Kategorie-Archiv: 31 Vorsorge, Versicherungen, Anlagen

Sparen bringts nicht (mehr)


Kaum war die Dot-Com-Krise vorbei, zog ein neues Gewitter, die Subprime-Krise auf. Inzwischen sollen es bereits über 100 Mia Dollar in Luft aufgelöst worden sein – lesen Sie in der NZZ – und das Ende der Fahnenstange ist offenbar noch nicht in Sichtweite!

Allein Banker von UBS sollen im Jahr 2006 Boni in der Höhe von 10 Mia Fr. erhalten haben! Neben dem Lohn eine gewaltige Leistung! Die Gegenleistung besteht jedoch aus:

«(…) Überheblichkeit, Geldgier, Mangel an Verantwortungsbewusstsein oder gar Dummheit? Auf jeden Fall drängt sich bei diesen Firmen eine ernsthafte Gewissensprüfung auf und massive strukturelle und personelle Konsequenzen. (…)» (Tito Tettamanti Sonntagszeitung 20. 01. 08)

Die Folgen ziehen weite Kreise. Bedenkt man, dass allein die Pensionskassen Milliardenverluste zu tragen haben!

Die Frage sei gestattet: Lohnt es sich noch zu sparen?

Antione de Saint Exupéry hat dies im Zusammenhang mit der Sozialversicherung so gesehen (aus Carnets):

«(…) Wenn man im Jahre 1938 die Sozialversicherung in Gang setzt, die sich auf Menschen erstreckt, welche erst zwanzig Jahre später ihre Renten beziehen werden, wird man zwanzig Jahre lang Kapital ansammeln, das heisst wahnwitzigen Summen einsammeln, die sich unmöglich investieren lassen (die wahre Investition besteht im gegenwärtigen Geschenk) und die ganz ausgesprochen als Kaufkraft fehlen werden.

Man gibt vor – in zwanzig Jahren – den Ertrag dieses investierten Geldes verteilen zu können; das ist ein wertloser Mythos.

In Wahrheit verteilt man alljährlich, da Alt und Jung zahlenmässig stabile Gruppen bilden, an einige alte Leute, was vorweg den zahlreichen Jungen abgefordert wurde. Wenn es für zehn alte Leute neunzig junge gibt (das waren noch andere demografische Vorstellungen als heute, 70 Jahre später!), die je 100 Francs verdienen, besteuere ich sie mit 10% und alle beziehen 90 Francs.

Ich kann mein System sogleich anlaufen lassen (unter dem Blickwinkel: die Jugend zahlt für das Alter), denn unter dem individuellen Aspekt zahle ich, der ich heute jung bin für mich, der ich später alt sein werde. Ich gelange zu unübersteigbaren Absurditäten (darunter diese absurde Verwahrung „meines“ Geldes). Es scheint mir eine allgemeine Regel zu sein, dass die soziale Untersuchung entindividualisieren muss, wenn sie begreifen will. Sonst:

a) Illusion des Sparens

b) Illusion der stets möglichen Reinvestierung

c) Illusion über die Notwendigkeit, dieses Geld der Sozilversicherung zu „platzieren“.

Wenn man diese Geld aufspeichert, so ist das ganz genau dasselbe, als wenn man die heutigen Kartoffeln und das heutige Lauchgemüse, die in zwanzig Jahren gekauft werden sollen, aufspeichern würde (was ich aufgespeichert habe ist ein Teil der Kaufkraft), aber sie verfaulen.

Man komme nicht hernach mit Klagen über Skandale und Veruntreuungen: dieses Geld selber ist verfault. Wo sollte es hinfliessen? Gewiss, vielleicht ist es ein Trick, um Paläste zu bauen (die aber nicht rentabel sind), und dann hat das nichts mit der Liebe zum Alter zu tun. Oder ich kann dann zwanzig Jahre lang Altersheime bauen. Doch die bringen alles durcheinander.

Das notwendige Geld lässt sich nicht genau feststellen, denn es spielt noch seine Umlaufgeschwindigkeit hinein.

Die Privatbank, welche die Aktiengesellschaft verwaltet, oder die sowjetische Bürokratie, welche das gleiche Industrieunternehmen verwaltet: keinerlei Unterschied von Haus aus. Weder die eine, noch die andere ist Eigentümer der Produktionsmitte, ihre Moral oder Unmaoral können einander die Waage halten.

Einziger Unterschied: die Richtung der privaten Kaufkraft, die in der Sowjetunion nicht blindlings etwas zu kaufen erstreben kann, was nicht existiert.

Sparsamkeit (oder Sparen) kann nur einen Sinn haben: den eines Geschenks ans Kapital. Man spart für jemanden. Und nicht „an sich“. «

Unser Hypothekardarlehen musste jetzt neu verhandelt werden. Die Bank wollte neu 3,6% statt wie bisher 3,15%. Wir haben etwas zugewartet und jetzt ist es bei 3,35% abgemacht. Die Differenz von +0,20% scheint wenig zu sein. Aber rechne: 100/3,15×3,35=106,35. Die Differenz beträgt also 6,35% zu Gunsten der Bank! Gegenmassnahme: Der Kredit wird drastisch verringert indem Sparguthaben (dritte Säule), die ohnehin einen geringeren Zins bringen, für die Rückzahlung eingesetzt werden! So gesehen, hat sich das Sparen gelohnt (Pflege der dritten Säule)… Bleibt die Frage, was mit dem übrigen Geld geschehen soll. Einem Geldvernichtungsinstitut anvertrauen macht je länger, desto weniger Sinn! man könnte ja selber in ein haus investieren. Wenn’s schief geht, ist die Immobilenkrise wenigstens hausgemacht…



Obligatorische Unfallversicherung ab 01. 01. 08


Obligatorische Unfallversicherung ab 01. 01. 08 angepasst!

Der Bundesrat hat beschlossen, den Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in der obligatorischen Unfallversicherung von Fr. 106’800.- ( monatlich Fr. 8’900.-) auf Fr. 126’000.- (monatlich Fr. 10’500.-) zu erhöhen. Dieser Höchstbetrag gilt auch bei der Berechnung der Beiträge und Leistungen Arbeitslosenversicherung sowie bei den Taggeldern der Invalidenversicherung.


Frühpensionierung


Als man die demographische Entwicklung noch nicht so intensiv interpretierte, wurden Frühpensionierungen bereits ab dem 60. Altersjahr angestrebt. Arbeitgeber nutzten die Gelegenheit, via (Zwangs-) Pensionierung, ältere, vermeintlich weniger leistungsfähige Mitarbeitende dem Sozialstaat (soziale Sicherung) abzutreten, um mit «jüngeren, unverbrauchten» Leuten ans Werk gehen zu können. Dabei ging es doch oft um etwas ganz anderes: junge Mitarbeitende sind weniger lohnintensiv und die Sozialbeiträge, namentlich für die Pensionskasse sind wesentlich tiefer. Also hat man versucht, die Lohnkosten zu minimieren (wenn auch nur vorübergehend). Der Bund und seine Monopolbetriebe, aber auch andere Betriebe entwickelten mit den Pensionskassen zusammen für die Betroffenen interessante und auch grosszügige Angebote. Letztlich aber musste der Steuerzahler die Ausfinanzierung etlicher staatlicher Pensionskassen tragen.

… Den Schuldenberg verursacht haben jedoch auch Altlasten tief aus dem letzten Jahrhundert. Diese kamen mit der Verselbständigung der Pensionskassen des Bundes und seiner Betreiber (z.B. Post) zum Vorschein. Für die Ausfinanzierung dieser Pensionskassen musste der Bund bisher über 30 Milliarden Franken nachschiessen. Weitere Milliarden werden noch folgen. …

Je länger, desto mehr sind die Versicherten einem Beitragsprimat unterworfen. Im Gegensatz zum bisher oft angewandten Leistungsprimat, wird die Rente nur noch durch die Sparbeiträge finanziert. Mittels dem Umwandlungssatz wird aus dem angesparten Kapital die Rente bestimmt. Wer früher in Rente geht, muss zeitlebens mit einer Rentenkürzung rechnen.

Speziell zu beachten sind:

  • Der Umwandlungssatz von gegenwärtig 7,1 % für Männer und 7,15% für Frauen, soll bis 2014 für alle auf 6,8% sinken. Der Bundesrat will den Umwandlungssatz noch schneller und und stärker senken und zwar auf 6,4% bis 2011. Der Entscheid über diesen Vorschlag fällt das Parlament in einigen Monaten.

  • Die Höhe der jährliche Rentenkürzung; Beispiel Ascom

  • Soll das Pensionskassenkapital in Rentenform oder in Kapitalform bezogen werden?

Die Argumente Die Vorzüge von Rente und von Kapitalbezug


Für die Rente spricht

  • Garantierte Rentenzahlung während des restlichen Lebens

  • Eventueller Teuerungsausgleich (je nach Reglement und Finanzkraft der Pensionskasse)

  • Im Todesfall Witwen-/Witwerrente für den hinterbliebenen Ehegatten von 60 Prozent der Altersrente

  • Keine Vermögenssteuern auf dem Alterskapital

  • Hohe Sicherheit (die Rente ist durch den Eidgenössischen Sicherheitsfonds abgesichert)

  • Versicherte mit jüngeren Ehepartnern (Witwen-/Witwerrente)

  • Keine Erfahrung im Umgang mit Geldanlagen

Für den Kapitalbezug spricht
  • Weitgehender Kapitalerhalt möglich und somit Vererbung des Kapitals an die Hinterbliebenen

  • Hohe Flexibilität (zum Beispiel Rückzahlung Hypothek)

  • Höhere Rendite möglich

  • Sicherheit abhängig von der Anlagestrategie

  • Unverheiratete respektive Versicherte mit viel älterem Ehepartner

  • Erfahrung im Umgang mit Geldanlagen

(Quelle: BILANZ, Okt. 2004, Martin Wechsler)
  • Gibt es eine Überbrückungsrente bis zur AHV? Wie wird diese finanziert?

  • Kürzung der Überbrückungsrente AHV?
  • Wie gross ist die voraussichtliche AHV-Rente?

  • Im Hinblick auf vorgesehene AHV-Revisionen soll eine Reserve vorgesehen werden. Es könnte sein, dass Leistungen gekürzt oder die Teuerung nicht oder nicht voll ausgeglichen wird.
  • Kann man die Steuern optimieren?

  • Kann ich mir die geplante Frühpensionierung überhaupt leisten?

So lange der Arbeitsmarkt älteren Arbeitnehmenden keine reellen Chancen auf Beschäftigung einräumt, solange werden Menschen versuchen, früher in Rente zu gehen. Ob ein flexibles Rentenalter gesetzlich festgelegt wird, werden wir sehen. Dabei sind sie oft bereit, auf Vieles zu verzichten. Die Erhöhung des Rentenalters darf nicht alleine eine politische Angelegenheit sein. der Hinweis auf Arbeitskräftemangel allein genügt nicht. Es sind Taten (sprich: Arbeitsplätze) gefragt.


Patchworker im Nachteil


 

Säule 1 (obligatorisch) bestehend aus AHV /IV. Ziel: Deckung der Grundlebenskosten (Umlageverfahren, basierend auf dem Solidaritätsgedanken, die Jungen zahlen für die Alten). Problem: Das Verhältnis Jung : Alt entwickelt sich wegen der Demografie ungünstig. in speziellen Situationen werden Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigungen ausgerichtet.

Säule 2 (Berufliche Vorsorge). Ziel: Den gewohnten Lebensstandard bis zu einem gewissen Grad halten zu können. Es kommt vermehrt das Kapitaldeckungsverfahren zur Anwendung. Problem: angesparte Leistungen müssen für ein längeres Leben ausreichen, weil die Menschen älter werden. Die Renten werden via tieferen Umwandlungssatz gekürzt. Obwohl diese Entwicklung schon lange bekannt ist, hat sich niemand ernsthaft darum gekümmert (Versicherungsmathematiker, Versicherungsgesellschaften, Bundesamt für Sozialversicherung). Absicht, Liederlichkeit oder Verdrängung des Problems auf «jene, die nach uns kommen»?

Säule 3 (freiwilig), eigenverantwortliche Vorsorge durch Sparen. Ziel: Ergänzung der Säulen 1 und 2. Problem: Viele Menschen können sich eine dritte Säule nicht leisten, weil der Verdienst zu gering ist.

Zur 2. Säule:

Obligatorisch versichert sind (2007):
– AHV-Versicherte
– ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres bis zum 31. Dezember nach Vollendung des 24. Alterjahres sind nur Tod und Invalidität versichert, danach auch das Alter;
– wer einen AHV-pflichtigen Lohn von über Fr. 19890.- hat (für Teilinvalide nach IVG wird der Mindestlohn proportional gekürzt)
– Frauen, die das 64. Altersjahr und Männer, die das 65. Altersjahr noch nicht vollendet haben. Bezüger von Arbeitslosen-Taggeldern sind obligatorisch gegen Todesfall und Invalidität versichert, wenn das Taggeld einen gewissen Betrag erreicht.
Die Versicherung kann für gewisse Berufsgruppen von Selbständigerwerbenden obligatorisch erklärt werden.

Ergo: Wer einen kleinen Jahresverdienst hat (unter Fr. 19890.– pro Jahr), kann sich nicht bei der obligatorischen beruflichen Vorsorge versichern lassen.

Wer als Teilzeitarbeiter oder Freiberufller/ Patchworker tätig ist und verschiedene Jobs hat, kann sich ebenfalls nicht der obligarorischen BVG-Versicherung anschliessen, solange ein Einzeljob die Limite von Fr. 19890.– pro Jahr nicht erreicht. Wenn der gesamte Verdienst über dieser Limite ist, kann man sich freiwillig versichern lassen. Es gibt Pensionskassen, die sehen auch eine Möglichkeit der Versicherung für Teilzmitarbeitende vor.

Freelancer müssen ihre Sozialversicherung selber organisieren und auch die Altersvorsorge selber aufbauen.

Wie wir sehen, ist die soziale Sicherheit ganz unterschiedlich auf die Bevölkerung verteilt. Wer in seinem Arbeitsleben gut verdient hat, kann mit einer vernünftigen Rente rechnen. Wer es bisher bescheiden nehmen musste, wird es auch im Rentenalter müssen. Wer frühzeitig in die Pension geht, muss erhebliche Kürzungen in Kauf nehmen. Also kann sich jemand mit einem tiefen Einkommen kaum eine Frühpension leisten. Wie wir bereits früher gesehen haben, gilt für viele immer noch das «Einsäulenprinzip»:

Den westlichen Staaten gehen langsam die Arbeitskräfte aus. Deshalb beginnt man darüber nachzudenken, ältere Menschen länger im Arbeitsprozess zu behalten. Grosszügig wird erwähnt, dass, wer vom Beruf verbraucht sei, die Möglichkeit habe, frühzeitig in Pension zu gehen. Das tönt schön, ist aber z.T. unrealistisch, weil für Einzelne nicht finanzierbar. Letztlich wird man die Angelegenheit sozialisieren müssen.

Es gibt grob drei Möglichkeiten:

  • Um die Sozialversicherung zu finanzieren, müssen künftig die Beiträge erhöht werden und es müssten andere, zusätzliche Quellen erschlossen werden. Die Globalisierung und der internationale Steuerwettbewerb wird dies jedoch kaum erlauben. Es wäre zu überlegen, die Beiträge der 2. Säule für alle Altersstufen anzugleichen. Heute bezahlen die 25 – 34-jährigen 7 %, die 35 – 44-jährigen 10%, die 45 – 54-jährigen 15% und 55 – 65-jährigen 18% des versicherten Lohnes. Logisch, dass die Alten wegen den Sozialbeiträgen zu den teuren, uninteressanten Arbeitnehmern gehören.
  • Der Staat wird mehr Sozialleistungen erbrinegn müssen. So wird die Angelegenheit via Steuern geregelt. Politiker verschiedener Couleur werden die zweite Variante bevorzugen. Sie ist die Kostengünstigere, aber auch die weniger soziale.
AHV-Fonds-Präsident Grete wirft SVP Populismus vor

Bern (sda) Dass die SVP keine zusätzlichen Gelder in die hochverschuldete IV einschiessen will, stösst auf heftige Kritik. «Das ist eine absolute Dummheit, man kann es nicht anders sagten», sagte AHV-Fonds-Präsident Ulrich Grete. Die SVP wisse ganz genau, dass die IV mit der 5. Revision nicht aus den roten Zahlen gebracht werden könne. «Wenn sie jetzt noch mehr sparen will, dann müsste sie einmal sagen, wie sie sich das genau vorstellt», sagte Grete in einem Interview mit der «Mittelland Zeitung» vom Montag. Treffen würde es laut dem Präsidenten des Ausgleichsfonds von AHV, IV und Erwerbsersatzordnung (EO) die heutigen Renten, die um rund einen Drittel gekürzt werden müssten. «Und dazu würde das Volk mit Sicherheit Nein sagen. Die Forderung der SVP ist reiner Populismus», kritisierte Grete. Es fehlt am Mut

Auch am Versprechen der Mitte-Parteien, die Zusatzfinanzierung der IV nachzuholen, zweifelt Grete. Zwar hätten CVP und FDP in aller Deutlichkeit gesagt, dass sie für eine Finanzierung zu haben seien. «Ich glaube allerdings nicht an den Mut unserer Politiker, im Wahljahr noch etwas zu tun».

Die jährlichen Defizite der Invalidenversicherung müssten mit neuen Einnahmen ausgeglichen werden, forderte Grete. «Solange die IV Verluste schreibt, ist an eine Schuldentilgung gar nicht zu denken». Erst sobald die IV keine roten Zahlen mehr schreibe, könne man sie aus dem AHV-Fonds nehmen und auf eigene Füsse stellen.

Die IV sitzt zur Zeit auf einem Schuldenberg von 10 Milliarden und verliert täglich weitere vier bis fünf Millionen. Nach dem deutlichen Ja bei der Volksabstimmung zur 5. IV-Revision vom Sonntag forderten Befürworter wie Gegner eine rasche Sanierung der Invalidenversicherung.

Wahrscheinlich ist, dass eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer (MWST) wieder aufs Tapet kommt. Die SVP sprach sich jedoch bereits dagegen aus. Sie forderte umgehend eine 6. IV-Revision, um den «Missbrauch» zu bekämpfen. Erst danach sei man bereit, über eine Zusatzfinanzierung zu reden.

Medical Tribune Newsticker; www.medical.tribune.ch/ 5/07


Von fremdem Geld lässt sich gut leben


Der schweizerische Versicherungsverband meinte schon früher, dass der Umwandlungssatz für Pensionskassen noch weiter gesenkt werden müsse. Lesen Sie unter  Umwandlungssatz, Überschussverteilung und

Umwandlungssatz

Prozentsatz, dessen Höhe vom Bundesrat aufgrund der durchschnittlichen Lebenserwartung festgelegt wird. Der Umwandlungssatz dient zur Berechnung der Altersrente aufgrund des im Rücktrittsalters vorhandenen Altersguthabens (Altersguthaben multipliziert mit dem Umwandlungssatz = jährliche Altersrente). Der Umwandlungssatz beträgt zur Zeit 7,2% (Stand 1998). Er wird ebenfalls verwendet für die Berechnung der Invalidenrenten nach BVG.

Dass die Versicherungen bezüglich künftiger Leistungen die pessimistische Welle reiteten ist erklärbar. Ein Argument ist die höhere Lebenserwartung. Aber man hat die Erhöhung der Lebenserwartung jahrelang verschlafen, obwohl das Zahlenmaterial vorhanden gewesen wäre. Die zunehmende Bewegungsarmut und Verfettung der Menschen wird kaum höhere Lebenserwartung erzeugen. Aber dieser Aspekt wird man wohlweislich bewusst ausblenden. Ausserdem wird die Lebenserwartung kaum ins Unermessliche weiter steigen. Die Kurve verläuft asymptotisch und wird zunehmend flacher.

Einerseits wollen die Versicherer die künftigen Rentenleistungen kürzen. Andererseits wollen sie vom Kapital der Versicherten möglichst viel profitieren.

Der Umwandlungssatz hat nicht die Funktion, den Versicherungsgesellschaften garantierte Renditen zu verschaffen. Deshalb ist für die Renditeerwartungen auf den Anlagemix der Pensionskassen (Nominalwerte und Sachwerte wie Aktien und Immobilien) abzustellen, keineswegs aber, wie von den Versicherungsgesellschaften gefordert, nur auf Bundesobligationen minus einem «Scherheitsabschlag». Weiter sind wir der Meinung, dass für die Festlegung des Umwandlungssatzes Verwaltungskosten (Rentenexkassokosten) nicht berücksichtigt werden dürfen. Erreichen die Versicherungsgesellschaften die von ihnen gewünschte Eigenkapitalrendite nicht, darf dies nicht zu einer Absenkung des Umwandlungssatzes führen, denn Zweck des BVG ist es nicht, den Lebensversicherungen hohe Gewinne zu verschaffen, sondern den Versicherten gute Vorsorgeleistungen zu erbringen (SP an BSV, 28. 04. 06)

Die Lebensversicherer haben in den letzten Jahren im Geschäft mit der beruflichen Vorsorge (BVG) 13 bis 18 Prozent Eigenkapitalrendite erzielt. Dies zeigen bisher unveröffentlichte Daten der Aufsichtsbehörde. Die GPK des Nationalrats überprüft nun die Gewinnverteilung.

Ein Streit um die Gewinne in der Altersvorsorge (NZZ) ist nicht unberechtigt. Von der Rendite des Kapitals der Versicherten werden saftige Anteile abgeführt. Die Lebensversicherer leben offenbar gut aus den Überschüssen aus der Verwaltung des BVG-Kapitals (Berufliche Vorsorge).

Bundesrat Merz bestätigte am 26. 9. 07 im Ständerat (Interpellation Trix Heberlein), dass der einem speziellen Fonds zugewiesene Überschussanteil der Versicherten in einem Jahr höchstens zu zwei Dritteln ausgeschüttet wird. Diese Praxis diene einer Glättung der Auszahlungen für ertragreiche und schlechtere Jahre. Diese Ausschüttung müsse spätestens nach fünf Jahren erfolgen. Damit seien die Lehren aus den Jahren 2001 und 2002 mit hohen Börsenverlusten gezogen worden.
Merz bestätigte weiter, dass Berechnungen des Bundesamtes für Privatversicherungen für die Jahre 2003 bis 2006 unter Anwendung der in einer Verordnung definierten Mindestquote für die Gewinnverteilung (Bruttoprinzip) eine Eigenkapitalrendite der Lebensversicherer in diesem Geschäftsbereich von 13 bis 18 Prozent ergaben (NZZ 11.9. 07). Bei Anwendung des für die Versicherten günstigeren Nettoprinzips würden 500 bis 700 Millionen Franken jährlich anders verteilt. Merz präzisierte jedoch, dies seien Modellrechnungen gewesen, was insofern zutrifft, als die Aufsichtsbehörde mit einem theoretischen Eigenkapital von 5% des Deckungskapitals rechnete. Die reale Eigenkapitalrendite könne er nicht kommentieren, weil gesetzlich gar keine Zuweisung von Eigenkapital an diesen Geschäftsbereich vorgeschrieben sei, sagte der Finanzminister. Das löste im Ständerat wiederum Erstaunen aus. Für die Versicherer ergäben sich bei einem kleineren Eigenkapitalanteil als 5% aufgrund der Daten des Bundesamtes noch höhere Renditen.
Trix Heberlein und Eugen David, der seinerzeit als Kommissionssprecher für die Gesetzesbestimmungen zur Transparenz und zur Überschussverteilung fungiert hatte, äusserten sich unzufrieden angesichts der schwer durchschaubaren Regelungen und Antworten des Bundesamtes für Privatversicherungen. David begrüsste, dass sich die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates des Themas angenommen hat, und kündigte an, aufgrund dieser Abklärungen werde die Sozialkommission eine Gesetzesänderung prüfen müssen

Über Transparenz in der beruflichen Vorsorge wurde viel geredet und geschrieben. Auf dem Papier sieht alles geregelt aus. Aber es besteht doch der Verdacht, dass die Interessen der Versicherer über proporzional zu jenen der Versicherten gewichtet wurden. Ziel einer Vorsorgeversicherung müsste sein, die Erträge für die Versicherten zu maximieren. Es ist sicher keine einfache Aufgabe ein solches Werk zu finanzieren und die riesigen Geldsummen sicher und mit genügend Ertrag anzulegen. Wäre nicht die Ertragsmaximierung für die Versicherten das Ziel, bekäme das Thema Rentenklau besonderes Gewicht. Das Einsäulenprinzip kann für die Versicherten kaum ein Ziel sein. Da aber das Drei-Säulenprinzip längst nicht für alle greift, wäre die Reduktion auf zwei Säulen eine Alternative. Die Integration der zweiten (BVG) in die erste Säule (AHV) müsste ein langfristiges Ziel sein. Die Idee eines Zweisäulensystems ist nicht neu. Die komplexität ist offenbar zu gross. Zwei unerschiedliche Systeme, nämlich ein Kapitaldeckungsverfahren (BVG) und ein Kapitalumlageverfahren (AHV) unter einen Hut zu bringen dürfte nicht so einfach sein. Das Bundesamt für Sozialversicherungen würde die Verantwortung tragen da es sich um eine Sozialversicherung handelt. Die Privatversicherungen würde sich auf das Kerngeschäft: die «privaten Versicherungen» konzentrieren. Ein Zweisäulenprinzip unter einem Dach würde Verwaltungskosten reduzieren und Ungleichheiten ausschalten.

 


"Einsäulen – Prinzip"


Aus einem Merkblatt für Angestellte, New York, anno 1872:

Männliche Angestellte erhalten wöchentlich einen Abend zu Freierszwecken frei, zwei Abende je Woche, wenn sie regelmässig zur Kirche gehen.

Ein Angestellter, der Zigarren raucht, Alkohol in irgendwelcher Form zu sich nimmt, Billardsäle und politische Lokale aufsucht oder sich beim Barbier rasieren lässt, gibt Anlass, seine Ehre, Gesinnung, Rechtschaffenheit und Redlichkeit anzuzweifeln.

Alle Angestellten sollten regelmässig von ihrem Zahltag eine hübsche Summe für ihre alten Tage beiseite legen, damit sie bei abnehmender Schaffenskraft nicht der Allgemeinheit zur Last fallen.

Für die weiblichen Angestellten gab es keine Bestimmungen. Die Arbeitswelt in den Büros und in der Fabrik war die Domaine der Männer.

Heute kennen wir das Drei-Säulen-Prinzip (AHV, BVG, persönliches Sparen). Leider greift dieses Prinzip nicht richtig. Viele können nicht sparen, andere sind wegen des geringen Pensums von der zweiten Säule ausgeschlossen oder man ist wegen eines reduzierten Arbeitspensums tiefer versichert.

Nun hat man plötzlich entdeckt, dass die Menschen älter werden, obwohl man dies schon längstens in den statistischan Jahrbüchern nachlesen konnte. Und weil die Arbeitskräfte Mangelware werden, sollen die Menschen länger arbeiten. So denken Politiker und Pensionsversicherungsfachleute. Leider wird die Wirtschaft kaum die dafür erforderlichen Arbeitsplätze anbieten, da sie ihre Produktionen in Billig- oder Niedriglohn-Länder verschieben (ein anschauliches Beispiel). Soll man künftig wirklich bis 67 arbeiten müssen? Die Folge: Die Sozialwerke werden weiter gefordert.

Die tiefere Verzinsung der Altersvorsorge zeigt Wirkung. An einem Beispiel aus der Praxis soll dies aufgezeigt werden. 2002 berechnete die PK ihrem Mitglied die Rente per Alter 65 mit Fr. 57’120.- / Jahr. 2007 beträgt sie effektiv Fr. 53’362.- / Jahr. Die Differenz beträgt Fr. 3758.- / Jahr oder Fr. 313.- / Monat. Woher kommt diese Differenz? Nun, erstens wurde der Umwandlungssatz von 7,2 auf 7,1 % gesenkt und zweitens wurde das Kapital in den letzten Jahren tiefer als mit den damals üblichen 4% verzinst. Die Verzinsung betrug: 2002: 4%; 2003: 3,25%; 2004: 2,25%, 2005-2007: 2,5% (gesetzliches Minimum). Jene, die später in den Genuss der Pension kommen, werden noch mehr geschröpft, denn der Umwandlungssatz soll kontinuierlich weiter gesenkt werden. Da nützt es wenig, wenn der PK – Verwalter darauf hinweist, dass die Teuerung in den letzten Jahren auch gering war. Zieht nämlich die Teuerung an, dann wird sowieso erst mit einer Verzögerung angepasst und dann auch erst, wenn ein gewisser Wert erreicht wurde, also nicht voll.

Es scheint, dass Antoine de Saint Exupéry recht hatte, als er sagte, dass das Sparen lediglich ein Geschenk an das Kapital darstellt, weil man nicht an sich sondern für jemanden spart. Und er mochte zu einem guten Teil auch recht gehabt haben, wenn er meinte, dass die wahnwitzigen Summen an Geld kaum reinvestiert werden können (Carnets; Ökonomisches). Heute würde er sagen, dass diese Summen kaum genug Zins bringend angelegt werden bzw. können.
Es scheint, dass die Pensionskassen vermehrt ungewollt Risikokapital zur Verfügung stellen. Ich denke an die in den USA ausgelöste Immobilienkrise.

Die Kassen gehen mit unserm Geld unterschiedlich um. Die einen agieren nach dem Prinzip Hoffnung. Andere geben Erträge weiter, z.B. die Pensionskasse der Stadt Zürich. Andere Kassen orientieren sich am gesetzlichen Minimum. Vielleicht es deshalb so, dass man zu Minimalleistungen neigt, weil man mit Minimalinteresse für die eigenen Kundschaft arbeitet oder weil man an entscheidender Stelle lediglich mit Minimalfähigkeiten ausgerüstet ist. Oder ist es der Hang zu Mittelmässigkeit, zur Mediokratie? Es gibt genügend Beispiele von leistungsfähigen Pensionskassen. Sie beweisen, dass mehr möglich ist! Aber wie der Finanzblogger schon sagte, Wohltäter sind sie keine.


Explosive Kosten im Gesundheitswesen


Das Schweizer Gesundheitswesen wird seit langem, von einer «Kostenexplosion» in die andere geschickt. Die Medien berichten regelmäsig darüber. Es passiert jedoch eher eine «Erosion» anstatt eine «Explosion».

Eine Explosion ist ein sehr kurzfristiger Prozess.

Exploivstoffe sind energetische Stoffe, die sich in schneller chemischer Reaktion unter Abgabe von Energie umsetzen. Die Auslösung kann verschiedenartig erfolgen (Schlag, Reibung, Licht, Detonationsstoss oder Wärme). Bei der Umsetzung der Explosivstoffe handelt es sich meist um einen Verbrennungsvorgang. Dieser kann in zwei signifikant verschiedenen Reaktionen ablaufen: Als Deflagration, oder als Detonation. Die schnelle Expansion von Gasen oder Dämpfen wird als Explosion bezeichnet. Bei Explosivstoffen ist die Explosion die Folge einer Deflagration oder Detonation.

Deflagriert ein Explosivstoff, so bewegt sich die Reaktionszone im Bruchteil von Millimetern bis zu einigen 100 Metern pro Sekunde. Die kontrollierte Deflagration wird sehr oft als Abbrand bezeichnet.
Die Detonation ist ein sehr schneller Vorgang. Die Detonationsgeschwindigkeit erreicht Beträge von 2000-9000 m/s.

OERLIKON TASCHENBUCH 2. Aufl. 1981

Die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen hat weder mit einer Explosion noch mit einer Deflagration zu tun. Viel mehr handelt es sich um einen erosionsähnlichen Zustand. Damit wäre wenigstens die Langfristigkeit des Prozesses angedeutet.

Das Schlimme daran: Niemand hat offenbar ein Rezept dagegen. Die Schweiz leistet sich das zweitteuerste Gesundheitswesen der Welt. Dabei sind die Menschen in diesem Land kaum gesünder als andere, etwa die Finnen. Allein um die 400 Spitäler sind hier im Betrieb. Fachleute meinen, 100 würden genügen. Zum St. Nimmerleinstag werden es vielleicht einmal 225 sein! Ein Spital zu schliessen, ist schier so schwierig wie einen neuen Flugplatz zu eröffnen!

Jährlich wird dem Volk Sand in die Augen gestreut. Man soll fleissig die Krankenkassenprämien vergleichen um zur günstigsten Kasse zu wechseln. Der Patient wird zum Sparen aufgefordert! Damit ist aber noch keine Fallpauschale, keine Behandlung und keine Operation günstiger geworden. Wenn es dumm läuft, wechsle ich nächstes Jahr zur Kasse vom vorletzten Jahr. Man stelle sich diesen administrativen Blödsinn vor, der letztlich mit den Prämien der Mitglieder bezahlt wird. Sparen, koste es was es wolle, könnte man sagen. Immerhin hat das Volk etwas gemerkt. Im vergangenen Jahr haben deutlich weniger Versicherte einen Wechsel der Krankenkasse vorgenommen. Trotzdem: 170’000 Versicherte haben auf das Jahr 2007 hin die Kasse gewechselt. Setzt man pro Wechsel 1/2 Arbeitsstunden ein, müssen 44 Vollzeitstellen dafür bezahlt werden. Der eigene Aufwand nicht mitgerechnet! Bei einem mittleren Salär von Fr. 54’000.- / Jahr ( 2 J. KV, 25 jährig), ergäbe dies die stolze Summe von rund Fr. 2’376’000.- , berappt aus den Prämien der Versicherten!

Die Empfehlung der eingeschränkten Arztwahl (Reduktion der Mengenausweitung) wird kaum ein grosses Sparpotenzial aufweisen, denn viele Versicherte sind schon so versichert oder sie verhalten sich bereits wie erwartet. Ausserdem ist damit ein Handeln im Eigeninteresse durch die Ärzteschaft nicht ausgeschlossen.

Nun soll eine Einheitskasse Entlastung bringen – jedoch nicht für alle. Alles in allem, eine Mogelpackung zur Förderung der Umverteilung. Bei einer Annahme werden einmal mehr die Lastesel der Nation, bzw. der Mittelstand, gerupft!

Die Politik hat es nicht geschafft, den Vertragszwang zwischen Krankenkassen und Ärzten aufzuheben. Jeder arbeitslose Arzt, der aus der EU in die Schweiz zieht, geniesst einen vollautomatisch funktionierenden Futtertrog. Er braucht dazu lediglich den Segen einer kantonalen Gesundheitsdirektion. Diesen zu erhalten war bisher offenbar keine Schwierigkeit.

Neuerdings will der Kanton Zürich mit Subventionen dem Hausärztemangel entgegentreten. Es ist ein interessanter Aspekt, dass man Ärzte subventionieren muss! Den Bauern würde man erklären, sie sollen sich nach den globalisierten Regeln richten und möglichst zu EU – Konditionen produzieren! Vielleicht wäre es gut, die Assistentenlöhne an den Spitälern mit Assistenten anderer Richtungen (Naturwissenschaften) zu vergleichen. Ein weiterer Ansatz einer staatlichen Regulation, derweil viel von mehr Markt geredet wird.

Echt sparen wird man im Gesundheitswesen erst dann, wenn mehr Betriebswirtschaft und weniger Staat (Staatsmedizin) wirksam werden.
Kontrapunkt: Alle wünschen sich die beste Behandlung. Niemand möchte den Ast, auf dem er sitzt selber absägen. Deswegen vielleicht fehlen Anreize zu echter Kostensenkung resp. Kostenoptimierung.