27. Februar 2008: Bis zu diesem Datum läuft die Vernehmlassung des Freizügigkeitsabkommens. Gleichzeitig läuft die Vernehmlassung für die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien.
28. April 2008: Der Ständerat behandelt die zwei Freizügigkeitsvorlagen (Sondersession). Der Nationalrat wird die Bereinigung in seiner Sommersession vornehmen.
1. Juli 2008: Die dreimonatige Referendumsfrist beginnt. Die Schweizer Demokraten haben die Ergreifung des Referendums angekündigt. Bei einem Erfolg des Referendums wären die Bilateralen Verträge gefährdet.
17. Mai 2009: Es findet die eidgenössische Volksabstimmung zu den Themen Weiterführung der Personenfreizügigkeit und Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien statt.
31. Mai 2009: Die Schweiz muss der EU mitteilen, ob das Personenfreizügigkeitsabkommen endgültig weitergeführt wird.
Das gesamte Thema birgt einen gewissen politischen Zündstoff in sich. Die Schweizerische Volkspartei SVP stellt Widerstand in Aussicht, wenn die EU die Steuerhoheit der Schweiz nicht akzeptiert. Ausserdem will man noch weitere Zugeständnisse von Seiten der EU. Die Losung lautet, dass nur etwas gegeben wird, wenn eine genügend grosse Gegenleistung erbracht wird. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.
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