Obligatorische Unfallversicherung ab 01. 01. 08


Obligatorische Unfallversicherung ab 01. 01. 08 angepasst!

Der Bundesrat hat beschlossen, den Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in der obligatorischen Unfallversicherung von Fr. 106’800.- ( monatlich Fr. 8’900.-) auf Fr. 126’000.- (monatlich Fr. 10’500.-) zu erhöhen. Dieser Höchstbetrag gilt auch bei der Berechnung der Beiträge und Leistungen Arbeitslosenversicherung sowie bei den Taggeldern der Invalidenversicherung.


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