Die Schweiz nach Annahme der Einwanderungsintiative


 

Wegen den Aktivitäten im Finanz- und Versicherungssektor musste mit den USA keine Personenfreizügigkeit vereinbart werden…! Und die Übernahme amerikanischer Gesetze wurde auch nicht aufgezwungen….  Der folgende EU-Artikel ist wahrscheinlich nur für das schöne Wetter gut!
  • EU: Artikel 67(ex-Artikel 61 EGV und ex-Artikel 29 EUV) (1) «Die Union bildet einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, in dem die Grundrechte und die verschiedenen Rechtsordnungen und -traditionen der Mitgliedstaaten geachtet werden» – Die Schweiz scheint eine Ausnahme zu sein!

Die Abstimmung ist ein Teil, die Umsetzung der andere. Was ist zu erwarten? Schwer zu sagen! Laut Ives Rossier, Chefunterhändler mit der EU, sei vorerst zu klären, was man wolle. Braucht es noch Deutung? Der Chef – das Volk – hat gesprochen. Das Ziel ist jetzt bekannt. Nun gilt es, die Strategie für die Erreichung zu entwickeln. Sonst gilt: „Wer die Ziele aus den Augen verliert, muss die Anstrengungen erhöhen“ (frei nach Mark Twain).

Der Auftrag ist klar: Bundesverfassung Art. 121a (neu) Steuerung der Zuwanderung

1 Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig.

Jetzt geht es nur noch um das „Wie“ und auch, aber weniger, um das „Wieviel“! Was die EU für sich intern für gut findet, muss nicht auch für die Schweiz gut sein. Für die EU ist die direkte Demokratie ein starkes Gift. Sie scheut es wie der Teufel das Weihwasser! Aber niemand möchte Gift nach Brüssel schicken!

Nicht Deutung sondern die Klärung von Begriffen ist notwendig. Beispiel: Zugang zum Markt der EU und Teilnahme am Binnenmarkt sind längst nicht das Gleiche. Man denke bei Letzterem etwa an die Sozial- und Steuergesetzgebung und die ‹zig tausend Bestimmungen! Wer von „bilateral“ spricht, aber „unilateral“ oder gar «multilateral» meint, vernebelt bewusst die Absicht!

«Der Europäische Binnenmarkt ist der gemeinsame Binnenmarkt der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der unter diesem Namen offiziell seit 1. Januar 1993 existiert (derzeit 28 Staaten)» Mit dem Europäischen Binnenmarkt besonders verbunden sind des Weiteren: Island, Liechtenstein und Norwegen durch den Europäischen Wirtschaftsraum, die Schweiz durch bilaterale Verträge sowie die Türkei (Zollunion seit 1996).

Bezüglich Markt: Für die Schweiz ist nur der Zugang zum Markt von besonderem Interesse. Der europäische Binnenmarkt ist eine EU-interne Angelegenheit. Um Ordnung im Staat herzustellen empfahl Konfuzius am vordringlichsten die Richtigstellung der Begriffe – Alles soll bei seinem richtigen Namen genannt werden – die Idee passt gut in die heutige  „Mediendemokratur“.

„(…) …In Zeiten der europäischen Schuldenkrise geht es aber um mehr als nur um die Souveränität. Es geht um die Wettbewerbsfähigkeit. Die Flut an Regulierungen auf diesem Binnenmarkt ist enorm. Und es gibt Vorschriften, welche nicht Regeln für den Marktzugang darstellen, sondern den Wettbewerb behindern.
Die einzelnen Länder gehen dazu über, die eigenen Regulierungen via Europäische Union den anderen Ländern aufzuzwingen. «Raising your enemy’s costs» («die Kosten des Gegners erhöhen») heisst die Strategie. Wenn die EU die Finanzmarktaufsicht und den Kündigungsschutz verschärft, verlieren der Finanzplatz London und ganz Grossbritannien Wettbewerbsvorteile. Wenn die EU den Mutterschaftsurlaub auf mindestens 20 Wochen ausdehnt, erhöht das die Kosten in Deutschland. So werden britische Dienstleistungen und deutsche Güter teurer. Die überregulierten Länder Südeuropas und Frankreich stülpen ihre Regeln den letzten erfolgreichen Volkswirtschaften Europas über. Die Nivellierung zu immer mehr Regeln zieht die Erfolgreichen in den Abgrund. So entsteht eine Dynamik nach immer mehr Zentralismus und immer mehr Staat. Darum geht es auch, wenn die Vertreter der EU bei jeder Gelegenheit von einem «homogenen Rechtskörper» sprechen, der auf dem EU-Binnenmarkt gelten müsse. Und darum geht es der EU, wenn sie von der Schweiz einen Automatismus bei der Übernahme neuen EU-Rechts verlangt.
Klar: Ein Wettbewerb braucht Regeln. Aber ein zentralistisch verwalteter «homogener Rechtskörper» ist nicht nötig. Gerade der Binnenmarkt innerhalb der Schweiz beweist das Gegenteil. Entscheidend ist, dass Anbieter nicht plötzlich diskriminiert werden. Es ist unklar, wie sich die Schweiz vor einer derartigen Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit schützen kann. Denn auch Bundesrat Burkhalter sprach in Pfeffingen davon, er anerkenne dieses Prinzip der Homogenität. Der Zugang zu den europäischen Märkten ist wichtig für die Schweiz. Die automatische Übernahme von EU-Regeln, welche unsere Wirtschaft im globalen Wettbewerb schwächen, wäre aber gefährlich.)“ (Veröffentlicht in der Basler Zeitung vom 24.10.12, Foto: Gerd Altmann / pixelio.de)Aus: Ordnungspolitischer Blog: „EU-Binnenmarkt: Gefährlich für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz?

Es gibt Gründe, die zu Vorsicht mahnen. Warum? Die Sieger der Abstimmung haben viele Gegner und diese müssen die Umsetzung an die Hand nehmen, contre coeur, quasi. Die „Deutungshoheit“ einer Initiative nehmen Bundesrat und Parlament für sich in Anspruch. Dahinter agiert die Bundesverwaltung (Die Schweiz wird nicht regiert, sie wird verwaltet.). Bereits war von Umgehung der Volksintiative die Rede! Ist der Bundesrat an der erfolgreichen Umsetzung der Masseneinwanderungsintiative überhaupt echt interessiert? Zweifel sind berechtigt! Die Indizien und einige Gedanken:

  • Bundesrat und Parlament empfahlen dem Volk Ablehnung der Initiative.
  • BR Burkhalter, einst Mitglied der Nebs (Neue Europäische Bewegung Schweiz; Ziel die EU-Mitgliedschaft der Schweiz), wird seine diesbezüglichen Sympathien kaum verleugnen. Die Salamitaktik hat System! Scheibe um Scheibe: – Die Schweiz soll dem Europäischen Gerichtshof EuGH unterstellt werden. Konsequenz: Fremde Richter!
  • Dies würde in einem Rahmenvertrag geregelt. Rahmenvertrag bedeutet die automatische Übernahme von EU-Recht in allen Teilen, welche die Beziehungen zur EU betreffen! Konsequenz: Schleichender EU-Beitritt – Verlust von Volksrechten und an Souveränität!
  • Der Bundesrat hat schon 1994 den EU-Beitritt als strategisches Ziel formuliert!
  • 1999, Botschaft zur Genehmigung der sektoriellen Abkommen  zwischen der Schweiz und der EG (98.028): … Die Ihnen zur Annahme vorgelegten sektoriellen Abkommen sind das Ergebnis der wichtigsten Verhandlungen im Rahmen der schweizerischen Integrationspolitik seit der Ablehnung von Volk und Ständen des EWR-Abkommens am 6. Dez. 1992….  ….Multilateralismus ….   ……………….. 65 Fakultatives Staatsvertargsreferendum. Gemäss Artikel 141 Absatz ….. unterliegen Staatsverträge, die unbefristet und unkündbar sind, den Beitritt zu einer internationalen Organisation vorsehen oder eine multilaterale Rechtsvereinheitlichung herbeiführen, dem fakultativen Referendum.
    Die sieben sektoriellen Abkommen sind kündbar und sehen keinen Beitritt zu einer internationalen Organisation vor. Es bleibt zu prüfen, ob sie eine multilaterale Rechtsvereinheitlichung herbeiführen. Da die sieben Abkommen in einem einzigen Genehmigungsbeschluss zusammengefasst werden, genügt es nach der Praxis, dass ein einzelnes Abkommen eine multilaterale Rechtsvereinheitlichung herbeiführt, damit der gesamte Bundesbeschluss dem Referendum nach Artikel 141, Absatz 2, Buchstabe d, Ziffer 3 nBV unterliegt. Diese Lösung, die auf eine Prüfung jedes einzelnen Abkommens verzichtet (mit Hinweis auf Art. 141 ….), bietet den Vorteil der Klarheit und der Verfahrensvereinfachung. Eine detaillierte Prüfung jedes einzelnen Abkommens würde an der Anwendung von Artikel 141 …..) für die Gesamtheit der Abkommen im einzigen Genehmigungsbeschluss nichts ändern und nur Probleme bereiten in Bezug auf die Anwendbarkeit dieser Referendumsklausel…. Quelle: BBl 1999 6128 – admin.ch
  • Der Bundesrat hat es abgelehnt, das Gesuch nach den jüngsten Europaabstimmungen zurückzuziehen, wie dies die SVP und auch Teile von FDP und CVP gefordert hatten. Der Beitritt zur EU wird weiterhin als längerfristige Option für die Schweiz erachtet. Aus SRF Tagesschau vom 26.10.2005
  • Der Bundesrat hat dem Volk „Knebelverträge mit Guillotine-Klausel“ schmackhaft gemacht. Um es sich angenehmer anhören zu lassen wurde der Begriff Bilateralismus geprägt – gemeint war aber Unilateralismus, das einseitige Handeln eines Staates („Staat“ EU), ohne Rücksicht auf andere (Schweiz). Versuche zur Verständigung und Bewältigung von Konflikten kann von Seiten der EU nicht erwartet werden. Es wird diktiert und es muss gehorcht werden. Sonst wird der Hebel angesetzt: Ein weiterer Marktzugang wird verwehrt, Absage des Elektrizitätsabkommens, Aussetzung der Verhandlungen zwischen Brüssel und Bern über das milliardenschwere Forschungsabkommen «Horizon 2020» usw.
  • Bald wird kaum noch etwas entschieden, was nicht mit „Brüssel“ kongruent ist. Der Begriff „Bilateral“ wird missbraucht. „Bilateral“ bedeutet Anpassung, Unterwerfung, Selbstaufgabe.
  • Der Bundesrat hat Kosten stets schön geredet: 2005 stimmte das Schweizer Volk dem Schengen/Dublin-Abkommen zu. Die mutmasslichen Kosten wurden mit 7,4 Mio Franken beziffert. 2012 betrugen diese 92 Mio Franken, bei abnehmender Sicherheit bzw. zunehmender Kriminalität. Die Nettoeinwanderung beträgt anstatt etwa 8000/Jahr, das Zehnfache! So viel kostet uns die EU | Die Weltwoche, Ausgabe 38/2011
  • Das Versprechen des Bundesrates vor der Abstimmung zu den „Bilateralen I“ war die Entscheidungsautonomie der Vertragsparteien. Das schreibt der Bundesrat auch in der Broschüre: Bilaterale Abkommen Schweiz EU? August 2009 17.08.2009 | 2308 kb | PDF
    «Die bilateralen Abkommen basieren auf zwischenstaatlicher Zusammenarbeit, das heisst, es werden keine Souveränitätsrechte an eine übergeordnete Instanz (wie etwa an die EU-Organe Kommission, Rat, Parlament und Gerichtshof) abgetreten. Die Umsetzung der Abkommen liegt allein in der Kompetenz der Vertragspartner. Zu sehen unter Bilaterale Abkommen Schweiz-EU  unter «Weitere Informationen». Die Wandlung kam wie das Amen in der Kirche. Die Eigenständigkeit sei veraltet. Ebenso die die Ablehnung fremder Richter.
  • Der Bundesrat hat die Schweiz sukzessive in die EU-Abhängigkeit getrieben. Sie ist daher kaum mehr als gleichberechtigten Vertragspartner anzusehen! Anstatt die Stärken zu stärken und die Schwächen zu schwächen, passierte das Gegenteil! Berner Zeitung: „Warum die angeblichen Trümpfe der Schweiz nicht stechen“
  • Rudolf Strahm der ehemalige Preisüberwacher sieht es richtig. Mit seinen ehemaligen Bundeshauskollegen geht er sehr sanft um.

(…) Die Schweiz sieht sich mit einer Unzahl von Forderungen der EU konfrontiert. Einige von ihnen zielen darauf ab, das Abkommen zur Personenfreizügigkeit und damit die bilateralen Verträge auszuhebeln. Die Schweiz kann Spielraum gewinnen, indem sie Gegenforderungen formuliert. Gerade im Arbeitsrecht ist das angezeigt. Nötig wären allerdings eine Gesamtstrategie und ein fähiger Chefunterhändler, findet Rudolf Strahm ..)“ – mehr

  • BR Schneider-Ammann äusserte sich in Berlin vor den Medien im Januar 2014 laut NZZ: «Personenfreizügigkeit bleibt», deutlicher: …. „Er habe klargemacht, dass die Abstimmung im Sinne des Bundesrates ausgehen werde und die Regierung engagiert für den Erhalt der Personenfreizügigkeit kämpfe“… Daraus folgt: Der Bundesrat sorgt dafür, dass nicht sein wird, was nicht sein darf! Er kannte das Resultat schon vor der Abstimmung! Aushebelung oder Sabotage am Volkswillen?
  • Bei der Ausschaffungsinitiative wurde eine breit abgestützte Arbeitsgruppe eingesetzt. Diesmal passt so etwas weder der Verwaltung noch Bundesrätin Simonetta Sommaruga. Das Bundesamt für Justiz (EJPD) liess wissen: «Eine spezielle Arbeitsgruppe wird es nicht geben» Mitwirken könne man in der Vernehmlassung. Dafür wird eine „Expertengruppe“ (aus lauter Gegnern der Initiative!) gebildet, in der die Intianten nicht dabei sind! Konsequenz: Beste Voraussetzung, die Verwirklichung des Volksauftrages in den Sand zu setzen oder mindestens zu verwässern!
  • Die Wirtschaftsverbände trauen Frau BR Simonetta Sommaruga nicht. Sie wünschen die Einbindung der SVP in den Umsetzungsprozess! Das wäre eine Chance. Doch der Bundesrat mauert! Gemäss BR J. Schneider-Ammann bleibt der Prozess den «Experten» vorenthalten. So wird es für den Bundesrat, die Bundesverwaltung und die Experten leichter zum Schluss zu kommen, die Masseneinwanderungsinitiative sei nicht umsetzbar. Daher müsse folglich das Volk für oder gegen den Bilateralismus stimmen um die Masseneinwanderungsinitiative auszugehebeln. Schliesslich kann es bedeuten, dass der Motion 13.4117 –; Strategische Positionen zum Verhältnis der Schweiz zur Europäischen Union nicht die nötige Nachachtung zukommt.
  • Der Bundesrat hat der zwar Motion zugestimmt. Ob er es ernst meint wird sich weisen. Er wird wohl gezwungen sein, diese wenigstens einzubeziehen. FDP-Nationalrätin Christa Markwalder (Präsidentin der Neuen Europäischen Bewegung Schweiz) ist für einen EU-Beitritt. Sie will daher die Motion bekämpfen. «Eine institutionelle Weiterentwicklung des bilateralen Wegs sei für die EU vorerst sowieso kein Thema mehr.» … vorläufig, und danach? Frau Markwalders Ansinnen könnte etwas weniger Gewicht bekommen! An ihrer Haltung ändert nichts, auch wenn sie betont, «im Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik müsse das Kapitel zur wirtschaftlichen Integration in die EU nach dem 9. Februar neu geschrieben werden», darf geschlossen werden, dass sie die volle Integration meint. Die Nebs hat ihre Ziele nicht neu definiert!
    Konsequenz: Bilateral bedeutet unilateral oder gar multilateral. Dies hat die automatische Übernahme von EU-Recht und fremde Richter zu Folge. Die Rechnung soll für Bundesrat Didier Burkhalter aufgehen. Der Unterwerfungsprozess kann mit der Aufgabe der Souveränität abgeschlossen werden. BR Burkhalter, die Nebs, die EuroTurbos können den Erfolg feiern – ebenso die Politiker der EU, sie haben endlich etwas erreicht!
  • Nun wird die Forschung abgestraft. Einerseits ist es von Seiten der EU bedenklich, dass ihre Unterwerfungspolitik wichtiger ist als Wissen und Fortschritte in der Forschung. Nicht die Ja-Sager sind daran Schuld. Es ist dies Folge der schweizerischen Schrebergarten-Innenpolitik. Aufgegeleiste Forschungsprojekte können nicht realisiert werden. Die Ideen werden aber in der EU mit Handkuss genommen und gratis genutzt! Der Verlust dieses Wissens, welches mühsam erarbeitet wurde, ist kaum abschätzbar! Das sollte man sich zu Ende denken!
  • Man beklagt überfüllte Hochschulen. Das Warum wird kaum diskutiert. Ein Student aus dem Kanton Glarus kostet den Kanton ca. 20’000 Fr. an Hochschulbeitrag/Jahr. Der Student bezahlt die Studiengebühr. Ein ausländischer Student bezahlt die Studiengebühr, aber dessen Staat übernimmt keinen Hochschulbeitrag. Man könnte für alle den Hochschulbeitrag verlangen und den Schweizer Studenten mit einem Stipendium von 18000 Fr. unterstützen. Er müsste nach wie vor die Studiengebühr leisten. Der ausländische müsste bei seinem Staat dann um ein Stipendium nachfragen. Freilich müssten dann auch Hochschulbeiträge im Ausland berappt werden. Vier Aspekte ergäben sich: Die Hochschulen würden nicht mehr überfüllt, es kämen aus dem Ausland nur die Besten, die Kostenwahrheit käme transparent an den Tag und die Forderung, Studiengebühren zu erhöhen viele ins Wasser. Vater Staat hat aber etwas anderes ausgehandelt!
  • In der Schweiz herrscht eine Mentalität, die glaubt, man könne alles mit der grossen Geldtasche regeln. Gemeinsame Statistiken EU-Schweiz. Die Schweiz trägt die gesamten Kosten. Warum nicht 50/50 bzw. paritätisch?

«(…)… Sie möchte Physiotherapeutin werden. Wie rund 500 weitere… auch. In mehreren Schritten werden mittels Prüfungen fast vier Fünftel von ihnen «ausgesiebt»; etwas mehr als 100 dürfen das Studium dann antreten…. Nun wären wir die Letzten, die bei anspruchsvollen Berufen gegen eine besonders strenge Selektion wären. Mediziner und Physiotherapeuten kommen ihren Mitmenschen ziemlich nahe, also muss man sie gut aussuchen. Aber vier Fünftel der Ausbildungswilligen, Hunderte – weg, einfach so? Da kann doch etwas nicht stimmen. Allenthalben wird über Fachkräftemangel geklagt….)»

Fazit: Je stärker gesiebt wird, desto mehr Rekrutierungen aus dem Ausland sind nötig. Neben der Klärung der Begriffe, müsste auch das eigene Haus aufgeräumt sein!
Den Fachkräftemangel bekämpfenMit der Rede vom „Fachkräftemangel“ ist ein vieldeutiger, oft missverstandener und in der jüngsten Abstimmung auch missbrauchter Begriff im Gebrauch. Ein „Fachkräftemangel“ wird oft von jenen beklagt, die am meisten zu dessen Behebung beitragen könnten. – See more at: http://www.rudolfstrahm.ch/?p=1033#sthash.wychKX2Q.dpuf

Die Reaktion der EU mag nach billiger Rache aussehen

Die Schweiz hatte als Standort mehrerer internationaler wissenschaftlicher Zentren gehofft, am „Horizon“-Programm teilnehmen zu können. „Der Schritt dahin ist einfach“, betonte ein Kommissionssprecher am Montag. „Sobald die Regierung das Protokoll mit Zagreb unterzeichnet, können wir auch wieder über die offenstehenden Vorhaben im Bereich Wissenschaft und Forschung reden.“ => Verhandlungen ausgesetzt: Die EU straft die Schweiz

Fazit: Erst Knebelverträge, dann Erpressung!

Dass in der EU die Schweizer Demokratie nicht verstanden wird, muss man kaum noch begründen. Aber einige Aussagen darf man genüsslich in sich ziehen und Folgerungen festhalten:

«(…)…Natürlich geben alle vor, das Resultat zu «respektieren». Diese Sprach­regelung haben die vereinigten EU-Bürokraten mittlerweile zähneknirschend akzeptiert. Sie haben aber nicht verstanden, was direkte Demokratie ist – ausser dass das für ihre Länder überhaupt gar nicht geht. Angela Merkels Sprecher stellte auf eine Frage unmissverständlich klar: «Das ist kein Thema für diese Bundesregierung.» In ganz Europa gilt, dass die Bürger zu Sach­themen nichts zu sagen haben. Das soll nach dem Willen der Mächtigen auch so bleiben. …/…EU-Parlamentspräsident Martin Schulz spricht sich gegen sofortige Massnahmen aus, aber nur aus taktischen Gründen. Gegenüber «Spiegel Online» sagte er gestern: «Die Regierung in Bern hat die Initiative klar abgelehnt. Sie ist in dieser Frage unser Partner. Da sind wir nicht gut beraten, wenn wir sofort losschlagen.» Schulz sieht in unseren Bundesräten also die netten Kumpel der europäischen Unterwerfung der Schweiz, die jetzt dummerweise ein störrisches Volk am Hals haben. Die Kumpel muss man stärken, dann wird alles gut. Man könnte meinen, er rede von einem Entwicklungsland auf dem Weg zur Demokratie. … /… Der deutsche SPD-Vize Ralf Stegner stellt die ganze Schweiz als verrückt hin. Ihr drohe «Verblödung», weil sie anders abgestimmt habe, als die Regierung empfohlen habe. Demokratie ist für Stegner die Frechheit, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen. …/… Der süddeutsche EU-Abgeordnete Andreas Schwab (CDU) sagt im «Tages-Anzeiger», es gebe gute Gründe, weshalb andere Länder nicht über die Personenfreizügigkeit abstimmen dürften. Auf Nachfrage wagt er es nicht, inhaltliche Gründe gegen Volksabstimmungen vorzubringen, sondern verweist darauf, dass eine Abstimmung in einem Land nicht mit der Mitgliedschaft in der EU vereinbar sei. … (Anmerkung: Falls dem so sein sollte, hat uns der Bundesrat noch nicht erklärt!)…/…Die EU-Kommission verwies in ihrer Stellungnahme darauf, dass die Bürger Europas keine andere Freiheit höher schätzten als die Personenfreizügigkeit. Vermutlich hat man das mittels Befragung herausgefunden. Man sollte die EU-Bürger einmal fragen, ob sie Volksabstimmungen wie in der Schweiz gut fänden. Vermutlich traut sich das niemand in der Brüsseler Bürokratie. Die Gefahr, die von den EU-Bürokraten nun heraufbeschworen wird, die nennt sich direkte Demokratie. Nichts ist den Regierenden lästiger als Bürger, die Nein sagen können….)» Den ganzen Artikel im Tagi! Die Angst geht um – die Angst vor der Demokratie

Als Vorsitzender des Europäischen Parlaments erhält Martin Schulz ein jährliches Salär von rund 206.200 Euro.

Der Schulze von Brüssel: Wer das Kreuzchen hat, segnet sich … Schulz gehört nachweislich zu den Abgeordneten, die sich durch betrügerische Eintragungen in die Anwesenheitsliste Tagegelder erschlichen haben. Um weitere Recherchen zu verhindern, stellte er im Plenum des Europa-Parlaments den Antrag, dass Journalisten daran gehindert werden sollten, das Parlamentsgebäude zu betreten.Hätten die Bürger wirklich die Wahl, würde ein Mann wie Martin Schulz mit Sicherheit nicht mehr gewählt werden. Aber diese Möglichkeiten haben sie nicht: Denn die etablierten Parteien legen ganz allein fest, wer auf ihre Listen kommt und wer ganz vorne steht, eine Wahlmöglichkeit hat der Bürger nicht….

Und schliesslich gibt’s noch dicke Post von Hans Kaufmann.

«(…) Die staatsstreichähnliche Missachtung von Volks- und Parlamentsentscheiden, die Aushebelung von Volksrechten, die selektive, teils irreführende Informationspolitik, die Einschüchterungsversuche und Arbeitsverweigerung sowie das Agieren hinter dem Rücken der SVP verunmöglichen eine konstruktive Arbeit zusehends», heisst es im Rücktrittsschreiben. )» Tagi: Verärgert über Bundesrat – Hans Kaufmann tritt ab

 «(…)… Auf Anfrage der NZZ bestätigt der Finanzpolitiker, insbesondere die Zusammenarbeit mit Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, aber auch mit anderen, sei nicht mehr möglich. Kaufmann nimmt kein Blatt vor den Mund: «Ich fühle mich angelogen, es werden falsche Zahlen genannt, teilweise herrscht Arbeitsverweigerung»

Als Christoph Blocher Chef des Bundesamtes für Migration (BFM) war, wünschten ihn die Mitarbeiter ins Pfefferland – bis Frau Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf kam – dann hätte man ihn gerne zurück gehabt…! Sie bescherte einen Scherbenhaufen und wechselte ins Finanzdepartement. Management by Helikopter – Ankunft mit viel Lärm, Staub aufwirbeln und wieder verschwinden -. Das BFM hat seit 2005 zwei Reorganisationen hinter sich und eine dritte läuft noch! Und jetzt soll es die Zuwanderungsinitiative managen! Es scheint einiges nicht zu stimmen im Staate!

Treffen die Aussagen von Hans Kaufmann nur halbwegs zu, gäbe es Arbeit für einen tüchtigen Organisationsentwickler. Mit Pflästerlipolitik lässt sich das Agieren am Volk vorbei allerdings nicht reparieren. Wenn innerlich gekündigte Mitarbeitende durch die Hallen wandeln, sind die Unzulänglichkeiten, um es gnädig auszudrücken, meist auf dem Mist der Führung gewachsen. Es dämmert, warum das Volk das Vertrauen in die oberste Führung verloren hat.

Das Volk will eine Schweiz als souveränes Land haben. Es wehrt sich nicht gegen einen erleichterten Zugang zum EU-Markt. Dafür wurden schliesslich hohe Kohäsionszahlungen geleistet. Es wehrt sich gegen eine Integration in die EU. Den Beitritt zum Binnenmarkt der EU muss es ablehnen. Die automatische Übernahme von fremdem Recht und  Knebelverträge gehören nicht zur Tradition. Falls dies nicht verstanden wirdt, müssen die Verträge mit der EU inkl. Schengen gekündigt werden. Dem Freihandel sei die Tür geöffnet. Selbst die EU könnte ihr Gesicht wahren, weil es kein Nachahmungspotenzial wegen „Spezialbehandlung“ der Schweiz geben würde! Die Diplomaten haben es in der Hand, dafür zu sorgen, dass der Auftrag des Volkes respektiert und umgesetzt wird. Sonst hat es die Möglichkeit, sich zu wehren.

Viel Lärm nur darum, weil das Volk die Autonomie über die Zuwanderung durch die Schweiz bei sich haben will.


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