Schweiz durch Grossbanken bedroht?


Blättern wir in diesem Zusammenhang etwas in der Bundesverfassung der schweizerischen Eidgenmossenschaft:

Art. 26 Eigentumsgarantie

26.1 Das Eigentum ist gewährleistet

26. 2 Enteignungen und Eigentumsbeschränkunghen, die einer Enteignung gleichkommen, werden vollständig entschädigt

Art. 94 Grundsätzliche Wirtschaftsordnung

94.2 Sie (Bund und Kantone) wahren die Interessen der schweizerischen Gesamtwirtschaft und tragen mit der privaten Wirtschaft zur Wohlfahrt und zur wirtschaftlichen Sicherheit der Bevölkerung be.

94.3 Sie sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für günstige Rahmenbedingungen für die private Wirtschaft

Art. 96 Wettbewerbspolitik

96.1 der Bund erlässt Vorschriften gegen volkswirtschaftlich oder sozial schädliche Auswirkungen von Kartellen und anderen Wettbewerbsbeschränkungen.

96.2 Er trifft Massnahmen

a. zur Verhinderung von Missbräuchen in der Preisbildung durch marktmächtige Unternehmen und Organisationen des privaten und öffentlichen Rechts.

Art. 98 Banken und Versicherungen

98.1 Der Bund erlässt Vorschriften über das Banken- und Börsenwesen; er trägt dabei der besonderen Aufgabe und Stellung Rechnung.

98.2 Er kann Vorschriften erlassen über Finanzdienstleistungen in anderen Bereichen.

98. 3 Er erlässt Vorschriften über das Privatversicherungswesen.

Art. 99 Geld- und Währungspolitik

99.1 Das Geld- und Währungswesen ist Sache des Bundes; diesem allein steht das Recht zur Ausgabe von Münzen und Banknoten zu.

99.2 Die schweizerische Nationalbank (SNB) führt als unabhängige Zentralbank eine Geld- und Währungspolitik, die dem Gesamtinteresse des Landes dient; sie wird unter Mitwirkung und Aufsicht des Bundes verwaltet.

99.3 Die SNB bildetaus ihren Erträgen ausreichende Währungsreserven; ein Teil dieser Reserven wird in Gold gehalten.

99.3 Der Reingewinn der SNB geht zu mindestens zwei Dritteln an die Kantone.

Art. 101 Aussenwirtschaftspolitik

101.1 Der Bund wahrt die Interessen der schweizerischen Wirtschaft im Ausland.

101.2 In besonderen Fällen kann er Massnahmen treffen zum Schutz der inländischen Wirtschaft. Er kann nötigenfalls vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit abweichen.

Art. 102 Landesversorgung

102.1 Der Bund stellt die Versorgung des Landes mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen sicher für den Fall machtpolitischer oder kriegerischer Bedrohung sowie in schweren Mangellagen, denem die Wirtschaft nicht selbst zu begegnen vermag. Er trifft vorsorgliche Massnahmen.

Art. 184 Beziehungen zum Ausland

184.1 … er vertritt die Schweiz nach aussen

184.3 Wenn die Wahrung der Interessen des Landes es erfordert, kann der BR Verordnungen und Verfügungen erlassen. Verordnungen sind zu befristen.

Art. 185 Äussere und innere Sicherheit

185.1 Der Bund trifft Massnahmen zur Wahrung der äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Neutralität der Schweiz.

185.2 Er trifft Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit.

185.3 Er kann, unmittelbar gestützt auf diesen Artikel, Verordnungen und Verfügungen erlassen, um eingetretenen oder unmittelbar drohenden schweren Störungen der öffentlichen Ordnung oder der inneren oder äusseren Sicherheit zu begegnen. Solche Verordnungen sind zu befristen.

185.4 In dringlichen Fällen kann er Truppen aufbieten…

Gefahr: Es wird am falschen Ort zu viel investiert: Beispiel Oststaaten

«Die Märkte sehen Osteuropa als Subprime-Zone von Europa, die Investoren wollen nur noch raus.» Der üppige Kapitalfluss der früheren Jahre droht damit zu versiegen: Nach Schätzungen des Institutes of International Finance wird das Investitionsvolumen 2009 für die aufstrebenden Länder auf 30 Milliarden Dollar sinken. Dies, nachdem noch im vergangenen Jahr 254 Milliarden Dollar von West nach Ost flossen. Berner Zeitung: …Luxus auf Pump: Stösst der Osten Europas Banken in den Abgrund?…

Gefahr: Finanzberater

«Da tränen einem die Augen», sagte der Insolvenzverwalter gegenüber der Zeitung. «Ohne diese Berater wäre die Firma nicht pleite.» Im Jahr 2006 beispielsweise wurden bei einem Verlust von 13,8 Millionen Euro insgesamt 10,7 Millionen an Honoraren gezahlt. Über drei Jahre waren es insgesamt 40 Millionen. baz.online:  … Der grosse Bahnraub: Finanzberater plünderten Märklin aus…

Da kommt einem die Swissair in den Sinn. Die wurde auch in den Ruin beraten. Man schenke dem Ex McKinsey-Mann Lukas Mühlemann etwas mehr Aufmerksamkeit. Er habe nicht versagt, nur Pech gehabt… Mehr

Gefahr: UBS und CS

«(…) Daniel Zuberbühler, Direktor der Bankenkommission, ist klar: «Der Zusammenbruch eines solchen Bankgiganten hätte für die gesamte Volkswirtschaft und ihren bedeutenden Finanzplatz verheerende Folgen.» Auch der an der Universität St. Gallen lehrende Professor Manuel Ammann sagt: «Eine Nestlé könnte man theoretisch bankrottgehen lassen ohne gravierende Konsequenzen für die Volkswirtschaft. Eine Bank von der Grösse der UBS und der CS können wir nicht untergehen lassen. Eine Rettung wäre aber eine gewaltige Belastung.» Ammann sieht drei Varianten: Regulierung, die die Banken zu konservativerer Risikopolitik zwingt, deutlich höhere Eigenmittel und ein Modell, in dem Banken, die gerettet werden müssten, dem Staat Versicherungsprämien zahlen. NZZ: …Grossbanken sind für die Schweiz ein Klumpenrisiko…

Verantwortung tragen muss auch vom Vorausdenken begleitet sein!

«(…) Das rasante Wachstum in vielen Ländern Osteuropas wurde durch Kredite in Schweizer Franken angekurbelt. Schweizerische Banken und Offshore-Institute haben den dortigen Banken Franken geliehen, die diese an ihre Kunden weitergaben. Die Kredite waren attraktiv, weil die Kreditnehmer viel tiefere Zinsen zahlen mussten als bei Krediten in der jeweiligen Landeswährung. …)» Berner Zeitung: …Der Schweiz droht der Bankrott…

Erpressung von aussen: Macht vor Recht

«(…) Die Einigung zwischen der UBS und den USA stösst in der Schweiz auf breite Kritik. Besonders heftig reagiert hat die CVP. Die Eile, mit der die Finanzmarktaufsicht (Finma) und Finanzminister Hans-Rudolf Merz sich dem Druck der USA gebeugt hätten, habe ihn schockiert, sagte CVP-Präsident Christophe Darbellay.

Für SP-Chef Christian Levrat grenzt die Haltung der USA an Erpressung. Es sei «rechtsstaatlich höchst bedenklich», mit Druck die ordentlichen Verfahren auszuhebeln.

Die Schuld sieht der SP-Präsident jedoch bei den Banken selbst: Dem Finanzplatz werde die Quittung für eine sture Haltung rund um das Bankgeheimnis präsentiert. Die Banken hätten stets mit allen Mitteln ein viel zu weit ausgelegtes Bankgeheimnis verteidigt. SF Tagesschau …Merz wegen UBS-Steuerdeal unter Beschuss…

Dass die Schweiz erpressbar ist hat schon der verstorbene Bundesrat Delamuraz hatte den Durchblick – aber, was man nicht sagen sollte, durfte man nicht sagen!

«(…) Für internationale Aufregung sorgte Delamuraz mit einem Interview zum Abschluss seines zweiten Jahres als Bundespräsident. Delamuraz› Aussage, die Schaffung eines Fonds im Zusammenhang mit den Nachrichtenlosen Vermögen sei eine Lösegeld-Erpressung, stiess im In- und Ausland auf wenig Verständnis. Quelle

«(…) zum Banken-Ablasshandel: Die stärkeren und schlaueren Amerikaner haben mit fragwürdigen Mitteln die Schwachen und Naiven über den Tisch gezogen. Aus der „teuren Abrechnung mit der Vergangenheit“ gab es schliesslich kein Entrinnen mehr. Zum grossen Teil sind sie selber schuld. Sie haben den Kopf selber in die Schlinge gelegt durch Schuldbekenntnisse und Versprechungen. Quelle

«Das Bankgeheimnis ist nicht verhandelbar» (Kaspar Villiger). Aber es kann unterlaufen werden. Damit ist die Zerstörung der Glaubwürdigkeit des Finanzplatzes Schweiz eingeleitet. UBS machts möglich.» Nun sieht ganz nach bye bye Bankgeheimnis aus!  Quelle .

UBS

  Unfreundlichste Bank Schweiz

Die Gnomen von Zürich ( Stupiedia) werden sich bald beweisen müssen, dann nämlich, wenn sie sich nicht mehr hinter dem Bankgeheimnis verstecken können. Eingebrockt haben sie sich das selber. Bundesrat, Finanzaufsicht und Parlamentarier schauten weg. Jetzt sind sie betroffen.

Es scheint, dass die grössten Gefahren welchen die Schweiz derzeit ausgesetzt ist, von den Grossbanken, speziell von der UBS, kommt. Wenn Gefahr von innen und/oder von aussen das Land bedroht, muss es davor geschützt werden. Die Zuständigkeiten wären geregelt. Wir warten!

BR Merz spricht, dass es sich im Fall UBS Steuerhinterziehung im Spiel war. Das hat aber sehr lange gedauert, bis das der Bundesrat gemerkt hat. Vorher hat er jedoch noch die Bonidiskussion ins Reine gebracht und die Rechtmässigkeit der Zahlungen bis ans Bachufer hinunter verteidigt. Somit wurde das kriminelle Element innerhalb der UBS für seine Untaten noch schnell prämiert. Kleinen Bürgern hätte man längst den Prozess gemacht.

Die Gier nach «Mehr» und die Sucht nach Gigantismus hat die Akteure geblendet. Die «best Qualifizierten», deren Berater, Parlament und Bundesrat haben zu lange nur die schönen Töne der Leier hören wollen. Sie haben sich in sträflicher Weise erpressbar gemacht und dem Land einen hohen Schaden zugefügt. Die Wirtschaftsordnung und die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft wurden ausgelegt und dafür benutzt, dass einige wüten konnten, koste es, was es wolle nach dem Motto «nach mir die Sintflut». Die Eigentumsgarantie in der Bundesverfassung ist eine Farce. Auch Geldmittel sind Eigentum, Pensionskassenvermögen sind Eigentum – also leiste der Staat die Garantie. Die Mittel werden jene erarbeiten, die Schuld an der Misere tragen. Sie hätten Zeit, dies in den nächsten Jahren schweibchenweise zu tun. Jetzt können sie zu den Besen greifen. Aber das werden sie wohl dem gemeinen Volk überlassen.

 


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