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Mit einer angepassten Arbeitsorganisation könnnte sehr viel erreicht werden:
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Organisation der Arbeitsabläufe überprüfen und anpassen (z.B. Bring- und Holdienst)
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pflegefremde Tätigkeiten dem hauswirtschaftlichen Kräften übertragen.
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sich überschneidende Dienstzeiten einführen
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geteilte Dienste so wenig wie möglich (Pflegekräfte haben auch ein Privatleben! Dieses darf nicht wegen den betrieblichen Kosten unnötig belastet werden
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Übergaben richtig organisieren. Es müssen nicht alle, sondern nur die direkt Betroffenen anwesend sein.
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Dienst-, Leistungs- und Pflegeplanung durch Abgleichung harmonisch gestalten
Keine Neuigkeiten, aber gut, daran erinnert zu werden: Pausen während der Arbeitszeit dienen der Erholung. Das Verhältnis der erbrachten Leistung pro Arbeitszeiteinheit ist beim Menschen nicht konstant. Eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit über 8 Stunden hinaus, führt nicht zu einer proportionalen Erhöhung der Leistungsabgabe. Leistungssteigerungen pro Stunde sind hingegen bei einer Verkürzung der Arbeitszeit beobachtet worden. Ähnliche Erfahrungen hat man mit der Einführung von Ruhepausen und ihrer Verteilung über die Arbeitsschicht gemacht.
Die eigentliche Anreizwirkung geht von den Pausenregelungen von variablen Arbeitszeitregelungen und der Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung aus. Letztere ist die zwangsläufige Folge des Arbeitskräftemangels. Dadurch wurde es möglich, die zeitweise im privaten Haushalt gebundenen Potenziale bei der betrieblichen Leistungserstellung und -verwertung eizusetzen.
Teilzeitanstellungen sind heute ein fester Bestandteil in den Betrieben. Dies kann man speziell im Gesundheitswesen beobachten. Teilzeitler bieten auch die Möglichkeit, täglichen oder saisonalen Personalbedarf aufzufangen. Oft kann man aber auch feststellen, dass die Arbeitseinsätze um die Teilzeitler herum organisiert werden. Die Vollzeitler haben dann das Nachsehen. Es ist Führungsangelegenheit, dies richtig zu steuern.
Mit der Einführung der Gleitenden Arbeitszeit (GLAZ) wurde den persönlichen Bedürfnissen noch mehr entgegen gekommen.
Grundmodell der GLAZ (Joachim Hentze Personalwirtschaftslehre 2, UTB, Haupt)
Ich hatte Gelegenheit, die Einführung der GLAZ im Zweischichtbetrieb einzuführen, was von den Betroffenen sehr geschätzt wurde. In der Frühschicht war bei Arbeitsbeginn und bei der Spätschicht bei Arbeitsende das Gleiten möglich. Am Mittag gab es eine Überschneidung der Arbeitszeit wegen der Schichtübergabe.
Bei Schicht und Nachtarbeit wird meiner Ansicht nach immer noch zu wenig auf die physiologische Leistungsbereitschaft des Menschen Rücksicht genommen. Den 24-Stundentag in drei gleiche Schichten à 8 Std zu teilen ist das einfachste, was man sich denken kann. Dass man vielerorts trotz SAP-Programmen noch nicht weiter ist, stellt ein Armutszeugnis dar.
Prozentuale Schwankungen der physiologischen Leistungsbereitschaft über 24 Stunden, errechnet aus den Reziprokwerten von etwa 80’000 Fehlleistungen in einem schwedischen Betrieb (Brit. Z. industr. Med. 12; 1955-103-166)
Bei den meisten Menschen gibt es einen direkten, konstanten Zusammenhang zwischen der physiologischen Leistungsbereitschaft und der Tageszeit. Im Tagesverlauf ist der Mensch zweimal mehr auf Leistungsabgabe (ergothrope Phasen) und zweimal mehr auf Ruhe und Erholung eingestellt (tropotrope Phasen). Die maximale physiolog. Leistungsbereitschaft esteht am frühen Vormittag und am späten Nachmittag. der Tiefpunkt der Leistungsbereitschaft liegt am frühen Nachmittag und in der Nacht.
Es wird vermutet, dass diese Tagesperiodik endogene Ursachen hat. Diese werden zwischen Zeitgebern als externe Faktoren und der Tageszeit synchronisiert. Die wichtigsten Zeitgeber sind das Zeitbwusstsein und soziale Kontakte. Weil Leistungsbereitschaft und Arbeitsanforderungen nicht aufeinander abgestimmt sind, resultiert daraus die spezifische Belastung der Schichtarbeit. Weil die Zeitgeber konstant bleiben, tritt auch bei längerer Nachtarbeit keine Veränderung der Tagesperiodik auf.
Gestaltung der durchlaufenden / gleitenden Arbeitszeit nach arbeitspphysiologischen optimalen Gesichtspunkten
Vorschlag Carow: Verteilung der Arbeitszeit auf drei Schichten wechselnder Länge bei vier Schichtbesetzungen (Carrow, G.: a.a. O., S.159)
Mit diesem Modell würde dem Trend berücksichtigt, von der Schichtarbeit abzugehen. Carow sah nach zwei kurzen Nachtschichten, zwei lange Tagschichten und zwei freie Tage vor. Damit soll das Schlafdefizit beseitigt werden.
Die heutigen Rechenprogramme sollten in der Lage sein, kreative Schichtmodelle zu gestalten. Die einfache Dreiteilung sollte endgültig der Vergangenheit angehören.
Mehr zum Thema: bei doku.iab.de ..Mitteilungenaus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung…
Pausen: Das sagt das Schweizer Arbeitsgesetz zu Dauer und Bezahlung
Wer arbeitet, hat ab einem gewissen Pensum Anspruch auf Erholung. Man versteht unter Pausen sämtliche Unterbrüche während des Arbeitstages, einschliesslich Essenspausen. Das Arbeitsgesetz schreibt die Pausendauer vor:
eine Viertelstunde bei einer Arbeitszeit von mehr als fünfeinhalb Stunden; eine halbe Stunde bei einer Arbeitszeit von mehr als sieben Stunden; eine Stunde bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden (ArG 15/1). 2 Strunden in gewissen Fällen bei ununterbrochenem Betrieb. ArGV1 38/3 Auf Verlangen von Arbeitnehmern mit Familienpflichten ist ihnen eine Mittagspause von wenigstens anderthalb Stunden zu gewähren. ArG 36/2 Die Pausen können für einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern gleichmässig oder zeitlich verschieden angesetzt werden. ArGV1 18/1 Die Pausen sind um die Mitte der der Arbeitszeit anzusetzen und dürfen nicht zu Beginn oder am Ende der Arbeitszeit liegen. ArG V1 18/2 Die Arbeitszeit, die vor oder nach einer grossen Pause kommt, muss ebenfalls berücksichtigt werden: entsteht vor oder nach einer Pause eine Teilarbeitszeit von mehr als 5 1/2 Stunden, so ist für diese eine usätzliche Pause zu gewähren. ArG V1 18/2 Bei flexiblen Arbeitszeiten, wie etwa bei der gleitenden Arbeitszeit, ist für die Bemessung der Pausen die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit massgebend. ArGV1 18/3 Die Pausen gelten als Arbeitszeit, wenn die Arbeitnehmer ihren Arbeistplatz nicht verlassen dürfe. ArG 15/2 Arbeitsplatz ist jeder Ort im Betrieb oder ausserhalb des Betriebes, an dem sich der Arbeitnehmer zur Ausführung der ihm zugewisenen Arbeit aufzuhalten hat. ArGV1 18/5
Sonderregeln für Rauchpausen
Als Pausen gelten alle Unterbrüche während des Arbeitspensums, also auch die Mittagspause. Wenn die Angestellten ihren Arbeitsplatz nicht verlassen dürfen oder sich für einen allfälligen Arbeitseinsatz bereithalten müssen, gelten die Pausen als Arbeitszeit und müssen bezahlt werden.
Ist es erlaubt, in der Kantine oder gar ausserhalb des Firmengebäudes einen Kaffee zu trinken, muss der Arbeitgeber die Pausen nicht bezahlen – aber er darf.
«(…) «Das Recht auf Rauchen gehört zum Persönlichkeitsschutz», sagt Felix Schöbi vom Bundesamt für Justiz. Deshalb kann ein Unternehmen seinen Mitarbeitern kaum verbieten, in separaten Räumen oder draussen an der frischen Luft ab und zu eine Zigarette zu paffen, solange die Kollegen vor dem Passivrauch geschützt sind.
Der Arbeitgeber hat jedoch andere Möglichkeiten. Zum Beispiel kann er bereits beim Vorstellungsgespräch fragen, ob ein Bewerber rauche. «Das ist erlaubt», betont Schöbi. Eine andere Möglichkeit: Ein Arbeitgeber zieht den Angestellten ihre Rauchpausen von der Arbeitszeit ab. Zu den wenigen Firmen, die diese drastische Massnahme eingeführt haben, gehört die Stadler Stahlguss AG in Biel.
Siehe auch im Tagi: …Firmen ziehen Raucherpausen von der Arbeitszeit ab…
Deutschland’s Lösung: Arbeitgeber müssen Raucherpausen nicht gestatten.
Aus dem Personalblog:
16. 06. 2010: Schutz vor Passivrauchen
28. 03. 2008: Fluktuation
Key facts (Swissinfo)
Fluktuationsrate nach Branchen:
Hotellerie: 17,9%
Baugewerbe: 12,3%
Maschinenindustrie: 8,9%
Pharma: 6,6%
Öffentliche Verwaltung: 5,9%
Personalsituation im Krankenhaus: Die durchschnittliche Fluktuationsrate innerhalb eines Jahres liegt bei 19% Austritten und 3% internen Wechseln (Abb. 2). Quelle: SVAP …Die Personalsituation im Krankenhaus…
Im Gesundheitswesen besteht durchaus Handlungsbedarf! Es wäre schon hilfreich, wenn jeder Betrieb eine Fluktuatonsstatistik abliefern müsste. Um bewusst zu machen, was da abläuft wäre es sinnvoll, wenn die Fachbereiche für sich eine solche Statistik abliefern müssten mit der Vorgabe, die Fluktuation zu verringern. Da ein Grossteil der Betriebe öffentlich rechtlich organisiert ist, bezahlen die Steuerzahler die negativen Auswirkungen ungehemmter Fluktuation! Der Hebel ist bei den Ursachen anzusetzen!
Lesenswert:
- Swissinfo => …Schweizer wechseln den Job häufig…
Bemerkung: Von der Raucherlobby, die sich vehement um ihre Rechte und gegen die Einschränkung in der persönlichen Freiheit wehrt, findet man kaum Kommentare, zum neuen Zustand infolge der gesetzlichen Regelung ab 1. Mai 2010.
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Tel: +41 41 660 39 79, FAX :+41 41 661 17 00
Mail: cho-consulting(at)bluewin.ch
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Cash Guru:
Guru, Alfred Herbert
22. 06.2010: Ernüchterung nach Euphorie angesagt! -/- China-Währung – Ernüchterung, nachdem durchsickert, dass Peking nur sehr zögernd vorgehen wird. -/- US-Wirtschaft – heute Häuserzahlen April erwartet. Beobachter gespannt, da Trendhinweis erwartet wird.
odh: China wird noch mit Überraschungen aufwarten! Einmal muss zur Kenntnis genommen werden, dass Reiche ihr Geld auch ins Ausland transferieren. Sie investieren in Hongkong und in Singapur in Immobilien und treiben so die Preise hoch. Die Blase beginnt sich zu entwickeln! Ausserdem: Wer will den chinesischen Zahlen vertrauen? China kennt andere Regulationen (wenn überhaupt solche existieren) als der Westen. Es ist Vorsicht wie im Umgang mit der Porzellankiste angesagt!