Personalbedarfsermittlung in der öffentlichen Verwaltung


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Der Personalbedarf kann auf verschiedene Grundarten ermittelt werden:

  • Analytisches Berechnen
  • Analytisches Schätzen
  • Arbeitsplatzmethode

Zusätzlich gibt es die zwei Folgeverfahren Fortschreibungs- und Schlüsselverfahren

Die Grundverfahren unterscheiden sich in der Art der Datenerhebeung. Im Grundsatz gilt:

Analytisches Berechnungsverfahren vor Analytischem Schätzverfahren vor Arbeitsplatzmethode.

Abbildung: Verfahren zur Personalbedarfsermittlung
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Bei jedem Verfahren wird zuerst ein Aufgabenkatalog erstellt. Der Aufgabenbestand des untersuchten bereichs wird erhoben und in klar abgrenzbare Einzelaufgaben gegliedert um damit die Arbeitsmengen und die Bearbeitungszeiten zu ermitteln. Als Basis können Organisationsunterlagen und Interviews dienen. Danach werden die Aufgaben gegliedert.
Es gibt keine algemein gültigen Regeln darüber, welches Verfahren und welche Erhebungstechnik ausgewählt werden sollen. Wichtigstes Entscheidungskriterium neben der grundsätzlichen Eignung der Methode für die jeweilige Aufgabenart ist die erforderliche Datengüte. Es ergibt sich die folgend aufgeführte Rangfolge:
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Abbildung: Rangfolge der Verfahrens- und Erhebungstechniken bezüglich der Genauigkeit

Oft ist es sinnvoll, mehrere Techniken parallel oder kombiniert anzuwenden, um die erforderlichen Daten zu erhalten bzw. die mittels einer Erhebungstechnik erhobenen Daten durch den Einsatz einer weiteren Technik zu plausibilisieren.

Mehr zum Thema bei : Herausgeber: Bundesministerium des Innern – © BMI 2008 – Gesamtredaktion: Bundesverwaltungsamt : …5 Personalbedarfsermittlung…

Im Krankenhaus geht man etwas andere Wege: Die Methode wird je nach Dienstart anders gewählt. Sieht man sich die Strukturierung eines Fachseminars an, so erkennt man verschiedene Anhaltspunkte. Mehr bei brain Guide: …Personalbedarfsermittlung-im-Krankenhaus…

Wir haben uns zum Thema bereits geäussert:

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Stellengesuche


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