(erstmals veröffentlicht: 10. 05. 2007)
Eine Übersicht
Ziel: Beseitigung personeller Überdeckung
P-Freistellungsmassnahmen
- Änderung bestehender Arbeitsverhältnisse
- Versetzung, vertikal, horizontal
- Umschulung
- Arbeitszeitverkürzung durch: Kurzarbeit; Abbau von Überstunden; Teilzeitarbeit; Anpassung der Arbeitszeit
- Einstellungsstopp
- Befristete Ausleihung von Personal
- Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse
- Ausnutzung persönlicher Abgänge; Förderung des freiwilligen Auscheidens; Outplacement, Frühpensionierung; Aufhebung befristeter Anstellungen; Entlassung*
*Wegen den schwerwiegenden Konsequenzen für Arbeitnehmende, darf diese Massnahme nur im gut begründeten Ausnahmefall erfolgen. Bei Massenentlassungen müssen gesetzliche Auflagen beachtet werden. Entlssung ist eine Führungsaufgabe. Sie wird dann auch wahrgenommen, wenn Leistung und Verhalten nicht genügen.
Minimieren von Freistellungsmassnahmen durch: Disversifikation; Vorzug geplanter Tätigkeiten; Koordination von Rationalisierungsmassnahmen; Vorbeugender Unterhalt, Vorzug anstehender Arbeiten; Rücknahme von Fremdvergaben
Personalplanung
Qualitativ:
- Arbeitsgestaltung mittels job enrichment, job enlargement, jobrotation, Mehrstellenbesetzung, autonome Arbeitsgruppen
- Qualifikation: Umschulung; Ausbildung; Fort- und Weiterbildung
Quantitativ:
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Arbeitszeitgestaltung mittels Jahresarbeitszeit; Gleitzeit; feste Arbeitszeit; Bandbreitenmodelle; Jobsharing
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P-Freistellungsmassnahmen
odh, 13.11.17
Jeder Arbeitgeber kommt irgend wann in die Lage, sich von Mitarbeitenden trennen zu müssen. Es kann sein, dass es Gründe in der Person sind. Es kann sein, dass die wirtschaftliche Lage dazu zwingt. Vom Patron wird verlangt, dass er fair handelt und dass er möglichst keine Härtefälle produziert.
Aus meiner Erfahrung kann man so etwas schon anständig erledigen. Etwa dass man die Doppelverdiener und jene, die auf dem Arbeitsmarkt die grössten Chancen haben zuerst über die Kinge sprinegn lässt (Schlüsselpersonen allerdings wird man behalten). Dann gibt es immer welche, die einen Wechsel aus verschiedenen Gründen vorgesehen haben.
Immer aber muss seriös informiert werden. Und es gilt, mit den Betroffenen die Konsquenzen zu besprechen. Fallsz.B. jemand 2 Kinder in der höheren Ausbildung hat, ist man vermutlich auf einen Zweitverdienst angewiesen, oder wenn jemand noch Betreuungsfunktion en mit Mitfianzierung trägt, sollt man nicht noch mit einer Entlassung bestrafen.
Betroffene tragen meist schwer an solchen Eingriffen. Das kümmert aber Zocker und Gewinnmaximierer nicht. Sie verschieben Arbeitsplätze dort hin, wo die geringsten Kosten (Lohn, Umwelt usw.) entstehen. Später aber werden wir mit unseren Steuergeldern, Leistungen an die dortigen Umweltschäden leisten müssen, weil sie schliesslich uns auch bedrohen. Man müsstevermehrt und konsequent die Kosten durch die Verursacher targen lassen. Und dies nicht nur hier zu Lande, sondern weltweit.
In vielen Firmen herrscht momentan Kurzarbeit, viele Mitarbeiter sehen die Kurzarbeit eher positiv als negativ. Lieber Kurzarbeit, als Kündigung. Trotzdem muss man dazu sagen, dass die Mitarbeiter natürlich bedingt durch die Kurzarbeit weniger Geld verdienen. In vielen Branchen ist momentan auch ein Einstellungsstopp vorhanden, dies schützt natürlich bestehende Arbeitsverhältnisse, aber für Arbeitssuchende ist dies leider sehr negativ. Ich finde dieses Thema sehr interessant, man muss die negativen und positiven Konsequenzen immer abwägen.