No Billag – der Plan B

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Wird No Billag angenommen, geht es wie mit anderen Abstimmungen auch. Der Volkswille wird dann einfach missachtet. Auf diese Weise kann es sich Frau BR Leuthard leisten, „keinen Plan B“ zu haben, weil sie schon einen hat! Leuthard malt den Teufel an die Wand. Betreffend Demokratie: Die ist ohne SRG und weit vor der SRG entwickelt und aufgebaut worden und es wird sie auch noch geben, wenn es keine SRG mehr gibt! Das Parkinson’sche Gesetz, es spricht u.a. vom bürokratischen Wahnsinn und der aufgeblähten Organisationspyramide, hat längst Einzug gehalten.

„(…) Alles, was Recht ist – Die SRG wird in jedem Fall weiter senden

Markus Felber, NZZ am Sonntag 07.01.17

Während der Silvesterfeier mussten Schweizer Wirte die Kassen um Mitternacht für eine Zwischenabrechnung anhalten. Der Grund: Die Mehrwertsteuer wurde zum Jahresbeginn gesenkt. Dies ist eine Folge der Ablehnung der Rentenreform. So rasch wird Volkes Wille allerdings längst nicht immer umgesetzt. Bei einer Annahme der No-Billag-Initiative etwa würden die Sender der SRG keineswegs zum nächsten Jahreswechsel abgeschaltet, wie das von einem Teil der Befürworter und Gegner in einmütiger Unaufrichtigkeit behauptet wird.

Anders als die Sätze der Mehrwertsteuer sind die Gebühren für öffentliches Radio und Fernsehen nämlich nicht in der Verfassung festgeschrieben, sondern in einem Gesetz. Bundesgesetze aber sind für das Bundesgericht massgebend, selbst wenn sie der Verfassung widersprechen. Die Gründer der Eidgenossenschaft haben dem Volk zwar die Macht gegeben, die Verfassung nach Belieben abzuändern. Gerichtlich durchsetzen lässt sich der Volkswille indes nur gegen kantonale Gesetze. Die in der Schweiz fehlende Verfassungsgerichtsbarkeit ist ein kluges Korrektiv, das die Allmacht des Volkes in der direkten Demokratie begrenzt.

Bei einem Ja zur No-Billag-Initiative würden daher die SRG-Programme am 1. Januar 2019 nicht verstummen. Vielmehr bliebe die gesetzliche Gebührenpflicht bis zum Erlass einer Ausführungsgesetzgebung gültig. Und eine solche könnte in einem Kompromiss bestehen, der die Initiative zwar nur halbwegs umsetzt, aber politisch breit mehrheitsfähig ist. Das erschiene staatsrechtlich unschön, doch wäre dagegen mangels Verfassungsgerichtsbarkeit juristisch kein Kraut gewachsen. So wurde schon der Kern der Masseneinwanderungsinitiative bei der Umsetzung zum toten Buchstaben. Die einen feierten das als Sieg der Vernunft, andere sprachen von Verfassungsbruch. Nüchterner könnte man von verfassungsresistenter Realpolitik sprechen.

Markus Felber war NZZ-Bundesgerichtskorrespondent.)“

Man darf die Initiative getrost annehmen und erwarten, dass dies positive Auswirkungen bringt. Wird die Initiative abgelehnt, geht alles wie bisher weiter! Bei einer Annahme entsteht Druck, damit zu mindest eine Reorganisation und eine Effizienzsteigerung statt findet. Jeder Betrieb, der einem harten Wettbewerbskonkurrenz standhalten muss, wird seine Organisation periodisch auf angefressenen Speck und auf Maden im Speck untersuchen! Mit einem Ja wird ein weiteres Mal bewiesen werden, dass Volksentscheide nach dem Willen der Mächtigen zurecht gebogen werden! Erbringe man den Beweis, dass Demokratur die Demokratie terrorisiert!

Also dann, ein Ja in die Urne!


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