«(…) Brüssel (sda) Jobangebot und Sprache – daran orientieren sich Osteuropäer am ehesten, wenn sie die Freizügigkeit innerhalb der EU nutzen. Eine Brüsseler Studie kommt zudem zum Schluss: Rumänen und Bulgarinnen, die weg wollten, sind schon gegangen.
Rund 2 Millionen Menschen aus den 2004 der Europäischen Union beigetretenen Ländern (EU-10) lebten Ende 2007 in einem der 15 «alten» EU-Staaten. Mit 662 000 Personen rangierte dabei Grossbritannien als Zielland zuoberst, wie die Analyse der EU-Kommission von vergangenem November zeigt. …… Öffnung in der Schweiz später
Dies ist aufgrund der Beitrittsverträge EU-intern bis Ende 2013 möglich. Zum Vergleich: In der Schweiz ist die Zuwanderung aus Rumänien und Bulgarien bis 2016 durch Kontingente eingeschränkt, danach bleiben während dreier Jahre bei massiver Einwanderung Schutzmassnahmen möglich.
Bereits am 1. Mai 2011 ist EU-intern Schluss mit Beschränkungen für die EU-10. Ab dann müssen Deutschland, Österreich, Belgien und Dänemark, die den Zugang zu ihren Arbeitsmärkten noch beschränken, den 2004 der EU begetretenen Staaten volle Freizügigkeit gewähren.
In der Schweiz läuft zum gleichen Zeitpunkt die Kontingentierung aus. Eine Schutzklausel ermöglicht jedoch Schutzmassnahmen, anders als innterhalb der EU,
noch bis 2014. Mehr in HR Today, Newsticker: Personenfreizügigkeit: ...Wer weg wollte, ist schon gegangen…
«(…)Wir haben einen Vertrag mit einer Frist. Die EU hat diese Frist bereits eingehalten und uns mitgeteilt, dass sie die Personenfreizügigkeit weiterführen will. Der Bundesrat kann einen Volksentscheid nicht einfach ignorieren oder nicht ernst nehmen. Gibt es ein Nein, dann ist es ein Nein. Dann wird es vor Ende Mai nicht möglich sein, eine erneute Volksabstimmung zu organisieren, oder nur schon einen neuen referendumsfähigen Bundesbeschluss zu verabschieden. Nach einem Nein müsste der Bundesrat das Resultat Brüssel mitteilen und könnte einzig versuchen, mit der EU zu verhandeln, ob die sechsmonatige Frist für das Ausserkrafttreten der anderen Verträge sistiert und uns etwas Zeit eingeräumt werden könnte. Aber damit sind wir abhängig vom Goodwill der EU. Das möchte ich als Bürgerin dieses Staates nicht. Wir müssen unsere Entscheidungen selber treffen und dürfen nicht abhängig werden von Brüssel. Wenn man strategische Spiele spielen will, dann handelt es sich um ein Hochrisikovorhaben. Realpolitisch gibt es nur eine Frage: Personenfreizügigkeit ja oder nein. Man kann das Abkommen jederzeit kündigen. Aber immer mit der Wirkung, dass man damit auch alle anderen Abkommen auflöst.(NZZ)