Raucherpausen = Arbeitszeit?


 

 

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«Mit dem Rauchen aufzuhören ist kinderleicht. Ich habe es schon hundertmal geschafft.»
Mark Twain, US-Schriftsteller, 30.11.1835 – 21.04.1910Mark Twain
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Der bekannte Schriftsteller ahnte offenbar bereits die Problematik der Raucherpausen! Letztlich geht es aber um die Arbeitspausen generell. Aber Bitte: Kein Sonderbehandlung der Raucher!
 
Deutschland: Des DAK-BGW Gesundheitsreports 2006 zufolge, klagt über die Hälfte der Pflegekräfte in der ambulanten und stationären Pflege darüber, dass sie vorgesehene Pausen nicht nehmen können. Dabei tragen Pausen wesentlich zur Erhaltung der Leistungskraft bei. Aber wie schafft man es, die Auszeiten einzuhalten?
Weitere Hinweise: DAK-BGW Gesundheitsreport 2009 Analyse der Arbeitsun- fähigkeitsdaten. Schwerpunktthema Doping am Arbeitsplatz.

 

Schweiz: Es gibt Beispiele, wo es ähnliche Verhältnisse hat. Die betroffenen Betrieb beklagen eine hohe Fluktuation! Das müste so nicht sein! Und die schlechten Verhältnisse aus dem Ausland braucht man nicht zu importieren. Die Verantwortliche aller Stufen sind gefordert!

 

Negative Auswirkungen sind häufige Kurzabsenzen und vermehrte Arztbesuche. Es wird über Kopfschmerzen und Rückenschmerzen geklagt.
 
Wenn Pflegende am Morgen praktisch immer bis zu einer halben Stunde früher kommen, am Abend regelmässig bis zu einer halben Stunde länger bleiben und während des Tages die Arbeitspausen nicht nehmen können und es niemand merkt – sind offenbar die Alarmglocken kaputt. Wenn die Zeiterfassung dies klar aufzeigt und Überstunden nur gewährt werden, wenn sie «angeordnet» sind – was im Normalfall durchaus sinvoll ist –  die «Anordnung» aber nicht gewährt wird weil für jede Überstunde eine schriftliche Begründung verlangt wird (während der man lieber die Arbeit erledigt!), oder wegen formalistischem Verhalten quasi verunmöglicht wird, dann ist dies hinterlistige, systematische Ausnützung der Arbeitskräfte! Es ist auch Verstoss gegen das Arbeitsgesetz! Die Mitarbeitenden getrauen sich nicht, sich zu wehren weil sie um den Arbeitsplatz bangen oder kurz vor der Pensionierung sind und daher lieber – notgedrungen –  buckeln  lassen um zu stampeln. Wenn sich aber doch mal wer regt, wird er oder sie damit abgekanzelt, pefektionistisch zu sein! Würde man aber auf der Arbeitszeit beharren, wäre das Urteil: zu wenig leistunsfähig. Solche Beispiel zeugen von unfähiger Führung. Diese beginnt meist zu oberst in der Pyramide! Ist die Institution öffentlich-rechtlich organisiert, tragen die zuständigen Gemeindegremien ein besondere Verantwortung. Dieser könnten sie mittels einer durchdachten Kontrolle nachkommen. Einer lapidaren Feststellung über gesenkte Kosten müsste noch den Anhang «auf Kosten von wem» beinhalten! => Überstunden (OR Art. 55 Überstunden und Überzeit) können angeordnet werden aber die Arbeitszeit muss ebenfalls respektiert werden!
 
Fälle wie oben beschrieben gehören vor Arbeitsgericht!
 
Die Mitarbeitenden sollten ermutigt werden, sich selber zu helfen indem sie erkennen, dass Pausen etwas mit «Selbstliebe» zu tun haben. Denn sie können ihre Aufgabe nur dann erfüllen und den zu Pflegenden nur dann ihre volle Kraft schenken, wenn sie leistungsbereit sind. Dafür sind die Einhaltung der vogesehenen Arbeitszeiten mit den entsprechenden Pausen ein wichtiger Bestandteil. Und – Überstunden muss jemand nur so viel annehmen, als er oder sie zu leisten vermag. => OR Art. 321c IV. Überstundenarbeit 
 

Mit einer angepassten Arbeitsorganisation könnnte sehr viel erreicht werden:

  • Organisation der Arbeitsabläufe überprüfen und anpassen (z.B. Bring- und Holdienst)
  • pflegefremde Tätigkeiten dem hauswirtschaftlichen Kräften übertragen.
  • sich überschneidende Dienstzeiten einführen
  • geteilte Dienste so wenig wie möglich (Pflegekräfte haben auch ein Privatleben! Dieses darf nicht wegen den betrieblichen Kosten unnötig belastet  werden
  • Übergaben  richtig organisieren. Es müssen nicht alle, sondern nur die direkt Betroffenen anwesend sein.
  • Dienst-, Leistungs- und Pflegeplanung durch Abgleichung harmonisch gestalten
Neben der optimalen Arbeitsorganisation gibt es noch andere Motivatoren. Der Lohn ist dabei nicht unerheblich. Vergleiche der Löhne und der Anstellungsbedingungen in der Branche, midestens im regionalen, wenn nicht nationalen Vergleich, stellen ein wichtiges personalpolitisches Instrument dar. Nur motivierte Mitarbeiter bringen die erwarteten Leistungen!

Keine Neuigkeiten, aber gut, daran erinnert zu werden: Pausen während der Arbeitszeit dienen der Erholung. Das Verhältnis der erbrachten Leistung pro Arbeitszeiteinheit ist beim Menschen nicht konstant. Eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit über 8 Stunden hinaus, führt nicht zu einer proportionalen Erhöhung der Leistungsabgabe. Leistungssteigerungen pro Stunde sind  hingegen bei einer Verkürzung der Arbeitszeit beobachtet worden. Ähnliche Erfahrungen hat man mit der Einführung von Ruhepausen und ihrer Verteilung über die Arbeitsschicht gemacht.

Die eigentliche Anreizwirkung geht von den Pausenregelungen von variablen Arbeitszeitregelungen und der Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung aus. Letztere ist die zwangsläufige Folge des Arbeitskräftemangels. Dadurch wurde es möglich, die zeitweise im privaten Haushalt gebundenen Potenziale bei der betrieblichen Leistungserstellung und -verwertung eizusetzen.

Teilzeitanstellungen sind heute ein fester Bestandteil in den Betrieben. Dies kann man speziell im Gesundheitswesen beobachten. Teilzeitler bieten auch die Möglichkeit, täglichen oder saisonalen Personalbedarf aufzufangen. Oft kann man aber auch feststellen, dass die Arbeitseinsätze um die Teilzeitler herum organisiert werden. Die Vollzeitler haben dann das Nachsehen. Es ist Führungsangelegenheit, dies richtig zu steuern.

Mit der Einführung der Gleitenden Arbeitszeit (GLAZ) wurde den persönlichen Bedürfnissen noch mehr entgegen gekommen.

 

Grundmodell der GLAZ (Joachim Hentze Personalwirtschaftslehre 2, UTB, Haupt)

Ich hatte Gelegenheit, die  Einführung der GLAZ im Zweischichtbetrieb einzuführen, was von den Betroffenen sehr geschätzt wurde. In der Frühschicht war bei Arbeitsbeginn und bei der Spätschicht bei Arbeitsende das Gleiten möglich. Am Mittag gab es eine Überschneidung der Arbeitszeit wegen der Schichtübergabe.

Bei Schicht und Nachtarbeit wird meiner Ansicht nach immer noch zu wenig auf die physiologische Leistungsbereitschaft des Menschen Rücksicht genommen. Den 24-Stundentag in drei gleiche Schichten à 8 Std zu teilen ist das einfachste, was man sich denken kann. Dass man vielerorts trotz SAP-Programmen noch nicht weiter ist, stellt ein Armutszeugnis dar.

 

Prozentuale Schwankungen der physiologischen Leistungsbereitschaft über 24 Stunden, errechnet aus den Reziprokwerten  von etwa 80’000 Fehlleistungen in einem schwedischen Betrieb (Brit. Z. industr. Med. 12; 1955-103-166)

Bei den meisten Menschen gibt es einen direkten, konstanten Zusammenhang zwischen der physiologischen Leistungsbereitschaft und der Tageszeit. Im Tagesverlauf ist der Mensch zweimal mehr auf Leistungsabgabe (ergothrope Phasen) und zweimal mehr auf Ruhe und Erholung eingestellt (tropotrope Phasen). Die maximale physiolog. Leistungsbereitschaft esteht am frühen Vormittag und am späten Nachmittag. der Tiefpunkt der Leistungsbereitschaft liegt am frühen Nachmittag und in der Nacht.

Es wird vermutet, dass diese Tagesperiodik endogene Ursachen hat. Diese werden zwischen Zeitgebern als externe Faktoren und der Tageszeit synchronisiert. Die wichtigsten Zeitgeber sind das Zeitbwusstsein und soziale Kontakte. Weil Leistungsbereitschaft und Arbeitsanforderungen nicht aufeinander abgestimmt sind, resultiert daraus die spezifische Belastung der Schichtarbeit. Weil die Zeitgeber konstant bleiben, tritt auch bei längerer Nachtarbeit keine Veränderung der Tagesperiodik auf.

 

 Gestaltung der durchlaufenden / gleitenden Arbeitszeit nach arbeitspphysiologischen optimalen Gesichtspunkten

 

Vorschlag Carow: Verteilung der Arbeitszeit auf drei Schichten wechselnder Länge bei vier Schichtbesetzungen (Carrow, G.: a.a. O., S.159)

Mit diesem Modell würde dem Trend berücksichtigt, von der Schichtarbeit abzugehen. Carow sah nach zwei kurzen Nachtschichten, zwei lange Tagschichten und zwei freie Tage vor. Damit soll das Schlafdefizit beseitigt werden.

Die heutigen Rechenprogramme sollten in der Lage sein, kreative Schichtmodelle zu gestalten. Die einfache Dreiteilung sollte endgültig der Vergangenheit angehören.

Mehr zum Thema: bei doku.iab.de ..Mitteilungenaus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung…

Pausen: Das sagt das Schweizer Arbeitsgesetz zu Dauer und Bezahlung

Wer arbeitet, hat ab einem gewissen Pensum Anspruch auf Erholung. Man versteht unter Pausen sämtliche Unterbrüche während des Arbeitstages, einschliesslich Essenspausen. Das Arbeitsgesetz schreibt die Pausendauer vor:

  • eine Viertelstunde bei einer Arbeitszeit von mehr als fünfeinhalb Stunden;
  • eine halbe Stunde bei einer Arbeitszeit von mehr als sieben Stunden;
  • eine Stunde bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden (ArG 15/1).
  • 2 Strunden in gewissen Fällen bei ununterbrochenem Betrieb. ArGV1 38/3
  • Auf Verlangen von Arbeitnehmern mit Familienpflichten ist ihnen eine Mittagspause von wenigstens anderthalb Stunden zu gewähren. ArG 36/2
  • Die Pausen können für einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern gleichmässig oder zeitlich verschieden angesetzt werden. ArGV1 18/1
  • Die Pausen sind um die Mitte der der Arbeitszeit anzusetzen und dürfen nicht zu Beginn oder am Ende der Arbeitszeit liegen. ArG V1 18/2
  • Die Arbeitszeit, die vor oder nach einer grossen Pause kommt, muss ebenfalls berücksichtigt werden: entsteht vor oder nach einer Pause eine Teilarbeitszeit von mehr als 5 1/2 Stunden, so ist für diese eine usätzliche Pause zu gewähren. ArG V1 18/2
  • Bei flexiblen Arbeitszeiten, wie etwa bei der gleitenden Arbeitszeit, ist für die Bemessung der Pausen die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit massgebend. ArGV1 18/3
  • Die Pausen gelten als Arbeitszeit, wenn die Arbeitnehmer ihren Arbeistplatz nicht verlassen dürfe. ArG 15/2
  • Arbeitsplatz ist jeder Ort im Betrieb oder ausserhalb des Betriebes, an dem sich der Arbeitnehmer zur Ausführung der ihm zugewisenen Arbeit aufzuhalten hat. ArGV1 18/5

Sonderregeln für Rauchpausen
Als Pausen gelten alle Unterbrüche während des Arbeitspensums, also auch die Mittagspause. Wenn die Angestellten ihren Arbeitsplatz nicht verlassen dürfen oder sich für einen allfälligen Arbeitseinsatz bereithalten müssen, gelten die Pausen als Arbeitszeit und müssen bezahlt werden.

Ist es erlaubt, in der Kantine oder gar ausserhalb des Firmengebäudes einen Kaffee zu trinken, muss der Arbeitgeber die Pausen nicht bezahlen – aber er darf.

Im Rahmen des gesetzlichen Weisungsrechts darf der Arbeitgeber im Zusammenhang mit Rauchpausen gesonderte Regeln erlassen. Die oben erwähnten Mindestpausen müssen jedoch gewährleistet sein. Mehr =>: Beobachter: ...Rauchen, Streitfall Zigarettenpause… von Verena Sohmer.
 

«(…) «Das Recht auf Rauchen gehört zum Persönlichkeitsschutz», sagt Felix Schöbi vom Bundesamt für Justiz. Deshalb kann ein Unternehmen seinen Mitarbeitern kaum verbieten, in separaten Räumen oder draussen an der frischen Luft ab und zu eine Zigarette zu paffen, solange die Kollegen vor dem Passivrauch geschützt sind.
Der Arbeitgeber hat jedoch andere Möglichkeiten. Zum Beispiel kann er bereits beim Vorstellungsgespräch fragen, ob ein Bewerber rauche. «Das ist erlaubt», betont Schöbi. Eine andere Möglichkeit: Ein Arbeitgeber zieht den Angestellten ihre Rauchpausen von der Arbeitszeit ab. Zu den wenigen Firmen, die diese drastische Massnahme eingeführt haben, gehört die Stadler Stahlguss AG in Biel.  
 

Deutschland’s Lösung: Arbeitgeber müssen Raucherpausen nicht gestatten.

Aus dem Personalblog:

16. 06. 2010: Schutz vor Passivrauchen

28. 03. 2008: Fluktuation

Key facts (Swissinfo)  

Fluktuationsrate nach Branchen:
Hotellerie: 17,9%
Baugewerbe: 12,3%
Maschinenindustrie: 8,9%
Pharma: 6,6%
Öffentliche Verwaltung: 5,9%

Personalsituation im Krankenhaus: Die durchschnittliche Fluktuationsrate innerhalb eines Jahres liegt bei 19% Austritten und 3% internen Wechseln (Abb. 2). Quelle: SVAP …Die Personalsituation im Krankenhaus… 

Im Gesundheitswesen besteht durchaus Handlungsbedarf! Es wäre schon hilfreich, wenn jeder Betrieb eine Fluktuatonsstatistik abliefern müsste. Um bewusst zu machen, was da abläuft wäre es sinnvoll, wenn die Fachbereiche für sich eine solche Statistik abliefern müssten mit der Vorgabe, die Fluktuation zu verringern. Da ein Grossteil der Betriebe öffentlich rechtlich organisiert ist, bezahlen die Steuerzahler die negativen Auswirkungen ungehemmter Fluktuation! Der Hebel ist bei den Ursachen anzusetzen!

Lesenswert:

Bemerkung: Von der Raucherlobby, die sich vehement um ihre Rechte und gegen die Einschränkung in der persönlichen Freiheit wehrt, findet man kaum Kommentare, zum neuen Zustand infolge der gesetzlichen Regelung ab 1. Mai 2010.
 

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Cash Guru:

Guru,  Alfred Herbert

22. 06.2010: Ernüchterung nach Euphorie angesagt! -/- China-Währung – Ernüchterung, nachdem durchsickert, dass Peking nur sehr zögernd vorgehen wird. -/- US-Wirtschaft – heute Häuserzahlen April erwartet. Beobachter gespannt, da Trendhinweis erwartet wird.  

odh: China wird noch mit Überraschungen aufwarten! Einmal muss zur Kenntnis genommen werden, dass Reiche ihr Geld auch ins Ausland transferieren. Sie investieren in Hongkong und in Singapur in Immobilien und treiben so die Preise hoch. Die Blase beginnt sich zu entwickeln! Ausserdem: Wer will den chinesischen Zahlen vertrauen? China kennt andere Regulationen (wenn überhaupt solche existieren) als der Westen. Es ist Vorsicht wie im Umgang mit der Porzellankiste angesagt!

23. 06. 2010: Nestlé markiert Dynamik! -/- Nestlé – Investoren/Analystensymposium in Vevey: Nestlé zeigt Stossrichtung für die kommenden Jahre. Die Schwellenländer sind für dynamische Expansion im Fokus! -/- Gold – für David Jackson, CEO von Goldprodu- zenten Ascot wird das Gelbe Metall noch dieses Jahr 1500 erreichen.
 
28. 06. 2010: G-20 – ausser Spesen nichts gewesen: «reine Lippenbekenntnisse für den Heimkonsum» -/-  Banken – G 20 – einzig klarer Beschluss: Banken müssen wesentlich höhere Eigenmittel beschaffen. Erster Termin 2012. Das heisst für Schweizer Grossbanken: Kapitalerhöhungen, noch mehr ausstehende Aktien, bedrängte Gewinne und fragliche Dividendenfähigkeit. Keine guten Aussichten für UBS und Credit Suisse! -/- UBS – Morgan Stanley nimmt Kursziel auf 19.30 (20) zurück. Zeigt klar, dass sie UBS zurückhaltend beurteilen.
 
29. 06. 2010: Alle Börsen schwächer – Lustlosigkeit lässt absacken! -/- Genolier – bei der welschen Privatspital-Gruppe tobt ein Machtkampf. Der vor wenigen Wochen abgesetzte Antoine Hubert hat seinen Anteil energisch aufgestockt und hält nur über 25 Prozent der Aktien. «More to follow» wird gemeldet. Hedge Fund Lincoln Vale hält 8,2pc. Die Übernahmekommission hat ein Verwaltungsverfahren eingeleitet. -/- Sonova – upgrading auf 170 (155) durch Credit Suisse letzte Woche bringt immer noch weitere Käufer an den Markt. Der hohe technische Innovationszyklus von Sonova sichert – so Beobachter – die globale Marktführerschaft.
 

 


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