überfall in Nidwalden
im Jahre1798
in seinen Ursachen und Folgen
Verfasst und herausgegeben von Franz Joseph Gut,
Pfarrhelfer in StansDenkmal auf dem Allweg «Den Helden von 1798«der Obelisk wurde von Bildhauer Alois Z’graggen geschaffen (1900)Foto: H. OdermattStans, 1862, Verlag beim Verfasser; Druck und Commisions-Verlag von A. Eberle und Söhne in Schwyz
„Lasset uns unserem gedrückten Volke helfen.“I. Makabäer 3, 43
„Wir haben für Diejenigen gesorgt, die lesen wollen, dass es ihnen zur Ergötzung ihres Gemüthes würde; für die Lehrbegierigen aber, dass sie es leichter ihrem Gedächtnisse eindrücken; und für alle Leser, dass sie den Nutzen daraus schöpfen“ II Makabäer 2, 26
InhaltErste Abtheilung
Vorwort im Allgemeinen
Einleitung zur ersten Abtheilung
Erster Abschnitt. Denkungsart des Volkes von Nidwalden über den Entwurf der helvetischen Staatsverfassung vom Jahre 1798
Erstes Kapitel: Bürgerliche Bedenklichkeiten
Zweites Kapitel. Religiöse Bedenklichkeiten
Zweiter Abschnitt. Handlungsart des Volkes von Nidwalden in Beschützung seiner gefährdeten Freiheit und Religion zur Zeit der Scheizerischen Staatsumwälzung im Jahre 1798
Erstes Kapitel. Handlungsart des Volkes von Nidwalden im Jahre 1798 als Urkanton mit seinen alten Bundesbrüdern im Besonderen
Die fünf alten Orte Uri, Schwyz, Nidwalden, Zug und Glarus wenden zur Beschützung ihrer Freiheit und Rechte an:
Gütliche,
Rechtliche Mittel
Einleitung zur zweiten Abtheilung
Zweite Abtheilung
Nidwalden nach Auflösung der bisherigen Verbindungen vereinzelt
Kapitel
Innerer Zustand des Landes 1798 vor der Revolution
Frankreichs Revolution und Konstitution kommen in die Schweiz und finden Aufnahme
Frankreichs Konstitution kömmt nach Nidwalden
Verwerfung der Konstitution in Nidwalden
Bedingte Annahme der Konstitution in Nidwalden
Die neue Regierung und Ordnung der Dinge in Nidwalden
Handlungen der helvetischen Behörden vom 13. Mai bis 18. Augustm. 1798, die theils das Volk von Nidwalden reizten, theils die Kapitulation wesentlich verletzten
Vom Bürgereide im Allgemeinen
Der Bürgereid in Nidwalden
Zustand in Nidwalden vom 18. bis 28. Augustm. 1798
De Landsgemeinde vom 29. Augustm 1798 und die Nothwehr in Nidwalden
Der neue Kriegsrath und seine Laufbahn
Nidwaldenan den Grenzen gegen seinen Feind
Des Kriegrathes ferneres Wirken
Der Feind nahet,- die ersten Gefechte
der neunte Herbstmonat(1798) in Nidwalden
Der zehnte Herbstmonat in Nidwalden und die folgendenTage
Niederlagen des Feindes
Umgekommene und Verwundete in Nidwalden
Raub und Brand in Nidwalden und Schatzung des Schadens
Gräueltaten der Franzosen in Nidwalden
Neue Verfolgungen der Landsleute von Seiten der helvetischen Behörden
Schicksale der Welt- und Ordensgeistlichen, der Kirchen, Kapellen, Klöster, u.s.w. In Folge des 9. Herbstmonats 1798
Eingriffe der helvetischen Behörden in’s Geistliche und Kirchliche nach dem 9. Herbstmonat 1798
Nothund Armuth in Nidwalden, Steuern und Vertheilungen
Leistung des Bürgereides in Nidwalden
Politisches Glaubensbekenntnis des Distrikts Stans
Antworten auf einige allgemeine Anschuldigungen
Fortsetzung der Geschichte Nidwaldens von 1798 bis 1810 in Bruchstücken
Anhang
A. Verzeichnis der im Jahre 1798 am 9. Herbstmonat in Nidwalden Umgekommenen und ihre Todesarten. (Anhang zum 19. Kapitel der II. Abtheilung).
B. Entwurf der helvetischen Verfassung
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