Segelflugpiloten ab 60 zum Arzt!


Nach einigen tödlich verlaufenen Segelflug-Unfällen in diesem Jahr hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt, BAZL, gehandelt. Es verlangt, dass Segelflugpiloten ab 60 regelmässig den Fliegerarzt aufsuchen müssen. Mehr in swissinfo: …Segelflugpiloten ab 60 regelmässig zum Arzt…

Zusätzlich soll für die Erneuerung der Ausweise (alle 2 Jahre) ein Prüfungsflug mit einem Fluglehrer absolviert werden. Da betreibt man Sicherheit für den Heiligenschein. In der Praxis werden die Piloten, welche Mitglied in einer Segelfluggruppe sind, pro Jahr mindestens einmal am Doppelsteuer durch einen Fluglehrer überprüft. Dies wird meist zusätzlich praktiziert, wenn eine Einweisung auf einen neuen Flugzeugtyp ansteht oder wenn Beobachtungen oder Vorkommnisse danach verlangen. Privatpiloten in Gruppen sind davon nicht ausgenommen. In den Segelfluggruppen wird viel für die Sensibilisierung betreffend Sicherheitsfragen getan. Regelmässig veranstaltete Sicherheitsbriefings zeugen davon.

Dass die Segelflieger von der Pflicht der Fliegerärztlichen Prüfung entbunden sind, war dem BAZL schon immer ein Dorn im Auge. Nun hat man die Gelegenheit wahrgenommen, die alte Schieflage des BAZL in dieser Sache in die Waagrechte zu bringen. Es war Hans Nietlispach, «Housi National», der sich vor vielen Jahren erfolgreich dafür eingesetzt hatte, dass die Segelflieger bezüglich Gesundheit in eigener Verantwortung handeln sollen. Man weiss auch, dass «Housi» und das BAZL das Heu nie auf der gleichen Bühne hatten.

Und wie steht es mit dem bundesrätlichen Appell an die Selbstverantwortung? Über die verhinderte Freiheit habe ich mich schon ausgelassen.

«(…) Bundesrat Hans-Rudolf Merz appelliert zum 1. August mit einer Ansprache im Internet an die Eigenverantwortung der Schweizer Bürger.

Mehr in der NZZ: Bundesrätliche 1.August-Botschaften

Das BAZL hat in seinem Sicherheitswahn die Sicherheit der Segelflieger überhaupt nicht gefördert. Aber es hat die Vorschriften und Auflagen verschärft und die Tarife erhöht. Das führte dazu, dass die Kosten generell in die Höhe schossen.

Während Jahrzehnten mussten die Segelflugzeuge in einem 2-Jahresrythmus von einem anerkannten Prüfer kontrolliert werden. Seit einiger Zeit wurde dieser Intervall auf ein Jahr gekürzt, um «EU-konform» zu sein. Selbstverständlich sind auch die Prüfgebühren erhöht worden. Die Unlogik: Segelflugzeuge die als «Experimental», bzw. als «historisch» gelten, müssen nur alle zwei Jahre geprüft werden! Für die alten Flugzeuge wäre im Vergleich zu den modern gefertigten aus technischer Sicht eher ein kurzer Intervall angemessen – wenn schon.

«(…) Das BAZL treibt den Aspekt Sicherheit auf die Höhe. Während Mirage-Hunter-, Tiger-, Venom- und Vampireflugzeuge in friedlicher Ko-Existenz mit weidenden Kühen auf den Alpenflugplätzen jahrzehnte lang ohne Zwischenfälle funktionieren konnten, werden die Flugplätze eingezäunt. Am Schluss kommt jemand nur noch mit eine Sicherheits-Badge auf einen Flugplatz. Das ist u.a. das Resultat des EU-Zentralismus vor dem man nun den Bückling macht… Mehr

Generell wurden also die Gebühren erhöht, die Lufträume eingeengt, indem Obergrenzen abgesenkt wurden, für die Erlangung des Sprechfunkzeugnisses wird künftig zwingend eine Englischkurs verlangt. Immerhin hat man gemerkt, dass diese Forderung derzeit nicht angebracht ist, hätte man doch einen höheren Standard verlangt als von Flugzeugcrews, die in ausländischen Fluggesellschaften tätig sind!

Mehr Sicherheit gibt es nicht mit mehr Vorschriften! Mehr Sicherheit bekommt ein Pilot dann, wenn er über ein hervorragendes aktuelles Training verfügt. Dies bewusst zu machen wäre u.a. eine Aufgabe des BAZL. Will man ds Training fördern, muss den Piloten auch preisgünstiges Training angeboten werden. Das würde man erreichen, wenn die Kosten gesnkt werden könnten

Bei den Unfällen mit Segelflugzeugen wäre es interessant zu wissen, wie gross der Anteil mit Segelflugzeugen mit Hilfsmotor, selbststartend oder nicht, beteiligt waren. Mit ausgefahrenem Motor ändern sich die Flugeigenschaften zum Teil wesentlich. Gebraucht werden die Motoren als Heimweghilfe oder als Hilfe, selbständig zum geeigneten Ausgangspunkt für ein Vorhaben zu gelangen. Die Motoren werden daher meist in einer kritischen Übergangshöhe ausgefahrern. Wenn nun in Bezug auf das Können des Piloten, die für ihn sichere Höhe unterschritten ist, wid es anspruchsvoll bis gefährlich, denn beim Ausfahren des grossen Widerstandes ändert sich die Sinkgeschwindigkeit und es muss eine andere Fluglage eingenommen werden. Wenn der Prozess etwas zu lange dauert und der Boden näher kommt, wird die Nervosität gefördert und damit der Stress. Das Unterschreiten der Mindestgeschwindigkeit ist sehr wohl möglich, was fatale Folgen haben kann. Je anspruchsvoller das technische Gebilde, desto mehr Wert muss auf das aktuelle Training gelegt werden! Die im Ausweisreglement genannten Mindestbedingungen sind meiner Ansicht nach viel zu tief! Zusätzlich sollte man diese bezüglich Motorantrieb zu den übrigen Segelflugzeugen differenzieren.

Grosse Flugerfahrung, die weit zurück liegt verliert an Gewicht, wenn es um den Einsatz der geschärften Reflexe geht! Diese funktioniern dann sehr gut, wenn neben der Erfahrung auch viel Übung nachweisbar ist – Übung, die laufend gepflegt werden will!

Die Ungleichbehandlung: Tote sind nicht gleich Tote! Würde es ein Eidgenössisches Bergsteigeramt geben, müssten sich die Bergsteiger schon längst umfangreichen Untersuchungen unterziehen und staatlichen Vorschriften unterwerfen. Ich stelle mir vor, dass sie mindestens alle zwei Jahre ein ärztliches Attest zu bestehen hätten, die regelmässige Teilnahme an Erste Hilfe-Kursen nachweisen müssten, mit einem Bergführer das Matterhorn besteigen müssten, nachdem sie auch die Besteigung minutiös geplant hätten… Am Berg gibt es jährlich mehr Tote als im Segelflug! Aber mit dem SAC wird sich niemand anlegen wollen.

Nun tritt der BAZL-Direktor Raymond Cron ab. – ein umstrittener Chefbeamter des Uvek. Tränen werden ihm kaum nachgeweint!

«(Kritik aus der Praxis: Mitunter führte das gesteigerte (übersteigerte) Sicherheitsbewusstsein zu Verfügungen und Erlassen, die bei den Luftfahrtpraktikern auf Kritik stiessen. Dazu gehörten einschneidende Luftraumbeschranänkungen für die Kleiaviatik, an die Obergrenze gehende Sicherheitsabstände (sogenannter «left turn» in Zürich) oder teilweise als schikanös empfundene Zugangskontrollen für Flughafen mitarbeiter …)»

Das BAZL, früher unter der Bezeichnung Luftamt bekannt, hat sich aus der Sicht der Flieger in der Kleinaviatik als Flugverhinderungsamt etabliert.


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