Hier zu Lande versteigt man sich oft in der Forderung, ausländisches Personal wäre in der Pflege nur dann geeignet, wenn es das Schweizerdeutsch verstehe und spreche. So was grenzt schon an Diskriminierung. Die Eigenheiten der Dialekte sind so unterschiedlich, dass kaum jemand wagt, das geforderte Schweizerdeutsch zu definieren. Nichts gegen unsere Dialekte. Ich mag sie selber gerne. Aber sie als «administrative Barriere» zu benützen ist unter jeder Würde. Ein echter Freiburger dürfte man demnach genau so wenig in Graubünden einsetzen wie ein Unterwalliser im Oberwallis oder ein Haslitaler im Rheintal oder ein Rheintaler im Lötschental. Denkt man sich dies zu Ende, so wären selbst Schweizer und Schweizerinnen aus den anderen Sprachregionen diskriminiert! Wäre dies nicht Unsinn? fehlt es an persönlicher und an Führungskompetenz sowie an Respekt und Toleranz?
Schon um das Jahr 1964 zählte das noch kleine Werk der Pilatus AG in Stans, dass man mit Fachleuten aus dem Ausland Flugzeuge bauen, sowie warten und unterhalten konnte. Damals konnten einmal Vertreter aus 27 Nationen gezählt werden! Sogar ein Inder, der den Turban trug, konnte an der Arbeit an der DH-112 «Venom» beobachtet werden!
Von einer fremdsprachigen ausländischen Fachperson wird neben einer äquivalenten bzw. anerkannten Ausbildungauch hohe Sprachkompetenz erwartet. Warum?
Will jemand die Berufsanerkennung erreichen, so ist als Minimum das Niveau B2 des europäischen Sprachenportfolios verlangt. Dies gilt im Gesundheitswesen vom Pflegepersonal mit Zusatzqualifikation wie für untere Funktionen (Pflegeassistenz). In den vier Sprachregionen der Schweiz wird Deutsch, Französich oder Italienisch verlangt. Im rätoromanischen Sprachteil ist es Deutsch oder im Süden Italienisch.
Wer über einen sehr guten Abschluss auf dem Niveau B1 verfügt und dies aktuell beherrscht, kann einen Arbeitsvertrag bekommen. Der Einsatz erfolgt zum Beispiel zwar als Pflegefachperson, nicht aber als dipl. Pflegefachperson, so die Leseart. Das Ziel ist immer die Berufsanerkennung.
Der Raster der Selbstbeurteilung kann als erste Orientierungshilfe bezüglich der Sprachkenntnisse dienen.
Dies Stufe B2 beinhaltet:
Hören: Ich kann längere Redebeiträge und Vorträge verstehen und auch komplexer Argumentation folgen, wenn mir das Thema einigermaßen vertraut ist. Ich kann im Fernsehen die meisten Nachrichtensendungen und aktuellen Reportagen verstehen. Ich kann die meisten Spielfilme verstehen, sofern Standardsprache gesprochen wird.
Lesen: Ich kann Artikel und Berichte über Probleme der Gegenwart lesen und verstehen, in denen die Schreibenden eine bestimmte Haltung oder einen bestimmten Standpunkt vertreten. Ich kann zeitgenössische literarische Prosatexte verstehen.
An Gesprächen teilnehmen: Ich kann mich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit einem Muttersprachler recht gut möglich ist. Ich kann mich in vertrauten Situationen aktiv an einer Diskussion beteiligen und meine Ansichten begründen und verteidigen.
Zusammenhängendes Sprechen: Ich kann zu vielen Themen aus meinen Interessengebieten eine klare und detaillierte Darstellung geben. Ich kann einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.
Schreiben: Ich kann über eine Vielzahl von Themen, die mich interessieren, klare und detaillierte Texte schreiben. Ich kann in einem Aufsatz oder Bericht Informationen wiedergeben oder Argumente und Gegenargumente für oder gegen einen bestimmten Standpunkt darlegen. Ich kann Briefe schreiben und darin die persönliche Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen deutlich machen. Quelle
Das SRK informiert umfassend:
Sprachkenntnisse: Hilfe zur Selbsthilfe:
-
Sprachtest: Mondiale Testing;
- Goethe Institut: Testen Sie ihr Deutsch
- Goethe Institut: Deutsch üben im Web für Stufen B1 und B2
- Goethe Institut: Die Dialang-Skalen
Die Politik hat andere Massstäbe! Zwar wurde im Zusammenhang mit der Einführung der Personenfreizügigkeit mit den Staaten der EU betont, wie wichtig ausländische Fachkräfte für die Schweiz seien. Die Realität ist eine andere. Es gibt eine grosse Masse von Ausländern in der Schweiz, die die entsprechende Landessprache kaum im Ansatz beherrschen! Um die «Integration» doch irgend wie über die Runde zu bringen und um Statistiken zu schönigen, und um das Versagen der Politik zu vertuschen, werden mit «Schnellbleichen», standardisierte Tests usw. Alibiübungen praktiziert. Die Lieben und Netten können gar nicht anders. Wir reden hier über ausländische Arbeitnehmer und deren Angehörige. Wenn es um den roten Pass geht, sind die Hürden sehr tief!
Tagi: …Ist Ihr Deutsch gut genug für den Schweizer Pass?…
Bei der Vergabe von Aufenthaltsbewilligungen und der Vergabe des «Roten Passes» müssten neben Fach- und Sprachkenntnissen auch noch ganz andere Elemente geprüft werden. Beim erstmaligen Gesuch um eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung prüft das Migrationsamt, ob der im Arbeitsvertrag genannte Lohn ausreichend und eine geeignete Wohnung vorhanden ist.
Was kaum geprüft wird, ist, ob sich jemand, der sich hier niederlässt, eine genügende Altersvorsorge aufbauen kann (Drei-Säulen-Prinzip). Denn viele bringen kaum angespartes Kapital für die Altersvorsorge mit und wenn, dann reicht dies nie aus, um der Altersarmut zu entgehen. Wer mit der Vorsorge erst im Alter 50 oder darüber beginnt, wird kaum genug Sparkapital für eine genügende Rente ansammeln können! Hier liegt eine weitere Falle der Sozialisierung! Arbeitgeber, Arbeits- und Stellenvermittler und Betriebsberater liegen in der Verantwortung!
In den Pflegeberufen wird also viel verlangt. Ob es in anderen Berufen auch so zu und her geht?
2011. Januar 6. 12:10 «(…) Immer weniger deutsche Ärzte bewerben sich an Schweizer Spitälern. Dafür künden sich die osteuropäischen Doktoren an – allen voran die Griechen. Fortsetzung des Artikels…
2003 praktizierten 775 ausländische Ärzte in der Schweiz, davon 563 aus Deutschland und 18 aus Osteuropa. 2009 stammten von 1323 ausländischen Ärzten 862 aus Deutschland und 103 aus Osteuropa. Sie stammen oft aus Polen oder Rumänien – vor allem aber aus Griechenland. 2003 praktizierten sieben griechische Ärzte in der Schweiz; 2009 waren es bereits 56. Damit bilden sie nach den Deutschen, Österreichern und Italienern die grösste Diaspora.
«Es wird aber schwieriger, deutsche Ärzte zu rekrutieren, die wir so dringend brauchen. Wir müssen sehen, woher wir künftig Ärzte nehmen sollen», sagt Andreas Kohli, Direktor des Spitals Langenthal. Es müssen künftig also mehr Ärzte ausgebildet werden.
Jaques de Haller, Präsident der Schweizer Ärztevereinigung FMH, ist derselben Meinung: «Wir müssen doppelt so viel Ärzte ausbilden als bisher, also rund 1200 pro Jahr». Ausländische Ärzte seien zwar gut qualifiziert. «Aber sie sprechen unsere Sprache nicht und sind mit den Eigenheiten unseres Systems, beispielsweise der Spitex, nicht vertraut.» Für de Haller ist die Ausbildung eigener Ärzte aber auch eine ethische Frage: «Es kann doch nicht sein, dass arme Länder wie Ungarn für teures Geld Spezialisten ausbilden, die dann in die Schweiz abwandern.» …)» aus: «Schweizer Spitäler: «Die Griechen sind die neuen Deutschen»
Diese Aussage würden die Deutschen im Zusammenhang mit der griechischen Finanzmisere kaum machen!
Der Kunde ist König. Das wurde zwar schon bestritten. Es ist eine Ansichtssache. Ich gehe die Sache pragmatisch an. Im Bereich meiner Tätigkeit interessiert das Bestreiten niemanden. Die Anforderungen sind definiert und Forderungen stellt der Kunde. Daher ist bezüglich beruflichem Können, der persönlichen Kompetenz dem Beherrschen der Sprache «Gut» nicht gut genug! Letztlich gilt es, dem potenziellen Arbeitgeber ein Bedürfnis zu schaffen! Wer sich um eine Stelle bewirbt, muss dem potenziellen Arbeitgeber die Argumente liefern, damit er eine überzeugende Wahl treffen kann.
Dass die Sprachkenntnisse allgemein wichtig sind und, dass man sich an objektiven Kriterien orientiert, hat nun auch das Bundesgericht bestätigt.
«(…) BUNDESGERICHT
Sprachkenntnis und Einbürgerung Objektive Kriterien erforderlich
fel. Lausanne · Die Autonomie der Aargauer Gemeinden wird nicht verletzt, wenn das kantonale Verwaltungsgericht darauf besteht, dass die Sprachkenntnisse von Einbürgerungskandidaten aufgrund objektiver und im Voraus bekannter Kriterien geprüft werden. Das geht aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts hervor, mit dem eine Autonomiebeschwerde der Aargauer Gemeinde Erlinsbach abgewiesen wurde. Das Grundsatzurteil aus Lausanne dürfte auch für andere Kantone von Bedeutung sein, in denen den Gemeinden bei der Erteilung des Bürgerrechts Autonomie zusteht.
Niveau B1 bis B2
Das Aargauer Verwaltungsgericht hat den Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen des Europarats (GER) herangezogen und die Auffassung vertreten, im Regelfall könnten von Bürgerrechtsbewerbern kommunikative Fähigkeiten (Verstehen, Sprechen) vom Niveau B1 bis B2 verlangt werden. Für die schriftliche Sprachbeherrschung dagegen dürfe mit Rücksicht auf die unterschiedlichen Bildungsfähigkeiten der Gesuchsteller nicht mehr als Niveau A2 verlangt werden, da sonst eher bildungsferne Personen diskriminiert werden könnten, befand das kantonale Verwaltungsgericht.
Etabliertes Instrument
Auch aus Sicht des Bundesgerichts hat sich der GER als Instrument im Fremdsprachenunterricht etabliert. Der Referenzrahmen unterscheidet drei Hauptniveaus sprachlicher Kommunikationsfähigkeit: A steht für eine elementare, B für eine selbständige und C für eine kompetente Sprachverwendung, wobei die Niveaus noch in die Stufen 1 und 2 unterteilt werden. Auch das Bundesrecht stellt im Übrigen auf den GER ab, so setzt etwa eine vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung die Kenntnis der am Wohnort gesprochenen Landessprache auf dem Niveau A2 voraus.
Laut dem einstimmig ergangenen Urteil der I. Öffentlichrechtlichen Abteilung «erscheint der GER aufgrund des Rahmenkonzepts für den Nachweis der sprachlichen Kommunikationsfähigkeit im Hinblick auf die Einbürgerung als gut geeignet». Er erlaube es, einen objektivierbaren Massstab für die Einbürgerungsvoraussetzungen festzulegen. Im Rahmen dieser Kriterien bleibt der Entscheid den Gemeinden überlassen, «ob die Sprachkenntnisse im konkreten Fall für eine Einbürgerung ausreichen», wie das Gericht festhält. Wichtig bleibt, dass den Einbürgerungskandidaten rechtzeitig mitgeteilt wird, welches Niveau bei den verschiedenen Fertigkeiten (Sprechen, Verstehen, Schreiben) verlangt wird.
Urteil 1D_1/2011 vom 13. 4. 11 – BGE-Publikation. )» Quelle: NZZ, 18. 5. 11
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