Zuviele Ausländer? – Inländervorrang

Will ein Arbeitgeber aus guten Gründen eine Arbeitskraft aus dem Ausland, anstellen, so muss er verschiedene Bedingungen erfüllen. Grob gesehen gibt es drei verschiedene Ausländerkategorien – und somit auch ungleiche Behandlung.

  1. Jemand kommt aus einem Land, mit dem volle Personenfreizügigkeit vereinbart wurde. Darunter fallen die Länder von EU 15 + Malta und Zypern (EU 17).
  2. Jemand kommt aus einem Land, bei dem sich die Personenfreizügigkeit im Übergangsstadium befindet. Darunter fallen EU 8 + BG u. RO
  3. Jemand kommt aus einem Land ohne Freizügigkeitsvereinbarung mit der Schweiz

Erklärungen:

  • EU 15: Zu den EU-15 gehören alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union vor der sogenannten Ost-Erweiterung im Jahr 2004. Das sind also Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Italien, Irland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien.
  • EU 8: Bürgerinnen und Bürger der EU 8 haben die Nationalität einer der folgenden Staaten: Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Ungarn, Estland, Lettland, Litauen, Slowenien.
  • EU-17/EFTA Für Bürgerinnen und Bürger Frankreichs, Deutschlands, Österreichs, Italiens, Spaniens, Portugals, des Vereinigten Königreichs, Irlands, Dänemarks, Schwedens, Finnlands, Belgiens, der Niederlande, Luxemburgs, Griechenlands, Zyperns, Maltas, Norwegens, Islands und Liechtensteins gilt seit dem 1. Juni 2007 die volle Personenfreizügigkeit, es kommen keine Übergangsfristen mehr zur Anwendung.
  • EU 25: Zu den EU-25 gehören alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union vor der Erweiterung im Jahr 2007. Dazu gehören die EU-15 Staaten sowie die 10 Staaten Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern, die am 1. Mai 2004 in die Europäische Union aufgenommen wurden.
  • EU 27: Als EU-27 werden die heutigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union bezeichnet. Am 1. Januar 2007 wurden Bulgarien und Rumänien in die Union aufgenommen, was zusammen mit den EU-25, zu 27 Mitgliedstaaten führt. Diese sind Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Italien, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

Für EU 15 /17 ist der Arbeitsmarkt offen. Lediglich ein Arbeitsvertrag und eine Anmeldung bei der Gemeinde ist  Voraussetzung.

Für EU 8 u. BG+RO müssen drei Dinge beachtet und erfüllt sein:

  • Nachweis der erfolglosen Suche in der Schweiz (Inserate, Personalvermittlung, Homepage)
  • Nachweis, dass beim zuständigen RAV keine geeignete Arbeitslose gemeldet sind. (der Ausgleich von Defiziten bei Arbeitslosen wäre zu erfüllen!) – also Beachtung des Inländervorranges
  • Markt- und branchenüblicher Lohn
Für Leute aus anderen Staaten ohne PFA ist der Arbeitsmarkt nur für Spezialisten, die weder in der Schweiz, noch in der EU zu finden sind offen. Indiesen Fällen muss der Nachweis der erfollosen Suche sowhl in der Schweiz, wie auch in der EU nachgewisen werden.
Schutzklausel: Nach Ablauf der Kontingentsregelung besteht aufgrund einer Schutzklausel (Ventilklausel) die Möglichkeit, die Zuwanderung durch die Wiedereinführung von Kontingenten erneut zu beschränken. Voraussetzung ist, dass die Zwanderung von EU-Arbeitskräften um mehr als 10% des Durchschnittes der drei vorangegangenen Jahre zunimmt. Die Zahl der Aufenthaltserlaubnisse kann in diesem Fall einseitig und für eine Dauer von maximal zwei Jahren auf den Durchschhniitt der drei vorangegangenen Jahre +5% festgesetzt werden. Diese Ventilklausel kann mehr mals aktiviert werden.
Seit die volle Personenfreizügigkeit mit EU8 gilt, ist ein unaufhörlicher Zustrom vor allem aus Deutschland zu beachten. Auch jetzt, wo Krise und Verunsicherung herrscht, sollen monatlich über 1000 Deutsche nur nach Zürich strömen.
Es ist unschwer festzustellen, dass das hohe Lohnniveau und die vergleichbar tieferen Steuern den Anreiz ausmachen. Etwas anders betrachtet: Jener Deutsche, der nach den USA auswandert, versucht sich dort neu zu erfinden, was einer intrinsischen Motivation entspricht. Jener der lediglich nach  mehr Geld strebt, ist extrinsisch motiviert. Das heisst, wenn das «Defizit» erfüllt ist, beginnt die Unzufriedenheit erneut, ergo wird an der Lohnschraube gedreht, bzw. es werden entsprechende Forderungen gestellt oder dafür gesorgt, dass entsprechende Positionen erreicht werden. Ellbogen hat man schliesslich zum Gebrauch und deren Einsatz ist nirgends verboten… Die Befindlichkeit des Volkes in dieser Frage wurde ausgeblendet. Kuschen vor der EU war wichtiger.
20. Mai 2009 schrieb Toni Brunner (SVP) Der Bundesrat hat heute entschieden, auf die Anrufung der sogenannten Ventilklausel zu verzichten. Im Abstimmungskampf über die Personenfreizügigkeit wurde diese Regelung – insbesondere von der SP – immer wieder als wichtiges Argument angeführt, um den Bedenken der SVP entgegenzutreten. Jetzt zeigt sich, dass die Ventilklausel ein leerer Buchstabe bleibt, da die Regierung einmal mehr vor der EU kuscht und sich nicht traut, bei der unkontrollierten Einwanderung die Notbremse zu ziehen. Damit verpasst der Bundesrat eine grosse Chance, um den weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. mehr =>
Es fehlte der Mut

Um die Abstimmung nicht zu gefährden haben die schlauen Politiker dem Volk die Ventilklausel schmackhaft gemacht. Was machen die dumm-schlauen Politiker? Bei der wohl einzigen Gelegenheit, sich glaubwürdig zu verhalten kuschen Sie vor der EU.

«(…) Schon problematischer und nicht eben selbstbewusst hört sich ein anderer Verweis des Bundesrats an: Es wäre ein «negatives Signal» gegenüber der EU, falls die Schweiz den Zugang zum Arbeitsmarkt einschränken würde. Warum dieser neuerliche helvetische Bückling? => Mehr im Tagesanzeiger: …Bundesrat bricht Wort…

So könnten die Meinungen des Bundesrates gewesen sein: Pro Ventilklausel: Widmer-Schlumpf, Leuthard, Maurer –Kontra: Calmy-Rey, Couchepin, Merz, Leuenberger

Der Bundesrat hat es versäumt, rechtzeitig zu handeln. Da kommt einem der Aufruf, die Arbeitgeber sollen Inländer bei der Besetzung von Stellen bevorzugen, als hilflos vor. Vermutlich aber ist das pure Berechnung: Als BR sind die Finger gegenüber der EU unverbrannt – die Verantwortung wird an die Arbeitgeber delegiert. Aber Verantwortung ist nicht teilbar. Verantwortung tragen heisst, die Konsequenzen zu tragen. (sowohl für Erfolg, wie auch für Misserfolg). Delegation von Verantwortung geht nicht!

Nun scheinen sich jedoch Einsichten zu bilden:

«(…) Angesichts der offenen Arbeitsmärkte sind wir nicht in der Lage, die Zuwanderung so zu steuern, dass tatsächlich nur die Elite in unser Land kommt. Mit anderen Worten: Da haben wir uns ein Riesenproblem eingebrockt. «Da haben wir uns ein Riesenproblem eingebrockt»

Serge Gaillard, seco, spielt Feuerwehr

«(…) …In der Wintersession des Nationalrates kommende Woche werden Einwanderung und Arbeitslosigkeit zum Thema werden. Vor allem die SVP bereitet derzeit mehrere Vorstösse vor, mit der sie zugleich die vom Volk abgesegnete Personenfreizügigkeit mit der EU wieder zu Fall bringen möchte, wie Alt-Bundesrat Christoph Blocher auf «Teleblocher» ankündigte.

Schuld an der steigenden Arbeitslosigkeit seien die Einwanderung und die Personenfreizügigkeit, sagte Blocher. Er kündigte an, sollte die SVP mit ihren Vorstössen im Parlament scheitern, werde sie eine Volksinitiative lancieren.  Mehr im Tagi: Gaillard ruft zur Rekrutierung von Einheimischen auf

Dass die Zentrale Arbeitsvermittlung ZAV den Schweizer Arbeitsmarkt bewirtschaftet, als wäre die Schweiz ein deutsches Bundesland, wird mit keinem Wort erwähnt. Dort wird man froh sein, wenn jemand einen Teil der Arbeitslosen vor Hartz IV verschont… (dass man mit Peitschen und Soldaten manipuliere haben wir jetzt nicht gehört!).
Orts- und branchenüblicher Lohn. Die Behörden prüfen lediglich, ob jemand mit einem im Arbeitsvertrag festgelegten Lohn ohne staatliche Hilfe leben kann. Damit ist Lohndumping doch bereits mit eingeschlossen.
Orts- und branchenüblich heisst nicht, nur den Minimallohn als Richtlinie zu nehmen. Lohnsysteme berücksichtigen neben der Funktion auch Alter und Erfahrung.

 

Grafik: Slärempfehlungen KVSchweiz
Ich glaube kaum, dass sich die Migrationsämter echt mit Lohnbändern, Lohnklassen und Lohnsystemen generell damit befassen. Und wenn sie «Lohnrechner» anwenden, müsste man die Gesichtspunkte kennen, nach denen gehandelt wird. Es ist ein Unterschid, ob man pessimistisch den Einstiegslohn in der am unteren Ende der Bandbreite (Alter 20) als genügend betrachtet oder man  den Mittelwert z.B. beim Alter 35 ansetzt. Aber irgendwie in diese Richtung wird es laufen. Die grosse Nachfrage nach ausländischen Arbeitskräften im ausführenden Bereich, kann hauptsächlich über den Lohn erklärt werden.
Beispiel: Für eine Stagiaire (STG) im Gesundheitswesen muss als Minimallohn, der Einstiegslohn für diese Berusgruppe am zuständigen Kantonsspital berücksichtigt werden, ausser, es besteht ein anerkanntes Lohnsystem, dann ist dieses massgebend.
Wird nun für eine ausländische Fachkraft für einen Daueraufenthalt ein tieferer Lohn angesetzt, wird dem Gesuch trotzdem stattgegeben! Wenn die erwähnte Person vor sieben Jahren als STG schon einmal in der Schweiz war und jetzt einen Lohn bekommt, der etwa 150 Franken höher ist, aber wesentlich tiefer als ein vergleichbarer Lohne nach Alter und Erfahrung einer Schweizer Fachkraft, dann handelt es sich wohl um Dumping! Die Behörden haben das Problem nicht im Griff und sie sprechen nicht überall die gleiche Sprache!
Dem Volk wurde weis gemacht, dass man qualifizierte Ausländer brauche. Die Wirtschaft verlange danach. Das ist auch nachvollziehbar. Man hat auch flankierende Massnahmen versprochen. Es scheint, dass beides wenig wirksam ist, weil es an echter Kontrolle fehlt. Der Lohndruck ist unmissverständlich da. Ergo wird dem Grundsatz von «orts- und branchenüblichen Löhnen höchstens im Minimumansatz entsprochen – wenn überhaupt!
 Meinung eines erzürnten Bürgers (heisst nicht, dass ich damit einverstanden bin).
Matthäus Steiner  25.11.2009, 10:25
Was Frau Calmy-Rey, ihre SP und die Linken nicht verstehen wollen oder nicht verstehen dürfen: SIE sind das Problem, die Feinde der Schweiz! Praktisch alle Probleme, die wir haben, sei es Kriminalität, Anonymität, Verwahrlosung, finanzielle Überlastung der Sozialstrukturen und des Bundes, Probleme in der Ausbildung in den Multu-Kulti-Klassen, Überlastung der Strassen und des ÖV, Mietpreiserhöhungen, Zubetonierung der Schweiz, Agressivität, sinken des BSP pro Kopf und des Lebensstandards etc., das alles sind direkte oder indirekte Konsequenzen der linksbefürworteten Migrations- und Asylpolitik der Schweiz! Jede Zelle hat eine Zellmembran und jeder Organismus eine Haut, d.h. eine klare Grenze nach aussen, jedes Rudel lebt in einem Revier, das es nach aussen verteidigt – die allweise Natur macht es uns seit Millionen Jahren vor, nur die Linken meinen, es immer besser zu wissen! Quelle

Peter Spuhler tut so als ob: 75 % seiner Mitarbeiter hätten einen Schweizer Pass. Mit 25% Ausländern ist er gar über dem Ausländeranteil von etwa 21%! Jene Flüssigkeit, die er zum Kochen einer Suppe braucht kennt jeder: «Ha zwei O», resp. Wasser, wie bei den übrigen auch! => Tagi: …Über 8 Milliomen verträgt unser Land (derzeit) nicht…

«(…) Bis vor wenigen Jahren haben wir die falschen Ausländer als Arbeitskräfte in die Schweiz geholt, nämlich Unqualifizierte. Auch über den Asylbereich kamen sehr viele Unqualifizierte, die hier geblieben sind….

…Strengere Bedingungen im Abkommen, Kontigente im Fall einer steigenden Arbeitslosigkeit, das wäre natürlich das Beste gewesen. Aber da war ich noch nicht im Nationalrat.  – Ei, ei, ei, so was! Er hätte sich bestimmt (nicht) durchgesetzt!

Wie wollen Sie denn die Schweiz weniger attraktiv machen?
Nehmen wir die Arbeitslosenversicherung. Bei uns liegt das monatliche Maximum bei 8400 Franken, in Deutschland bei 2130 Euro. Da muss man etwas ändern. Es geht auch nicht an, dass jemand fünf Jahre bleiben kann, obwohl er keine Arbeit mehr hat.

Wer die Arbeitslosenleistungen kürzt, der nimmt auch den Schweizern Geld weg.
Stimmt, Kürzungen gelten für alle. Ist man gewillt, generell den Standard zu senken? Wir entscheiden übernächste Woche im Nationalrat ohnehin über Schritte zur Sanierung der Arbeitslosenversicherung. …

Jeder, der eine private Versicherung abschliesst, bekommt Leistungen aufgrund der erbrachten Vorleistungen. Bei der ALV ist dies anders. Sobald die Bedingungen erfüllt sind, können Leistungen bezogen werden, für die der Versicherte nicht die adäquate, versicherungsmathematische Vorleistung erbracht hat.

Ausserdem: Gäbe es keine ALV und kein Sozialamt, würden «einige» Arbeitgeber bei der Auswahl des Personals vorsichtiger sein – eben Selektion betreiben und nicht einfach Löcher im Stellenplan stopfen. Mit Wissen einer «Vollkaskoversicherung» im Kopf, lässt es sich einfach handeln.

Und-man kann nicht ungeachtet einer gewissen Weitsicht, eine Unzahl von Ausländern anheuern, weil man sie für den Moment braucht und später monieren, die Rückwanderungsquote wäre zu klein. Dieses Argument bringen schlagfertige Politiker jetzt, um von falschen Anreizen, die ausgesandt wurden, abzulenken. So weit hat damals gar niemand gedacht. Es passt nicht zum kurzfristigen Denken von Vertreten des «hier und Jetzt»!

Aus dem personalblog:

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