Ideen der seltenen Spinner


Ohne die Ideen der «seltenen Spinner» würde vieles nicht gehen!

Kreativität, Innovation, Intuition, Pioniergeist, Glaube an den Fortschritt – irgendwo werden die Ideen ausgeschnapselt. Und was in Hinterhöfen, Garagen und sonstigen Brutstätten seinen Anfang nahm, ist nicht selten etwas Grosses geworden.

 

«(…)So verdiente er (Edison) sich eine Menge Geld dazu. Das Geld investierte er in ein neues Labor, das er sich in einem Eisenbahnwagen einrichtete. Als durch eine Unachtsamkeit sein rollendes Labor abbrannte, kündigte man ihm. mehr in magazin USA: …Thomas Alva Edison Biographie…

Manch einer ist schon um die Früchte seiner Düftelei und Erfindung betrogen worden. Entweder, weil er sich nicht zu schützen wusste oder dass ihm jemand zuvor kam oder, dass der Chef die Angelegenheit «schubladisiert» hat. Erfindungen fallen unter das Geistiges Eigentum. Dieses ist – soweit es um Urheberrechte geht – kein dokumentiertes Recht. Eine Anerkennung der Urheberrechte eines Erfinders entsteht erst mit dem Beweis der Existenz. Die Indizien für die Urheberschaft müssen zweifelsfrei dokumentieren, welchen Umfang eine Leistung hat und seit wann sie existiert. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung bestätigen sie erst dann rechtskräftig die Existenz eines unveröffentlichten Werkes zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Beispiel: Die Wicklung eines Gleichstrommotors sollte patentiert werden. Patentanwälte fanden heraus, dass Kodak im Jahre 1910 ein Patent angemeldet hatte, das zwar einem ganz anderen Zweck diente, aber so allgemein umschrieben war, dass es auch für die Wicklung dieses «Glockenanker-Motors» Gültigkeit hatte. Es blieb, die Wickklerei zu verbergen und das Verfahren zu schützen.
Anstelle des paptentanwaltes, kann ein Kreativ-Tresor in Anspruch genommen werden.
Patent- oder Markenschutz erlangt jedoch man nur dann, wenn die Leistung beim Patentamt angemeldet ist.

Wie ist die Rechtslage, wenn der Arbeitnehmer während der Ausübung seiner Arbeitstätigkeit und in Erfüllung seiner Arbeitspflicht eine Erfindung macht? Wem gehört das geistige Eigentum an dieser Erfindung? Wie ist es, wenn die Erfindung zwar während der Ausübung der Arbeitstätigkeit, nicht aber aufgrund einer Arbeitspflicht gemacht wurde? Wie ist die Rechtslage hinsichtlich dieser zu beurteilen? Wie ist die Rechtslage bei anderen immateriellen Gütern, etwa bei Design? Wie sind die Nutzungsrechte zu gestalten?

Die gesetzliche Grundlage: Art. 332 und Art. 332a OR

Jean Tinguely, man sehe Bilder seiner Werke an, hatte das Glück, seinen verrückten Ideen freien Lauf lassen zu können. Er wirkte als Bildhauer und Objektkünstler. Er war so etwas wie eine Geballte Ladung einer Erfindermesse. Patente wird er wohl kaum angemeldet haben…

Moritz, ein anderer Erfinder entdeckte, dass eine Senftaube die Eigenschaft hatte, dass sich beim Nachlassen des Drucks, der Inhalt etwas zurück in die Tube zog. Die Elastizität des Alumaterials wr der Grund dafür. Die Folgerung: Man könnte den Schraubverschluss weg lassen und anstelle einen Kugelverschluss platzieren. Durch das geringe Vakuum würde die Kugel angesogen und die Tube somit verschlössen. Der Erfinder reiste mit seinem Modell, den Plänen und der Patentschrift zu Thomi und Franck AG (heute Nestlé) in der Absicht, nun für die Idee zu kassieren. Dort allerdings zeigte man kein Interesse. Wütend vor Enttäuschung meinte der Erfinder, er würde dann halt zur Konkurrenz gehen… Die Lakonische Bemerkung des Firmenvertreters: «Wir glauben kaum, dass Sie die Person sind, die das durchzuziehen vermag». Er hatte recht. Die Patentschrift und die Kosten waren das einzige, was übrig blieb…

 


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