02 Der Überfall in Nidwalden im Jahre 1798


 

Allweg: Blick Richtung Buochserhorn, Musenalp, Risettenstock/Hinterjochli
Foto H. Odermatt

Erste Abtheilung

Vorwort im Allgemeinen

«(…) Uri und Schwyz haben allerseits über ihre ereignisvollen Tage von 1798 eine Geschichte. Warum sollte nicht auch Nidwalden, das damals und in der Folge eben so Ereignisvolles erleben musste, auf eine ähnliche Zeitgeschichte Anspruch machen dürfen? Noch immer waltet ein Dunkel über dem Kampf und die Schicksale Nidwaldens vom Jahre 1798. Es wird noch zur Stunde dafür und dawider geurtheilt, je nachdem, die Kenntnisse und die Leute beschaffen sind. Es schwebt aber auch noch selbst ein grosses Dunkel über die französische Revolution in der Schweiz, so wie über die helvetische Konstitution und Regierung, und ihre verschiedenen Gestaltungen und Handlungsarten. Alles dieses suchte man geflissentlich ins dunkelste Dunkel zu hüllen. Die Geheimnisse der Bosheit aus damaliger Zeit sind noch zu wenig ans Tageslicht gezogen, und zu sehr mit glänzendem Firnisse überdeckt worden. Wenn auch nicht Alles, so soll doch Vieles durch vorliegende Blätter aufgehellt werden, was bis anhin noch dunkel und verborgen war. Immerhin mangelte den Meisten die treue Darstellung und der ganze Zusammenhang der Geschichte Nidwaldens von 1798. Die Absicht des Verfassers ist Aufhellung der Thatsachen, die da geschehen sind, und wie und in welchem Geiste sie geschehen sind. Hierauf soll sich die Geschichte gründen, so wie Rechtfertigung des so oft hart beschuldigten Landes. Die Historie überhaupt soll ein Inbegriff von Akten und Thatsachen sein, und die Überfallsgeschichte von Nidwalden wird eine Menge derselben bringen, die bis anhin unbekannt geblieben waren. Der Verfasser wird den Partikularen, den Gemeinden, den Behörden und Kantonen nur die Stellung vorzeichnen, die sie in der Geschichte selbst eingenommen haben. Wer sollte deswegen ihm zürnen? Haben ja sogar die Evangelisten dem Judas die Stelle angewiesen, die ihm gebührt hat. Sie glaubten dadurch weder lieblos noch ungerecht gehandelt zu haben.

 

Über Nidwalden ist zwar Vieles in Bezug auf die Revolution von 1798 niedergezeichnet worden, und wie wir finden, Wahres und Unwahres; mehr jedoch nur in Bruchstücken, als im genauen Zusammenhange.

 

Im Jahre

 

1798 berichteten zuerst die damaligen Zeitungen, besonders der Republikaner usw. Die Vorfälle in Nidwalden. In denselben war das Meiste einseitig und entstellt aufgenommen, und für die Franzosen und die Helvetik das Wort gesprochen.

1799 kam der “schreckliche Tag“ am 9. Herbstmonat 1798 in Unterwalden, 80 Seiten stark heraus. Hr. Kaplan Jakob Kaiser, später Pfarrer in Stans, beschrieb denselben auf der Flucht im Tyrol, und gab der Sache als Augenzeuge vielen Aufschluss, dessen sich selbst Zschokke in seiner Geschichte bediente. Er schrieb wider die Konstitution in seiner Geschichte bediente. Er schrieb wider die Konstitution und vertheidigte die Handlungsweise des Volkes und der Geistlichkeit entgegen derselben.

1799 Um diese Zeit erschien, ohne Angabe des Jahres und des Druckortes, ein Schriftchen, 212 Seiten, unter dem Titel: „Historische Entwicklung der helvetischen untheilbaren Verbindung.“ es ist von einem Freunde der Konstitution geschrieben, und darin über Nidwalden Vieles unrichtig dargestellt.

1799 erschien in Zürich ein Schriftchen: „Opfer der Hochachtung“, den wahren Unterwaldnern dargebracht, 24 Seiten, das ebenfalls nur Bruchstücke enthielt, aber zu Gunsten Nidwaldens geschrieben war.

1800 im Augustmonat kam Hr. Kupferstecher J. H. Meier in Zürich, und sammelte in Nidwalden allerlei Vorfälle vom Jahre 1798, die er sich theils von Altgesinnten, theils von Patrioten erzählen liess, und welche, weil der gute Mann die Leute oft zu wenig kannte, hie und da Umstände vergrösserten oder verkleinerten, und gar oft der Hauptsache selbst eine andere Gestaltung gaben. Meier zeichnete die abgebrannten Gegenden, und der Nepot des Hrn. Stadtpfarrers Hess, den er bei sich hatte, beschrieb die Thatsachen. Diese Sammlungen füllten einen grossen Folioband, der nun in Handschrift zu Zürich auf der Stadtbibliothek aufbewahrt wird.

Der Hr. Verfasser liess seine Sammlungen unterschreiben. Viele, die unterschrieben, waren nicht Augenzeugen, und Andere zeichneten auf blossen Glauben hin, ohne die Arbeit gelesen zu haben. Hr. Kaplan Franz Joseph Egger, der auch unterschrieb, machte bereits Vorbehalte und auf Berichtigungen aufmerksam, weil er Vieles entstellt fand nach der Aussage von Augen- und Ohrenzeugen, mit denen er genauer geredet hatte. In dasiger Zeit war man jedoch zufrieden, wenn nur Jemand für das gebeugte Nidwalden ein gutes Wort sprach oder schrieb. Hr. Meier tat es.
Über die Revolutionszeiten schrieben ferners die helvetischen Annalen; Meyer von Knonau, Mutach, Posselt, Haller, Leonard Meisterund Andere, die nur im Vorbeigehen Nidwaldens erwähnen, und meistens wiederum Andern nachschrieben und nacherzählten. Dessgleichen 1801 in kleinen Bändchen, eine helvetische Chronik.

1801 16. Mai erschien in Bern: „Johann Georg Heinzmanns aus Ulm neuere Schweizergeschichte.“ 2 Bände. – 1805 in Bern wieder erhältlich. Sie stand zur Helvetik und enthielt über Nidwalden Wahres und Falsches.

1801 10. Weinmonat. Erschien ein Schriftchen vom Hochw. Hrn. Organist Alois Leu in Stans: „Ist dann auch der Unterwaldner wirklich derjenige, für den man ihn ansieht?“ und dann: „Wahre und unparteiische Darstellung der Lage von Unterwalden“ (24 Seiten). Ein kräftiges und damals gewagtes Wort, das verdankenswert war.

1801 erschien in Bern und in Zürich Heinrich Zschokke’s „Geschichte vom Kampf und Untergang der Berg- und Waldkantone“, in die Nidwalden somit auch einverflochten wurde. Sie schmeichelte Alois Reding, gab Nidwalden Seitenhiebe, und hudelte nach Zschokke’s Art die katholischen Geistliche durch.

1803 verliessen die Presse: “Heinrich Zschokke’s Denkwürdigkeiten über die Revolutionsgeschichte der Schweiz 1798“, in welchen ein grosser Theil Nidwalden gewidmet ist. Er schrieb weitschichtig und Vieles aus Urkunden, deren Rettung man ihm verdanken muss; indessen für Nidwalden ungünstig und die Ereignisse von 1798 als Aufruhr darstellend, da sie vielmehr eine abgedrungene Nothwehr waren. Der Mann war aber ein Beamter der helvetischen Regierung, hatte ihr sein reichliches Brod und sein Glück zu verdanken, und wie Hr. Dr. Lusser von Altdorf in seiner Geschichte deutlich ausspricht, war Zschokke „ein Diener des Jakobinismus, und in seinen alten Tagen stiftete er noch einen Freimaurerverein. Die Handlungsweise eines katholischen Volkes, wie jenes von Nidwalden muss nothwendig nach den Grundsätzender der katholischen Religion und Kirche, und nach jenen der Gerechtigkeit, der Verträge und Kapitulationen u.s.w. Beurtheilt werden. Zschokke hat aber nicht nur das nicht getan, sondern vielmehr den Gegner wider diese Grundsätze gemacht. Daher kann sein Schattengemälde von Nidwalden, das sich durch Beleuchtung aus anderen, einzig anwendbaren Grundsätzen, die der Gerechtigkeit, der katholischen Religion und Kirche angemessen sind, ins richtige Licht auflöst, den angeblichen Werth verliert, und Missverdienst einerntet. Zschokke zeigte sich hier besonders als einen geschworenen Feind der katholischen Priester, und diessfalls sehr leidenschaftlich, wie seine Schriften, überhaupt davon überfliessen. Er starb 27. Brachm. 1848.

1805 veröffentlichte Hr. Christian Daniel Voss, Professor in Halle, seine „Schweizergeschichte“, worin er über Nidwalden vielfältig übel berichtet war und grosse Unrichtigkeiten brachte. Er lässt z.B. den Distriktstatthalter mit dem Strick um den Hals zum Galgen hinschleppen u. A. m.


In der Zwischenzeit schrieben Viele. Einige für, Andere wider Nidwalden. Gründliches für Nidwalden gab Hr.
Haller von Bern heraus, dessen Schriften aber bei den helvetischen Behörden anstiessen und von ihnen unterdrückt wurden. Sonst sprachen die protestantischen Geschichtschreiber immer eher feindlich, und die katholischen, welche noch ein gutes Wort reden wollten, kannten immer noch die ganze Geschichte in ihrem Zusammenhang nicht. Das zeigt sich in ihren Schweizergeschichten, die sie für die Schulen bearbeiteten.

1824 gab Kuhn seine „Alpenrosen“ heraus, und lieferte Charakterzüge von dem Vertheidigungskriege Unterwaldens, von J. H. Meier gesammelt, worüber oben geredet worden ist.

1828 schrieb nun auch Hr. Chorherr und Altpfarrer Joseph Businger in zwei Kapiteln die Geschichte Nidwaldens von 1798. – obwohl er Partheimann war, so behandelte er im Gegensatz nach dem Urtheile seiner innigsten Freunde den ganzen Gegenstand nur oberflächlich, schrieb dem Zschokke nach, und legte jenen Massstab nicht an, den ein katholischer Priester der Geschichte seines katholischen Volkes anlegen sollte, zumal er die sich auf die Kirche und Religion beziehenden Artikel der Konstitution ohne Anführung und Würdigung unberührt überging.

1837 erschien in Zürich bei S. Höhr: “die Enkel Winkelrieds“, epische Dichtung von Salomon Tobler“ . Der Dichter schöpfte ebenfalls aus Joh. Heinrich Meier. Diese Gedichte sind wirklich schön, geistreich und ehrenhaft für Nidwalden, können jedoch nicht als strenge Geschichte betrachtet werden.
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1843 erschien die helvetische Geschichte des Hrn. Anton v. Tillier in Bern in drei Bänden. Was er von Nidwalden schreibt, ist mit Abrechnung einiger Auszüge aus dem helvetischen Archive u.s.w. grösstentheils aus Zschokke und Businger abgeschrieben und ebenfalls nach ihrer Art dargestellt, mit Uebergehung der Grundsätze, nach welchen ein katholisches Volk beurtheilt werden muss.

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1845 erschien in St. Gallen für die Schuljugend, „Sammlung von Zügen des Heldenmuths und Biedersinns.“ In Nr. 64 wird „Nidwaldens Schreckenstag 1798“ erzählt und schon S. 153 werden solche Reden und Thatsachen angeführt, die das Kriegsrahtsprotokoll von von 1798 als Lügen straft. So verhält es sich mit der Geschichte von Propst, Pfarrer in Dorneck, III Bändchen 1838, gedruckt in Sursee. Nr. 73 S. 127 u. 128 bringt ebenfalls „Entstellungen und Unwahrheiten vom Kampfe in Nidwalden 9. Herbstm. 1798.

1849 Schweizergeschichte von K. Mounard, in Zürich gedruckt. Was im III. Thl. 3. und 4. Kapitel über Nidwalden erzählt wird, ist meistens aus Zschokke und Businger abgeschrieben, folglich an vielen Stellen unrichtig, und sogar mit Entstellungen vermengt u.s.w., durch die der sonst redliche Historiker selbst hintergangen wurde.–

So erging es auch anderen Geschichtschreibern. Selbst jene, von Uri und Schwyz, insofern sie auf Nidwalden einlenken, scheinen ihre historischen Abirrungen aus solchen Werken geschöpft zu haben, wie z.B. Lusser in seiner Geschichte von 1835 u.s.w.

Am Günstigsten für Nidwaldenschrieb der berühmte Geschichtschreiber Johannes v. Müller aus Schaffhausen.Seine Schriften wurden aber von den helvetischen Behörden und Bürgern ungünstig aufgenommen. Zürich, bei Orell, Füssli & Komp. 1832

Und wie darf es wohl der Verfasser wagen, unter solchen Umständen eine Geschichte zu schreiben? Nur mit bangem Herzen. Oft gab er den Entschluss auf, und und oft fasste er ihn wieder, bis es endlich doch zur Wirklichkeit kam. Man denke sich die grossen Schwierigkeiten, mit denen er im Kampfe lag. Die Musse, die er darauf zu verwenden hatte, war klein. Die Berufsgeschäfte eines Seelsorgers erfordern, wie bei jeglichen Seelenführer der Fall ist die vorzüglichere Zeit. Opft wurde der Verfasser während Niederschreibung dreier Zeilen dreimal weggerufen. Es brauchte wirklich eine eiserne Geduld, die Arbeit durchzuführen, und diese wollt gar oft mangeln oder ausgehen.. Es hätte den Verfasser herzlich gefreut, wenn mit ihm in der Hauptsache auch nur ein Geistlicher oder Weltlicher eingestanden wäre. Die ziemliche Unthätigkeit und Hilflosigkeit drohten oft, den Muth zu benehmen.

Der Verfasser kennt auch die nächste Aufgabe, die sein Vaterland an ihn stellt. Sie besteht in der Vertheidigung desselben gegen ungerechte und lieblose Anschuldigungen. Wir feierten bereits die erste Hälfte des ersten Jahrhunderts seit dem 9. Herbstm. 1798. Sonach erscheint mein Werk im rechten Zeitpunkte. Seit fünfzig Jahren ist Vieles gethan worden, meine Mitlandleute über ihre Denkungs- und Handlungsart anzuklagen oder zu rechtfertigen, die selbe zur Zeit der schweizerischen Staatsumwälzung (1798) und in Folge derselben ausgesprochen und an den Tag gelegt haben.

Drei Klagen sind es hauptsächlich, welche man wider dieses Volk erhob und anführte.

Die erste beschuldigte dasselbe, dass es so viele Bedenklichkeiten getragen habe, den Entwurf der helvetischen Staatsverfassung anzunehmen.
Die zweite, dass es noch grösseres Bedenken trug, diese Verfassung zu beschwören; und
die dritte, dass es sich der Annahme und der Beschwörung derselben zuletzt widersetzt habe.

Hingegen wurden aber auch drei Rechtfertigungsgründe für dieses Volk aufgefunden und angebracht.

Der erste rechtfertigt dasselbe, dass der Entwurf der helvetischen Staatsverfassung in seinem Inhalte so beschaffen sei, dass es denselben nicht unbedingt habe annehmen können.;
der zweite, dass es nicht habe angehalten werden können, eine Verfassung unbedingt zu beschwören, die es nur unbedingt angenommen habe; und
der dritte, dass es für Unterwalden rühmlicher gewesen sei, für Freiheit und Religion unterzugehen, als das Gewissen zu verletzen und die Pflicht der falschen Klugheit nachzusetzen.

Verschieden sind deshalb auch die ergangenen Urtheile. Viele haben getadelt und jenes Volk des Unsinns bezüchtiget. Viele haben gelobt und seinen Heldenmuth bewundert. Fast allgemein jedoch hat man Nidwalden seiner harten Schicksale wegen bemitleidet.

Die Urtheile mussten aber auch verschieden ausfallen, wenn man alle Umstände genau erwägt, unter denen sie gegeben worden sind. Vielen mangelte die gehörige Kenntnis der Sache. Manche urtheilten nur nach einseitigen Grundsätzen, und nicht Wenige, die da urtheilten, gehörten zur anklagenden Parthei, oder waren aus der Klasse der damaligen Zeithelden.

Wenn man aber dennoch über ihre Denkungs- und Handlungsweise dieses Vökleins richtig und gehörig urtheilen will, so scheint es uns, vor Allem fragen zu müssen: Um was handelte es sich denn im Jahre 1798 mit den Leuten von Unterwalden nid dem Wald? Welches war der bürgerliche und welches der religiöse Inhalt des Entwurfes der helvetischen Staatsverfassung, der da anzunehmen und zu beschwören angegangen und verlangt wurde? Welche Umstände begleiten die Sache? Und welches sind die Grundsätzem nach denen ein freies und katholisches Volk in beiden diesen Rücksichten handeln oder nicht handeln durfte?. Nach diesem Masststabe glauben wir sowohl die Denkungs, als auch die Handlungsart der Unterwaldner abmessen zu müssen, und dann wird es sich von selbst zeigen, ob es zur Zeit der schweizerischen Staatsumwälzung im Jahre 1798 recht oder unrecht gehandelt habe oder nicht.

Wer nun also im gegebenen Falle über Recht oder Unrecht absprechen will, für den geziemt es sich, dass er Klage und Antwort anhöre, überlege und prüfe.

 

Die vorliegende Arbeit hat sich beides zur Aufgabe gemacht, und desswegen die Aufschrift gewählt: „Der Überfall in Nidwalden 1798 in seinen Ursachen und Folgen“. Der so oft angeklagte Krieger der damaligen Zeit wird in dieser Schrift die besten Gründe seiner Verantwortung finden. Dass diese Arbeit in die allgemeine Revolution, und in Nidwaldens fernere Schicksale eingreife, versteht sich von selbst. Der Landmann, der ganz einfach nach einer „Überfallgeschichte“ frägt, hat hier eine solche. Wir glauben auch wirklich , die Klagen vollständig anzuführen, wenn wir dieselben unter der obigen dreifachen Eintheilung aufstellen, deren Entwicklung dann von selbst folgen muss. Die Austheilung der Abhandlung und ihrer Kapitel ist aber so gewählt, dass sie klar werden muss. Was die Antworten anbelangt, so glauben wir, sie sollten nicht ungenügend ausfallen.

Wenn es aber immer leichter ist, Kagen zu stellen, als zu beantworten, so zeigte sich diese Schwierigkeit auch hier, um so mehr, da das Archiv von Nidwalden in diesem Fache von vorfindlichen und in den Zeitraum von 1798 einschlagenden Raths- und Landesgemeindebeschlüssen arm und wirklich entblösst ist, wie uns amtlich versichert worden. *)

*) Das Wochenrathsprotokoll von Nidwalden hört auf den 10. April 1795, jenes des Landrathes den 2. Mai 1795.“

Käslin, Landschreiber.“

Von den Beschlüssen der Räthe und Landleute, wie auch der Landesgemeinden, sollen sich zu dieser Zeit gleichfalls mehrere nicht vorfinden. —

Aiffallend ist es auch, dass selbst das auf diese Epoche bezüglich Protokoll des Hochw.geistlichen Kapitels weggekommen ist, und die übrigen daneben am gleichen Ort gelassen wurden?! —

Erst 1856 wurde benanntes Protokoll zufällig entdeckt, enthält aber einzig die Beschlüsse vom 19. Hornung und 3i. Mai 1798.

Es sollen wirklich viele Papiere von noch nicht einprotokollirten Erkanntnissen jeder Art in den Häusern der beiden Landschreiber beim Einfalle der Franzosen zerstreut und verloren gegangen sein. Einige sind gar der Meinung, die einheimischen Gegner des Volkes hätten zur Zeit der Umwälzung die wichtigsten Schriften auf die Seite geräumt, um sich den Inhalt derselben zu sichern, und diese lägen in einem bekannten Hause u.s.w. Wir wollen die Sache dahin gestellt sein lassen. Selbst in Obwalden, wo sonst das Archiv wohl bestellt ist, sollen im Jahr 1798 bedeutende Aktenstücke abgehen.

Dieser Mangel an vielen nothwendigen Belegen blickt selbst in Zschokke’s und Busingerr’s Nidwaldnergeschichten durch, zumal doch diesen beiden Männern die Kanzlei offen stand, was für Andere nicht der Fall war.

Äusserst mühsam und mit Unkosten hat demnach der Verfasser seine Stoffe für diese Arbeit sammeln müssen, und manchen Kenner dürfte es wundern, wie er so Vieles zusammengebracht und wo er es genommen habe; die Quellen sind aber meistens im Verlaufe angegeben. Die ganze Geschichte ist so gut möglich aus Urkunden und genüglichen Zeugsamen geschrieben, und stellt wie keine andere den ganzen Zusammenhang der damaligen Ereignisse und Vorfälle dar. Wir fühlen selbst, dass hie und da noch Einiges mangelt; zu dessen Kenntnis konnten wir aber nicht gelangen. Wir schrieben für das Volk und liessen uns in Einzelheiten ein; darum die Sprache ganz einfach, ohne ausgesuchte und gelehrte Wort: und wen diese Einzelnheiten nicht ansprechen, der mag sie übergehen. So viel dürfen wir wenigstens von jedem vernünftigen Leser fordern, dass er die ganze Darstellung lese, ehe und bevor er dieselbe beurtheile. Wir erwarten, mancher sich gebildet Dünkende werde Kritik anlegen wollen. Er bedenke aber, ob es nicht für Ihn schwer gehalten hätte, für so manches Kapitel, das er vorfinden wird, so reichlich Stoff zusammen zu bringen. Der Verfasser dürfte ihm dann entgegnen, warum er nicht früher eine Nidwaldner Geschichte geschrieben hätte, wenn das doch eine so leichte Sache ist. Bei Männern dagegen, die derlei Angaben und Arbeiten aus dem Grunde kennen, darf der Schreiber auf gütige Hinnahme und Nachsicht zählen.

Um der Ordnung und Gründlichkeit willen wird die ganze Abhandlung in zwei Theile oder Abtheilungen getheilt. In der ersten erscheint Nidwalden im Verbande mit seinen Bundesgenossen 1798, und die daherige Denkungs- und Handlungsweise mit denselben. Die zweite beschlägt Nidwalden 1798 und in Folge allein, abgesehen von seinen Bundesgenossen.

Da die Franzosen eine eigene Zeitrechnung und Benennung einführten, die in ihren Schreiben öfters vorkommen, so fügen wir hier noch eine Kurze Erklärung derselben bei.

Alle 12 Monate bestanden aus 30 Tagen, jeder aus 3 Wochen oder Dekaden. Die überschüssigen Tage waren der Freiheit geweiht. Mit dieser neuen Eintheilung war freilich die schon Anfangs von Gott gesetzte Ordnung der Zeiten, Tage und Wochen beseitigt, die 6 Arbeits- und der Ruhetag (Sonntag) ganz übergangen, und auch hier eine der Religion und dem Christenthum ganz widrige Revolution eingeführt.

Der Verfasser glaubt eine schuldige Pflicht zu erfüllen, wenn er schliesslich allen Jenen herzlich dankt, die ihm Hilfe und Beiträge zu dieser Arbeit geleistet haben. Die Akten sind durchweg ächt gegeben, wie sie sich im Origianal auswiesen. Die Berichte stützen sich in der Regel auf Augen- und Ohrenzeugen und auf Vergleichungen mit Umständen der Zeit, des Orts und der Person; und der Schreiber darf nicht glauben, dass Jemand absichtlich Unwahrheiten oder Unrichtigkeiten ihm habe berichten wollen. In Betreff der Ehre und des guten Namens der in diesen Blättern vorkommenden Personen jeder Klasse, welche da diese oder jene Rolle gespielt haben, sind anderswo genügende Erklärungen und Vorbehalte gemacht worden.

 

Nun, Leser! nimm denn hin und lies! Du wirst aus der helvetischen Zeit und aus dem Ländchen Nidwalden wichtige Dinge finden, die Dir in den jetzigen Tagen zu einiger Lehre dienen können.

Stans, den 9. Herbstmonat 1860

Der Verfasser:

Franz Joseph Gut,

Pfarrhelfer

Franz Joseph Gut geht mit den Geschichtschreibern hart ins Gericht. Wenn er von deren Schriftchen redet, glaubt man eine gewisse Abschätzung zu spüren. Sein Werk, das insgesamt gegen 900 Seiten umfasst, rückt die Sache jedoch in ein anderes Licht. Als Kleriker musste er Linientreue zur katholischen Kirche markieren! Er verstand es indessen, seine Sicht der Dinge so darzustellen, dass der Eindruck des vollständigen Überblicks und der «Wahrheit» entstand. Das umfassende Werk von 1862 wird heute als tendenziös bezeichnet.

«(…) In Nidwalden fürchteten aber vor allem die geistlichen Herren um ihren Einfluss und ihre Macht. Die Geistlichen verkündeten an zahlreichen Landsgemeinden im Jahre 1798, dass sich die neue Verfassung gegen Gott und die Religion richte. Deshalb folgte die Mehrheit von Nidwalden den Argumenten der Geistlichkeit, da sie bei einem zentralistisch organisierten Einheitsstaat den Verlust der Selbstbestimmung über das Vaterland befürchteten. In der Überzeugung, Gott, Religion und Vaterland seien in Gefahr, verweigerten die Nidwaldner schliesslich als Einzige den Bürgereid auf die neue Verfassung. (Ennetmoos / Geschichte / Der Franzosenüberfall)

Fortsetzung folgt


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