Patchworker im Nachteil


 

Säule 1 (obligatorisch) bestehend aus AHV /IV. Ziel: Deckung der Grundlebenskosten (Umlageverfahren, basierend auf dem Solidaritätsgedanken, die Jungen zahlen für die Alten). Problem: Das Verhältnis Jung : Alt entwickelt sich wegen der Demografie ungünstig. in speziellen Situationen werden Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigungen ausgerichtet.

Säule 2 (Berufliche Vorsorge). Ziel: Den gewohnten Lebensstandard bis zu einem gewissen Grad halten zu können. Es kommt vermehrt das Kapitaldeckungsverfahren zur Anwendung. Problem: angesparte Leistungen müssen für ein längeres Leben ausreichen, weil die Menschen älter werden. Die Renten werden via tieferen Umwandlungssatz gekürzt. Obwohl diese Entwicklung schon lange bekannt ist, hat sich niemand ernsthaft darum gekümmert (Versicherungsmathematiker, Versicherungsgesellschaften, Bundesamt für Sozialversicherung). Absicht, Liederlichkeit oder Verdrängung des Problems auf «jene, die nach uns kommen»?

Säule 3 (freiwilig), eigenverantwortliche Vorsorge durch Sparen. Ziel: Ergänzung der Säulen 1 und 2. Problem: Viele Menschen können sich eine dritte Säule nicht leisten, weil der Verdienst zu gering ist.

Zur 2. Säule:

Obligatorisch versichert sind (2007):
– AHV-Versicherte
– ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres bis zum 31. Dezember nach Vollendung des 24. Alterjahres sind nur Tod und Invalidität versichert, danach auch das Alter;
– wer einen AHV-pflichtigen Lohn von über Fr. 19890.- hat (für Teilinvalide nach IVG wird der Mindestlohn proportional gekürzt)
– Frauen, die das 64. Altersjahr und Männer, die das 65. Altersjahr noch nicht vollendet haben. Bezüger von Arbeitslosen-Taggeldern sind obligatorisch gegen Todesfall und Invalidität versichert, wenn das Taggeld einen gewissen Betrag erreicht.
Die Versicherung kann für gewisse Berufsgruppen von Selbständigerwerbenden obligatorisch erklärt werden.

Ergo: Wer einen kleinen Jahresverdienst hat (unter Fr. 19890.– pro Jahr), kann sich nicht bei der obligatorischen beruflichen Vorsorge versichern lassen.

Wer als Teilzeitarbeiter oder Freiberufller/ Patchworker tätig ist und verschiedene Jobs hat, kann sich ebenfalls nicht der obligarorischen BVG-Versicherung anschliessen, solange ein Einzeljob die Limite von Fr. 19890.– pro Jahr nicht erreicht. Wenn der gesamte Verdienst über dieser Limite ist, kann man sich freiwillig versichern lassen. Es gibt Pensionskassen, die sehen auch eine Möglichkeit der Versicherung für Teilzmitarbeitende vor.

Freelancer müssen ihre Sozialversicherung selber organisieren und auch die Altersvorsorge selber aufbauen.

Wie wir sehen, ist die soziale Sicherheit ganz unterschiedlich auf die Bevölkerung verteilt. Wer in seinem Arbeitsleben gut verdient hat, kann mit einer vernünftigen Rente rechnen. Wer es bisher bescheiden nehmen musste, wird es auch im Rentenalter müssen. Wer frühzeitig in die Pension geht, muss erhebliche Kürzungen in Kauf nehmen. Also kann sich jemand mit einem tiefen Einkommen kaum eine Frühpension leisten. Wie wir bereits früher gesehen haben, gilt für viele immer noch das «Einsäulenprinzip»:

Den westlichen Staaten gehen langsam die Arbeitskräfte aus. Deshalb beginnt man darüber nachzudenken, ältere Menschen länger im Arbeitsprozess zu behalten. Grosszügig wird erwähnt, dass, wer vom Beruf verbraucht sei, die Möglichkeit habe, frühzeitig in Pension zu gehen. Das tönt schön, ist aber z.T. unrealistisch, weil für Einzelne nicht finanzierbar. Letztlich wird man die Angelegenheit sozialisieren müssen.

Es gibt grob drei Möglichkeiten:

  • Um die Sozialversicherung zu finanzieren, müssen künftig die Beiträge erhöht werden und es müssten andere, zusätzliche Quellen erschlossen werden. Die Globalisierung und der internationale Steuerwettbewerb wird dies jedoch kaum erlauben. Es wäre zu überlegen, die Beiträge der 2. Säule für alle Altersstufen anzugleichen. Heute bezahlen die 25 – 34-jährigen 7 %, die 35 – 44-jährigen 10%, die 45 – 54-jährigen 15% und 55 – 65-jährigen 18% des versicherten Lohnes. Logisch, dass die Alten wegen den Sozialbeiträgen zu den teuren, uninteressanten Arbeitnehmern gehören.
  • Der Staat wird mehr Sozialleistungen erbrinegn müssen. So wird die Angelegenheit via Steuern geregelt. Politiker verschiedener Couleur werden die zweite Variante bevorzugen. Sie ist die Kostengünstigere, aber auch die weniger soziale.
AHV-Fonds-Präsident Grete wirft SVP Populismus vor

Bern (sda) Dass die SVP keine zusätzlichen Gelder in die hochverschuldete IV einschiessen will, stösst auf heftige Kritik. «Das ist eine absolute Dummheit, man kann es nicht anders sagten», sagte AHV-Fonds-Präsident Ulrich Grete. Die SVP wisse ganz genau, dass die IV mit der 5. Revision nicht aus den roten Zahlen gebracht werden könne. «Wenn sie jetzt noch mehr sparen will, dann müsste sie einmal sagen, wie sie sich das genau vorstellt», sagte Grete in einem Interview mit der «Mittelland Zeitung» vom Montag. Treffen würde es laut dem Präsidenten des Ausgleichsfonds von AHV, IV und Erwerbsersatzordnung (EO) die heutigen Renten, die um rund einen Drittel gekürzt werden müssten. «Und dazu würde das Volk mit Sicherheit Nein sagen. Die Forderung der SVP ist reiner Populismus», kritisierte Grete. Es fehlt am Mut

Auch am Versprechen der Mitte-Parteien, die Zusatzfinanzierung der IV nachzuholen, zweifelt Grete. Zwar hätten CVP und FDP in aller Deutlichkeit gesagt, dass sie für eine Finanzierung zu haben seien. «Ich glaube allerdings nicht an den Mut unserer Politiker, im Wahljahr noch etwas zu tun».

Die jährlichen Defizite der Invalidenversicherung müssten mit neuen Einnahmen ausgeglichen werden, forderte Grete. «Solange die IV Verluste schreibt, ist an eine Schuldentilgung gar nicht zu denken». Erst sobald die IV keine roten Zahlen mehr schreibe, könne man sie aus dem AHV-Fonds nehmen und auf eigene Füsse stellen.

Die IV sitzt zur Zeit auf einem Schuldenberg von 10 Milliarden und verliert täglich weitere vier bis fünf Millionen. Nach dem deutlichen Ja bei der Volksabstimmung zur 5. IV-Revision vom Sonntag forderten Befürworter wie Gegner eine rasche Sanierung der Invalidenversicherung.

Wahrscheinlich ist, dass eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer (MWST) wieder aufs Tapet kommt. Die SVP sprach sich jedoch bereits dagegen aus. Sie forderte umgehend eine 6. IV-Revision, um den «Missbrauch» zu bekämpfen. Erst danach sei man bereit, über eine Zusatzfinanzierung zu reden.

Medical Tribune Newsticker; www.medical.tribune.ch/ 5/07


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