Die Richter und die Immunität


Ein Richter im Sog der Immunität

Kontroverse zwischen Strassburg und Bukarest um einen Korruptionsfall

Karl-Otto Sattler, Strassburg · Ein Korruptionsskandal, der in Rumänien Aufsehen erregt, könnte auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg für Unruhe sorgen. Gabriela Birsan, Richterin am rumänischen Obersten Gerichtshof, soll ebenso wie eine Kollegin angeblich in den Genuss teurer Auslandsreisen und in den Besitz wertvollen Schmucks gekommen sein, spendiert von einem Geschäftsmann in der Hoffnung auf einen günstigen Ausgang der gegen ihn laufenden Verfahren.

Wem gebührt Straffreiheit?

Die Ermittlungen in diesem Fall schlagen wegen einer Hausdurchsuchung Wellen bis zum Europarat, denn Birsans Gatte Corneliu amtiert am Menschenrechtsgerichtshof als rumänischer Richter. In dieser Funktion geniesst er Immunität, die laut dem Strassburger Gerichtspräsidenten Jean-Paul Costa auch Ehepartner und minderjährigen Nachwuchs einbezieht. Dieser bizarre Konflikt dürfte in der 50-jährigen Geschichte der höchsten juristischen Instanz Europas einmalig sein.

Im Zuge der Ermittlungen gegen die verdächtigen Richterinnen hatte die Staatsanwaltschaft in Rumänien eine Hausdurchsuchung bei Gabriela Birsan angeordnet. Doch diese lebt nicht allein in ihrer Wohnung, sondern zusammen mit ihrem Gatten – weshalb zwangsläufig auch dessen Bleibe durchsucht wurde, obwohl gegen ihn nichts vorliegt. Dieser Umstand rief Costa auf den Plan, der im Namen der Europarats-Richter die Durchsuchung beim rumänischen Kollegen als Verstoss gegen die Immunitätsregeln des Strassburger Gerichts kritisiert. Costa, ein französischer Jurist, betonte die Bedeutung dieser Immunität, die eine unabhängige und unparteiische Rechtsprechung garantieren soll. Bemerkenswerterweise erklärte Costa, dass sich die Immunität der 47 Richter auch auf deren Ehepartner und minderjährige Kinder erstrecke. Zur Verblüffung der rumänischen Öffentlichkeit hatte auch Gabriela Birsan mit diesem Argument gegen die Hausdurchsuchung protestiert.

Juristisches Neuland

Costa insistiert, dass allein der Gerichtshof die Immunität der Europarats-Richter aufheben könne. Er fordert die Bukarester Regierung auf, im Falle von Corneliu Birsan einen entsprechenden Antrag zu stellen und diesen zu begründen. Daran denken die Rumänen indes nicht. Stattdessen kontert die dortige Staatsanwaltschaft, die Immunität der Strassburger Richter beschränke sich auf deren Tätigkeit in Frankreich als Sitz des Gerichtshofs. Insofern habe die Hausdurchsuchung keine Folgen für die Arbeit Birsans beim Europarat.

Wie dieser Konflikt zwischen Strassburg und Bukarest gelöst werden soll, ist völlig offen. Praktisch ist es unmöglich, das Haus einer verheirateten Verdächtigen zu durchsuchen, ohne in die Wohnsphäre des Gatten einzudringen. Costa persönlich wird allerdings wohl keinen Ausweg aus dieser heiklen Affäre mehr finden müssen. Er nimmt Anfang November aus Altersgründen Abschied von Strassburg und übergibt die Präsidentschaft beim Gerichtshof dem Briten Nicolas Bratza, der sich dann als Erstes mit dieser delikaten Angelegenheit befassen darf. Quelle: NZZ vom 25.10. 11, S. 6

Neben dem Recht, gibt es die Justiz! Es gibt genügend Beispiele, die Recht und Justiz differenzieren so etwa:

«(…)Dominique Strauss-Kahn Das Recht siegt, die Justiz hat verloren. Strauss-Kahn ist frei – und erledigt. …)»

Gleichheit vor dem Gesetz?

Ethikunterricht 24.10.2011 · Nr. 12175

Urteil: Atheisten haben kein Recht auf Ethik

FREIBURG. (hpd) Das Recht auf staatlich garantierten Religionsunterricht steht im Grundgesetz, ein Recht auf Ethikunterricht lässt sich nirgends herleiten. Die Verfassung will Atheisten diskriminieren. So urteilte am Freitag das Verwaltungsgericht Freiburg. Es wies die Klage einer konfessionsfreien Mutter ab. Sie hatte eine ethisch-moralische Bildung für ihre nichtreligiösen Kinder als verfassungsrechtlich gesicherten Anspruch gesehen. Dem erteilten die Richter eine klare Absage. Die Klägerin erklärte, in Berufung gehen zu wollen. Quelle

Im Schweizer Arbeitsrecht kennen wir im Wesentlichen drei Zustände:

  • OR Art. 361: A. Unabänderlichkeit zuungunsten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers
  • OR Art. 362 : B. Unabänderlichkeit zuungunsten des Arbeitnehmers
  • In allen anderen Fällen entscheidet der Richter.
Damit ist gesagt, dass der Gesetzestext jeweils Spielraum aufweist. Die Beurteilung erfolgt demnach von Fall zu Fall. Die Gerichtspraxis (Bundesgerichtsentscheide) werden berücksichtigt, sie können aber auch relativiert werden.
Zwar sagt die Bundesverfassung in Art.  8 / 1: Alle Menschen sind vor dem Gesetzt gleich.
Es braucht keine Hinweise, dass einige «gleicher» sind.
Ist es verwunderlich, dass besorgte Bürger keine fremden Richter im eigenen Land wollen?
 
Wir werden künftig mit noch mehr fremden Rechts konfrontiert: Etwa mit balkanischer Buchhaltung oder mit Erpressung durch Grossmächte (Dem verstorbenen Bundesrat Jean Pascal Delamuraz würde heute kaum jemand widersprechen, wenn er sagen würde: «Die Schweiz wird erpresst!»).
 
So oder anders:

«(…) Jeder Rechtsanwalt weiss, dass Recht haben und Recht bekommen zwei verschiedene Paar Stiefel sind. Ähnlich ergeht es Menschen, die in die Kritik der Medien geraten. Und all denjenigen, die Emotionen mit Sachlichkeit begegnen wollen. Wer falsch liegt, ist der Unterlegene. Rechthaben wollen ist zu einer Volkskrankheit geworden. Warum? Weil jeder, der einen Fehler oder eine Fehleinschätzung begangen hat, zum Kreis der Verlierer gehört. Und damit zu einem Aussenseiter, manchmal zu einem gesellschaftlich Geächteten wird. Wer nicht Recht hat, zeigt Schwäche. So wenigstens beurteilt dies die Aussenwelt..)» Mehr bei Martin Zenhäusern: Recht haben

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