Ein guter Helm schützt vor Strafe


Gesehen in: ZISCH, Neue Obwaldner Zeitung

Ob-/Nidwalden 04.02.2008 05:41

Wie kann Polizei Töffraser fassen?

 

Die für Töfffahrer vorgeschriebenen Helme machen diese schwer identifizierbar. (Bild Eveline Bachmann/Neue OZ)

 

Die für Töfffahrer vorgeschriebenen Helme machen diese schwer identifizierbar. (Bild Eveline Bachmann/Neue OZ)

Ein Fall von zwei schnellen Töfffahrern beschäftigt Polizei und Justiz: Die beiden Luzerner waren in Obwalden geblitzt worden, konnten aber mangels Beweisen nicht verurteilt werden, weil sie Helme trugen.

Polizeikorps in Ob- und Nidwalden sowie Luzern betonen, dass es sehr aufwändig wäre, wenn man Töfffahrer in jedem Fall zweifelsfrei identifizieren wollte. Denn dafür müsste man Kontrollen mit Anhaltestellen durchführen, und das brauche viel mehr Personal.

Die Obwaldner Staatsanwältin Esther Omlin, die sich einen Weiterzug des Urteils des Obwaldner Kantonsgerichts überlegt, hofft, dass es trotz allem Einzelfälle bleiben.

Robert Hess

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T’ja, dann wäre noch zu fragen, wie es mit dem Aufwand um Parksünder steht. Wenn Bundesrat Moritz Leuenberger davon lesen sollte, wird er künftig beim Parkieren seines Autos einen Töffhelm anziehen. Die kinetische Energie eines Parksünders ist «Null». Sie nimmt aber im Quadrat zur Geschwindigkeit zu. Jene eines schweren Töff’s wirkt im Crash-Fall wie eine horizontale Bombe mit verheerenden Folgen. Je schneller, desto mehr. So gesehen würde sich ein erhöhter Kontrollaufwand bezahlen. Bei einem verhinderten Unfall mit Todesfolge für eine betroffene Familie auf jeden Fall.

Nach der angesprochenen Logik der Ob- und Nidwadner Polizeikorps, entsteht der geringste Kontrollaufwand dann, wenn gar nicht kontrolliert wird! Das würde aber bedeuten, dass die einträgliche «Fiskaltankstelle» geschlossen würde. Das würde aber Zoff zwischen den Polizeidirektoren und den Finanzdirektoren bedeuten!

Was ist das für eine Untersuchung, die nicht einmal in der Lage ist, zwei Töfffahrer zu identifizieren! Würde die Obwaldner Staatsanwältin ihr persönliches Fahrzeug jemandem ausleihen, von dem, oder, der sie nur den Vornamen kennt? Stinkt da nicht etwas gegen den Himmel? Oder hat da jemand ein neues Schlupfloch in der Gesetzgebung gefunden? Vielleicht wüsste Franz-Josef Schulte-Wermelinger (mehr bei …20 Minuten…), wie man das am besten tut. Es gibt offenbar Polizisten, die erfolgreicher sind! (Mehr: …Limmattal onloine…)

Man wird zwar geblitzt, wenn man zu schnell ist und man bezahlt dafür. So weit so gut. Und man wird von einem Heer an Bediensteten verfolgt, wenn es um’s Parieren geht. Aber wenn ich im Tunell rechts überholt werde, wenn bei Gegenverkehr überholt wird, wenn die grossen Brummis die Sicherheitslinien überfahren und einen auf’s Trottoir abdrängen, wenn aufsässig hinten aufgefahren wird, dass man gar die Fliegen zwischen den Zähnen des freundlichen Töfffahrers (weil er dauernd lacht) oder das Gebiss des Fahrers im Rüclspiegel erkennen kann, wenn Elephatenrennen ausgetragen werden, wenn falsch oder nicht belichtete Fahrzeuge unterwegs sind, wenn Velofahrer in hohem Tempo über die Fussgängerstreifen flitzen…. dann sieht das keiner. Verkehrskontrolle kann man nicht am Schreibtisch in der warmen Bürostube betreiben, Geschwindigkeitsübertretungen hingegen schon… odh

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