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Das deutsche Persönlichkeitsrecht erfährt eine neue Ausprägung. So sieht es die FAZ: …Ein neues Grundrecht erblickt die Welt… , Reinhard Müller

(…) Als 1983 das Volk gezählt werden sollte, fürchtete man den gläsernen Menschen. Heute ist der gläserne Mensch nach Meinung von Datenschützern schon Wirklichkeit geworden, und die überkommenen Grundrechte reichen aus Karlsruher Sicht nicht mehr aus, um die Bürger vor den Gefahren zu schützen, die sich aus dem technischen Fortschritt ergeben. Deshalb wird nun die Vertraulichkeit in informationstechnische Systeme hochgehalten; damit können sogar Haushaltsgeräte gemeint sein, wenn sie miteinander vernetzt sind. …

(…) Leichtfertig handelt der Rechtsstaat sowieso nicht

Richtig ist: Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und das alte Fernmeldegeheimnis helfen nicht wirklich weiter….
Ob die Hürden für Online-Durchsuchungen genügend hoch sind, wird sich in der Zukunft weisen. Im Zusammenhang mit den liechtensteinschen Banken hat sich der deutsche Staat via den BND auf den Standpunkt gestellt, der Zweck heilige die Mittel. Die Steuerfahnder geniessen weitgehende Handlungsfreiheit. Die Rechtslage ist unklar, aber Recht und recht haben sind eben zwei verschiedene Paar Schuhe. Man lese, wie dies die Rechtsanwälte Weiss und Partner GbR sehen: …Steuerstrafsachen und Rechtstaatlichkeit…
Mit etwas Fantasie kann sich jeder ausmalen, wie es um das «neue Grundrecht» bestellt sein könnte, wenn nur irgend wer an (vermeintlich) hoher Stelle etwas wissen will… der einzeln Betroffene wird wohl kaum merken, ob die moderne «GESTAPO» bereits geschnüffelt hat. Ist es verwunderlich, dass ein allgemeines Misstrauen gegen den Staat in Deutschland weit verbreitet ist?


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