Arbeit und Lohn für Ausländer in der Schweiz


Fremd ist der Fremde nur in der Fremde. 

 Karl Valentin

Ersucht ein Arbeitgeber oder eine Person aus dem Ausland um Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung, so müssen Bedingungen erfüllt sein.

Die Schweiz kennt bei der Zulassung ausländischer Arbeitskräfte ein duales System. Erwerbstätige aus den EU-/EFTA-Staaten können vom Personen-Freizügigkeitsabkommen profitieren. Aus allen anderen Staaten werden in beschränktem Ausmass lediglich Führungskräfte, Spezialistinnen und Spezialisten sowie qualifizierte Arbeitskräfte zugelassen.

Im Wesentlichen muss

  • ein Arbeitsvertrag vorliegen 
  • der Arbeitgeber nachweisen, dass er für Bürger aus EU-Efta in der Schweiz ergolglos gesucht hat (Inserate, Suche im Internet, Suche via Personaldienstleister) und für Personen von ausserhalb der EU muss die Suche EU-weit nachgewiesen werden.Eu-/Eftfa-Bürger mit voller Personenfreizügigkeit müssen ledigich einen Arbeitsvertrag vorweisen.
  • muss der Nachweis erbracht werden, dass es keine geeignete Arbeitslose hat
  • der Lohn orts- und branchenüblich sein (Verhinderung von Lohndumping)
  • beim Familiennachzug eine angemessene Wohnung vorhanden sein

Ein Arbeitgeber tut gut daran, wenn er auch einen Auszug aus dem Strafregister einfordert. Ein spezielles Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit   ist zu beachten

Mehr Infos:

Seltsames tut sich jedoch bezüglich Lohngestaltung. So wird für Ausländer im Gastgewerbe im ersten Jahr ein tieferer Lohn als es die Empfehlungen verlangen, toleriert. Das hat ein RAV-Beamter aus dem Kanton Graubünden bestätigt.Somit findet die «St. Galler Erfindung» mindestens stille Nachahmer!

Die «Südostschweiz» berichtete am 25. 11. 09:
«(…)Die Behörden des Kantons St. Gallen wollen künftig Löhne von bis zu 20 Prozent unter den Referenzlöhnen tolerieren. Die Gewerkschaften sind empört: Dies sei «eine Einladung zu Lohnsenkung und Lohndrückerei», protestieren sie in einer Stellungnahme. …)»

Eine tripartite Kommission, zusammengesetzt aus  Vertretern der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der Behörden, soll durch entsprechende Kontrollen Lohndumping durch Ausländer verhindern. Das ist eine flankierende Massnahme der bilateralen Verträge. Als Massstab dienen Referenzlöhne, die für die Ostschweiz anhand von Lohnstatistiken für jede Branche errechnet wurden.

Der Rabatt von 20 Prozent ist tatsächlich eine St.Galler Erfindung, berichtet die SP des Kantons St. Gallen, bei der sich die Arbeitgebervertreter in der Kommission, FDP-Nationalrat Walter Müller und IHK-Direktor Kurt Weigelt, durchgesetzt haben. Dies belegt eine Umfrage des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes. St.Gallen sei der einzige Kanton, der einen Rabatt eingeführt habe, sagt SGB-Chefökonom Daniel Lampart. Es gebe zwar Unterschiede bei der Festlegung der Referenzlöhne. In einigen Kantonen würden dafür eigens erstellte Statistiken herangezogen, in anderen orientiere man sich am sogenannten Aargauer Lohnbuch. Der Kanton Zürich schlage beispielsweise 10 Prozent auf die Gehälter im Lohnbuch, die anderen übernähmen die Empfehlungen 1:1. Es gebe keinen Kanton wie St.Gallen, der einen solchen «Abschlag» eingeführt habe, kritisiert Lampart.

Die NZZ berichtete am 10. 04. 2010, dass der Streit um Lohndumping in St. Gallen beigelegt sei. Die 20-Prozent-Regel sei abgeschafft.

Die schlauen St. Galler haben sich die Hintertür gesichert!  Betroffen sei aber nur das Verfahren bei der Festlegung von Mindestlöhnen. Beim «Eingreifen in Einzelfällen gelte weiterhin eine «Interventionsgrenze». Ist diese nicht überschritten, müssen die Kontrolleure nicht unverzüglich intervenieren. Wo die Grenze liegt, will die Kommission «zum Schutz der Arbeitnehmenden» nicht publik machen. Handelt es sich hier etwa um eine „Gummilösung“, welche es weiterhin erlaubt zu tun und lassen was man will und um gewerkschaftliche Gemüter zu beruhigen?

Neu würden die Kontrolleure in St. Gallen laut Regierung auch keine Unterchiede bei inländischen Betrieben mehr machen. Bisher wurden inländische Betriebe – auch in anderen Kantonen weniger häufig konrolliert. Nicht der Druck der Gewerkschaften, sondern die Beaanstandung durch das seco in Bern habe diese Praxisänderung bewirkt.

Wo es auch nicht stimmt: Systemfehler im Entsendegesetz! Der Schweizer Bauwirtschaft gingen bisher Milliardenaufträge verloren! Die ausländische Baumafia freuts!

«(…) Ausländische Baufirmen haben in der Schweiz einen Preisvorteil, weil sie völlig legal weniger Lohn zahlen müssen. Möglich ist dies wegen eines Systemfehlers bei den flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit.  …)» => mehr

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Cash Guru:

Guru,  Alfred Herbert

  • 14. 04. 2010: UBS – Tag der Frustrierten!

    UBS – Tag der  UBS – Last minute-Gerüchte hinter den Kulissen zeigen höchste Nervosität in allen Kreisen. Schlagabtausch und Showdown aber mehr für die Kulisse (odh: => Hoffentlich bleibts nicht nur ein Theater, sondern es werden Nägel mit Köpfen gemacht und Tacheles gesprochen! Verantwortung soll endlich übernommen und abverlngt werden!).

    Bossard – zuversichtlich, dass dieses Jahr Umsätze und Gewinn zumindest «im hohen einstelligen Bereich» zunehmen werden. 1.Q Umsatz plus 7,7pc in Franken im Jahresvergleich.
  • 15. 04. 2010: Roche schlägt Erwartungen

    UBS – internes Resumé: «Streifschuss, jetzt geht es normal weiter, wir müssen Geld verdienen.» Jetzt kommen die ersten Hochstufungen: JP Morgan geht auf übergewichten mit Kursziel 23 (19).

    Credit Suisse – kommende GV neues Ziel der Boni-Bekämpfer. Ethos an der Spitze!
  • 16. 04. 2010: …SMI 7000 in Griffnähe – aber…

    Unique – heisst nur noch Flughafen Zürich, neues Börsensymbol FHZN.

    Ascom – verkauft das Network Planning Business nach Frankreich. Kleine Sache, 2,5 Millionen Franken.

Mehr unter: cash Guru » 


2 thoughts on “Arbeit und Lohn für Ausländer in der Schweiz”

  1. Über den Daumen fallen etwa folgende Lohnabzüge an:

    AHV 5.05% Alters und Hinterbliebenenversicherung,
    ALV 1.00% Arbeitslosenversicherung
    PK ca. 7.50% Berufliche Vorsorge (Beiträge erhöhen sich mit zunehmendem Alter
    NBU ca. 1.50% Nichtberufsunfallversicherung
    QS ca. 8.50% Quellensteuer, lohnabhängig, variiert von Kanton zu Kanton
    Total ca. 23.55%*

    Die Krankenkasse ist Privatsache. Die Kosten pro Monat ligen etwa bei Fr 180.- oder mehr. Zahnpflegeversicherung: Muss separat abgeschlossen werden, ist Privatsache.
    PK.: Vor dem 25. Altersjahr werden nur Beiträge für die Versicherung gegen die Risiken Tod und Invaliditätje abgezogen. Es werden bis zu diesem Zeitpunkt keine Altersguthaben gutgeschrieben.=> Hotela: http://www.hotela.ch/de/download/lpp/informations/lpp_cotisation-de.pdf

    Unter 25-jährige Personen sind daher auf dem Arbeitsmarkt attraktiver…! Dies beobachtet man hauptsächlich in der Gastronomie.

    => PANICA: Lehrlinge werden ab dem 1. Januar des Jahres, in welchem sie 18 Jahre alt werden, BVG-pflichtig, falls sie einen Monatslohn von mehr als CHF 1’710.00 ausweisen. Bei den Lehrlingen müssen künftig kaum PK-Beiträge abgezogen werden.
    Die Arbeitnehmer zahlen vom 1. Januar desjenigen Jahres, in welchem Sie 18 Jahre alt werden, Beiträge für die Versicherung gegen die Risiken Tod und Invalidität. Es werden mit diesen Beiträgen keine Guthaben angespart. Ab dem 1. Januar des Jahres, in welchem Sie 25 Jahre alt werden und einen Monatslohn von mehr als CHF 1’710.00 verdienen, müssen zusätzlich Beiträge für das Alterssparen bezahlt werden. Ab diesem Zeitpunkt werden Altersguthaben angespart.
    http://www.panvica.ch/index.php?id=faqpk

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