Dann hilft eigentlich nur eines: Der Arbeitgeber verdient sie nicht, ziehen Sie aus! Bevor Sie aber übereilig einen Entschluss fassen, versuchen Sie zu kämpfen! Vielleicht können Sie wegen persönlichen Umständen nicht ohne weiteres den Arbeitgeber wechseln. Abhängigkeit macht die Sache nicht einfacher!
Wie merkt man die «Demotivatoren?
- Man gibt Ihnen die Ziele höchstens schlecht formuliert oder gar nicht bekannt.
- Die Einführung in die Abläufe und in die Aufgabe ist mangelhaft.
- Konfrontation mit den so genannten Killerphrasen. Lernen Sie, damit umzugehen!
- Die Arbeitsbedingungen sind äusserst schlecht.
- Informationen werden Ihnen vorenthalten.
- Ratschläge sind unverbindlich oder gar ironisch.
- Man lässt Sie «ins offene Messer laufen», indem Fehler nicht zur rechten Zeit. angesprochen werden. Der Misserfolg ist programmiert!
- Man reitet auf dem Misserfolg herum, indem dieser besonders betont wird.
- Kritik erfolgt unangemessen oder undifferenziert oder unbegründet.
- Lob und Belohnung sind Fremdwörter.
- Sie werden gegängelt. Es wird versucht die Leistung via Kritik zu steigern.
- Es wird Angst vor Arbeitsplatzverlust erzeugt.
- Sie bekommen Aufgaben, die eindeutig unter Ihrem Niveau sind. Das Interesse an Arbeitsabläufen wird negiert.
Wenn dem Chef auffällt oder wenn Mitarbeitende Sie darauf ansprechen, oder wenn Sie gar selber feststellen, dass Sie
- schweigsamer geworden sind als früher
- Sie sich an Besprechungen und Rapporten kaum mehr zu Wort melden
- Sie die Anordnungen nur noch schemenhaft und ohne Interesse befolgen
- Sie unkonzentriert und ungenauer arbeiten als früher
- es Ihnen egal ist, ob etwas funktioniert oder nicht
- Sie Arbeit einfach annehmen, auch wenn es zuviel ist
- Sie das Gefühl haben, nicht zum Team zu gehören
dann ist Handeln angesagt. Was ist zu tun? Da bekanntlich jeder Fall anders ist, gibt es keine Patentrezepte. Aber es gibt allgemeine Hinweise.
Hat die vorgesetzte Person entsprechende Beobachtungen gemacht oder Hinweise bekommen, müsste sie im Interesse des Betriebes und wegen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers handeln. Falls der Verdacht auf Mobbing besteht, ist subtiles Vorgehen angebracht.
Liegt das Problem auf Mitarbeiterstufe, dann suchen Sie zuerst, diplomatisch zwar, aber selbstbewusst und konsequent das Gespräch. Warten Sie nicht lange mit der Konfliktbewältigung! Wenn dies nicht fruchtet, ist ein Gang zur direkt vorgesetzten Person erforderlich. Im Extremfall wäre der Schritt in die nächste Hierarchiestufe angezeigt (beim Chef, des Chefs).
Sexuelle Belästigung muss sofort abgestellt werden!
Gibt es Ärger mit der vorgesetzten Person, ist das Vorgehen in etwa gleich. Bei Misserfolg muss aber die nächste Hierarchiestufe angegangen werden.
Ist Mobbing im Spiel, dann wird es anspruchsvoll. Erst gilt es, stufengerecht vorzugehen. Je nach Situation ist ein Gespräch mit einer Vertrauensperson angezeigt. Zuerst stellt sich die Frage: «Was ist Mobbing?«
Mobbing und Recht: Rechtlich ist Mobbing nicht geregelt. Aber Betroffene sind nicht recht- und wehrloslos.
Es lohnt sich zu kämpfen. Aber es gibt Grenzen. Und versuchen Sie, so lange wie möglich ohne Rechtsanwalt auszukommen! Am Schluss stellen Sie fest, dass kein befriedigendes Resultat vorliegt, Sie aber hohe Rechnungen des Anwaltes begleichen müssen. Recht und recht haben seien «zwei Paar Schuhe», hat mir ein bekannter Anwalt gesagt. Das verfügbare Geld ist immer gleich viel, aber es wechselt den Besitzer (Anwalt).