Will ein Arbeitgeber aus guten Gründen eine Arbeitskraft aus dem Ausland, anstellen, so muss er verschiedene Bedingungen erfüllen. Grob gesehen gibt es drei verschiedene Ausländerkategorien – und somit auch ungleiche Behandlung.
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Jemand kommt aus einem Land, mit dem volle Personenfreizügigkeit vereinbart wurde. Darunter fallen die Länder von EU 15 + Malta und Zypern (EU 17).
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Jemand kommt aus einem Land, bei dem sich die Personenfreizügigkeit im Übergangsstadium befindet. Darunter fallen EU 8 + BG u. RO
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Jemand kommt aus einem Land ohne Freizügigkeitsvereinbarung mit der Schweiz
Erklärungen:
- EU 15: Zu den EU-15 gehören alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union vor der sogenannten Ost-Erweiterung im Jahr 2004. Das sind also Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Italien, Irland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien.
- EU 8: Bürgerinnen und Bürger der EU 8 haben die Nationalität einer der folgenden Staaten: Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Ungarn, Estland, Lettland, Litauen, Slowenien.
- EU-17/EFTA Für Bürgerinnen und Bürger Frankreichs, Deutschlands, Österreichs, Italiens, Spaniens, Portugals, des Vereinigten Königreichs, Irlands, Dänemarks, Schwedens, Finnlands, Belgiens, der Niederlande, Luxemburgs, Griechenlands, Zyperns, Maltas, Norwegens, Islands und Liechtensteins gilt seit dem 1. Juni 2007 die volle Personenfreizügigkeit, es kommen keine Übergangsfristen mehr zur Anwendung.
- EU 25: Zu den EU-25 gehören alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union vor der Erweiterung im Jahr 2007. Dazu gehören die EU-15 Staaten sowie die 10 Staaten Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern, die am 1. Mai 2004 in die Europäische Union aufgenommen wurden.
- EU 27: Als EU-27 werden die heutigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union bezeichnet. Am 1. Januar 2007 wurden Bulgarien und Rumänien in die Union aufgenommen, was zusammen mit den EU-25, zu 27 Mitgliedstaaten führt. Diese sind Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Italien, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
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Für EU 15 /17 ist der Arbeitsmarkt offen. Lediglich ein Arbeitsvertrag und eine Anmeldung bei der Gemeinde ist Voraussetzung.
Für EU 8 u. BG+RO müssen drei Dinge beachtet und erfüllt sein:
- Nachweis der erfolglosen Suche in der Schweiz (Inserate, Personalvermittlung, Homepage)
- Nachweis, dass beim zuständigen RAV keine geeignete Arbeitslose gemeldet sind. (der Ausgleich von Defiziten bei Arbeitslosen wäre zu erfüllen!) – also Beachtung des Inländervorranges
- Markt- und branchenüblicher Lohn
20. Mai 2009 schrieb Toni Brunner (SVP) Der Bundesrat hat heute entschieden, auf die Anrufung der sogenannten Ventilklausel zu verzichten. Im Abstimmungskampf über die Personenfreizügigkeit wurde diese Regelung – insbesondere von der SP – immer wieder als wichtiges Argument angeführt, um den Bedenken der SVP entgegenzutreten. Jetzt zeigt sich, dass die Ventilklausel ein leerer Buchstabe bleibt, da die Regierung einmal mehr vor der EU kuscht und sich nicht traut, bei der unkontrollierten Einwanderung die Notbremse zu ziehen. Damit verpasst der Bundesrat eine grosse Chance, um den weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. mehr =>
Um die Abstimmung nicht zu gefährden haben die schlauen Politiker dem Volk die Ventilklausel schmackhaft gemacht. Was machen die dumm-schlauen Politiker? Bei der wohl einzigen Gelegenheit, sich glaubwürdig zu verhalten kuschen Sie vor der EU.
«(…) Schon problematischer und nicht eben selbstbewusst hört sich ein anderer Verweis des Bundesrats an: Es wäre ein «negatives Signal» gegenüber der EU, falls die Schweiz den Zugang zum Arbeitsmarkt einschränken würde. Warum dieser neuerliche helvetische Bückling? => Mehr im Tagesanzeiger: …Bundesrat bricht Wort…
So könnten die Meinungen des Bundesrates gewesen sein: Pro Ventilklausel: Widmer-Schlumpf, Leuthard, Maurer –Kontra: Calmy-Rey, Couchepin, Merz, Leuenberger
Der Bundesrat hat es versäumt, rechtzeitig zu handeln. Da kommt einem der Aufruf, die Arbeitgeber sollen Inländer bei der Besetzung von Stellen bevorzugen, als hilflos vor. Vermutlich aber ist das pure Berechnung: Als BR sind die Finger gegenüber der EU unverbrannt – die Verantwortung wird an die Arbeitgeber delegiert. Aber Verantwortung ist nicht teilbar. Verantwortung tragen heisst, die Konsequenzen zu tragen. (sowohl für Erfolg, wie auch für Misserfolg). Delegation von Verantwortung geht nicht!
- BR Calmy Rey im Tagi: Schweizer Jobs zuerst den Schweizern?
- Im Widerspruch? Zuwanderungsstopp: Calmy–Rey blockiert Diskussion – Schweiz …
- Ökonom Reiner Eichenberger:
«(…) Angesichts der offenen Arbeitsmärkte sind wir nicht in der Lage, die Zuwanderung so zu steuern, dass tatsächlich nur die Elite in unser Land kommt. Mit anderen Worten: Da haben wir uns ein Riesenproblem eingebrockt. «Da haben wir uns ein Riesenproblem eingebrockt»
«(…) …In der Wintersession des Nationalrates kommende Woche werden Einwanderung und Arbeitslosigkeit zum Thema werden. Vor allem die SVP bereitet derzeit mehrere Vorstösse vor, mit der sie zugleich die vom Volk abgesegnete Personenfreizügigkeit mit der EU wieder zu Fall bringen möchte, wie Alt-Bundesrat Christoph Blocher auf «Teleblocher» ankündigte.
Schuld an der steigenden Arbeitslosigkeit seien die Einwanderung und die Personenfreizügigkeit, sagte Blocher. Er kündigte an, sollte die SVP mit ihren Vorstössen im Parlament scheitern, werde sie eine Volksinitiative lancieren. Mehr im Tagi: Gaillard ruft zur Rekrutierung von Einheimischen auf
Matthäus Steiner 25.11.2009, 10:25Was Frau Calmy-Rey, ihre SP und die Linken nicht verstehen wollen oder nicht verstehen dürfen: SIE sind das Problem, die Feinde der Schweiz! Praktisch alle Probleme, die wir haben, sei es Kriminalität, Anonymität, Verwahrlosung, finanzielle Überlastung der Sozialstrukturen und des Bundes, Probleme in der Ausbildung in den Multu-Kulti-Klassen, Überlastung der Strassen und des ÖV, Mietpreiserhöhungen, Zubetonierung der Schweiz, Agressivität, sinken des BSP pro Kopf und des Lebensstandards etc., das alles sind direkte oder indirekte Konsequenzen der linksbefürworteten Migrations- und Asylpolitik der Schweiz! Jede Zelle hat eine Zellmembran und jeder Organismus eine Haut, d.h. eine klare Grenze nach aussen, jedes Rudel lebt in einem Revier, das es nach aussen verteidigt – die allweise Natur macht es uns seit Millionen Jahren vor, nur die Linken meinen, es immer besser zu wissen! Quelle
Peter Spuhler tut so als ob: 75 % seiner Mitarbeiter hätten einen Schweizer Pass. Mit 25% Ausländern ist er gar über dem Ausländeranteil von etwa 21%! Jene Flüssigkeit, die er zum Kochen einer Suppe braucht kennt jeder: «Ha zwei O», resp. Wasser, wie bei den übrigen auch! => Tagi: …Über 8 Milliomen verträgt unser Land (derzeit) nicht…
«(…) Bis vor wenigen Jahren haben wir die falschen Ausländer als Arbeitskräfte in die Schweiz geholt, nämlich Unqualifizierte. Auch über den Asylbereich kamen sehr viele Unqualifizierte, die hier geblieben sind….
…Strengere Bedingungen im Abkommen, Kontigente im Fall einer steigenden Arbeitslosigkeit, das wäre natürlich das Beste gewesen. Aber da war ich noch nicht im Nationalrat. – Ei, ei, ei, so was! Er hätte sich bestimmt (nicht) durchgesetzt!
… Wie wollen Sie denn die Schweiz weniger attraktiv machen?
Nehmen wir die Arbeitslosenversicherung. Bei uns liegt das monatliche Maximum bei 8400 Franken, in Deutschland bei 2130 Euro. Da muss man etwas ändern. Es geht auch nicht an, dass jemand fünf Jahre bleiben kann, obwohl er keine Arbeit mehr hat.Wer die Arbeitslosenleistungen kürzt, der nimmt auch den Schweizern Geld weg.
Stimmt, Kürzungen gelten für alle. Ist man gewillt, generell den Standard zu senken? Wir entscheiden übernächste Woche im Nationalrat ohnehin über Schritte zur Sanierung der Arbeitslosenversicherung. …
Jeder, der eine private Versicherung abschliesst, bekommt Leistungen aufgrund der erbrachten Vorleistungen. Bei der ALV ist dies anders. Sobald die Bedingungen erfüllt sind, können Leistungen bezogen werden, für die der Versicherte nicht die adäquate, versicherungsmathematische Vorleistung erbracht hat.
Ausserdem: Gäbe es keine ALV und kein Sozialamt, würden «einige» Arbeitgeber bei der Auswahl des Personals vorsichtiger sein – eben Selektion betreiben und nicht einfach Löcher im Stellenplan stopfen. Mit Wissen einer «Vollkaskoversicherung» im Kopf, lässt es sich einfach handeln.
Und-man kann nicht ungeachtet einer gewissen Weitsicht, eine Unzahl von Ausländern anheuern, weil man sie für den Moment braucht und später monieren, die Rückwanderungsquote wäre zu klein. Dieses Argument bringen schlagfertige Politiker jetzt, um von falschen Anreizen, die ausgesandt wurden, abzulenken. So weit hat damals gar niemand gedacht. Es passt nicht zum kurzfristigen Denken von Vertreten des «hier und Jetzt»!
Aus dem personalblog: